Estrich - Ecken gerissen / gebrochen

Diskutiere Estrich - Ecken gerissen / gebrochen im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Moin! Ich war gestern wieder bei unserem Haus und wollte mir eigentlich die Arbeit vom Trockenbauer ansehen. Nur was ich da entdeckt habe,...

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  1. #1 Rod1977, 29.03.2014
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    Moin!

    Ich war gestern wieder bei unserem Haus und wollte mir eigentlich die Arbeit vom Trockenbauer ansehen. Nur was ich da entdeckt habe, ärgert mich schon wieder :-(
    Im EG im Wohnzimmer und im Flur ist der Estrich in den Ecken gerissen. Bei den großen bodentiefen Fenstern sind die Ecken vom Estrich abgebrochen, in jeder Raumecke vom Wohnzimmer und vor der Treppe (Foto mit dem Zollstock) ist auch ein großes Stück weggebrochen.

    Hab mir auch die anderen Räume angesehen und da sieht alles gut aus. Im OG und KG, sowie im Büro / Bad im EG gibt es kein Problem.
    Was ist da los mit meinem Estrich? Und wie repariert man sowas?


    Zur Vorsituation:
    Estrich wurde am 27.12.2013 eingebracht und durfte 3 Wochen und Lüften trocknen (Danke an den Bauträger, dass wir dadurch noch ein Schimmelproblem bekommen haben :mauer)
    Danach wurde fleißig gelüftet, damit die Luftfeuchtigkeit wieder aus dem Haus geht.
    Nach einigem hin- und her hat dann der Heizungsbauer Mitte Februar angefangen den Estrich im EG und OG (ein Raum im KG fehlt noch) mit einem mobilen Heizer aufzuheizen (die eigentliche Heizung war noch nicht eingebaut) aufzuheizen. Die Maximaltemperatur der Aufheizung (zumindestens was wir gesehen haben - waren auch nicht jeden Tag da) war 35°. Laut unserem Heizungsbauer war das Aufheizen dann Anfang März abgeschlossen und die geringe Temperatur kommt, weil die Fussbodenheizung mit der LWWP keine hohe Vorlauftemperatur hat *mmh*
    Die eigentliche Heizung wird jetzt aufgebaut, aber ist noch nicht im Betrieb. Momentan ist also das Haus kalt.
     

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  2. #2 Stolzenberg, 29.03.2014
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    Stolzenberg Gast

    Und was sagt Euer Bauträger zum Thema nachbessern und Schimmel? - Wie "3 Wochen und Lüften trocknen"? - Schimmelproblem beseitigt?

    Die Infos sind doch recht dürftig für eine ernsthafte Aussage! - Aber der erste Weg führt definitiv über Euren Bauträger und damit die ausführende Firma!

    Oder wollt Ihr jetzt "verschlimmbessern"?
     
  3. #3 GWeberJ, 29.03.2014
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    Sehe ich das richtig, dass der blaue Randdämmstreifen nicht oder nur kaum über die Estrichoberfläche übersteht? Falls ja, ist damit gleich das nächste Problem vorgezeichnet, wenn nachher Fliesen- oder Parkettkleber über den Estrich hinaus bis zur Wand läuft.

    An deiner Stelle würde ich jetzt einen Bausachverständigen hinzuziehen, der sich die Situation mal anschaut. Ein Termin von 1 Stunde sollte inklusive Anfahrt vielleicht 200 Euro kosten. Das solltest du jetzt investieren, um eine Ansage zu bekommen, ob/welche Probleme beim Boden bestehen und wie man diese aus der Welt schafft.
     
  4. #4 Stolzenberg, 29.03.2014
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    Stolzenberg Gast

    Dennoch jedem Bauträger oder Handwerker zunächst die Möglichkeit geben nachzubessern. Dann wird man ja sehen wie sich dieser äußert. Diese Aussagen dann hier mit den notwendigen Hintergründen posten und zur Diskussion stellen. Für einen Fachbetrieb sollte ein regelgerechter Belag eigentlich dennoch kein Problem sein. Interessanter finde ich da schon die Ausgestaltung der Ecken und den Türbereich. Ob der Estrich wohl belagfertig (plan) sein wird?
     
  5. Julius

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    Und vielleicht, was die Hütte sonst noch für Problemstellen hat.
    Hoffentlich haben die übrigen Gewerke sorgfältiger gearbeitet!

    Ist es denn wirklich ein Bauträger (also das Grundstück gehört Euch noch nicht)?
     
  6. #6 Rod1977, 29.03.2014
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    Also den Randstreifen hat der Fliesenleger abgeschnitten.
    Hab das erst am Freitagnachmittag bemerkt und werde nachher den Bauleiter anschreiben. Waren bis eben am Bau und hatten einen Fliesenleger da, der uns später den Keller machen soll. Der meinte nur das die Ecken rausgebrochen werden und dann mit Estrich wieder aufgefüllt werden können. Also ob das hält?

    Naja, ich spreche am Montag erst mal mit unserem Bauleiter und auch mal sehen was der Fliesenleger vom Bauträger da sagt.

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  7. Eric

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    Der Estrich hat an den Ecken die " Ohren " aufgestellt als er im Oberflächenbereich zu trocknen anfing. Als sich die " Ohren " bei forcierter Trocknung mit einem Heizlüfter des gesamten Querschnitt wieder anlegten, hatte der Estrich keine Lust mehr und hat die " Ohren " abgeworfen. Also Trocknungsfehler oder mangelhafter Estrich.

    Es gibt aber noch weitere Fehler. Der Wandputz wurde vor der Verlegung des Estrichs nicht bis auf die Betondecken geführt. Der Estrich wurde demzufolge nicht ( mit Randstreifen ) bis gegen die Wände und bis gegen die bodentiefen Fenster-Türanlagen geführt. Und natürlich durfte der Fliesenleger den Randstreifen gemäß ausdrücklicher Vorgabe in der DIN nicht vor Verlegung des Bodenbelags abschneiden, hat es aber doch - vermutlich wie immer - getan. Dadurch sind bei Belagsverlegung Schallbrücken vorprogrammiert.

    Mängelanzeige mit Fristsetzung ist schon einmal richtig. Da Du aber die richtige Art der Mangelbeseitigung eh nicht beurteilen und auch nicht kontrollieren kannst, solltest Du Dich paralell zur Mangelbeseitigungsaufforderung schon einmal nach einem SV umsehen, der die Vorschläge des BT beurteilt und die Ausführung überwacht.
     
  8. #8 GWeberJ, 29.03.2014
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    Da mich das auch betrifft: Wenn der Feinsteinzeug-Belag schon drauf ist (und Schallbrücken zur Nachbarwohnung hin mit großer Wahrscheinlichkeit gegeben sind), wie wird so ein Fehler ausgebessert?
     
  9. #9 Friedl1953, 29.03.2014
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    Ich würde mal sagen, indem man die Verbindungen zur Wand wieder rausstemmt, oder?????:yikes
     
  10. #10 GWeberJ, 29.03.2014
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    Um diese zu finden, reicht es die Fußleisten zu entfernen? Oder komplett die Fliesenreihe zur Wand hin raushauen?
     
  11. #11 Stolzenberg, 29.03.2014
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    Stolzenberg Gast

    Da Rod1977 die DIN 18560 vermutlich nicht rumliegen hat: Schau mal unter Google nach Beton Merkblatt B19. Dort findest Du den knapp zusammengefassten, theoretischen Hintergrund. Verglichen mit den Bildern, die Du von der Bauzeit im Kopf hast, werden sich da gewisse Diskrepanzen ergeben!

    Zugluft, Mindestdicken und Randstreifen werden dort sicherlich ausreichend behandelt um einen Einstieg in die fachlichen Hintergründe zu bekommen. Quasi als Diskussionsgrundlage mit dem Bauleiter!

    Wenn Du mit der vom Bauträger vorgeschlagenen Lösung nicht zufrieden sein solltest, dann bitte die fraglichen Punkte hier zur Diskussion stellen. Falls Du falsch liegst, dann wird Dir das sicher jemand sagen und anderenfalls wird es ohne einen Sachverständigen wohl nichts werden!

    Folgendes aber bitte nicht vergessen:
    Schimmel ist im Neubau (obwohl vermeidbar) leider viel zu oft anzutreffen! Wenn man sich dieses Problems annimmt, dann fährt man in der Regel besser! - Das Schimmelproblem ist also hoffentlich bereits gelöst worden...
     
  12. #12 Rod1977, 30.03.2014
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    Danke erst mal.

    > Der Wandputz wurde vor der Verlegung des Estrichs nicht bis auf die Betondecken geführt.
    @Eric: Wie kommste darauf? Vielleicht wegen den Foto mit dem Loch in der Wand? Das ist vom Abwasserrohrdurchbruch der Küche.
    Der Innenputz ist bis auf die Betondecke geführt worden.
    Putz.jpg

    > Ist es denn wirklich ein Bauträger (also das Grundstück gehört Euch noch nicht)?
    Grundstück gehört uns und wir bauen ein Doppelhaus mit Freunden. Beim denen gibt es zum Glück nicht solche Probleme mit dem Estrich.

    > Beton Merkblatt B19
    Danke - meine Gute Nacht Lektüre
     
  13. Julius

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    Dann kann es kein Bauträger sein!
    Daher: Welche Vertragskonstellation liegt vor?
     
  14. #14 Rod1977, 30.03.2014
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    Wir haben schon einen Bauträger und einen Bauvertrag nach BGB. Das Grundstück Haben wir zuerst gekauft und dann uns einen Bauträger gesucht.


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  15. H.PF

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    Du hast KEINEN Bauträger... Du hast einen GU oder GÜ. Man sollte schon wissen mit was man baut... Bauträger baut IMMER auf SEINEM Grundstück. Sobald du nur das Haus bauen lässt hast du keinen Bauträger mehr.
     
  16. #16 GWeberJ, 30.03.2014
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    Nun würde mich interessieren, was ihr in Sachen Schallschutz vereinbart habt.

    Im EFH sind Schallbrücken, wie sie durch die abgeschnittenen Randdämmstreifen entstehen können, vielleicht nur ärgerlich. Sobald aber Nachbarn involviert sind, kann das echt übel werden.
     
  17. Eric

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    Ist schon klar. Problem ist halt, dass auch in den Fällen noch mancher GU oder GÜ sich als " BT " bezeichnet, weil auch er es rechtlich falsch einordnet. Worte sind halt " Schall und Rauch ". Für die rechtliche Einordnung kommt es auf den falschen Gebrauch eines Rechtsbegriffs eh nicht an. Entscheidend ist, welchem Typus der Vertrag nach dem Inhalt der übernommenen Leistungen zuzuordnen ist. Das entscheidet der Richter und nicht die Parteien.

    Aber was solls. Wenn es tatsächlich ein GU oder GÜ ist, dann haftet auch der für die mangelfreie Ausführung derjenigen Gewerke, deren Ausführung er vertraglich übernommen hat.

    Ich meinte an der Wand neben der Tür zu sehen, dass dort nicht bodentief verputzt wurde.

    Aber das neue Bild ist auch " super ". Wurde vor Verlegung des Estrichs eine gebundene Schüttung als Ausgleichsschicht bis über OK Rohr und Leerrohre angebracht oder die Rohre und Leerrohre mit dem Estrich - mehr oder weniger - " eingepackt "? Gibt es Bilder von den auf der Rohbetondecke verlegten Rohren/Leerrohren an allen Schadstellen + Bilder der fertigen Rohr-Ausgleichsschicht unmittelbar vor der Estrichverlegung?

    Der Estrich ist genau über dem gedämmten Rohr + Leerrohrwicklung durchgerissen!
     
  18. Eric

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    Wie kommst Du darauf?

    1. Hat der Randdämmstreifen auch noch andere Funktionen außer der Verhinderung von Schallbrücken.

    2. Sind Schallbrücken auch dann ein Mangel, wenn ein Nachbar überhaupt nicht vorhanden ( freistehendes Haus ) oder durch die Schallbrücken nicht belästigt wird, aber es hierdurch zu Belästigungen innerhalb der eigenen Wohnung kommt. Insoweit darf man sich von der DIN 4108 nicht blenden lassen, die an den häuslichen Schallschutz keine Anforderungen stellt und hierzu ausführt, dieser sei zu " vereinbaren ".

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung ist auch in der eigenen Wohnung derjenige Schallschutz geschuldet, der sich bei mangefreier Ausführung der Leistung ergibt. Und insoweit ist ja wohl klar, dass schwimmender Estrich + Belag nur dann " schwimmend " ist, wenn es nirgendwo Körperschallbrücken gibt.

    Also ist bereits die Frage von @GWeber Unfug.
     
  19. #19 Rod1977, 30.03.2014
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    Moin, stimmt. Wir bauen mit einem GÜ. Hatten mich das letzte mal mit diesen Begriffen bei der Vertragsunterzeichnung befasst und das ist schon soooo lange her ;)
    Sei's drum, für die Mängel seiner beauftragten Handwerker steht er gerade.

    Wegen der Fotos muss ixh4 nachher mal gucken.

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  20. #20 GWeberJ, 30.03.2014
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    Ok, dann sag ich's anders:

    Der Fragesteller sollte sich bewusst sein, dass mögliche Schallschutzmängel nicht nur ihn betreffen sondern auch seine zukünftigen Nachbarn. Probleme mit dem Schallschutz können aus friedfertigen Nachbarn Todfeinde machen.
    Die Bauüberwachung des GÜs scheint das nicht so wichtig zu nehmen, sonst würde man dem Fliesenleger das Abschneiden der Dämmstreifen nicht durchgehen lassen (schwer zu entdecken ist es ja nicht). Das sollte den Fragesteller sehr, sehr misstrauisch machen. Steht denn zum Schallschutz irgendwas in der Baubeschreibung?

    Und wenn er nun Ausführungsmängel erkennt, aber dem GÜ aufgrund von Ausreden/Beschwichtigungen durchgehen läßt, könnte man ihm daraus vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt einen Strick drehen wollen.
     
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