Dichtigkeit Wasserzuleitung prüfen

Diskutiere Dichtigkeit Wasserzuleitung prüfen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir wollen eine DHH abreißen und neu bauen. Die Wasseranschlussleitung des Nachbarn liegt in nur 1,1m Abstand von unserem Haus auf...

  1. #1 didi doedel, 20.03.2014
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    Hallo,

    wir wollen eine DHH abreißen und neu bauen.

    Die Wasseranschlussleitung des Nachbarn liegt in nur 1,1m Abstand von unserem Haus auf unserem Grundstück. Sie wird also in der Baugrube frei liegen und muss entsprechend gesichert werden.

    Unser Architekt und der Abrissunternehmen sagten, dass das möglich sei.

    Um sicher zu gehen, dass langfristig alles ok ist würden wir gerne die Dichtheit prüfen, eine Idee wäre der Einbau eines Wasserzählerschachts. Dann könnte der Nachbar seinen Hausanschluss zusperren, und wenn dann nix durch den Zähler läuft ist es hinter dem Zähler dicht. Aber dass wäre teuer und müsste über den Versorger gemacht werden.

    Da wir aber gar keine Präzisionsmessung brauchen, wäre es schon ausreichend zu wissen dass nichts fließt, die genaue Menge ist eigentlich egal. Vielleicht habt ihr Ideen wie man das billiger macht, evtl ganz ohne Eingriff in die Leitung.

    Kann man bei einer Leitung von außen feststellen, ob Wasser durchfließt? Ein Mikrophon wird wohl nicht reichen. Die Leitung ist aus dem Jahr 1965 aus Metall, genaueres weiß ich noch nicht.
     
  2. #2 Manfred Abt, 20.03.2014
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    bis zur Wasseruhr gehören diese Leitungen dem Betreiber des Wassernetzes
    ihn informieren, dass die Leitung freigelegt werden soll
    auf Angaben zur Sicherung warten
     
  3. #3 didi doedel, 20.03.2014
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    Bei uns in München gehört die Leitung den Grundstückseigentümern (unter Ausnutzung der vorgesehenen Ausnahme in der Verordnung), man darf aber nichts machen ohne die SWM.

    Wenn wir nicht in die Leitung eingreifen, bräuchten wir die SWM auch nicht behelligen. Beim Einbau eines Zählers dagegen schon.
     
  4. #4 mastehr, 20.03.2014
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    Gibt es dafür eine entsprechende Eintragung oder wurde das einfach mal so gemacht?
     
  5. #5 didi doedel, 20.03.2014
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    Es gibt keine Eintragung im Grundbuch, somit müssten wir es eigentlich nicht dulden, es gibt auch keine Notleitungsrechtsituation.

    Der Nachbar will aber keinen neuen Anschluss beantragen wenn er dafür zahlt.

    Wir wollen weder die Nachbarschaft mit einer Klage beginnen, noch für den Nachbarn zahlen. Eine Klage gegen den Grundstücksverkäufer wäre zwar möglich, aber wer will schon Zeit und Energie darauf verwenden, wenn er eigentlich ein Haus bauen will?

    Letztlich stellen sich alle tot, der Nachbar, die SWM und der Voreigentümer. Somit haben wir den schwarzen Peter.
     
  6. #6 Manfred Abt, 20.03.2014
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    pragmatischer Vorschlag, wenn auch nicht ganz fair: gib den schwarzen Peter weiter

    Auftrag an Baufirma: einschließlich fachgerechter Sicherung der vorhandenen Fremdleitung gegen Beschädigung. Beschreibung/Skizzen anbei.

    Vorschlag kommt von mir nur, weil ich es oft genug erlebt habe dass man sich im Voraus ohne Ende Gedanken zu genau solchen Fragen macht und die bei der Umsetzung dann einfach ignoriert werden. Oder aber auch, dass die Firma viel besser weiß, wie sie die Leitung am besten sichern kann.
     
  7. #7 didi doedel, 20.03.2014
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    Danke, die Firma einbinden ist sicher richtig, aber letztlich kann ein riesiger Schaden 20 Jahre später auftauchen, dann existiert und haftet keiner mehr.

    Ich dachte auch schon an Videoüberwachung der Baufirma (problematisch, z.B. Stromanschluss, Diebstahl, Recht am eigenen Bild etc.), oder Anbringen eines Nachweiselements, dass anzeigt ob das Rohr durch Abriss/Neubau belastet wurde.

    Am liebsten wäre mir aber immer noch der direkte Nachweis dass das Rohr dicht ist.

    Vielleicht kann man auch teure Ultraschalltechnik mieten?
     
  8. Julius

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    Und was hast Du von solch einem Dichtigkeitsnachweis?
    Höchstens Regreßforderungen, wenn die Leitung in einiger Zeit dann doch mal NICHT mehr dicht ist.
    Denn dann waren selbstverständlich NUR die Bauarbeiten schuld (nicht etwa das Alter)...

    In Anbetracht der Umstände würde ich den Nachbarn UND den Netzbetreiber auffordern, diese fremde Leitung von Deinem Grundstück zu entfernen oder zumindest dauerhaft stillzulegen, damit Du sie im Rahmen der Bauarbeiten ersatzlos entfernen lassen kannst!
    Schön förmlich, also unter Setzung angemessener Fristen etc. Am besten durch Euren Anwalt (um Fehler und damit Verzögerungen Eures Baus zu vermeiden).

    Lieber jetzt etwas Stress (aber geringe Kosten) als später viel Ärger und evtl. hohe Kosten!
     
  9. #9 Manfred Abt, 20.03.2014
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    Irgendwelche Messungen/Online-Überwachungen halt ich auch für Quatsch.
    Wenn du 20 Jahre weiterdenken willst, dann denk auch 20 Jahre zurück und frag dich, welches Ereignis vor 20 Jahren dazu geführt hat, dass die Leitung gerade jetzt kaputtgeht.

    Vielleicht kann man es ja gegenüber dem Nachbarn auch anders herum definieren:
    Man gestattet ihm das Belassen der alten Leitung auf eurem Grundstück unter der Bedingung, dass er euch von der Haftung freistellt und euch ggf. entstehende Schäden ersetzt.
     
  10. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Ist denn die SWM schon mal gefragt worden - zuständiger Wassermeister - welche Lösungen es gibt zu welchem Aufwand / Kosten das dauerhaft zu lösen. Baufirma Abbruch ist vor Ort und ...
    Es dürfte kaum teurer sein als all die angedachten Sicherungs, Überwachungs, Anwalt, usw Kosten.
    Verbuche das unter sonstige Kosten, Freimachen des Grundstücks - fertich.
     
  11. #11 didi doedel, 20.03.2014
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    Ja, Kosten für Neuanschluss des Nachbarn wären 3.500EUR.

    Haftung Nachbar: Der Nachbar haftet für Schäden an/durch die Leitung welche nicht durch die Baumaßnahme entstehen. Daher will ich belegen, dass nach der Baumaßnahme keine Undichtigkeiten vorhanden sind.

    Fristsetzung gegenüber SWM haben wir schon versucht, die sind aber stur. Solange der Nachbar kein Antrag stellt, wird er nicht neu angeschlossen, selbst bei Kostenübernahme von mir.

    Der Nachbar wurde auch schon aufgefordert, seine Antwort war sinngemäß, ich müsste ihn schon verklagen, er sieht gar nichts ein, da ich ja die Ursache sei.
     
  12. #12 didi doedel, 20.03.2014
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    Ach ja, Kosten für Verzögerung von einem Jahr für Gerichtsprozess und Anwaltskosten sind wohl deutlich höher als die Kosten für den Neuanschluss.

    Die müsste ich dann auch geltend machen mit dem Risiko dass das Gericht diese ablehnt.

    Also dass mit dem Gericht ist wenig zielführend, und man sollte die Nachbarschaft auch nicht total ruinieren, es stimmt ja schon, dass der Nachbar erst einmal Lärm und Schmutz durch uns hat.

    Ich könnte den Grundstücksverkäufer belangen wegen Verkauf mit Rechtsmangel (der war nicht ausgeschlossen), aber das hilft mir nicht weiter wenn ich in 1 Monat abreißen will.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 20.03.2014
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    Was machst Du Dir einen Kopp????

    Teil dem Nachbarn mit, dass Ihr zum ...... die Leitung abbaut, da sie nicht über ein Leitungsrecht abgesichert ist. >Er möge sich doch Bitte/gefälligst um eine eigene Leitung bemühen. Kosten würden von Euch nicht übernommen.
    Wenn Ihr einem solchen Nachbarn den kleinen Finger reicht, ist der Arm bis zur Schulter weg!
     
  14. #14 didi doedel, 20.03.2014
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    Und bevor ich weiter den wohlfeilen Rat erhalte, ich solle halt die Kosten für den Neuanschluss übernehmen und irgendwohin buchen oder einklagen: selbst dann wird's eng mit unserer Terminplanung, da
    - die Nachbarn müssen den Antrag stellen, dazu lassen sie sich vielleicht ein wenig Zeit, z.B. zum nachdenken über die Dimensionierung oder wo er bei Ihnen durch die Wand gehen soll
    - die SWM Zeit braucht den Antrag zu bearbeiten,
    - dann muss Kontakt zum Straßenbauamt hergestellt werden, da ein neuer Abzweig unter der Straße hergestellt werden muss

    Also, mit Neuanschluss wird das zeitlich kritisch und finanziell müssen wir den Nachbarn freistellen, womit wir höchstens noch auf den Grundstücksverkäufer zurückgreifen könnten.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 20.03.2014
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    Nochmal - die Leitung liegt unrechtmässig, da nicht gesichert, auf Eurem Grundstück. Ihr müsst da gar nicht sichern, zahlen, unternehmen!
    Mahc das dem Nachbarn sehr deutlich klar, setz ihm ne Frist und ab dann hat er nur noch Wasser, wenn der Bagger die Leitung nicht beschädigt beim Abbruch.
    Spätestens bei der Baugrubenverfüllung wir gekappt!

    Und Ruhe im Karton. Mit solchen Nachbarn kann man sich nicht gutstellen, da kann man nur verlieren!
     
  16. #16 didi doedel, 20.03.2014
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    @Ralf: bei SWM steht drin, dass alle Änderungen an der Leitung nur über sie gehen darf, eigenmächtiges Handeln oder Androhen kommt vor Gericht gar nicht gut, da würde bestimmt darauf unter Strafe hingewiesen.

    Die SWM hat einen Versorgungsauftrag. Wir sollen halt unseren Nachbarn verklagen ist deren Lösung.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 20.03.2014
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    Naja - aber wenn denn der Bagger so rein zufällig......

    Und die Neuverlegung über Euer Grundstück verweigert Ihr der SWM mit dem Verweis auf die Aufforderungen an den Nachbarn, sich eine eigene Versorgung herzustellen.

    So what?????

    PS - ich würde den Spiess umdrehen und der SWM mit einer Klage drohen, weil deren Leitung sich auf EUREM Grund befindet. :D
     
  18. #18 Manfred Abt, 20.03.2014
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    Wo steht das?
     
  19. Taipan

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    Ich würde meinen Archteikten in die Spur schicken. Es macht nämlich einen deutlichen Unterschied ob Klaus Müller, seines Zeichen pobliger Bürger und noch pobliger Bauherr irgendwo anruft, oder ob der Architekt ein Fax mit klaren Worten und Fristen irgendwo ablädt. DANN kommt immer Bewegung in die Sache.

    Das Fax nach dem Anruf sähe in etwas so aus:

    "Die nach §tralala unrechtmäßig liegende Leitung wird am 10.4.2014 im Zuge des anstehenden Bauvorhabens rückgebaut. Bis dahin haben Sie (die SWM) die Leitung stillzulegen. Bauverzugskosten durch nichteinhalten der Frist oder Kosten durch Ersatzvornahme gehen zu ihren Lasten.

    Mit noch freundlichen Grüßen
    Der Architekt ...."



    Es lasse sich aber ja kein bittstellender Bürger einfallen einen solchen Brief aufzusetzen. Die fallen um vor Lachen. die müssen sich sicher sein, dass dass nicht nur eine Drohkulisse, sondern voller Ernst ist und mit Ablauf der Frist tatsächlich was passiert .. die drehen sich dann schon.
     
  20. #20 didi doedel, 20.03.2014
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    @Manfred: das steht in einer privatrechtlichen Vereinbarung, welche wir gestern unserem Nachbarn zur Unterschrift gegeben haben. Darin steht ferner, dass er unser Grundstück nicht aufreißen darf, wenn es später zu Problemen kommt, damit kann er später weder etwas bei uns flicken lassen, noch genauere Untersuchungen anstellen wenn irgendwann einmal Wasser austritt.

    @Taipan: es gab eine privatrechtliche Vereinbarung aus dem Jahr 1965, aber das schweift jetzt ab. Wir beabsichtigen eine kostengünstige Lösung: keine Verlegung, Nachweis dass wir nix kaputt gemacht haben, Vereinbarung dass der Nachbar später bei Problemen eine neue Leitung bei sich legen muss.

    Idealerweise wäre der Nachweis gleichzeitig ein Frühwarnsystem, wenn es Probleme gibt, ich will nicht warten bis die 50 Jahre alte Stahlleitung so durchgerostet ist, dass unser Haus unterspült ist.
     
Thema: Dichtigkeit Wasserzuleitung prüfen
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