Mindestkollektorfläche vorgegeben?

Diskutiere Mindestkollektorfläche vorgegeben? im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, wir lassen gerade vom Architekten ein EFH planen und der beauftragte Energieberater hat uns das Energiekonzept vorgeschlagen....

  1. #1 Berndster, 27.03.2014
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    Hallo zusammen,

    wir lassen gerade vom Architekten ein EFH planen und der beauftragte Energieberater hat uns das Energiekonzept vorgeschlagen. Dazu habe ich einige Fragen bzw. hätte gerne eine zweite Meinung. Ich poste jetzt lieber mal mehr Infos als wahrscheinlich notwendig, bevor zu viele Nachfragen kommen.

    Fakten:
    EFH für 4 Personen in Hanglage, d.h. Keller halbseitig ein Vollgeschoss; 174 m² Wohnfläche, Volumen 860 m³, Gebäudenutzfläche 275 m²
    - Warmwasserverbrauch (basierend auf aktuellem Verbrauch): 150 - 160 l / Tag
    Geplante U-Werte:
    - Außenwand 0,17
    - Wände gegen Erdreich 0,18
    - Dach 0,12
    - Boden UG 0,15
    - Fenster Ug 0,6 W/m²K - Uf 1,2 W/m²K


    Vorgesehene Anlagentechnik:
    - Gasbrennwertkessel (bitte dies hier nicht diskutieren, ich habe mich bewusst gegen eine Wärempumpe entschieden - wenig Gartenfläche, Bohrung teuer)
    - KWL mit WRG
    - Solarthermie mit Heizungsunterstützung: 12 m² Flachkollektoren (Südseite, 45° Satteldach)
    - 800l Pufferspeicher
    - Frischwassermodul


    Seine Berechnungen:
    Deckungsanteil Solar an Heizung: 18,5%
    Deckungsanteil Solar an WW: 56%
    Qp = 37,44; Qp-Ref = 71,39
    Endenergiebedarf QE 7300 kWh/a
    --> KfW 55

    So, jetzt kommen die Fragen:
    Durch diverse Beiträge hier im Forum habe ich mitbekommen, dass sich Solarthermie rein wirtschaftlich nicht rechnet. Ich habe den Berater rechnen lassen, ob man durch das Weglassen von Solar bei gleicher Dämmung noch KfW 70 erreicht - anscheinend nicht.
    Dann würde ich zumindest gerne auf die Heizungsunterstützung verzichten und nur WW solar erwärmen (Kollektorfläche und Puffer kleiner) aber mir wurde gesagt, dass die KfW nur Anlagen größer gleich 8m² für Warmwassererzeugung bzw. 10m² für WW und Heizungsunterstützung fördert (Mindestanforderungen aus der DIN4108-10). Ist dies wirklich so?

    Danke im Voraus,
    Bernster
     
  2. #2 mastehr, 27.03.2014
    mastehr

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    Der KfW ist die Kollektorfläche beim Programm 153 (Energieeffizient bauen) egal. Wenn Du KfW-70 ohne Solar erreichst, brauchst Du überhaupt keine Kollektoren.

    Solarthermie rechnet sich nur selten. Gerade die solare Heizungsunterstützung ist fraglich. Wenn Du große Glasflächen Richtung Süden hast, erreichst Du schon alleine dadurch gute solare Gewinne.

    Wenn es ohne Solar nicht für KfW-70 reicht, müsstest Du mal rechnen, ob Du mit dem Geld, was Du nicht für die Solaranlage ausgibst, die Dämmung verbessern kannst.

    Ich habe solare Trinkwassererwärmung und für das grüne Gewissen ist es schon ganz nett, wenn man das halbe Jahr mit Solarenergie duschen kann. Finanziell betrachtet, spart mir die Solaranlage bei 1000 kWh solaren Erträgen im Jahr gerade mal ungefähr 60 Euro. Davon muss man noch 5 Euro für Strom abziehen.
     
  3. #3 Gast56083, 27.03.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Hi,

    dass man KfW55 anstrebt, kann ich nachvollziehen, wenn am Ende durch den Tilgungszuschuß und nach Abzug Nachweiskosten noch was übrig bleibt. KfW70 (153) bringt finanziell sehr wenig auf die Gesamtdauer der Finazierung, wenn man ein reines Annuitätendarlehen gegenüberstellt.
    Sprich: wenn es nur deswegen um KfWxy geht, würde ich mir das gut überlegen bzw. sehr genau rechnen.

    Zur Kolli-Fläche:
    Der o.g. Dämmstandard ist durchaus gut; Transmissionswärmeverlust des Ref.Geb. sollte allein dadurch (aus dem Bauch) um mind. 15% unterschritten sein (evtl. die Wärmebrückenberechnung genauer anschauen, statt die 0,1 Zuschlag pauschal anzusetzten)

    Die Forderung der Mindest-Kollektorfläche (0,04m²/m²Nfl) kommt vom EEWärmeG und dieses will 15% Bedarfsdeckung eben durch ST o.ä..
    Das schöne ist aber, dass man diese 15% durch mehrere Massnahmen erfüllen kann. z.B. durch geringere ST Fläche und bessere Dämmung.

    Heißt: man kann soviel ST aufs Dach legen wie es sinnvoll ist für den WW Bedarf (meist eben 5-6m²) einer 4 köpfigen Familie und den Rest durch bessere Dämmung machen um das EEWärmeG einzuhalten. Mit Deiner o.g. Dämmung, behaupte ich: kein Problem...

    Der KfW ist das egal wieviel ST da auf dem Dach liegt, solange die KfW Kriterien eingehalten sind.

    Zur ST allg.: Wirtschaftlich grenzwertig, kommt auf denn WW Bedarf und den Ertrag an. Mein Bsp: habe bei 5,5m² 2700kWh Ertrag letztes Jahr, 3,5 Personen Haushalt, GasBrennwert, KWL etc..
    In Summe sehr ähnlich wie Du, nur kleiner: 135m² Wfl, 210m² Bezugsfläche.

    Sprich: ST spart mir im Moment ca. 156€/a, Kosten: 2850€: Amortisation 18a (einfach gerechnet ohne Kapitalkosten und Preissteigerungen)
    Evtl. spart es sogar etwas mehr, da die GBWT im Sommer nicht so effizient läuft und auch mehr WW als nötig erzeugt werden würde als nötig ohne ST. Aber die Größenordnung stimmt.

    Rechnung also grenzwertig, aber wie mastehr sagt: es ist schon täglich ein gutes Gefühl, unter der Dusche zu stehen und zu wissen, dass Wasser wurde "kostenlos" warmgemacht. Ich hab mir z.B. auch den Luxus geleistet, einen WW Aussenanschluß zu legen. Kids freuen sich, dass die Spaßdusche, Wasserrutsche, Planschbecken etc. temperiert betrieben wird :D und ich hab ein halbwegs gutes Gewissen dabei...

    Habe übrigens so locker "KfW70" bekommen, auch wenn ich den KfW Kredit nicht in Anspruch genommen habe.
     
  4. #4 mastehr, 27.03.2014
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    Mittlerweile ist der Unterschied zwischen den marktüblichen Zinsen und den KfW-Zinsen geringer geworden. Ich würde aber auch heute wieder einen KfW-70-Kredit in Anspruch nehmen, da er in meinen Augen zwei entscheidende Vorteile bietet:

    1. Tilgungsfreie Jahre zu Beginn: In der ersten Zeit im neuen Haus fallen mehr Ausgaben als man geplant hat, so dass die Finanzdecke relativ dünn ist.
    2. Unbegrenzte Sondertilgungen: Bei normalen Annuitätendarlehen sind die Sondertilgungen meistens nur sehr begrenzt möglich und kosten Zinsaufschlag
     
  5. #5 Gast56083, 27.03.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Diskussion driftet ab, aber ...;)

    ...Sondertilgungen sollte man aber besser in den großen Restkredit mit den höheren Zinsen stecken
    ...der 10j KfW ist ja quasi ein Volltilger (bei den anderen sind die Zinsen noch uninteressanter, dafür die Laufzeit begrenzt)
    ...durch die tilgungsfreien Jahre tilgt man auch weniger im großen, also langsamer..

    habs letztens erst in einem anderen Faden diskutiert: kann mich nur noch vage an unser Excel des Bankers erinnern. Auf die Gesamtlaufzeit (15a) hätte die KfW Kombi ca. 500€ rechnerischen Vorteil gebracht, aber auch Nachteile in der Flexibilität.

    wie gesagt: auf die Gesamtleufzeit bringts wenig. Wer so knapp kalkuliert, dass er die tilgungsfreien Jahre braucht, wird auch wenig sondertilgen..

    Aber Ja, wenn eh keine allzuguten Konditionen auf den großen Kredit durch wenig EK o.ä., kann der KfW sinnvoll sein..Bevor ich aber deswegen krampfhaft xyzk€ mehr ausgebe um das Ziel (Kreditvergabe) zu erreichen, würde ich es lassen bzw. sehr gut durchrechnen, was insg. sinnvoll ist oder nicht und eben weniger finanzieren...
     
  6. #6 mastehr, 27.03.2014
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    Das wesentliche zum Thema ist doch schon gesagt...
    Falls das möglich ist. Da meine Bank die von mir gewünschte Tilgungsrate nicht anbieten wollte, wurde die Tilgungsrate über Sondertilgungen gelöst.
    Um nachher umso mehr tilgen zu können. Das Einkommen wächst in 10 Jahren auch, so dass (hoffentlich) nach ein paar Jahren höhere Raten möglich sind.
    Der finanzielle Vorteil ergibt sich immer aus der Differenz zwischen den üblichen Zinsen und den KfW-Zinsen. Je größer die Differenz, desto vorteilhafter ist KfW. Ich habe den KfW-Kredit gerade wegen der hohen Flexibilität gewählt.
    Kommt immer drauf an. Durch ein unvorhersehbares Ereignis und damit erhöhten Ausgaben und weniger Einnahmen einen finanziellen Engpass, der jetzt fast wieder behoben ist. Durch die flexible Finanzierung werde ich die Sondertilgungen in den nächsten Jahren wieder nutzen.
    Du hast doch nichts extra ausgegeben und trotzdem KfW-70 erreicht. Mich wundert, dass Du den Vorteil von 500 Euro nicht genutzt hast, auch wenn er in Relation zu den Gesamtkosten gering ausfällt.
     
  7. #7 Gast56083, 27.03.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    wie Du sagst, ist eben sehr individuell.

    wenn ich KfW genommen hätte, dann:

    a) wäre die max Summe an Sondertilgung durch den geringeren Kredit reduziert gewesen (nutzen wir heuer z.B. aus)
    b) hätten wir zu Beginn weniger monatlich tilgen können (weil ja nach 2 Jahren der KfW reinläuft) oder hätten einen von zwei kostenlsoen Tilgungswechsel verwenden müssen
    c) durch eine höhere Anfangstilgung über einer gewissen Gesamtkreditsumme (sag ich jetzt nicht ;)) bekam man 0,3% besser Zinsen auf die 15a Laufzeit (der Vorteil ist bei den 500€ gar nicht eingerechnet)

    bei mir wars sorum a)flexibler und b) mit dem besseren Zinssatz sogar günstiger
    Muss jeder für sich rechnen, nur die 1,71% beim 10a 153 sind eben als Volltilger zu sehen und können auch Nachteile haben.

    Alles was ich sagen will: Investiere nicht 10.000€ für 5m² ST, um nur dadurch KfW70 zu erreichen und den Kredit zu bekommen (übertrieben dargestellt).

    edit: ich habe indirekt schon mehr ausgegeben durch die bessere Dämmung, KWL etc. aber nicht um KfW70 zu erreichen. Das steht halt auf dem Nachweis drauf...wirtschaftlich sinnvoll war das nicht, aber eine Komfortfrage
     
  8. #8 Berndster, 27.03.2014
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    Danke für die Infos - auch den Diskurs zum KfW-Kredit.
    Nehmen wir mal als Hypothese an, ich investiere in Solar, um mein grünes Gewissen zu befriedigen. Der Berater hat mir gesagt, dass ich ca. 8 m² Nettofläche und einen Speicher mit 300-400 l bräuchte, um ohne Heizungsunterstützung auf KfW70 zu kommen. Kann dies sein? Kann ich anhand der obigen Daten "rückwärtsrechnen" und diese These bestätigen oder widerlegen? Wenn möglich, wäre es selbstverständlich schön, den Tilgungszuschuss von 55 abzugreifen, aber ich sehe es genauso: Dafür will ich nicht groß investieren müssen. Und wenn, dann ich bessere Dämmung.
     
  9. #9 Berndster, 27.03.2014
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    Danke für die Infos - auch den Diskurs zum KfW-Kredit.
    Nehmen wir mal als Hypothese an, ich investiere in Solar, um mein grünes Gewissen zu befriedigen. Der Berater hat mir gesagt, dass ich ca. 8 m² Nettofläche und einen Speicher mit 300-400 l bräuchte, um ohne Heizungsunterstützung auf KfW70 zu kommen. Kann dies sein? Kann ich anhand der obigen Daten "rückwärtsrechnen" und diese These bestätigen oder widerlegen? Wenn möglich, wäre es selbstverständlich schön, den Tilgungszuschuss von 55 abzugreifen, aber ich sehe es genauso: Dafür will ich nicht groß investieren müssen.

    Ach ja, H'T ist 0,264, Ref ist 0,390; das sollte passen.
     
  10. #10 Gast56083, 27.03.2014
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    Qp ist der Knackpunkt. Hier dürftest Du für KfW 70 knapp 50 kWh/(m²a) haben.
    Ich sag mal so...ein guter Planer rechnet Dir den EnEV Ausweis vermutlich auch mit 6m² ST auf KfW70. Da gibts einige Stellschrauben. Einfach aus den Werten oben rückrechnen klappt nicht, da spielt noch mehr mit rein.
    Ich hab grad mal nachgeschaut. Ich hab 6,5m² ST (nicht wie oben gesagt 5,5), hab 46 Qp bei 69 RefGebäude.
    300l bivalenter Speicher, wobei ich heute wg den Erträgen 400l nehmen würde.
     
  11. #11 Berndster, 31.03.2014
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    Hallo,
    jetzt verstehe ich auch, wo die Mindestfläche herkommt. Entgegen aller Aussagen, scheint es der KfW doch nicht ganz wurscht zu sein, wie groß die Kollektorfläche ist. Wenn man den Online-Antrag ausfüllt und mit meinen Daten 6m² WW-Unterstützung angibt, erhält man die "Fehlermeldung":

    M28: Die angegebene Kollektorfläche entspricht nicht dem Standardwert gemäß DIN 4701-10

    Hinweis zur Berechnung: Die Werte für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust werden nach EnEV Anlage 1, Tabelle 1 ermittelt. Anlage 1, Absatz 1.1, zweiter Abschnitt der EnEV im Zusammenhang mit einer elektrischen Warmwasserbereitung und der Aufschlag von 40 % auf die Anforderungen für Bestandsgebäude nach § 9 (1) EnEV werden für das Referenzgebäude nicht angewendet.

    Komisch, oder?
     
  12. #12 Berndster, 03.04.2014
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    Kein Kommentar? Für mich heißt das konkret: Wenn ich einen Solarthermie haben will (aus welchen Gründen auch immer), dann muss ich mir anscheinend mehr Fläche auf das Dach packen als nötig, nur um den KfW-Kredit zu bekommen?
     
  13. #13 Alfons Fischer, 03.04.2014
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    wenn man weniger Kollektorfläche einbaut als Standard ist, aber mit der vollen Standard-solaren-Deckungsrate rechnet, muss man halt durch Simulation nachweisen, dass man durch besseren Kollektor, bessere Speicherung, bessere Neigung etc. dennoch den angesetzten Ertrag erwirtschaftet. Ich habe das schon durch. Ist aber nicht ohne, dieser Nachweis!

    Oftmals kommen relativ große Kollektorflächen auch dadurch zusammen, dass eigentlich nicht zur Wohnnutzung vorgesehene Räume (z.B. Kellerräume) mit in die "thermische Hülle" genommen werden. Die EnEV bzw. DIN 4701 "tut dann so", als ob das Wohnräume wären und ermittelt entsprechend große Kollektorflächen... Das führt öfters zu unangenehmen Überraschungen.
     
  14. #14 tgaeb01, 03.04.2014
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    Hallo,
    KfW:
    „Bei Berechnungen nach DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10 kann der Deckungsanteil einer Solaranlage für die Heizungsunterstützung nach DIN V 4701-10 Abschnitt 5.3.4.1.3 ohne gesonderten Nachweis maximal 10 % betragen, sofern die Kollektorfläche mindestens das 1,8-fache der nach DIN V 4701-10 Abschnitt 5.1.4.1.1 berechneten Kollektorfläche für die Trinkwassererwärmung beträgt. Entsprechend darf bei diesem Ansatz für die Ermittlung des Deckungsanteils für die solare Trinkwarmwassererwärmung nur die 1,0-fache Kollektorfläche A C nach DIN V 4701-10 Abschnitt 5.1.4.1.1 angesetzt werden.
    In allen anderen Fällen sind bei Berechnungen nach DIN V 4701-10 die Deckungsanteile einer Solaranlage für die Heizungsunterstützung anhand einer solarthermischen Simulation zu ermitteln. Einer solarthermischen Simulation sind dabei die Randbedingungen nach EnEV und DIN V 4701-10 zugrunde zu legen (Normstandort Würzburg, Heizgrenze 10°C, Q TW 12,5 kWh/(m² a), WW-Temperatur 50°C). Anlagenkomponenten sind identisch mit den für die Bilanzierung angesetzten Komponenten anzusetzen. Der angesetzte Wärmebedarf für Heizung und Trinkwarmwasser muss dem Bilanzierungsergebnis nach DIN V 4108-6 unter Berücksichtigung der Zu- und Abschläge gemäß DIN 4701-10 entsprechen.
    Bei solarthermischen Simulationen sind die Deckungsanteile an der Wärmeerzeugung für Trinkwarmwasser und für Heizung grundsätzlich getrennt auszuweisen.
    Eine Mischrechnung ist unzulässig (gleichzeitige Berücksichtigung eines Deckungsanteils zur Heizungsunterstützung nach einer solarthermischen Simulation sowie eines Deckungsanteils zur Trinkwarmwassererwärmung nach einer Berechnung gemäß DIN V 4701-10).“


    v.g
     
Thema: Mindestkollektorfläche vorgegeben?
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  1. kollektorfläche entspricht nicht dem standardwert gemäß din 4701-10.

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