Baumurks mit Aufsicht!

Diskutiere Baumurks mit Aufsicht! im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Kürzlich trug der Jurist Gerd Motzke http://de.wikipedia.org/wiki/Gerd_Motzke bei einer Fortbildung der Architektenkammer Berlin vor, dass diese...

  1. uban

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    Es gibt Häuser die halten auch ohne dem Zutun von Bauleitern bzw Architekten, mit Architekten kann es besser laufem muss es aber nicht denn auch dort tummeln sich genausoviele Nieten wie in jedem anderen Beruf.

    Nur auf dem Bau gehts halt schnell in 10-100tausende, in der Medizin sehr häufig um das Leben, nicht ohne Grund gibt es in diesen Branchen ein ausgepägtes SV-(Un)Wesen.
     
  2. #62 rastapopoulos, 26.03.2014
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    seufz - "handwerkliche Selbstverständlichkeiten" - schön wär's, wenn man das als Maßstab nehmen könnte - ich frage mich allerdings dann bei den beteiligten Unternehmen, die ja dann offensichtlich nicht überwachungspflichtig waren, ob es sich da wirklich um Handwerker handelte - ich sage, es waren Nichtskönner!

    Wie dumm ist das denn - ich erwarte vom Architekten nicht, dass er mir 1000 Fliesen zeigt, die kann ich mir selbst ansehen - aber er darf mich beraten - ich lasse ihm sogar die Freiheit, dass er was Schönes machen kann - er darf zeigen, was er drauf hat - er hat nichts drauf gehabt, wie man sieht. Ihm fehlte die Erfahrung im Leben und Wohnen - ich habe schlimme Dinge verhindern können, wie z.B. schiessscharten-ähnliche Fensterbänder und 08/15-Architektur - leider hat er auch bei der Planung gemurkst und jeweils in der SPeisekammer und im Keller 3 Wände mit Installationen belegt. Das ist dumm. Dumm. Dumm. Und keine handwerkliche Selbstverständlichkeit. Dummheit pur. Und ich soll schuld sein? Warum? Höchstens, weil ich nicht daneben gestanden habe.

    Es ist auch ein Unterschied, ob ich ein Tier operiere oder eine Wand verputze - und zwar möchte ich nicht die Leistung vergleichen, sondern die Möglichkeit es nachzuvollziehen. Eine Wand sehe ich und kann beurteilen ob sie gerade ist oder nicht - oder glatt verputzt oder völlig fleckig und uneben mit Beulen und Kellenspuren. Bei einem operierten Tier kann ich gar nichts beurteilen, wenn es zugenäht ist. Dafür macht ein Tierarzt ein 5,5-jähriges Studium und sammelt Erfahrung in der Praxis als Assistent für sehr wenig Geld.

    Der Handwerker hat auch lange nicht die Verantwortung.

    Aber jetzt trete ich eine andere wilde Diskussion los - ich ahne es.

    Meine Fragen wurden leider nicht beantwortet.

    Schade.
     
  3. rodopp

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    Doch, einige schon, die Fragen "Was muss man sich alles gefallen lassen? Und warum muss ICH schon wieder 1.500 Euro Vorschuss an das Gericht zahlen, obwohl doch schon festgestellt wurde, dass ein Schaden von 60.000 Euro vorliegt?" habe ich doch beantwortet - es liegt am System, das so aufgebaut ist, dass man nach der Abnahme alles beweisen muss und nur das Gericht alleine festlegen kann, wann genügend Beweise da sind und niemand sonst. Auch was man sich alles beim Gericht gefallen lassen muss entscheidet alleine das Gericht. Deshalb.
     
  4. #64 agrokate, 26.03.2014
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    Hallo,

    < es liegt am System, das so aufgebaut ist, dass man nach der Abnahme alles beweisen muss und nur das Gericht alleine festlegen kann, wann genügend Beweise da sind und niemand sonst. Auch was man sich alles beim Gericht gefallen lassen muss entscheidet alleine das Gericht. Deshalb>


    Hmm, wenn man ehrlich ist, muß man sich auch schon vor Abnahme beweisen, obwohl das theoretisch anders sein sollte, aber die Beweispflicht des Unternehmers wird im Alltag wohl nicht so hoch beurteilt, wie die des Bauherren nach der Abnahme.
    Wir stehen kurz vor Fertigstellung und es haben schon zwei Sachverständige unabhängig voneinander die gleichen Mängel festgestellt-unser GU weist jedoch alles zurück!
    Unser Rechtsanwalt rät zur Verweigerung der Abnahme und wenn keine Mängel beseitigt werden, zum selbstständigen Beweisverfahren, wobei wieder der Bauherr in Vorfinanzierung gehen muß.
    Ich bin der Meinung, man merkt deutlich, wo die Lobby sitzt..., auch wenn das wie eine Stammtischparole rüber kommt!

    Viele Grüße, agrokate!
     
  5. rodopp

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    ok ich dachte, VOR der Abnahme ist der Bauunternehmer/Bauleiter beweispflichtig ...
     
  6. #66 ralph12345, 27.03.2014
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    Mir fehlt Bauherrenseits ein bisschen das Verständnis für die Sachlage.

    Im 1. Post sind dramatische Sachen zu lesen - Schimmel, fehlende Abdeckungen, bröckelnder Putz, Holzbau mit nassem Material.

    Und in dem weiteren Verlauf des Themas wird sich dann nur noch über Nichtigkeiten aufgeregt, die eigentlich so völlig in Ordnung sind, wie die Abdeckung des Estricks beim verputzen, die Kostenverantwortung für die Bautrocknung etc.

    Offenbar fehlt hier immer noch der entsprechende Sachverstand!?
     
  7. #67 Ralf Wortmann, 27.03.2014
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    Die Beweislastregel hat nur vor Gericht Auswirkungen; außergerichtlich steht es jedem der beiden Vertragsparteien frei, ob er fachliche Beurteilungen von Sachverständigen anerkennt, oder nicht.

    Vor Gericht klappt das mit der Beweislast des Bauunternehmers vor Abnahme meist recht gut. Manchmal gerät ein Richter in Zweifel und „eiert“ herum, aber auch das lässt sich mit dem Verweis auf einige obergerichtliche Urteile meistens korrigieren.

    Es gibt übrigens Mittel und Wege, die Abnahme zu verweigern und trotzdem einzuziehen, ohne dass man damit eine konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme erklärt. Dazu muss man sich unmittelbar vor dem Einzug sämtliche Mängel ausdrücklich vorbehalten, ggf. die Abnahme verweigern und erklären, dass man nur der Not gehorchend zur Schadensminderung einzieht und dass man damit keinesfalls eine konkludente Annahmeerklärung abgeben will man muss dafür Sorge tragen, dass man beweisen kann, dass der Bauunternehmer diese schriftliche Erklärung vor dem Einzug zugestellt erhalten hat.

    Das alles geht vernünftigerweise nur mit anwaltlicher Begleitung, da dieser für etwaige Fehler in jenem rechtlich schwierigen Vorgang dann auch haftet.

    Beim Selbständigen Beweisverfahren muss der Antragsteller (also hier der Bauherr) die Sachverständigenkosten vorschießen. Das hat aber mit der Beweislast nichts zu tun, sondern nur mit dem besonderen Verfahren. Bei einer Mängelbeseitigungsklage vor Abnahme muss indes diesen Vorschuss der Bauunternehmer leisten. Wenn schon zwei Privatgutachter tätig waren, könnte es doch evtl. möglich sein, eine Mängelbeseitigungsklage zu erheben, ohne dass ein Selbstständiges Beweisverfahren vorgeschaltet werden muss. Oder ist trotzdem noch zu viel unklar?
     
  8. uban

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    Hallo Herr Wortmann,

    so sehr ich ihre Beiträge hier wegen der Sachlichkeit und Informatuionsfülle schätze, so würde ich gerne zu Bedenken geben dass:

    - Architekt für seine Arbeit haftet
    - ein SV für seine Arbeit haftet
    - Anwalt für seine Arbeit haftet

    Also, alles Fachleute und wenn jetzt der sich geschädigt fühlende Laie der Meinung ist bzw jemand anderes ihm das nahelegt (z.B. ein anderer SV, ein anderer Anwalt) dann kann er gegen fehlerhafte Gutachten und Rechtsberatung Klagen und Klagen und Klagen und wird, weil das Leben meist so ist, meist nur mit einem Teilerfolg rauskommen da diese Fachleute idR ja vieles richtig gemacht haben und nur ein Teil falsch war/ist.

    (Hier spricht der Frust auf das Rechtsystem da mir von anderen SV/Anwälten nagehlegt wurde meinen usprünglichen SV zu verklagen, persönlich ziehe ich inzwischen selbst fabrizierten Pfusch, soweit legal, einem fachmännischen Pfusch vor)

    Gruss, uban
     
  9. #69 Ralf Wortmann, 27.03.2014
    Ralf Wortmann

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    @uban:
    Den Frust, den solche Überlegungen erzeugen, seinen SV, seinen eigenen Architekten oder seinen eigenen Anwalt in die Haftung zu nehmen, kann ich nur zu gut nachvollziehen. Da kommt nur selten genau das am Ende bei raus, was man sich am Anfang vorstellt.

    Wenn der Schaden niedrig oder nur mittelhoch ist, finde ich auch, dass man sich sowas eigentlich nicht antun sollte. Aber bei großen Schäden, die bis an die eigene wirtschaftliche Existenz des Geschädigten gehen, bleibt indes oft kaum eine andere Wahl.

    Mein Nebensatz „... da dieser für etwaige Fehler in jenem rechtlich schwierigen Vorgang dann auch haftet“ ist eigentlich auch falsch formuliert, denn das ist nicht der Hauptgrund für meinen Rat, sowas nur mit anwaltlicher Begleitung zu machen. Der Hauptgrund ist, dass es schwierig ist und dass man daher besser jemanden damit beauftragen sollte, der das kann.


    Nebenbei:
    Die Krönung eines Haftungsfalls war bei mir mal ein Beratungsmandat vor vielen Jahren, in dem ich herausfinden sollte, ob ein Anwalt, der eine Mandantin in einem verlorenen Anwaltshaftungsprozess vertreten hatte, weil der erste Kollege einen teuren Rechtsstreit verloren hatte, alles richtig gemacht hat. Ergebnis: nein, hat er nicht und mit Glück und Überzeugungsarbeit hätte der Anwaltshaftungsprozess evtl. tatsächlich gewonnen werden können. Aber von einem solchen Schadensersatzprozess quasi in der „dritten Ableitung“ habe ich dann letztlich aus bestimmten Gründen (die ich hier nicht ausbreiten möchte) doch nachdrücklich abgeraten.
     
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