EnEV + kommunale Gebäude

Diskutiere EnEV + kommunale Gebäude im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Moin, Moin, folgende Ausgangslage: Kommune mit diversen öffentlichen Gebäuden (Schulen, Turnhallen etc), die fast alle aus 1950-1980 sind und...

  1. ilis

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    Moin, Moin,

    folgende Ausgangslage: Kommune mit diversen öffentlichen Gebäuden (Schulen, Turnhallen etc), die fast alle aus 1950-1980 sind und jetzt dringendst sanierungsbedürftig sind. Die Kollegen Lokalpolitiker (+Verwaltung) erzählen jetzt, das wäre alles nicht so schlimm, da die prognostizierten Ausgaben (10-20 Mio) sich auf "Neubaustandard" beziehen, man aber nur das machen werde, was "wirtschaftlich sinnvoll" ist.

    Jetzt verstehe ich die EnEV so (ok, gar nicht ; ), dass man ab einer bestimmten "Sanierungsmenge" (Fläche die saniert wird), sich zwingend an die EnEV zu halten hat und damit dann halt nicht einfach nur "ein bisschen" machen kann.

    a) ist das grundsätzlich richtig
    b) Kann eine Kommune sich da "rausmogeln" (für sich selbst legt Vater Staat ja gerne mal Ausnahmetatbestände fest)
     
  2. #2 Alfons Fischer, 27.03.2014
    Alfons Fischer

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    a) jain. Grundsätzlich richtig ist das schon, nur verstehst Du möglicherweise die EnEV tatsächlich nicht. Und zwar ist die EnEV nur für die Bauteile einzuhalten, die ohnehin geändert werden. Also wenn das Dach neu abgedichtet/gedeckt wird, ist hierfür ein U-Wert von 0,24 einzuhalten. Wenn man aber sagt, "das Dach tut's noch", dann muss auch nicht gemacht werden. Für Fenster, Außenwände etc. analog. Und wenn das Dach neu gemacht wird, hat das keine Auswirkung auf die Fenster. Und wenn die Fenster erneuert werden, ist auch dies als Einzelmaßnahme möglich.

    b) die Kommune hat die gleichen Möglichkeiten "sich rauszumogeln", wie jeder Bürger auch. Es gibt tatsächlich die Möglichkeiten von Ausnahmen und Befreiungen. Steht in der EnEV, wie das geht. Also auch hier keine Sonderstellung.

    Es ist durchaus legitim und sinnvoll, das "wirtschaftlich sinnvolle" zu tun.
    Was ist der Hintergrund der Frage?
     
  3. ilis

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    >> Was ist der Hintergrund der Frage?

    Die Kommune möchte "noch eben schnell" die Sanierung eines Schwimmbades auf die Strasse bringen, obwohl bereits bekannt ist, dass diverse öffentliche Gebäude einen enormen Sanierungsbedarf haben und man mit dem Schwimmbad-Invest den erlaubten Rahmen (Kommunalaufsicht) bereits fast komplett ausschöpft. Da die Maßnahmen überdies vermutlich aus dem (negativen) Ergebnishaushalt bezahlt werden müssen, müssen sie vermutlich noch über diverse Jahre gestreckt werden, wodurch man im Zweifel ja auch noch in weitere Verschärfungen der EnEV reinrutscht. Mittelfristig wäre es also sogar möglich in nen Nothaushalt zu rutschen - und das ist halt ungeil. Deswegen ersuche ich zu ergründen, wieviel "Spielraum" bei den Sanierungen ggf drin ist, bzw was man auf keinen Fall umgehen kann.

    >> Und zwar ist die EnEV nur für die Bauteile einzuhalten, die ohnehin geändert werden.

    Ja, war mir klar. Aber wenn zb 80% der Fenster einer Schule getauscht werden müssen (weil die soweit am Ende sind, dass sie schon rauszufallen drohen), dann ist halt die Frage, ob man Standard-Einfach Doppelglass-Fenster nehmen kann, oder ob man tatsächlich (so wie ich das verstehe) einen Uw von 1.3 einzuhalten hat? Dass das ggf nicht sinnvoll ist, weil zb die Wände weiterhin ungedämmt bleiben, ist ja evtl einsehbar. Aber wie "muss" dann vorgegangen werden?
     
  4. #4 Alfons Fischer, 27.03.2014
    Alfons Fischer

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    ich frage mich, was es Sie angeht...? Ein Programmierer ist sicher nicht der richtige Ansprechpartner einer Kommune, wenn es um Planung von Sanierungsmaßnahmen geht.
    Und wo ist das Problem dabei, Uw<= 1,3 einzuhalten? Schafft doch heute fast jedes Standard-Fenster.
    Wieviel Spielraum in der EnEV ist? steht eigentlich alles da drin. Wenn was unwirtschaftlich ist, kann man zum Beispiel versuchen, eine Befreiung zu erwirken.
     
  5. ilis

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    >> ich frage mich, was es Sie angeht...?

    Was ist denn das für ne Frage? Ich bin Steuerzahler und Bürger dieser Kommune. JEDE Entscheidung, die getroffen wird "geht mich was an". Abgesehen davon hat unsere Verwaltung leider leichte Probleme im Bereich "Mathematik", weswegen von der Verwaltung gemachte Aussagen leider nicht immer verlässlich sind.

    >> Und wo ist das Problem dabei, Uw<= 1,3 einzuhalten? Schafft doch heute fast jedes Standard-Fenster.

    Wenn das so ist, ists ja gut. War ja auch nur ein Beispiel. Ich versuche ja lediglich herauszufinden inwieweit bei Sanierungsmaßnahmen (neuere) gesetzliche Anforderungen die Kosten nach oben treiben können. Denn leider gibts da nur wenig Spielraum.
     
  6. Taipan

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    Die Mehrkosten zwischen gesetzlichen energetischen Forderungen und dem "hammerschonimmergenommen" Kram verringern die Betriebskosten meist mehr. Für alles andere gibt es Ausnahmen. Will heissen: Wenn die Gemeinde in 20a eine Maßnahme vornimmt, dann wird sie natürlich teurer als heute. Jedoch ist ein belassen/wiederherstellen in den alten Zustand meist noch teurer, da die Energeriekosten bis dahin soweit gestiegen sind, dass die Betriebskostensteigerung (die dann wegfällt) die Modernisierungkosten trägt. Allerdings haben Gemeinden immer noch das Problem, dass sich nicht einfach Kredite aufnehmen können um die Gesamtbewirtschaftungskosten zu senkne, da die laufenden Betriebskosten aus einem anderen Pott kommen und den Finanzausgleich laufen und die einmalausgaben (Investitionen aus einem anderen Pott kommen und über Fördermittel mitfinanziert werden. Dürften die Gemeinden ganzheitlich planen, dann sähe es Vielerrorten anders aus ... dürften ...
     
  7. ilis

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    >> Dürften die Gemeinden ganzheitlich planen

    Na, da haben wir zumindest Glück. Der Ergebnishaushalt ist sowieso im Minus und wenn die aktuelle Investition beschlossen wird, ist der von der Kommunalaufsicht genehmigte Rahmen im Investitionshaushalt auch schon fast komplett ausgeschöpft ;) Selbst wenn eine energetische Sanierung dann Einsparungen bringen würde, ist sie im Prinzip nicht finanzierbar.

    OK: Grundsätzlich läßt die EnEV also (ausreichend?) Ausnahmen zu, damit man auch größere Sanierungen ggf "billig" statt auf aktuellem Standard zu machen. So weit dann korrekt?
     
  8. #8 Alfons Fischer, 27.03.2014
    Alfons Fischer

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    nein, soweit nicht korrekt. Abweichungen sind in jedem Einzelfall zu prüfen. Aus meiner Erfahrung kann ich aber sagen: davon wird aber in der Praxis sehr selten Gebrauch gemacht.

    Was ist denn in Ihrem Verständnis der Unterschied zwischen "billig" durchgeführten größeren Sanierungen und "aktuellem Standard".
    der gesetzliche Standard ist ein keinesfalls schlechter Standard. Häufig wird bei Außenwänden mit 14cm Wärmedämmverbundsystem gearbeitet, Dach auch auf U=0,24 oder sogar 0,20, Fenster oft sogar deutlich besser als der gesetzliche Standard.

    was Sie damit meinen, erschließt sich mir aber immer noch nicht:
    meinen Sie mit "(neuere) gesetzliche Anforderungen" solche, die in Zukunft getätigt werden?
    Wie taipan schon sagte: man muss immer davon ausgehen, dass zukünftige Investitionen mehr kosten. Wie das Brot, das in fünf Jahren vermutlich auch mehr kostet als heute...

    Mal ein konkreter Ansatz: die zukünftige EnEV 2014 (gültig ab 01.05.2014) bringt für den Bestand und Einzelbauteilsanierungen quasi keine Verschärfungen der Anforderungen gegenüber EnEV 2009.
     
  9. Taipan

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    Kommt noch, kommt noch. Spätestens mit der enev2016, die dann 2019 heisst. ABER: Bis dahin sind die Energiepreise soweit gestiegen und die Investkosten für die Verbesserung soweit gesunken, dass es sich wieder lohnt. Sieht man bei jeder Neubauverschärfung an den kfw-Anträgen. Kurz nach einer Verschärfung für Neubauten gibt es kaum kfw-Anträge, da die dann bessere Technik und Dämmung noch unverhältnismäßig teuer ist. Wer dagegen die letzten 2-3 Jahre was schlechteres als ein kfw70 Haus baute (zumindest die Anforderung H_t<85% (RefHaus), dem ist nicht mehr zu helfen, das dies bereits Standard ist und ncht teurer als enev100 2009. Ebenso werden die Investkosten für noch bessere Dämmung fallen und die enev eigentlich hinter dem Standard hinterherhängen (wie es die WSV/enev bereits seit Anbeginn der Zeit tun).
     
  10. BJ67

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    Lieber Steuerzahler der Kommune. Ich möchte dich auf den Umstand hinweisen, dass nicht deine Verwaltung das Geld zum Fenster raus wirft. Solche Entscheidungen, also was als nächstes gemacht bzw als erstes gemacht wird, treffen die von dir gewählten Kommunalpolitiker, also die Stadträte.

    Der Bürgermeister hat dann ggf. ein Veto-Recht, was aber in der erneuten Abstimmung des Rates geknackt werden kann.

    Die Verwaltung setzt dann nur die Beschlüsse des Rates um, ob das die Mitarbeiter persönlich wollen oder nicht.

    Deine Aufgabe als Steuer zahlender Bürger: Gehe zum öffentlichen Teil der Ratssitzungen, nimm die Presse mit und sprich die Räte, gern persönlich, zu den Problemen in der Einwohnerfragestunde an. Die Räte entscheiden, also fordere auf, unter Beachtung der Gesetze wirtschaftlich zu entscheiden.
     
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