110 kWh/m2 für 7 Monate im Neubau

Diskutiere 110 kWh/m2 für 7 Monate im Neubau im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Liebe Leser, ich hoffe, das Thema ist hier richtig aufgehoben. Ich habe gerade meine Abrechnung für das Jahr 2013 bekommen. Bei der Heizung...

  1. #1 GWeberJ, 01.04.2014
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    Liebe Leser,

    ich hoffe, das Thema ist hier richtig aufgehoben. Ich habe gerade meine Abrechnung für das Jahr 2013 bekommen. Bei der Heizung kommen mir die Zahlen sehr komisch vor.

    Neubau, Bezug Juni 2013, 7 Wohnung, alle FBH, zusammen gut 800 m2 beheizte Fläche.

    Gasverbrauch in 2013: 10000 m3 = 105000 kWh

    Davon 11,5% für Warmwasser aufgewendet (ich vermiete eine Wohnung in einem MFH von 2000, da sind es zwischen 30 und 40% WW-Anteil).

    Ich komme damit bei gut 110 kWh/m2 für 7 Monate raus. Ist das nicht aberwitzig viel? Zielwert der ENEV2009 sind ca. 60 bis 100 kWh/m2, wenn ich richtig informiert bin. Das ist doch gesetzlich vorgeschrieben?
    Es kommt natürlich auf das Heizverhalten der Bewohner an, aber so viel Verbrauch und das bei bei nur 7 Monaten?

    Habe kurz gedacht, dass das Estrichheizen mit drin ist. Aber der Zählerstand vom 1. 6. 2013 ist angegeben. Der gesamte Verbrauch müsste also aus dem Heizverhalten der Nutzer stammen.

    Ist es wahrscheinlich, dass da irgendwas so gar nicht stimmt? Oder gehe ich von falschen Annahmen aus?
     
  2. R.B.

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    Das wird es sein. Die Angaben der EnEV über den Primärenergiebedarf haben nichts mit dem späteren Energieverbrauch zu tun. Es ist zwar in beiden Fällen von "kWh" die Rede, aber wie gesagt, einmal bezogen auf den Primärenergiebedarf und einmal geht´s um den realen Heizenergiebedarf, sprich was an Gas durch den Schornstein ging.

    Beim WW Anteil wäre zu prüfen, ob WW hier nur per Gas erzeugt wurde oder ob es eine Solaranlage gibt. Die 12.000kWh nur für WW bei 7 Wohneinheiten sind schon plausibel. Das wären irgendwas um 258m3 WW. Je nach Anzahl der Bewohner wäre das denkbar.
     
  3. #3 th_viper, 01.04.2014
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    Im Haus steckt doch sicherlich noch mehr Restfeuchte.
     
  4. #4 Gast56083, 01.04.2014
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    Bei Gas ist es sehr unwahrscheinlich, dass irgendwas technisches gar nicht stimmt, sprich der Zähler falsch läuft o.ä.
    Das was durch den Zähler geht wird verbrannt und mit mind 90% in Wärme umgewandelt und die muss irgendwo hin.
    In MFH ist es schwerer die Heizkennlinie zu optimieren, weil auch derjenige der 23° RT wünscht bedient werden möchte. Sprich die Therme wird nicht im optimalen Betriebspunkt laufen, aber das macht ein paar % Punkte aus.

    Mit den Zahlen kann man erst mal wenig anfangen. Was sagt denn die Wohnungsweise Aufschlüsselung? Wieviel für Gemeinschaftsräume
    Wer/wie hat/wurden die Zahlen am 1.6.2013 erfasst?
     
  5. #5 GWeberJ, 01.04.2014
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    Das ist mir schon - halbwegs - klar. Aber wenn ein nach ENEV 2009 errichtetes Gebäude am Ende gut 200 kWh/m3 im Jahr braucht, dann muss das reale Heizverhalten doch ganz erheblich von den angenommenen Normwerten abweichen, oder? Bei 7 Parteien, müsste sich individuelles Verhalten ja tendentiell ausgleichen.

    Wir haben beispielsweise einen Grundofen in der Bude und stehen - laut Abrechnung - mit ca. 12% der beheizten Wohnfläche für weniger als 1% des gesamten Heizenergiebedarfs (kann man sowas glauben?). Wir ziehen den Schnitt also schon gewaltig nach unten.

    Danke für den Hinweis. Ja, Solaranlage ist vorhanden. Spielt allerdings für die Abrechnung keine Rolle, soweit ich sehen kann.

    So lag der Warmwasserverbrauch bei V=89 m3. Benötigte Energie wurde dann einfach mittels Q=2,5 kWh/m3 * V * (60°-10°) x 1,11 abgeschätzt. Macht dann gut 12.000 kWh. Sprich: Die ganz normale Formel ohne Berücksichtigung einer eventuellen Vorerwärmung durch die Solaranlage.
     
  6. #6 Annette1968, 01.04.2014
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    Bist du der Eigentümer dieses Hauses oder sind die Zahlen Teil der Abrechnung für eine / deine (gemietete) Wohnung?

    Und die nächste Frage wäre, wenn die Estrichheizung ebenfalls 2013 gelaufen ist, wann wurde die und über welchen Zähler abgerechnet?
     
  7. #7 GWeberJ, 01.04.2014
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    Mit liegt grade nur meine eigene Abrechnung vor. Wie oben beschreiben, haben wir - wenn man der Abrechnung glaubt - so gut wie gar keine Heizung gebraucht. Ist für mich bei FBH aber schwer abzuschätzen, ob das so stimmt. Im Bad war sie z. B. auch bei uns eigentlich immer an, um keine kalten Füße zu haben.

    Einziger beheizter Gemeinschaftsraum ist das Treppenhaus. Da gibt es im Keller einen winzigen Heizkörper, der meines Wissens aber so gut wie nie gelaufen ist.

    Laut Abrechnung stand der Gas-Zähler am 1. 6. auf 36 m3. Sprich: Der muss nur ein paar Tage vorher eingebaut worden sein. Aber ist es üblich/glaubhaft, dass vorher z. B. für das sicher energieintensive Estrich-Heizprogramm ein eigener Zähler installiert war?
     
  8. #8 GWeberJ, 01.04.2014
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    Ich bin Eigentümer. Abrechnung kam grade rein, Versammlung ist Mitte April.
     
  9. R.B.

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    Nicht unbedingt. Dadurch, dass das Haus die EnEV erfüllt, kann man nur den groben Rahmen abschätzen. Der Energiebedarf wird sicherlich geringer sein als bei einem Altbau, aber keineswegs vergleichbar mit einem EFH. Viele energiesparenden Maßnahmen die man im EFH einsetzen kann, wirken bei einem MFH nicht. Da muss die Heizkurve so hoch gedreht werden, dass alle Wohnungen und Räume warm werden. Da kann man den Wärmeerzeuger während der Nacht nicht absenken, weil immer noch irgendjemand wach ist, oder spät nach Hause kommt oder was weiß ich. usw.

    Trotzdem sind die 105.000kWh für die 7 Monate nicht gerade wenig. Andererseits handelt es sich um eine etwas verfälschte Betrachtung weil anteilig mehr "kalte" Monate enthalten sind.

    Wie wird die Energie für die einzelnen Wohnungen gemessen? WMZ?
     
  10. #10 GWeberJ, 01.04.2014
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    Sehe ich alles ein. Wenn ich die 100 kWh für 7 Monate nun aber mal als gegeben hinnehme, dann lande ich bei einem ganzen Jahr und einem mittelprächtigen Winter bei Minimum 200 kWh, sehr wahrscheinlich noch etwas mehr. Bei 150 kWh/m2 würde ich nichts sagen, aber das erscheint mir wirklich sehr viel.

    In dem 2000er-Gebäude, in dem sich meine vermietete Wohnung befindet, liegt der Jahresbedarf dagegen bei um die 75 kWh (natürlich nicht mit dem Gebäude, in dem ich jetzt wohne, vergleichbar, da um die 70 Wohnungen und 4900 m2 beheizte Fläche).

    Die kalten Monate kommen am Anfang des Jahres, schau mal: http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagzahl#Anwendung
    Juni bis Dezember sind nur 430 von 1000 Gradtagen (Gradtage=Heizaufwand). Wobei es diesen Winter ja eh keinen "Winter" gab.

    Ja, pro Wohnung gibt es einen Wärmemengenzähler. Die Gesamtwärmemenge beläuft sich laut Abrechnung auf 20 MWh. Soweit ich weiß, ist diese Absolutzahl aber ohne Bedeutung (20 MWh Nutzwärme bei 100 MWh verfeuertem Gas?) und es sind nur die Relativwerte der einzelnen Zähler relevant.
     
  11. R.B.

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    Bei einem "echten" WMZ wird auch die reale "verbrauchte" Energiemenge gemessen.

    Wenn die Summe der WMZ in den einzelnen Wohnungennur 20.000kWh (20MWh) beträgt, dann wäre das wiederum verdammt wenig.

    Dem stimme ich ja zu. Die Frage ist aber, wodurch wurde so viel Gas verbraucht?
    Da wäre zuerst mal die Geschichte mit den WMZ zu klären, und dann natürlich die Einstellungen der Heizungsanlage selbst. Vielleicht habt Ihr mit der Gastherme über die Solaranlage die Umwelt geheizt, oder die Energie ging durch den Schornstein, oder was weiß ich.
    Du landest bei aktuell ca. 130kWh/m2 für die 7 Monate sicherlich bei um die 150kWh/m2 pro Jahr. Das ist für einen Neubau schon verdammt viel. Aber wie gesagt, man kann daraus nicht automatisch folgern, wo die Ursache liegt. Man kann auch in einem Neubau 200kWh/m2 jährlich verblasen.
     
  12. Julius

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    Sorry, aber diese Heizkostenabrechnung ist schlicht unplausibel!
    Ein ordentlicher Meßdienst hätte die so gar nicht herausgegeben.
    Leider gibt es kaum ordentliche Meßdienste, vor allem die paar Großen sind vielfach übel...

    Energieträgereinsatz rund fünfmal so hoch wie die abgenommene Wärmemenge?
    Das ist ME schlichtweg ausgeschlossen.


    Entweder liegt ein grober Fehler beim Ansatz des Warmwassseranteils vor, es wurde gemauschelt (z.B. die Estrichtrocknung "elegant" überwälzt) oder es liegt ein anderer massiver Fehler vor (falsche Zählernummer, Nachbarhaus hängt mit an der Heizanlage etc.).

    Gehe ich recht in der Annahme, daß es sich um einem vom Bauträger eingesetzten Erst-Verwalter handelt?

    Man fragt sich sowieso, warum bei einem Gebäude BJ 2013 noch kein separater Wärmemengenmesser zu Erfassung des Ladekreises für den Warmwasserspeicher vorhanden war.
    Denn bis spätestens zum 31.12.2013 hätte der sowieso zwingend nachgerüstet werden müssen!!!
    Ist das inzwischen geschehen?
    Ab dem Abrechnungsjahr 2014 darf der Energieanteil für Warmwasser im Regelfall nämlich NICHT mehr mittels Formel ermittelt werden!
    Und das ist auch gut so.

    Du solltest umgehend sowohl den Verwalter als auch alle anderen Miteigentümer und ggf. auch vorhandene Mieter auf die Unstimmigkeiten aufmerksam machen.
    Schriftlich und VOR der Versammlung!
     
  13. #13 Gast56083, 01.04.2014
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    Ich behaupte jetzt mal frech, dass die WMZ in der Wohnung stimmen und plausibel sind.
    20.000kWh für Juni-Dez 2013 für 800m² kann gut hinkommen. Sind nur 2 Heizmonate in der Zeit und WW war letzten Sommer kein Thema.
    Die 80.000 kommen wo anders her, ich vermute stark vom Estrichheizen. Ein Zähler wird doch nicht getauscht, das halte ich für sehr unwahrscheinlich.

    100kWh/m² während der Bauphase sind so ungwöhnlich nicht und passen ganz gut, v.a. hatten wir 2013 einen sehr kalten Frühling...

    Für mich ist das stimmig und passt genau...
     
  14. R.B.

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    Auch wenn in meinen Augen die 20MWh in den 7 Monaten zu optimistisch sind, gehe ich auch davon aus, dass irgendwo Energie "verloren" ging. In den Wohnungen kann sie wohl nicht gelandet sein.

    Wenn ich lese:

    dann gehe ich mal davon aus, dass der 1.06.2013 das Einzugsdatum war. Estrichheizen war da schon längst Geschichte. Wenn dann zum Ende Dezember die 10.500m3 auf dem Zähler standen, dann muss die Energie in diesem Zeitraum verbraucht worden sein. Ein Ablesefehler kommt kaum in Frage, denn eine Kommaverschiebung, sprich 1.050m3 wäre nicht plausibel. WW mit 89m3 kommt mir etwas zu wenig vor, die 12.000kWh dank der eigenartigen "Formel" könnten aber passen.

    Da hilft nur regelmäßiges Ablesen des Gaszählers. Da gingen im Schnitt immerhin 50m3 täglich durch den Zähler, das ist eine Menge.
     
  15. #15 GWeberJ, 01.04.2014
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    Vielen Dank an alle.

    Bei der Abrechnung ist mit großer Wahrscheinlichkeit schlichtweg der Startwert (1. 6.) des Hausgaszählers falsch angegeben. In den ersten drei Monaten 2014 (450 Gradtage) wurden 2500 m3 Gas verbraucht (inklusive Warmwasser). Dem stehen angeblich 10000 m3 Gasverbrauch in den letzten 7 Monaten von 2013 (426 Gradtage) gegenüber. Kann nicht sein.

    Habe nun Widerspruch eingelegt und auch darauf hingewiesen, dass die rechnerische Bestimmung des Warmwasseranteils erstens veraltet ist und zweitens die Solaranlage ignoriert.

    Bin mal gespannt, woher der (sehr wahrscheinlich völlig falsche) Ablesewert des Gaszählers vom 1. 6. 2013 herkommt. Im Übergabeprotokoll des Gemeinschaftseigentums taucht er jedenfalls nicht auf.
     
  16. #16 Gast56083, 01.04.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Wie vermutet, der Verbrauch aktuell passt doch sehr gut zu den 20MWh 2013. Es passen schlicht der 1.6 und die 36m³ nicht zusammen. Die 80.000 kWh wurden vorher verbraucht und am 1.6 standen da ca. 8000m³ auf der Uhr...könnt ich wetten :biggthumpup:
     
  17. Julius

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    So etwas in der Art vermute ich ebenfalls.
    Ist ein übler Trick - uralt, aber trotzdem bei halbseidenen BT immer noch beliebt...

    Zum Punkt "Nichtberücksichtigung der Solaranlage" ist jedoch zu sagen:
    Das ist korrekt!
    Vermutlich das einzig Korrekte an jener Abrechnung...
    Sie DARF gar NICHT berücksichtigt werden. Ihr Ertrag kommt also jedem Nutzer als gleichmäßiger Anteil an den verbrauchsabhängigen Warmwasserkosten zugute.
     
  18. Julius

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    Zur Klärung:
    Vom Verwalter Originalrechnung des Gaslieferanten vorlegen lassen. Dabei darauf achten, in welcher Form der Anfangszählerstand erfaßt wurde! Heute erfolgt das oft nurmehr als Kundenablesung. Dabei hätte der Verwalter die sehr einfache Möglichkeit der Manipulation gehabt (einfach bei Umschreibung von BT auf ET-Gemeinschaft einen niedrigeren Zählerstand angeben). Deshalb wäre diese insoweit wertlos, ebenso wie eine Schätzung oder eine rechnerische Aufteilung/Festlegung. Beweiskräftig wäre NUR eine echte Ablesung durch VNB/Meßstellenbeteiber (wird je nach Gegend gemacht oder nicht) oder ggf. einen abweichenden Gaslieferanten (wird nur sehr selten gemacht).
    Zur Kontrolle den Verwalter per Beschluß verpflichten, einen Nachweis beim Meßstellenbetreiber anzufordern, wann und mit welchem Zählerstand dieser Zähler eingebaut wurde.
    Und schon könnt Ihr Euch überlegen, wie man auf die Schnelle einen neuen Verwalter findet.
    Denn entweder war er gleich zweimal sehr schlampig (grob falsche Zählerstandserfassung UND fehlende Plausibilitätsprüfung der Abrechnung) oder es war Vorsatz...
     
  19. #19 GWeberJ, 01.04.2014
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    Danke für die Aufklärung. Hatte zuerst das hier gefunden: http://www.re-online.info/artikel/ep_Herausforderung_Abrechnung_1256593.html
    Ist aber wohl nur die Linie der Firma Minol.

    Für die Zukunft spielt das ohnehin keine Rolle, da ja ab 2014 die Energie zur Warmwassererzeugung ebenfalls messtechisch erfasst werden muss, richtig? Ich muss mal nachsehen, ob da wirklich kein Wärmezähler verbaut ist. Vielleicht hat den der Verwalter einfach übersehen.

    Einen guten ersten Eindruck macht so eine Abrechnung wirklich nicht.
     
  20. Julius

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    Zur Klarstellung:
    Erfaßt werden und in die Berechnung einfließen darf weiterhin NUR die vom Gaskessel gelieferte Energie. Der Ertrag der Solaranlage bleibt unberücksichtigt!

    Weißt Du, wer der bestellte Rechnungsprüfer der Gemeinschaft ist?
    Ist jener schon informiert?
    Was sagt der dazu?
     
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110 kWh/m2 für 7 Monate im Neubau

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