KFW - Einreichen des Verwendungsnachweises 430

Diskutiere KFW - Einreichen des Verwendungsnachweises 430 im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, wir haben vor kurzem unser Haus saniert und einen KFW Antrag 430 eingereicht. Dazu haben wir im Dezember von der KFW eine Bestätigung...

  1. free2k

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    Hallo,

    wir haben vor kurzem unser Haus saniert und einen KFW Antrag 430 eingereicht. Dazu haben wir im Dezember von der KFW eine Bestätigung mit den zuschussfähigen Kosten erhalten.
    Da die Baumaßnahmen nun abgeschlossen sind, möchte ich nun gerne den Verwendungsnachweis bei der KFW einreichen.

    Auf Seite 2 muss ich eine Kostenaufstellung leisten. Wir haben unsere Fenster und Haustüre erneuert, sowie alle Heizungen, Heizungsrohre und eine Fußbodenheizung gelegt.
    Welche Kosten darf ich nun ansetzen?
    - Nur Material
    - Personalkosten
    - Brutto oder Netto-Kosten?
    - Der Betrag der bezahlt wurde (z.B. abzgl. Skonto/Rabatt) oder die Gesamtkosten?

    Wäre super, wenn ihr mir hierbei ein wenig behilflich seid.

    Mfg,
    free2k
     
  2. Shanau

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    Alle Kosten, Material UND Personal wenns denn eine Fachfirma gemacht hat. Bei Eigenleistung natürlich nur das Material. Alles selbstverständlich brutto, dh. du hast hoffentlich für alles eine Rechnung, denn die müssen ebenfalls eingereicht werden. Was heißt "der Betrag der bezahlt wurde oder Gesamtkosten?" Der Betrag der bezahlt wurde, das SIND die Gesamtkosten. Oder wolltest du mehr angeben als auf der Rechnung steht? Das wäre etwas.... seltsam (ich versuch mal das "B-Wort" zu vermeiden).
     
  3. free2k

    free2k

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    Alles klar. Ich habe alles von Fachfirmen machen lassen und habe natürlich für alles eine Rechnung!
     
  4. Shanau

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    Ja, dann jeweils den Rechnungsbetrag eintragen (brutto - Endpreis).
    Rechnungen müssen dann sowieso eingereicht werden, falls es was zu meckern gibt, wird die Bank sich schon melden.
     
Thema: KFW - Einreichen des Verwendungsnachweises 430
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