Dichtigkeit Wasserzuleitung prüfen

Diskutiere Dichtigkeit Wasserzuleitung prüfen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; @Taipan: es gab eine privatrechtliche Vereinbarung aus dem Jahr 1965, aber das schweift jetzt ab. Und Damit kommst Du jetzt? Und nein, damit...

  1. Taipan

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    Und Damit kommst Du jetzt? Und nein, damit schweifen wir nicht ab. Da Salamitaktik meine Zeit verbrennt, die ich sinnvoller nutzen kann, bin ich hier raus. Frei nach Friedrich August III.: "Macht euch euren Dregg alleene."
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 20.03.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    :mauer :bef1011: :bef1015: :bef1014: :not_w1:

    Ich schweife dann auch mal ab - in andere Stränge, wo es wichtiges zu debattieren gibt.
     
  3. #23 didi doedel, 20.03.2014
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    Na wenn ihr mal genau hinschaut habt Ihr immer das Rechtsthema angebracht:

    Manfred 1: wem gehört die Leitung
    mastehr: steht was im Grundbuch
    Manfred 2: lass den Bauträger haften
    Julius: fordere SWM und Nachbar auf stillzulegen
    Manfred 3: Haftungsfreistellung
    PeMu: zahle
    Ralf 1: fordere Nachbar auf
    Ralf 2: und das mit Frist
    Ralf 3: lass den Bagger versehentlich reinfahren
    Taipan: Frist an SWM durch Architekten

    Ich kann auch noch die privatrechtliche Abmachung von 1965 diskutieren, aber genau das wollte ich nie.

    Meine Frage war immer zum Sachthema...

    Trotzdem nichts für ungut
     
  4. #24 Manfred Abt, 20.03.2014
    Manfred Abt

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    glaub mir, die hier aufgeschlagenen Antwortgeber wissen alle, wie es läuft oder wie es eben auch nicht läuft.

    Und zu deiner letzten Rückmeldung: Alles richtig, aber das angefragte Vorhaben war so weit abseits der Baupraxis, dass man zwangsläufig - um dir zu helfen!!! - anfängt, die wirklich relevanten Themen abzuklappern.

    Und wer weiß, ob dein Nachbar die ihm seit gestern vorliegende "privatrechtliche Vereinbarung" unterschreiben wird. Bis jetzt ist das nicht mehr als deine Wunsch. Aber du schreibst: er haftet.
     
  5. #25 Manfred Abt, 20.03.2014
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    ach, da fällt doch noch was auf:

    Hab ich jetzt so nicht gesagt aber was kümmert dich die ganze Sache dann überhaupt?
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Oh je, so fangen alle Baudramen und man schwört sich später: ich baue nie wieder.

    Was sollte denn die Irreführung mit dem Herantreten an den Verkäufer, Kosten übernehmen usw. ?!? Wenn du doch die Vereinbarung von 1965 kennst.
    Die ist nun aufzulösen durch einen ordnungsgemäßen Wasseranschluss für den Nachbarn, da bei Abbruch und Bauarbeiten im Weg.

    Ergo bleiben die Kosten eh an dir hängen.
    Ergo Planer losschicken für Leitung abklemmen für Abbruch und Freimachen des Grundstücks. -> neuer Anschluss für den Nachbarn.
    Das wäre so gelaufen, wie übliche Maßnahmen des Versorgers.

    Nur nun ist da so viel unnützer Wind drum gemacht worden - verfahren.

    Wird über einen Bauträger pauschal gebaut mit allen Maßnahmen oder ein Teil bleibt beim Bauherrn oder gibt es eine ordentliche Konstellation?
     
  7. #27 JanNPunkt, 20.03.2014
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    Die interessante Frage dürfte doch sein: war die Vereinbarung vor dem Kauf bekannt und wurde deren Weitergeltung explizit vereinbart? Laut BGH binden schuldrechtliche Gestattungen den Neuerwerber im Allgemeinen nicht. AZ müsste ich jetzt raussuchen.

    Gruß,

    der Jan
     
  8. #28 didi doedel, 20.03.2014
    didi doedel

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    Weder eine Klage gegen den Nachbarn, noch gegen die SWM noch gegen meinen oder des Nachbarn Vorbesitzer oder den Besitzer von 1965 wird mir helfen, in 4 Wochen anzufangen. Genausowenig hilft es mir Fristen zu setzen.

    Um den Termin zu halten geht nur:
    - entweder dem Nachbarn einen neuen Anschluss zahlen (wird terminlich auch schon sehr kritisch)
    - oder drumherumzubauen und nachzuweisen dass nix kaputt ist

    Die kritische Strecke im Abstand von 1m zum Haus ist nur 1m lang (davor läuft es senkrecht aufs Haus zu), daher kann das der Abrissunternehmer und der Rohbauer schaffen.

    Ich will nur einen Nachweis, dass wir nichts beschädigt haben, damit
    1. nicht eines Tages große Schäden entstehen
    2. der Nachbar doch noch Streit mit uns anfängt, wenn die Leitung dann doch irgendwann leckt

    Im Prinzip wäre ein Wasserzähler prima, aber kann ich den auf Dauer im Erdreich versenken, und was sagt SWM wenn ich den selbst einbauen lasse (von Firmen welche von SWM zugelassen sind)? Der Leitungsdurchmesser ist übrigens Dn 25.
     
  9. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Wem nicht zu raten ist, dem ist auch nicht zu helfen!

    Dann wünschen wir alle Dir noch viel Freude an dem Vorhaben, einschließlich des Ärgers mit dem Nachbarn und der vielleicht mal unterspülten eigenen Hütte... :motz
     
  10. Taipan

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    Ich verstehe den Aufstand nicht.

    Die Leitung freilegen, sauberen Verbau drüber stellen, das Haus abreissen, neues bauen, Verbau wegnehmen und Leitung wieder zuschütten. Für einen Tiefbauer alltag. Wenn er die Leitung trotzdem erwischt, dann sitzt der Nachbar halt mal einen halben Tag ohne Wasser da, bis die Leitung etwas weiter freigegraben ist und angeflickt ist ....

    Leichte Schweissperlen auf der Strin bekommt man, wenn man an einer Kreuzungstelle eines verrohrten Baches mit parallel laufender DN1800 Abwasserletung (die für die Grundstücksentwüsserung angestochen werden muss) mit einer Gashochdruckleitung DN250 noch mit dem eigentlichen Gasrohr, der Wasserleitung, der Fernmeldeleitung, dem Strom und der Einfahrt kreuzen muss ... Habe ich grade auf dem Tisch ... Allein schon die Schutzstreifen in einen Plan zu bringen, macht diesen unübersichtlich ... leider kann Papier noch nicht 3D ... und hier wird über ein pobliges DN25 Wasserrohr debattiert, an das auf der Baustelle bei ordentlicher Planung und Fachfirmen keiner auch nur mehr als 5min verschenkt.
     
  11. #31 didi doedel, 20.03.2014
    didi doedel

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    Der Verbau wird natürlich erschwert dadurch, dass die Leitung horizontal ist und die Baugrube nicht, und das sie ja schon ganz schön hoch in der Luft zappelt, aber im Prinzip sollte es so wohl irgendwie gehen. Natürlich soll auch die Baugrube nicht ins Rutschen kommen, aber das soll sie ja nie :-)
     
  12. PeMu

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    vergebene Mühe. Du willst irgendwie nicht verstehen. Zeitlich ist das Ganze halb so wild.
    ...
     
  13. #33 didi doedel, 21.03.2014
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    Hallo PeMu,

    die Optionen sind 3500EUR zahlen für Verlegung oder die Leitung für etwa 500EUR sichern.
    Deiner Meinung nach sollte ich zahlen, richtig?
    Du hältst also die Sicherung für technisch schwierig und resultierend in einem sub-optimalen Ergebnis, richtig?

    Kann man nicht einfach eine schwere mobile Wand vor die Leitung stellen, dann sollte ihr doch nichts passieren? Klar in einer schrägen Baugrube ist alles etwas schwierig, aber doch lösbar. Und die evtl. später auftretenden Probleme will ich mit der Vereinbarung mit dem Nachbarn lösen.
    Was ist daran so falsch Deiner Meinung nach?
     
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