Aufheizprotokoll slber erstellen

Diskutiere Aufheizprotokoll slber erstellen im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Zusammen, wir haben in unserem Haus einen Umbau mit einem Anbau. Die gesamten Räume im Altbestand sowie im Neubau (Anbau) wurden...

  1. #1 Ratlosauf, 25.03.2014
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    Hallo Zusammen,
    wir haben in unserem Haus einen Umbau mit einem Anbau. Die gesamten Räume im Altbestand sowie im Neubau (Anbau) wurden Barrierefrei gestaltet (meine Frau sitzt im Rolli) und mit Fußbodenheizung, 160 m² ausgestattet. Aufbauhöhe im Altbestand ca.70mm im Neubau ca. 130mm (wurde durch Ausgleichsdämmung dem Altbestand angepasst)
    Heute wird noch die Heizung verlegt und morgen soll schon ein sogenannter Mürbestrich rein. Unser Heizungsbauer hat uns für 16.000€ netto eine FBH inklusive Estrich angeboten. Ich musste dem Heizungsbauer alle Details aus der Nase ziehen, von selbst gab er zu keinem Zeitpunkt Informationen über Material und Dokumentationen.
    Als ich ihn die Tage nach CM- Messpunkten gefragt habe, kam nur die gegen Frage „Was wollen Sie denn damit“ , der Estrich ist nach 14 Tagen Belegreif.
    Er forderte mich nun auf, dass ich ab kommenden Montag das stufenweise Aufheizen der Heizung selber vornehmen soll. Da war ich ziemlich baff, ich sagte ihm das ich davon ausgehe das er dieses macht. Er sagte das kann er nur machen wenn ich ihm das Extra bezahle und außerdem kann er mir das zumuten das ich das tue. Meine Fragen, kann er das wirklich von mir verlangen? Muss er das nicht selber tun, er hat mir doch FBH und Estrich verkauft? Verliere ich Gewährleistungsansprüche wenn es Probleme gibt, wenn ich das Aufheizen selber mache? Ich weiß mir keinen Rat, kann mir da jemand weiterhelfen. Was soll oder kann ich tun?
     
  2. R.B.

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    Was um alles in der Welt ist ein "Mürbestrich"?

    Infos zum Funktions- und Belegreifheizen finden sich hier:

    http://www.flaechenheizung.de/Dokumente-Download-Node_17350.html

    Das Funktionsheizen ist Sache des Heizungsbauers, der damit nachweist, dass seine FBH ordnungsgemäß funktioniert. Das hat noch nichts mit Belegreife zu tun. Das Belegreifheizen folgt normalerweise direkt im Anschluss an das Funktionsheizen und wird so lange fortgeführt, bis die geforderte Belegreife erreicht ist.

    Bevor man das Funktionsheizen durchführen kann, muss der Estrich zuerst einmal ruhen. Wie lange, das hängt von der Art des Estrich ab (deswegen auch meine obige Frage nach dem "Mürbestrich).

    Die Aussage, dass der Estrich nach 14 Tagen belegreif ist, ist entweder dumm, oder der Heizungsbauer hat mehr Infos als das was Du in Deinem Beitrag geschrieben hast.

    Die Verantwortung für das Funktionsheizen obliegt Deinem Heizungsbauer. Er kann diese Aufgabe delegieren, muss aber sicherstellen, dass das Funktionsheizen trotzdem ordnungsgemäß durchgeführt wird. Delegiert er diese Aufgabe an einen Laien, dann ist das in meinen Augen nicht nur fahrlässig, denn aus der Verantwortung kommt er damit nicht raus. Als Fachmann muss er einschätzen können, wem er welche Aufgabe zutraut. Eine genauere Beurteilung kann Dir ein Fachanwalt liefern.
     
  3. #3 Ratlosauf, 25.03.2014
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    Hallo R.B.
    vielen Dank für Deine Antwort, mit Mürbestrich beschreibt der Heizungsbauer einen eher Wasserarmen estrich der noch einen Zusatzstoff erhält. Retanol- Extrem.
    Wenn ich Dich richtig verstehe, sollte ich besser selber die Finger davon lassen oder?
     
  4. R.B.

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    Von diesem Hersteller gibt es Vorgaben zum Erreichen der Belegreife. Sicherlich gibt es auch Infos zum Funktionsheizen. Die Vorgehensweisen weichen anscheinend von den üblichen Empfehlungen ab, denn durch den Zusatz wird die Belegreife schneller erreicht.

    Der Heizungsbauer soll zuerst einmal diese Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers beschaffen.

    Grundsätzlich ist der Heizungsbauer für das Funktionsheizen verantwortlich. Das gehört zu seinem Auftrag auch wenn es nicht gesondert dort aufgeführt wurde. Er hatte eine FBH mit Estrich zu liefern, und muss nachweisen, dass er korrekt gearbeitet hat. Diesen Nachweis kann er nur führen wenn das Funktionsheizen erfolgreich abgeschlossen ist.
    Du hast als Laie eine FBH bestellt und kannst erwarten, dass diese funktionsbereit an Dich übergeben wird. Wie er das macht, das ist dann wiederum sein Problem.

    Man könnte sich jetzt in der Form arrangieren, dass Du die Einstellung übernimmst (sofern Dein Wärmeerzeuger kein entsprechendes Programm hat und dieses automatisch abläuft). Das bedeutet aber noch nicht, dass Du dann in die Verantwortung genommen wirst. Zudem hat der Heizungsbauer klare Arbeitsanweisungen zu geben, und JA, er muss auch dann Gewähr leisten wenn Du in seinem Auftrag diese Arbeit übernommen hast.

    Ich bin weder Anwalt noch Richter, also kann ich Dir nur meine persönliche Meinung dazu schreiben. In meinen Augen kann sich ein Fachmann nicht aus der Verantwortung schleichen indem er Teile seiner Arbeit an einen Laien delegiert. Das gilt ja in ähnlicher Form auch für eigene Mitarbeiter, für die der "Meister" den Kopf hinhalten muss wenn er deren Fähigkeiten überschätzt hat.

    Weiterhin kann er Dich nicht dazu zwingen diese Arbeit auszuführen, schon gar nicht mit der Androhung, dass es Geld kostet wenn er das machen muss. Es liegt ja in seinem Interesse, dass das Funktionsheizen ordnungsgemäß durchgeführt wird, und so lange nicht ausdrücklich vereinbart war, dass dies von Dir durchzuführen ist, sehe ich ihn in der Pflicht. Du hast eine FBH bestellt und es liegt an ihm Dir nachzuweisen, dass er eine funktionierende FBH geliefert hat. Um das genauer zu beurteilen, müsste man den erteilten Auftrag prüfen.

    Ob Du Dich nun bereit erklärst ihm diese Arbeit abzunehmen, das liegt an Dir. Egal wie Du Dich entscheidest, ich wüsste nicht wie man Dir die Entscheidung nachteilig auslegen könnte. Aber wie gesagt, wenn Du das genau wissen möchtet, müsstest Du einen Anwalt fragen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Ratlosauf, 25.03.2014
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    Du spricht mir aus der Seele, mein rechtsempfinden deckt sich mit dem was Du mir dazu schreibst. Glaub mir das nimmt mir schon jede menge Druck raus, Danke Dir.
    Das Angbot lautete eine Roth Fussbodenheizung, 170m² inklusive Estrich und 60 mm Ausgleichsdämmung. Sonst stand da nichts weiter drinn.
    Ich werde aber dennoch Deinem Rat folgen und mir eine Rechtsauskunft holen.
    Der Heizungsbauer ist auch nicht meine 1. Wahl aber er war im Umkreis der einzigste der Zeit hatte, da hatte ich schon ein komisches Bauchgefühl warum die anderen keine Zeit hatten aber er schon. Leider muss ich diesem sehr auf die Finger schauen, er hat schon versucht andere Materialien (billig Heizschleife) zu verbauen und nicht die der Fa. Roth obwohl diese bezahlt sind. Unser Treppenhaus hat ca. 10m² da kommt nur Estrich rein und keine FBH aber er rechnet diese 10m² ebenfalls durchgängig als FBH ab. Er sagt das sei zulässig und gängige Praxis.
    Das er Reststücke von den Roth-Sytemrohren aus über gebliebenen Beständen von anderen Baustellen hier mit verbaut habe ich auch garnichts gegen, für wirtschaftliches Arbeiten habe ich verständnis.
    Bei der Pumpengruppe hatte ich auch geglaubt das er dort eine von der Fa. Roth verbaut, dem war nicht so er hat eine von Cosmo (Preisunterschied zu Roth ca.800,-€) eingebaut. Diese hat er sogar auf dem Kopf stehend eingebaut um sich ca. 1-1,5meter Kupferrohr zu sparen. Ich bin Froh wenn der fertig ist und ich ihn weiterhabe. Dieses Unternehmen wird danch keinen cent mehr an uns verdien.

    Aber Dir Ralf nochmals herzlichen Dank für Deine beruhigenden Informationen.
    Grüße aus Olching
    Matthias
     
  6. #6 Schmitt, 25.03.2014
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    Mürbestrich :bef1006: lese ich hier auch zum ersten Mal, aber zu Retanol-Extrem einfach hier mal nachlesen.

    :deal http://www.pct-chemie.de/produkte/retanole/retanol_xtreme.html.

    mfG. Schmitt
     
  7. #7 Ratlosauf, 25.03.2014
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    Mürbestrich lese ich hier auch zum ersten Mal, aber zu Retanol-Extrem einfach hier mal nachlesen.

    http://www.pct-chemie.de/produkte/re...ol_xtreme.html.

    mfG. Schmitt

    Hallo Schmitt,
    auch Dir vielen Dank, ich habe mir gerade das Aufheizprotokoll für Estrich mit Retanol Extreme ausgedruckt.
    Ist ja kaum zu glauben, dass die Belegreife schon nach sieben Tagen erreicht sein kann. Werde aber dennoch CM- Messungen vornehmen lassen bevor der Belag (Keramik) drauf kommt.
    Ich bin echt froh, dass solch ein Forum gibt und das es Menschen gibt die brauchbare Informationen weitergeben.

    Danke
    Matthias
     
  8. R.B.

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    mag vielleicht bei ihm gängige Praxis sein, aber in meinen Augen macht es schon einen Unterschied ob mit oder ohne FBH Rohre. Angesichts der Gesamtkosten mag das vielleicht nicht in´s Gewicht fallen, doch er spart ja die FBH Rohre und deren Verlegung (die ja angeblich so teuer ist).

    Ob der Einbau "auf dem Kopf stehend" zu bemängeln ist, kann ich nicht sagen. Dazu müsste man jetzt in die Anleitung der Pumpengruppe schauen, dort ist/sind normalerweise die mögliche(n) Einbaulage(n) beschrieben.

    Das ist einerseits gut, andererseits schlecht. Die Nachteile überwiegen jedoch, denn je weniger eine Leistung beschrieben wird, um so leichter kommt es zu Missverständnissen. Oder anders ausgedrückt, man lässt dem AN zu viel Spielraum für nachträgliche Margenoptimierung zu Lasten des AG. Ich bin da eher für klare Verhältnisse, dann wissen beide Seiten woran sie sind.
    Der Zug ist aber durch, daran kann man jetzt nichts mehr ändern.
     
  9. #9 Ratlosauf, 25.03.2014
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    Ja das ist mir schon klar, dass ich daran nichts mehr ändern kann. Ich möchte ja auch garnicht an der Bezahlung kratzen, vielmehr hatten wir uns gewünscht das es sauber und ordentlich von statten geht. Na ja, wird unter "Lehrgeld" verbucht. Beim nächsten mal sind wir schlauer auch wenn es wahrscheinlich keine nächste FBH mehr geben wird.
    Ich werde die Einbaulage anhand der Hersteller information überprüfen.
    Aber dennoch werde ich drei kreuze schlagen wenn die Geschäftsbeziehung endet.
     
  10. R.B.

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    Bitte daran denken was ich oben geschrieben habe, man unterscheidet zwischen Funktionsheizen (einer Art Stresstest) und Belegreifheizen. Das Funktionsheizen hat mit der Belegreife nichts zu tun, da geht es darum die Funktion der FBH nachzuweisen. Es kann dabei zu Rissen kommen usw. aber das ist nicht tragisch, denn besser solche Risse treten beim Funktionsheizen auf, und können problemlos wieder beseitigt werden, als später wenn der Fliesenboden schon liegt und die Heizung wirklich mal "arbeiten" muss.

    Hier zählen die Vorgaben des Herstellers und ich kann nicht sagen, ob es neben diesem Aufheizprotokoll noch weitere Verarbeitungsrichtlinien gibt. Deswegen hatte ich geschrieben, dass der HB den Kram vom Hersteller beschaffen soll damit ihr eine verlässliche Grundlage habt. Das Aufheizprotokoll auf der Webseite scheint ein verkürztes Funktionsheizen zu sein. Wenn der Belag danach schon belegreif ist, braucht man kein Belegreifheizen mehr. Ob die Belegreife erreicht ist, hat der Fliesenleger zu prüfen bevor er mit seiner Arbeit beginnt.
     
  11. #11 Ratlosauf, 25.03.2014
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    Okay, das Funktionsheizen müsste demnach nach vorgaben des Heizsystems Hersteller laufen (Fa. Roth).
    Das Belegreifheizen dient nur zur Austrocknung des Estrich nach Angaben des Estrich Hersteller bzw. Zusatzmittellieferant.
    Auf jedenfall werde ich dem HB die Vorlage sämtlicher Gewerkbetreffenden Verarbeitungshinweise sowie Verbeitungsrichtlinien abverlangen.
    Von der Pumpengruppe habe ich leider auch kein Ahnung, Foto liegt leider 90° gegen dem Uhrzeigersinn
     

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  12. #12 Ratlosauf, 25.03.2014
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    Danke habe schon selber bei Cosmo nachgelesen, man kann die Pumpengruppe nach vorhandenen Rohranschlüssen postionieren. Demnach kann diese wohl auch Kopf stehend installiert werden.
     
  13. R.B.

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    Ich denke jetzt wird´s Zeit, dass wir tiefer einsteigen.

    - Wo geht´s zur FBH? Rechts oder links? (oben oder unten)
    - Was für ein Wärmeerzeuger?
    - Das sieht aus als gäbe es noch Heizkörper, ist das korrekt?

    Für mich sieht das aus wie eine Rücklaufanhebung. Mir ist noch nicht klar wie er da 160m2 FBH betreiben möchte. Aber das muss man sich mal genauer anschauen.
     
  14. #14 Ratlosauf, 25.03.2014
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    es geht links, also oben zur FHB.
    wir haben Gasheizung von Buderus Bj. 1998, ja es gibt noch ein Obergeschoss und Dachgeschoss dort wird mit Konvektionsheizkörper geheizt.
     
  15. #15 Ratlosauf, 25.03.2014
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    von rechts, also unten kommen die Anschlüsse von der Heizung
     
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    Links geht es direkt zur FBH? Oder sind da noch andere "Sachen" dazwischen. Ein Bild vom FBH Verteiler wäre vielleicht hilfreich.

    In meinen Augen ist das als RLA verschaltet. Kein Schimmer wie er damit die FBH versorgen möchte. Es gibt auch ein Konstantwertregelset, oder er regelt später auf FBH Temperatur, oder er fährt in ein Rohr-in-Rohr System, oder was weiß ich. Die bisherige Schaltung sorgt nur dafür, dass der RL zum Wärmeerzeuger nicht zu stark abkühlt. Mehr sehe ich da nicht. Vielleicht brauche ich auch nur eine neue Lesebrille. :(
     
  17. #17 Ratlosauf, 25.03.2014
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    es geht direkt zur FBH es ist nichts mehr dazwischen
     
  18. #18 Ratlosauf, 25.03.2014
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    dann kommt im Erdgeschoss nur noch der HKV 12 fach
     
  19. R.B.

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    Steckt da drin noch eine Pumpe, Mischer o.ä. ?
     
  20. #20 Ratlosauf, 25.03.2014
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    nein, da kommen nur noch die stellmotore drauf
     
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