Ein mit Architekt geplantes Haus wieder ändern

Diskutiere Ein mit Architekt geplantes Haus wieder ändern im Mein Hausbau Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich bin neu hier im Forum und möchte hier einige Fragen bezüglich unseres Bauvorhabens erfragen bzw. Meinungen darüber ergattern. Wir...

  1. #1 zer01976, 20.03.2014
    zer01976

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    Hallo,

    ich bin neu hier im Forum und möchte hier einige Fragen bezüglich unseres Bauvorhabens erfragen bzw. Meinungen darüber ergattern.
    Wir haben bereits vor 3 Jahren einen Plan, für unser damaliges Traumhaus, mit unserem Architekten entworfen.
    Dieser Plan wurde damals auch eingereicht und von der Gemeinde genehmigt. Unter anderem haben wir eine Genehmigung erhalten über die Bebauung eines Stückes, welche nicht im Baufeld gelegen ist.
    Diese Pläne wurden vor der offiziellen Genehmigung auch von allen Nachbarn unterschrieben und für OK befunden.
    Da meine Frau aber zu diesen Zeitpunkt Schwanger war, haben wir dann das Ganze vorhaben erst einmal zurückgestellt.
    Jetzt, nachdem einige Zeit vergangen ist in der wir uns mehrmals wünschten, das unser Eigenheim bereits Realität wäre, haben wir uns wieder damit befasst.
    Nun haben wir einige Fragen, die wir gerne klären würden ohne wieder sofort hohe Kosten beim Architekten zu verursachen.

    1.Im laufe der vergangenen Zeit, hat sich unsere Sicht, bezüglich unseres Eigenheimes etwas verändert und wir würden gerne unser damals gewünschtes und geplantes Mansarddach zu einen Walmdach abändern.
    Ist so etwas einfach umzuändern oder muss ich wieder alle Nachbarn unterschreiben lassen und dies wieder neu genehmigen lassen?

    2.Ein Grund diese Änderung durchzuführen ist, wir hätten inzwischen gerne gerade Wände im 1.Stock anstatt der schrägen der Mansarde. Im gleichen Zug würden wir gerne im Innenbereich auch noch etwas die Wände verschieben. Können wir die Wände verschieben oder hat dies Auswirkungen auf die Genehmigung?

    Ich möchte auf jeden Fall um eine erneute Genehmigung rum kommen, da ich nicht riskieren will die Genehmigung der Bebauung außerhalb des Baufeldes zu verlieren.
    Damals gab es den einen Nachbarn noch nicht, den unsere Garage ein Dorn im Auge sein könnte.
    Als dieser dann aber seine Unterschrift von uns wollte, haben wir ihm diese gegeben und im gleichen Zug haben wir unseren Plan auch von Ihm unterschreiben lassen.

    Ich hoffe, meine Beschreibung ist ausreichend um ein paar Antworten von Euch zu erhalten.
    Schon mal vielen Dank an Euch

    Gruß ich
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 20.03.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich denke, Ihr werdet um einen Besuch bei Eurem Architekten nicht herumkommen. Was da geht und was nicht, kann hier keiner seriös beantworten.
     
  3. #3 Gast036816, 20.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ist denn die baugenehmigung noch gültig? baugenehmigungen haben eine begrenzte haltbarkeit, meist 2 oder 3 jahre, je nach bundesland. die kannst du einmal verlängern um 1 jahr, das muss aber vor dem verfalldatum beantragt werden. ist deine baugenehmigung nicht mehr gültig, musst du den hürdenlauf noch einmal starten. näheres sagt dir der architekt deines vertrauens.
     
  4. Baumal

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  5. #5 zer01976, 21.03.2014
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    Erstmal Danke für die Antworten.
    Einige Dinge weiß ich auch, wie z.B. was Baumal schreibt: 4 Jahre

    Ich habe heute gelesen, das eine Tektur generell möglich ist, wenn die Außenmaße nicht verändert werden und ich den Nutzungszweck nicht ändere.
    Das würde ja dann bedeuten dass ich das darf.
    Kennt sich hier jemand besser in dieser Materie aus und wie hätte eine Tektur zu erfolgen?
     
  6. Baumal

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    was machst du dir für einen kopf?
    das sagt dir dein architekt.
    im idealfall, derjenge, der den bauantrag geplant hat.
     
  7. Julius

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    Wenn ich Dich richtig verstanden habe (was bei der Beschreibung nicht sicher ist) soll möglicherweise ein weiteres Vollgeschoß entstehen.
    Das wäre ME sehr wohl eine "Änderung der Außenmaße"!

    Das reine Verschieben von Innenwänden sollte hingegen problemlos sein.
     
  8. #8 Bauliesl, 21.03.2014
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    Eine Änderung der Dachform ist aber schon eine weitreichende Änderung... Ist die gewünschte Dachform nach B-Plan überhaupt zulässig?
    Der einzig richtige Weg ist, Deinen Architekten zu fragen - Du brauchst ihn sowieso.
     
  9. Bruno

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    Da klingelt es bei mir. Die Traufhöhe ändert sich deutlich, damit auch die Abstandsflächen. Es muss geklärt werden, ob der Bebauungsplan (und der Grenzabstand!) das hergibt. Wenn eine Abweichung von den Festsetzungen eines B-Plans beantragt und genehmigt werden muss, sehe ich eher schwarz für eine Tektur. Was als Tektur geht ist gesetzlich nicht geregelt. Nach meiner Erfahrung kann nur tektiert werden, wenn das Bauordnungsamt im Alleingang über die Modifikation des Bauantrags entscheiden kann, ohne Beteiligung weiterer Behörden und Nachbarn. Die Genehmigung einer vom B-Plan abweichenden Traufhöhe berührt aber Belange des Nachbarn (Art. 63 BayBO "Abweichungen", Auszug: "unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange").
     
  10. #10 zer01976, 23.03.2014
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    &Julius: ja, es soll ein weiteres Vollgeschoß entstehen

    @bauliesl: der B-Plan lässt es zu.

    @all: dann muss ich wohl zum Architekten . Bedeutet das, das die komplette Planung neu erstellt werden muss und ich nochmal den kompletten Betrag bezahlen muss oder geht so etwas einfacher, da das Grundgerippe ja feststeht
     
  11. #11 Bauliesl, 26.03.2014
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    Du musst sicher nicht den ganzen Aufwand nochmal bezahlen. Zumindest das Thema Grundlagenermittlung ist ja schon durch. Hast Du einen Vertrag nach HOAI?
    Frag ihn einfach mal, wie hoch er den Aufwand schätzt. Mit den meisten Architekten kann man reden ;-)
    Es kann ganz einfach sein; es kann aber auch sein, dass "ein-paar-Wände-verschieben" einen ganzen Rattenschwanz nach sich zieht und man fast nochmal von vorne beginnen muss.
    Wie gesagt - geh hin und frag ihn.
    Gruß,
    Liesl
     
  12. #12 zer01976, 26.03.2014
    zer01976

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    Werd ich machen.

    Vielen Dank Liesl
     
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