Ausführung von Leistungen ohne Auftrag ---> zulässig???

Diskutiere Ausführung von Leistungen ohne Auftrag ---> zulässig??? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich will mich kurz vorstellen: Ich bin 33 Jahre alt und neu hier im Forum. Ich suche ausdrücklich keine Rechtsberatung in dem...

  1. AlexKr

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    Hallo zusammen,
    ich will mich kurz vorstellen: Ich bin 33 Jahre alt und neu hier im Forum.

    Ich suche ausdrücklich keine Rechtsberatung in dem Fall bin nur etwas überfordert und würde mich über konstruktive Meinungen sehr freuen.
    Kurz zu meinem Sachverhalt:
    Im August vergangenen Jahres habe ich per Bauträgervertrag den Bau einer Eigentumswohnung (barrierefrei) in Auftrag gegeben.
    Geplanter Fertigstellungstermin lt. Vertrag ist 08/2014, was wohl auch eingehalten werden kann.
    Nur scheint mir die Vorgehensweise des Bauleiters, was Abrechnung/Handling von Zusatzwünschen meinerseits angeht nicht rechtens, ich bin auf eure Meinung gespannt.
    (Bisheriger Schriftverkehr erfolgte ausschließlich per Email mit dem Bauleiter.)
    Im Oktober 2013 fand ein Ortstermin in dem auch Sonderwünsche meinerseits geäußert wurden statt, welche unter anderem waren, dass zwei 3-flüglige Schiebeelemente (2,00 x 3,00lfm) in zwei 2-flüglige Schiebeelemente geändert werden sollten sowie anstatt einer 2 fach Verglasung insgesamt eine 3 fach Verglasung in der Wohnung durchgeführt werden sollte.
    Hierzu hätte ich gerne Angebote/Preise. (man muss ja kalkulieren ob man sich das überhaupt leisten kann)
    Aussage des Bauleiters: "so viel kann das nicht kosten, Sie bekommen die Preise so schnell wie möglich"
    Das war im Oktober 2013…
    Seitdem versuche ich nun vom Bauleiter ein Angebot für die Schiebeelemente und die 3 Fach Verglasung zu erhalten...
    Als ich dann eines Tages die Baustelle besichtigt habe, musste ich feststellen, dass das von mir gar nicht in Auftrag gegebene Schiebeelemente einfach eingebaut war.
    Ich habe hierzu weder ein Angebot erhalten noch in irgend einer Form die Möglichkeit gehabt, mich dafür oder dagegen zu entscheiden.
    Und nun, 5 Monate und etliche Emailanfragen später, erhielt ich vor einer Woche, so nebenbei in einer Email , einen Preis vom Bauleiter genannt, der mich sprichwörtlich "vom Stuhl haut".
    Einen Mehrpreis in Höhe von insgesamt 5.383 EUR soll ich nun zahlen, wovon 1800 EUR auf die 3 Fach Verglasung fallen würden.
    Diesen Preis will ich so nicht akzeptieren.
    Als ich dem Bauleiter daraufhin geschrieben habe (ich muss gestehen ich war sehr aufgebracht), dass er unter diesen Umständen die Elemente wieder ausbauen soll, kam von Ihm eine vollkommen patzige Antwort, dass er dass nicht tun werde, da ich die Sonderwünsche in Auftrag gegeben habe und wir halt dann den Rechtsweg gehen müssen.

    Ich finde das insgesamt sehr unprofessionell.
    Was meint Ihr ... habe ich einen Fehler gemacht, bin mir keiner Schuld bewusst.
    Dass kann doch so nicht üblich sein, oder?
    Was würdet Ihr machen?
    Gruß
    Alex
     
  2. #2 toxicmolotow, 27.03.2014
    toxicmolotow

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    Gibt es einen schriftlichen Änderungsauftrag? Oder eine schriftliche Bestätigung der Auftragsannahme (ohne tatsächlichen Auftrag)?

    Interessante Fragestellung deren Ausgang mich auf jeden Fall noch interessiert.

    Meine Meinung: Wer die Musik bestellt... Die Frage dazu: Ist ein Vertrag zustande gekommen? Gab es ein Angebot? Eine Angebotsannahme? Schwierig da, Verträge mündlich oder gar stillschweigend geschlossen werden können. Interessant allemal.
     
  3. uban

    uban

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    Jetzt musst du beweisen dass es vorbehaltlich der Kosten war, hast du was schriftlich um deine Position zu untermauern? Schliesslich sind 5 Monate vergangen, du hättest die 'falsche' Lieferung schon längst bemängeln können, hats es aber hingenommen.

    Läuft auf einen Vergleich hinaus, schlisslich sind höherwertige Elemente drin und du bzw ein Fachmann müsste jetzt den marktüblichen Aufpreis ermitteln, um den wirst du wohl nicht herum kommen bzw das steht der Firma zu (incl einen Gewinnzuschlag).

    Klar, seriös ist das Geschäftsgebaren nicht, aber leider in vielen Branchen zu finden.
    (Du gehts in ein Autohaus, willst einen Kompaktwagen, der Verkäufer fragt nach speziellen Wünsche und dann kommen die Extras ..., nur dort hast einen Vertrag auf dem eine Zahl links unten steht, hier hat die Firma dich, so wie man deine Beitrag liest, bewusst über den Tisch ziehen wollen)
     
  4. #4 ultra79, 27.03.2014
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    Wieso muss der TE überhaupt irgendwas beweisen? Der Bauleiter will doch Kosten in Rechnung stellen - dann soll er auch beweisen das was beauftragt wurde.
     
  5. #5 Thomas B, 27.03.2014
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    Es waren also auch schon vorher Schiebelemente...richtig?

    Wäre hier von Flügeltüren auf Schiebeelemente "upgegraded" worden, so wäre der Mehrpreis von EUR 2.691,50 / Element zwar immernoch respektabel, aber wohl nachvollziehbar, weil BT bei Änderungen natürlich nicht den tatsächlichen Preis verrechnen, sondern diesen mit einem gewissen Gewinn beaufschlagen. Daß dieser nicht selten mehr ist als der eigentliche Wert des teils ist halt so...man muß den Preis ja nicht akzeptieren und beläßt es eben beim Ursprünglichen.

    Hier aber ist wohl von 3 - flügelig auf 2 - flügelig umgestellt worden (wie funktioniert eigentlich ein 3- flügeliges Schiebeelement???). Also technisch/ mechanisch nicht viel Anderes, evtl. gar einfacher, weil weniger Teile (2, statt vorher 3). Ein Mehrpreis mag dennoch hinzunehmen sein, da eben Änderung und Gewinn für BT.

    Grundsätzlich aber meine ich, daß ein solcher Preis vorher angeboten werden muß. Formal: Du fragst an, der BT bietet dann an (nennt Kosten) und Du sagst Ja (Auftrag kommt zustande) oder eben "nein", dann kommt kein Auftrag zustande.

    Kannst Du nun nachweisen, daß Du nie einen Preis erhalten hast
    zum Bsp. durch entsprechenden Schriftverkehr, so sehe ich hier wenig Chancen für den BT.

    Auch wenn der dies bestreitet müßte er zumindest einen Nachweis haben (Beauftragung), daß er andere Elemente einbauen lassen sollte.

    Letztendlich würde ich erstmal nicht zahlen!

    Ich würde hier erstmal das Gespräch suchen. Er möge doch diesen Mehrpreis erläutern.Ggf. könnte sich hier auch die Beratung durch einen Anwalt lohnen.,,
     
  6. AlexKr

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    Hallo Toxicmolotow,
    es gibt definitiv keinen Änderungsauftrag. Ich habe lediglich Besprechungsprotokolle verfasst und dem Bauleiter zukommen lassen, in denen steht nur, dass Preise für die Schiebeelemente und Verglasung ermittelt wird.
    Ich habe grundsätzlich ja mit Mehrkosten gerechnet... kein Thema finde die Art und Weise einfach nur absolut daneben, sowie die Kosten einfach unverhätlnissmäßig.
     
  7. #7 RMartin, 27.03.2014
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    Wieso soll der TE hier was nachweisen, z.B., dass er keinen Preis erhalten hat?!

    Der BT muss nachweisen, dass er einen Auftrag vom TE bekommen hat.

    Der TE kann sogar wenn man mal ganz streng 'weiterdenkt' Rückbau des nun eingebauten und Lieferung und Einbau des ursprünglich vertraglich bestellten fordern; auf Kosten des BT versteht sich.
     
  8. AlexKr

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    Hallo Uban,
    schriftlich habe ich die Besprechungsprotokolle, sowie etliche Email, in denen ich um die Mehrpreise gebeten habe.
    Still schweigend habe ich es nicht hingenommen, da ich gleich nach Feststellung auf die Mitteilung des Preise gedrängt habe.
    Ich konnte ja nicht einmal bei der Auswahl des Elementes mitwirken.
     
  9. AlexKr

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    Hallo Thomas B
    ich muss mich korrigieren Du hast recht es war vorher kein Schiebeelement sondern Flügeltüren.
    Mit einem Mehrpreis habe ich gerechnet, aber in der Höhe Höhe habe ich es nicht erwartet.
    Ich kann nachweisen, dass ich nie einen Preis erhalten habe (etliche Emails auf die der Bauleiter einfach nicht reagiert hat)
    Vielen Dank für deinen Tip.
    Habe schon mit dem Gedanken gespielt evtl. direkt den Bauträger mal anzuschreiben, da ja bisher der SV nur per Mail über den Bauleiter lief.
     
  10. AlexKr

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    Vielen Dank für eure Super Antworten bin erst mal geplättet wie schnell das hier läuft TOP:respekt
     
  11. uban

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    AlexKr,

    ich glaube dir weil ich diese Art von Geschäftsgebaren leider auch kenne.
    Nimm 150€ in die Hand, gehe zur anwaltlichen Erstberatung für das weitere Vorgehen.

    Du bist dir mit der Firma über andere Elemente einig gewesen, nur über den Preis noch nicht.
    (Mit den Elementen bzw mit dem Einbau bist du ja zufrieden, wer trägt jetzt die Kosten eines Ausbaus falls du dich mit dem Lieferanten nicht einig wirst. Könntest du jetzt die Drecks... spielen und dein Einbau der ursprüngliche Variante komplett zu Lasten des Leiferanten einfordern? Der hätte dann mächtig draufgezahlt wenn das vor Gericht durchgesetzt werden kann. Leider hast du immer nur den (offenen) Preis, aber nie die Elemente an sich strittig gestellt. Zustände wie man sie auf einem orientalischen Basar vermuten würde)
     
  12. #12 Baufuchs, 27.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lassen sich die Versuche ein Angebot zu erhalten nachweisen?
    Wurde in den "etlichen eMails" nach Einbau gerügt, dass der Einbau ohne Auftrag erfolgte?
     
  13. #13 toxicmolotow, 27.03.2014
    toxicmolotow

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    Und genau das was Uban beschreibt ist das tatsächliche Problem um das sich die Kaffeetafel bildet.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 27.03.2014
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    Leute ich finds mal wieder "herrlich".
    Hier debattieren Volllaien über juristische Fragen und reden eine Menge Blödsinn, wenn ich mich nicht irre. (Nicht Baufuchs!)

    Hier geht es nicht um einen Einzelunternehmer/GU/GÜ, sondern um einen BT. Da gibt es einen notariellen Kaufvertrag! In der Regel ist die Baubeschreibung Teil des Kaufvertrags (damit der Notar weniger schreiben muss).
    Eine andere Ausführung bedeutet dann eine Abweichung von einem notariellen Vertrag. UNd das geht meines Wissens nur durch einen weiteren Vertrag, i.d. R. auch durch den Notar.
    Auf jeden Fall aber nicht durch Zuruf.

    Was macht der BT, wenn der TE auf der Durchsetzung seines rechtsgültigen Kaufvertrags besteht?
     
  15. #15 feelfree, 27.03.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Bist Du kein juristischer Laie?

    Doch, das geht. Ob es juristisch korrekt ist weiß ich nicht, aber beim Kauf unserer Wohnung haben wir alle Sonderwünsche auf "Zuruf" entweder mit dem BT oder, wenn es ihm zu viel Arbeit war, direkt mit den Handwerkern abgesprochen und dann auch abgerechnet.
     
  16. #16 Baufuchs, 27.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich -auch jur. Laie- denke, dass es richtig ist, dass nachträgliche Ausstattungswünsche wie z.B. andere Waschbecken/Innentüren etc. nicht beurkundungspflichtig sind.

    Aber:
    Im Fall des TE handelt es sich um eine Eigentumswohung und Fenster gehören i.d.R. zum Gemeinschaftseigentum.
    Ob Änderungen am Gemeinschaftseigentum überhaupt von einem Erwerber allein veranlasst werden können?
    Die übrigen Erwerber könnten argumentieren:
    Im Schadensfall muss die WEG höhere Kosten tragen, da die Fenster teurer sind als ursprünglich vorgesehen.
    Oder:
    Die Außenansicht des Gebäudes wurde ohne Zustimmung verändert (2-teilig anstelle 3-teilig)

    Man sieht:
    Alles nicht so einfach, Anwalt fragen.
     
  17. AlexKr

    AlexKr

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    Ich merke schon die Meinungen gehen stark auseinander...
    Wollte mich mit dem Fall an Verband Privater Bauherren (http://www.vpb.de/) wenden.
    Was haltet Ihr davon?
    Ich will mich nicht vor Zahlungsverpflichtungen drücken, nur finde ich so ein Verhalten geht einfach nicht.
     
  18. #18 Baufuchs, 27.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wir nicht billiger als eine Beratung beim Fachanwalt, dem die ausführliche Rechtsberatung ohnehin vorbehalten ist.
     
  19. #19 Gast56083, 27.03.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    das hängt mWn von der Festlegung des Eigentumsübergangs, sprich Auflassung ab.
    Ist dieser noch nicht erfolgt, "müsste" notariell beurkundet werden...müsste.

    Was steht im Notarvertrag drin bzgl. nachträglicher Sonderwünsche (oft gibt es da eine Regelung ala.."bedarf der Schriftform" o.ä.) und wie stehts mit der Auflassung?
    Die vor Beurkundung feststehenden SW sollten ja drin sein, sonst hat man sogar noch ein Steurproblem.
     
  20. #20 Gast036816, 27.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ein fall für den anwalt, der mehrere themen zu klären hat:

    - leistung per vertrag vereinbart als standart mit gemeinschaftseigentum,
    - leistung als wunsch geändert, jedoch weder angeboten, noch die änderung beauftragt, aber ausgeführt,
    - leistungsänderung nicht mit der eigentümergemeinschaft vereinbart.

    kann eine spannende nummer werden. viel erfolg.

    unter umständen kann die eigentümergemeinschaft auf herstellung der vertraglich vereinbarten eigenschaften bestehen und das heisst, es sind weitere mehrkosten zu regeln.
     
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