heikle Situation mit dem Maklervertrag

Diskutiere heikle Situation mit dem Maklervertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Heftig. Wusste ich noch nicht :) Da heisst es Fenster zu wenn Stau ist !! :/ Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. RockyT

    RockyT

    Dabei seit:
    07.12.2013
    Beiträge:
    78
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Schweinfurt
    Heftig. Wusste ich noch nicht :)
    Da heisst es Fenster zu wenn Stau ist !! :/

    Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk
     
  2. #62 Thomas B, 07.04.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Interessant finde ich, daß dem Makler auch eine Provision zusteht, wenn der TE zukünftig andere, mit dieser Aktion in keinster Weiese in verbindung stehende Grundstücke vom Verkäufer erwirbt. Fällt dem Verkäufer also ein, daß er zB in 8 Jahren sein geerbetes Haus in Timbuktu verkaufen will und der TE kauft es, so steht dem Makler hierfür ebenfalls eine Provision zu......nicht übel sprach der Dübel....was es so alles gibt.
     
  3. #63 Skeptiker, 07.04.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Solche Architektenverträge sollten wir auch anbieten: Halbes Honorar auf alle weiteren vom Bauherrn später geplanten und errichteten Objekte, unabhängig von einer Beauftragung an uns.
     
  4. #64 Thomas B, 07.04.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...ich finde das ehrlich gedagt höchst unanständig. Ob's rechtlich i.O. ist? Andererseits: der "Kunde" war ja nicht gezwungen worden diesen Vertrag zu unterschreiben, er hat es aber dennoch getan (ohne ihn vorher durchzulesen?)...sittenwidrig?
     
  5. #65 Skeptiker, 07.04.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Da bin ich ganz Deiner Meinung. Ist "sittenwidrig" nicht sowas wie eine der jurustischen Umschreibungen von "unanständig"?
     
  6. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Sogar mehr noch:
    Derart unanständig, daß es als rechtlich unwirksam erachtet wird!
    Und das wäre ME auch in diesem Fall angemessen.
     
  7. #67 Thomas B, 07.04.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Wenn ich den TE richtig verstanden habe, so scheinen der Maler bzw. dessen Chefs ja solche Angelegenheiten auch rechtlich durchzufechten. Ich denken daher schon, daß die "Veträge" haben, die vorab dahingehend geprüft wurden, daß diese auch rechtlich wirksam sind.

    Unanständig bleibt es natürlich.

    Dennoch: ...er hätte das ja auch nicht unterschreiben müssen....
     
  8. #68 UltraAram, 07.04.2014
    UltraAram

    UltraAram

    Dabei seit:
    25.07.2013
    Beiträge:
    131
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Produktionssteuerer
    Ort:
    OWL
    Mit der Unterschrift ist es ja so ne Sache, wenn man nicht Unterscbreibt, dann bekammt man auch das Grundstück nicht zu sehen, also unterschreibt man, was ja an sich auch kein Problem ist, wenn man das Grundstück kauft, bezahlt die Provision und man vergisst den Makler wieder, aber hier ist es ja so, das der ja nicht die Wahrheit gesagt hat und für mich wäre es halt im Nachhinein interessant, ob ich wohl aus den Maklervertrag raus gekommen wäre, weil sollte ich wirklich das Grundstück haben wollen, dann würde ich knallhart dagegen angehen wollen.

    Ich glaube aber, dass wenn ich mit meinem Ex-Nachbar (Verkäufer) so ein Schriftstück erstellen würde, das ich schon viel länger Kenntnis vom Grundstück habe und mit dem in regelmäßigen Kontakt stehe, der Makler so keine chance hätte auf die Provision...
     
  9. #69 UltraAram, 07.04.2014
    UltraAram

    UltraAram

    Dabei seit:
    25.07.2013
    Beiträge:
    131
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Produktionssteuerer
    Ort:
    OWL
    Da man ja auch beweisen kann, das dieser mehrere Jahre neben mir gewohnt hat...
     
  10. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das sehe ich nicht ganz so einfach, denn Du warst ja nachweislich nicht in der Lage die Dir bekannten Grundstücke bzw. Eigentümer zu benennen. Sonst hätte man das ja in den Vertrag mit aufnehmen können. Stattdessen hast Du einfach unterschrieben und die Vertragsbedingungen akzeptiert. Selbst bei der Besichtigung am Grundstück konntest Du den Eigentümer nicht benennen.

    Ein nachträglich aufgesetztes Schreiben könnte für den Verkäufer schwierig werden, je nachdem wie dessen Vertrag mit dem Makler aussieht. Als wir einmal ein Haus über einen Makler verkauft haben, hat der ausdrücklich danach gefragt, ob und mit wem wir bereits "verhandelt" haben. Ist aber schon ein paar Jährchen her und ich kann Dir nicht sagen, ob heutige Verträge zwischen Verkäufer und Makler ähnliche Klauseln vorsehen, bzw. ob das Standard ist.

    Du kannst zwar sicherlich nachweisen, dass es sich bei dem Verkäufer um Deinen ehemaligen Nachbarn handelt, doch Fakt ist auch, dass Du eine Leistung beauftragt hast, der Makler nicht wissen konnte um wen es sich handelt, er eine Leistung erbracht hat, und somit die Provision, vielleicht auch nur teilweise (da nicht alle Leistungen erbracht), fällig wird.
    Du vergisst dabei, dass der Makler einen Anspruch auf Provision hat, unabhängig davon, ob Du aus seiner Leistung letztendlich einen Nutzen ziehen kannst (sprich dass es über ihn zu einem Kaufvertrag kommt). Wenn Du in der Kneipe ein Bier bestellst, und es ist dann nicht nach Deinem Geschmack, musst Du es ja trotzdem bezahlen.

    Also wie gesagt, Deine Einschätzung, dass der Makler keine Chance auf seine Provision hat, teile ich nicht uneingeschränkt. Ich könnte mir gut vorstellen, dass er trotzdem ein Stückchen vom Kuchen abbekommt. Ob er später seinen Anspruch auch geltend macht, und diesen sogar vor Gericht durchzusetzten versucht, das kann ich nicht beurteilen. Vielleicht hakt er das Thema auch einfach ab. Sollte er aber so drauf sein wie von Dir beschrieben, dann könnte das interessant werden.
     
  11. #71 UltraAram, 07.04.2014
    UltraAram

    UltraAram

    Dabei seit:
    25.07.2013
    Beiträge:
    131
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Produktionssteuerer
    Ort:
    OWL
    @R.B.
    Ja das war dumm von mir ihn den Namen nicht nennen zu können...

    Naja wir werdens wohl nie wissen was passiert wäre, bin wieder eifrig an der Grundstück suche dran und Morgen wiedermal beim Katasteramt. ..

    Danke euch allen für die Antworten, vorallem dir R.B., du hast mir bei meinem ersten Thema auch gut geholfen gehabt :)
     
Thema:

heikle Situation mit dem Maklervertrag

Die Seite wird geladen...

heikle Situation mit dem Maklervertrag - Ähnliche Themen

  1. Pv Unterkonstruktion an PAS anbinden, Bewertung der Situation

    Pv Unterkonstruktion an PAS anbinden, Bewertung der Situation: Hallo zusammen, Ich hoffe ich bekomme hier Hilfe von euch. Aktuell baue ich auf unser Haus eine PV. Das Haus ist aus 1976. Bungalow mit...
  2. Heizungskörpernische schliessen - Spezielle Situation - Nachtspeicherheizung

    Heizungskörpernische schliessen - Spezielle Situation - Nachtspeicherheizung: Hallo zusammen, ich renoviere gerade eine Wohnung mit Nachtspeicherheizung (Haus, Bj. 1967/8). In ca. 3-5 Jahren werde ich diese Heizungsart, im...
  3. Schräge Situation - Bauen oder lassen

    Schräge Situation - Bauen oder lassen: Hallo, ich verfolge das Forum schon länger als stiller Leser und habe schon ein paar gute Tipps von den Fachleuten hier mitgenommen. Vielen Dank...
  4. Neues Fenster im Altbau, besondere Situation unter dem Sturz

    Neues Fenster im Altbau, besondere Situation unter dem Sturz: Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage an die Experten. Ich bekomme ein neues Fenster (an einer Stelle, an der vorher noch kein Fenster war),...
  5. Holzständerwand - Welche Stärke in unserer Situation?

    Holzständerwand - Welche Stärke in unserer Situation?: Liebe Forumsmitglieder, wir haben aktuell einen Umbau zuhause und als nächstes geht es an die Innenwände (keine tragenden Wände). Hier wollen wir...
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.