Bodengutachten beim Kauf vom BT

Diskutiere Bodengutachten beim Kauf vom BT im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich bin seit gestern neu im Forum, da wir gerade in der Anbahnung eines Hauskaufs stehen. Konkret geht es um einen Kauf vom...

  1. #1 Almansus, 27.03.2014
    Almansus

    Almansus

    Dabei seit:
    26.03.2014
    Beiträge:
    39
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt (VWA)
    Ort:
    Ludwigshafen
    Hallo zusammen,

    ich bin seit gestern neu im Forum, da wir gerade in der Anbahnung eines Hauskaufs stehen.
    Konkret geht es um einen Kauf vom BT inkl. Grundstück. Der BT hat das GS bereits erworben
    und erreichtet darauf 23 RH´s, und DHH´s. Das Neubaugebiet ist recht groß, in meherere
    Bauabschnitte unterteilt und existiert bereits seit 2000.
    Jetzt geht es um das Thema "Bodengutachten". Der BT sagt, dass er für dieses Grundstück kein
    Bodengutachten erstellen lässt, da sie aufgrund ihrer "Erfahrung" in diesem Baugebiet die
    Bodengegebenheiten gut einschätzen können. Der BT hat da sicherlich schon weit über 50 Objekte
    erstellt (EFHs, RH´s, DHH´s und MFH´s).

    Mir ist schon klar, dass ein Bodengutachten immer eine punktuelle Betrachtung darstellt und dass der Boden 10 Meter weiter theoretisch auch anders aufgebaut sein kann und der Bautäger sicherlich nicht für 23 Baugruben jeweils ein Bodengutachten erstellt,
    nur hat hier hjemand aus der Praxis Tipps / Erfahrungswerte o.ä.?

    Sollten wir da zu unserer Sicherheit ein Bodengutachten erstellen lassen? Oder auf die Aussage / die Erfahrung des BT verlassen?


    Danke schonmal für Eure Meinung / Erfahrung und bestimmt bis bald :e_smiley_brille02:

    Almansus
     
  2. Einmal

    Einmal

    Dabei seit:
    10.04.2013
    Beiträge:
    784
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser und Dipl.-Ing.
    Ort:
    Mettmann
    Benutzertitelzusatz:
    ... im Leben
    Was soll das bringen? Ihr kauft doch das fertige Haus plus Grundstück vom BT. Inklusive der Gewährleistung wie auch immer ausgestaltet.

    Meine Empfehlung wäre es des Fokus jetzt eher auf Baubeschreibung und den Vertrag zu richten.
     
  3. #3 Almansus, 27.03.2014
    Almansus

    Almansus

    Dabei seit:
    26.03.2014
    Beiträge:
    39
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt (VWA)
    Ort:
    Ludwigshafen
    Hallo Einmal, danke für Deine Antwort. Sollte zu dem Thema "Bodenqualität" etwas im KV stehen? Den Entwurf haben wir noch nicht.
    Ich bin was das betrifft Laie, nur kam auch der Hinweis vom Gutachter des VpB, mit dem wir den Bau begleiten lassen wollen, auch schon die Frage nach dem Bodengutachten und da sind wir so ein wenig "aufgeschreckt" worden....
     
  4. Einmal

    Einmal

    Dabei seit:
    10.04.2013
    Beiträge:
    784
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser und Dipl.-Ing.
    Ort:
    Mettmann
    Benutzertitelzusatz:
    ... im Leben
    Wir haben das Grundstück von privat gekauft um selbst zu bauen. In so einem Fall macht das absolut Sinn vor dem Grundstückskauf zu klären, welchen Aufwand man ggf. mit der Gründung oder Bodenaustausch treiben muss. Dieses Risiko trägt in Eurem Fall der BT. Wenn das ein großes Gebiet ist und der BT schon seit etlichen Jahren aktiv ist, sehe ich das auch so, dass der BT das Risiko abschätzen kann.

    Wenn Euch der Gutachter ein Bodengutachten empfiehlt, wird er ja auch begründen können, warum? Wenn er gut ist :konfusius
     
  5. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Damit ist bereits alles gesagt.

    Es spricht nichts dagegen, dass Du dem BT zu Deiner eigenen Absicherung erklärst, dass Du ein Bodengutachten haben möchtest und dafür die Kosten gegebenenfalls zusätzlich zum Kaufpreis übernimmst. Das ist nämlich nur eine Frage der Kalkulation und nicht der " Nowendigkeit ".

    Ohne Bodengutachten müßte der BT nach dem in der DIN 18 195 und in der WU-RiLi aufgestellten " Grundsatz des sichersten Wegs " unter Ansatz des höchsten denkbaren Lastfalls planen und bauen, heißt SW oder WW. Tut er das??

    Aber Du kannst natülich auch dem Rat des Laien @Einmal folgen. Beschwer Dich dann aber nicht, wenn es schief gehen sollte. Der BT wird dann damit argumentieren, dass über die Einholung eines Bodengutachtens vor Vertragsabschluß ausführlich gesprochen wurde, beide Parteien hierauf aber aus Kostengründen verzichtet hätten. Damit wäre dann zumindest ein Mitverschulden des BH auf der Agenda.

    Wer mit BT baut, muß eh viel Gottvertrauen haben.
     
  6. #6 RMartin, 27.03.2014
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Unabhängig von der Bauträgerthematik bleibt anzumerken, dass es schon in der Praxis unüblich ist bei einem größeren Gelände auf jeder Grundstücksparzelle 'das volle Programm' bzgl. Baugrunduntersuchung zu machen.

    Abhängig von geplanten Bauwerken mit deren voraussichtlich auftretenden Lasten sowie Beschaffenheiten und Eigenschaften des vorhandenen Geländes, wählt im Regelfall ein dsbzgl. erfahrener Mensch eine angemessene Spezifikation für die Baugrunduntersuchungen aus.

    Hierbei sollten die Ergebnisse der Untersuchungen dann schon ausreichen um die Gründungen für die vorgesehenen Bauwerke zu bemessen. Evtl. Überbemessung an manchen Stellen um 'auf der sicheren Seite' zu sein nicht unbedingt immer ausgeschlossen (wenn Eigenschaften des Bodens lokal wechseln).

    Aber ich mag dem TE natürlich nicht eine Bodenuntersuchung ausreden. Klar, dann weißt Du (Korrektheit vorausgesetzt) genau, wie auf diesem speziellen Grundstück die Bodenverhältnisse sind.

    Ansonsten kannst Du Dir natürlich auch mal das Gesamtbaugrundgutachten zeigen lassen. Dann sieht man auch wo welche Untersuchungen durchgeführt wurden.
     
  7. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Habe ich etwas überlesen?
     
  8. #8 wasweissich, 27.03.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    oder klever genug sein vertrag rechtlich und technisch ausführlichst prüfrn zu lassen .
     
  9. #9 RMartin, 27.03.2014
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Eric: Hmmm. Es steht nicht explizit, dass es sowas gibt in diesem Fall. Habe ich einfach mal vorausgesetzt.
     
  10. #10 Almansus, 27.03.2014
    Almansus

    Almansus

    Dabei seit:
    26.03.2014
    Beiträge:
    39
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt (VWA)
    Ort:
    Ludwigshafen
    @Eric: Der Keller ist mit WU-Beton C25/30 Bodenplatte geplant. Vor dem Hintergrund des Grundwasser-Themas in dem Baugebiet (Rheinniederungen) will der BT eine durchgängige Bodenplatte für das DH gießen. In der BB steht zum Keller "KG als Beton Fertigteil Keller. Zusätzliche vollflächige Abdichtung der Kelleraußenwände bis Unterkante Kellerfenster, einschl. Hohlkehle mit kunststoffmodifizierter Bitumenbeschichtung. Zusätzliche Perimeterdämmung der kompletten Kellerwände 6cm stark."
    Das ist sicherlich keine WW oder SW....


    Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
     
  11. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    @RMartin

    Und jetzt? Ich habe ständig mit Bauträgern zu tun und glaube zu wissen, wovon ich rede.

    Dem TE versucht gerade einer, eine DHH mit durchgängiger Bodenplatte in den Rheinniederungen aus Betonfertigteilen und Abdichtung mit KMB zu verkaufen.

    Nö, das ist weder eine WW, noch eine SW. Das ist eine Sonderkonstruktion außerhalb der aRdT und in jedem unterstrichenen Punkt ein Problem mit bautechnischer und juristischer Sprengkraft.

    Aber darüber wurde hier schon viel geschrieben und irgendwann vergeht einem die Lust, hierüber auch nur noch ein Wort zu schreiben.

    @Almansus: Setz mal einen Link zu dem Projekt.
     
  12. #12 Skeptiker, 28.03.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Nein, ist es eindeutig nicht. Ich frage mich allerdings, ob man mit dieser Dammstärke auch nur ansatzweise die ENEV einhalten kann.

    mobil gesendet
     
  13. #13 Skeptiker, 28.03.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Und mich würde es nicht wundern, wenn im Kaufvertrag auch noch die Formulierung "in Realteilung" stünde.

    mobil gesendet
     
  14. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
  15. #15 Skeptiker, 28.03.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28.03.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
  16. #16 Almansus, 30.03.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28.01.2016
    Almansus

    Almansus

    Dabei seit:
    26.03.2014
    Beiträge:
    39
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt (VWA)
    Ort:
    Ludwigshafen
    @Eric: gut recherchiert, aber das Projekt ist es nicht. Das Projekt für das wir uns interessieren, hat der BT noch nicht offiziell im Vertrieb, auf seiner Homepage ist noch das aktuell im Bau befindliche. Link entfernt !Und was meinst du mit "Sonderkonstruktion außerhalb der aRdT"


    Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
     
  17. #17 Almansus, 30.03.2014
    Almansus

    Almansus

    Dabei seit:
    26.03.2014
    Beiträge:
    39
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt (VWA)
    Ort:
    Ludwigshafen
    @skeptiker: worin siehst du das Problem einer Realteilung?


    Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
     
  18. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Ganz einfach, dass bei dem beschriebenen Lastfall " Grundwasser " die vorgesehene Bauart nicht den aRdT entspricht. Nach ständiger Rechtsprechung gilt aber: Wer die aRdT nicht einhält, baut mangelhaft.

    Die nachstehende Aussage zur Qualitätskontrolle durch den externen Gutachter Bühler ist damit auch nicht in Einklang zu bringen.

    Denn: Beim Lastfall " Grundwasser " fordert die DIN 18 195, Teil 6, eine Schwarze Wanne, die aber laut Baubeschreibung nicht gebaut werden soll.

    Muß/wird der vom BT bezahlte " Qualitätskontroler " Bühler demzufolge das Mandat von vorherein ablehnen???

    Dann kann der Bühler ja schon einmal im Vorfeld der Planung anfangen und darauf hinweisen, dass wegen des Grundwassers nach den aRdT eine WW oder eine SW geplant werden muß.

    Laß Dich nicht auf den Arm nehmen. Die Fides baut einen " normalen " Betonkeller aus Fertigbauteilen mit KMB Abdichtung im Grundwasser. Das hat mangels Einhaltung der DIN 18 195-6 nicht den Anspruch einer dauerhaften Bewährung und Funktionstauglichkeit. Fides bedeutet " Vertrauen ", Vertrauen genießt die DIN 18 195-6 und die WU-RiLi, aber nicht eine Bauart, die sich hierüber hinwegsetzt.

    http://www.ludwigshafen.de/nachhaltig/umwelt/wasser/grundwasser/

    Anderer Punkt:

    Ein gemeinsamer Betonkeller bedeutet, dass Du auf Gedeih und Verderb mit dem Schicksal des Nachbarn verbunden bist. Eine Leckage in seinem Keller ist eine Leckage bei Dir. Keiner darf an seinem Keller etwas ändern, was die Abdichtung, sofern sie denn überhaupt funktioniert, verändert. Beide Doppelhaushälften können nur gemeinsam, niemals allein abgerissen werden usw. Das müßte an sich durch wechseltseitige Grunddienstbarkeiten gesichert werden. Wird aber leider nie gemacht.
     
  19. #19 Skeptiker, 30.03.2014
    Zuletzt bearbeitet: 30.03.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Mit realer Realteilung hätte ich keine Probleme. Nur dass eine "Realteilung" mit durchgehender WU-Bodenplatte und / oder durchgehenden WU-Außenwänden bzw. gemeinsamer durchgehender KMB-Abdichtung meines Erachtens eben keine Real"teilung" ist, weil nur alles zusammen eine dichte Wanne bildet. Und wenn beim Nachbarn eines unglücklichen Tages (Rückstau, Waschenschinenschlauchplatzung, spielende Kinder) die Brühe knietief im Keller steht, steht sie eben auch mehrere Zentimeter hoch bei Dir - oder gleich genauso hoch wie beim Nachbarn.

    Eric war schneller!
     
  20. #20 Almansus, 30.03.2014
    Almansus

    Almansus

    Dabei seit:
    26.03.2014
    Beiträge:
    39
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt (VWA)
    Ort:
    Ludwigshafen
    Danke für die ausführliche Antwort. Das mit dem Grundwasser ist und bewusst und ich habe auch schon mit dem Zuständigen bei der Stadt telefoniert. Nach dem regenreichen Jahr 2003 gabs hier Probleme mit nassen Kellern, in den Folgejahren hat die Stadt 2 Maßnahmen zur "Entwässerung" gemacht, aber Technik kann ja auch mal nicht funktionieren. Ich muss mich zu dem Thema SW/WW mal weiter einarbeiten.

    Und das Thema mit der durchgehenden Bodenplatte ist und war mir auch ein wenig suspekt.

    Das geht mit dem Bau-Thema ja schon gut los bevor es überhaupt losgegangen ist ^^


    Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
     
Thema:

Bodengutachten beim Kauf vom BT

Die Seite wird geladen...

Bodengutachten beim Kauf vom BT - Ähnliche Themen

  1. Bodengutachten: Schadstoffanalyse des Bodens verpflichtend (BW)?

    Bodengutachten: Schadstoffanalyse des Bodens verpflichtend (BW)?: Hallo zusammen, ich würde gerne ein Bodengutachten in Auftrag geben (Baden-Württemberg), um eine Entscheidung hinsichtlich der Frage "Keller oder...
  2. Untersuchung des natürlichen Wassergehalts beim Bodengutachten

    Untersuchung des natürlichen Wassergehalts beim Bodengutachten: Hallo zusammen, für unser Hausbauprojekt (einfamilienhaus) wollen wir zunächst ein Bodengutachten durchführen lassen. Nun haben wir mehrere...
  3. Worauf müssen wir beim Bodengutachten achten?

    Worauf müssen wir beim Bodengutachten achten?: Hallo liebe Community, wir sind kurz davor ein Bodengutachten für unser Grundstück durchführen zu lassen. Wir haben mehrere Angebote...
  4. Wer haftet beim falsche bodengutachter

    Wer haftet beim falsche bodengutachter: Hallo liebe freund, Wir haben im august 2014 ein Grundstückin Hanglage von 455 m2 gekauft und wollten Einfamilienhaus bauen,wir habe Architekt,...
  5. Worauf ist beim Bodengutachten zu achten?

    Worauf ist beim Bodengutachten zu achten?: Hallo Bauexperten, schon seitdem wir mit unserem Hausprojekt begonnen haben, lese ich regelmäßig in diesem Forum mit und bin von der...