Kostenrechnung nach DIN276

Diskutiere Kostenrechnung nach DIN276 im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Problem verstehe ich nicht. Wer die DIN 276 kennt, kann auch anhand dieser DIN prüfen und klären, ob die Kostenschätzung den Anforderungen dieser...

  1. #21 maku1975, 27.03.2014
    maku1975

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    Ich weiß aus dem anderen Thread, dass die Kostenrechnung wohl eigentlich nach DIN276 sein sollte, ich weiß auch das ein Auto einen Moto haben soll. Aber so wenig wie ich den Zündzeitpunkt ermitteln könnte oder weiß wie ich eine Zylinderkopfdichtung wechseln müsste weiß ich die Kostenrechnung genau zu beurteilen
     
  2. #22 maku1975, 27.03.2014
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    Für die Übersicht:
    - es geht bisher um keine Abschlagsrechnungs des Architekten
    - die Kostenrechnung des Architekten enthält ähnlich wie Ralf Dühlmeyer angesprochen hat diverse Position.

    Hier Mal die Auflistung erster und teils zweiter Ebene:
    - Vorbereitende Arbeiten
    - Erdarbeiten
    - Entwässerungs-/ Kanalarbeiten
    - Betonarbeiten
    - Mauerarbeiten
    - Abdichtungsarbeiten
    - Zimmer, Dachdeckungs- und Abdichtungsarbeiten
    - Tischler- und Verglasungsarbeiten
    - Elektroinstallation
    - Heizung, Lüftung, Sanitär
    - Außen-, Innenputz und Trockenbau
    - Estrich
    - Plattenarbeiten (Fliesen)
    - Maler- und Tapezierarbeiten (kpl mit 0 angesetzt)
    - Bodenbeläge (kpl mit 0 angesetzt)
    - Tischlerarbeiten
    - Schlosserarbeiten
    - Landschaftsbau und Außenanlagen (kpl mit 0 angesetzt)
    - Baunebenkosten

    Der notwendige Abriss fehlt m.E. und Anschlusskosten für Wasser/Strom (Grundstück ist erschlossen) fehlen m.E. auch
     
  3. Eric

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    Nö, Du weißt und verstehst gar nichts.

    1. heißt das " Ding " Kostenberechnung und 2. für die Finanzierung muß sie eben nicht nach DIN 276 sein.

    Deine Kostenberechnung ist unvollständig. Rede mit Deinem Archi und lass sie vervollständigen.
     
  4. #24 maku1975, 28.03.2014
    maku1975

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    Ich weiß, dass ich solch charmante und konstruktive Antworten zukünftig ignorieren werde.
    Du hast nichts beigetragen, was mir irgendwie weiter hilft, sondern mir lediglich vermittelt wie dumm ich doch bin.
     
  5. #25 Gast036816, 28.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    maku - in welcher planungsphase seid ihr denn?
     
  6. #26 maku1975, 28.03.2014
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    In Phase 3, wobei der Architekt keine Kostenschätzung vorher geliefert hat
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 28.03.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Nö - jedenfalls war es so nicht gemeint.

    Ich habe genau das, was Du geschrieben hast, auch gesagt, nur etwas "flapsiger".
    Egal, wie ich darüber denke, wenn der Bauherr unfair abrechnen will, muss ich das machen.
    Und genau so muss der Anwalt dem Mandanten sagen, das die Rechnung nicht fällig ist. Auch dann, wenn es sich um formalen Kinderkram handelt.
    Was sein Mandant draus macht, kann er nicht beeinflussen.

    Sagt er es dem Mandanten nicht, kommt er selber in Schwierigkeiten.
     
  8. #28 Gast036816, 28.03.2014
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    dann muss er jetzt die kostenberechnung nach din 276 liefern. fordere ihn dazu auf. eigenleistungen kannst du dann auf einem anderen blatt gegenrechnen.
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 28.03.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    m<ku - das BEF ist so. Die ungeschminkte Wahrheit ohne Schlüffkes und Blumengirlande.

    Wenn Du die Beiträge in diesem Strang richtig und mit offenem "Herz" gelesen hättest, dann hättest Du verstanden, dass eben weder nach Din 276 sein muss noch sollte, sondern bestenfalls könnte!
    Das, was der Kollege an Gliederung gemacht hat, ist genau das, was mein obiges Zitat aus der DIN aussagt. Nur das Kollege mit den 0 € und den fehlenden Punkten eben nachbessern muss.

    Richtig ist, dass frühere Fassungen der 276 dieses Wahlfreiheit etwas verklausulierter enthielten, was viele Laien und auch manchen Juristen dazu verführte, alles, was nicht nach DIN war, als mangelhaft zu brandmarken. Dies allerdings zu Unrecht.

    Einzig für die Architektenrechnung, zumindest die Schlußrechnung (bei Abschlägen kann man da lange streiten), müssen die Kosten den Kostengruppen (teilweise 2. Untergruppen) zugeordnet werden, da die HOAI die Anrechnung bestimmter KG ganz ausschliesst (aber mit Bedingungen), bei anderen bestimmte Anrechenweisen vorschreibt.
    Damit DU die Rechnung prüfen kannst (was eh kein Laie kann, so wuselig wie die HOAI ist), muss das DA erfüllt sein. Aber auch hier muss nicht das Formblatt verwendet werden.
    Es genügt, wenn den einzelnen Positionen der KE prüffähig und eindeutig KG der 276 zu geordnet werden und so eine Prüfbarkeit hergestellt wird.

    Pasta!
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 28.03.2014
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    Och nö - nicht schon wieder.
    Er muss sich NICHT an die 276-Gliederung halten! Er kann mit Segen der DIN auch andere Systematiken verwenden!!!
     
  11. #31 maku1975, 28.03.2014
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    Das ist mir durchaus bewußt, ich lese hier schon eine Weile mit und habe auch schon einen DIY-Entwurf zerrissen bekommen, trotzdem kann ich auf Kommentare die einen ohne kontruktive Aussagen als dumm darstellen in diesem Kontext gut verzichten. Nicht mehr und nicht weniger sollte meine Aussage in Richtung Eric vermitteln.
     
  12. #32 Gast036816, 28.03.2014
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    dann ersetzen wir muss durch soll!
     
  13. #33 Thomas B, 28.03.2014
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    EFH und Konsorten mache ich niemals nicht nach DIN276.

    Diese dient häöchstens dazu, daß ich hinterher vielmehr erklären, erläutern und rausfummeln darf.

    Kosten immer gewerkeweise, so sieht man (bzw. der BH) sehr schnell ob meine Kostenberechnung mit den LV-Ergebnissen (einigermaßen) deckungsgleich sind. Die DIN276 vermischt hier viele Gewerke.

    Wem nützt hier eine Berechnung á la 276?
     
  14. #34 Gast036816, 28.03.2014
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    Gast036816 Gast

    nur dir selbst, wenn der bauherr am ende des vorhabens auf fehlerchensuche geht, weil er der meinung ist, dein honorar mindern zu müssen. hast du die kosten nicht nach din 276, ist das immer der einstieg mit beliebtem totschlagargument.
     
  15. #35 Thomas B, 28.03.2014
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    wieso?????

    Dem BH dürfte es doch egal sein, ob ich die Kosten nach DIN276, gewerkeweise oder mnach einem kryptischen Konzept ermittelt habe, solange es für ihn nachvolltziehbar ist (ist gewerkeweise besser als nach Din276) und natürlich daß die Kosten stimmen (+/-).
     
  16. #36 Gast036816, 28.03.2014
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    Gast036816 Gast

    wie geschrieben: bauherr geht auf fehlerchensuche, zählt erbsen und meint, unbedingt das honorar kürzen zu müssen!
     
  17. #37 Thomas B, 28.03.2014
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    Ja ..... und?

    Worauf will er sich dann berufen?????

    DIN276 ist nicht verbindlich anzuwenden. Kostenberechnung braucht er. Hat er die, ist doch alles gut.
     
  18. #38 maku1975, 28.03.2014
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    Schön wie uneinig sich hier die Architekten sind darüber, ob nun DIN276 zur Anwendung kommen muß, soll oder nicht braucht.

    Meine Frage bezieht sich immernoch darauf, ob etwas wesentliches fehlt. Ein Punkt wurde schon genannt, nämlich die Eigenleistungen, aber sonst?
     
  19. #39 Bauliesl, 28.03.2014
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    Hast Du ihn gefragt, ob er den Abriss evtl. beim Maurer oder bei den Erdarbeiten drin hat? Das wäre zumindest denkbar.
    Anschlusskosten musst Du bei den zuständigen Stellen erfragen; bzw. auch hier gilt: ist´s evtl. in den Baunebenkosten drin?
     
  20. #40 maku1975, 28.03.2014
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    Der Abriss ist nicht drin, sowohl Erdarbeiten als auch Nebenkosten sind so weit aufgeschlüsselt, dass erkennbar ist, dass er dort nicht drin ist.
     
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