Vorfälligkeitsentschädigung

Diskutiere Vorfälligkeitsentschädigung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben unsere vermietete Wohnung bislang über ein 10 Jahre KfW-Darlehen und ein Darlehen der DGHYP finanziert. Das KfW-Darlehen...

  1. #1 ReihenhausMax, 01.04.2014
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    Hallo,

    wir haben unsere vermietete Wohnung bislang über ein 10 Jahre KfW-Darlehen und ein Darlehen der DGHYP
    finanziert. Das KfW-Darlehen wurde jetzt gestern durch ein neues 5 jähriges Darlehen abgelöst und das Darlehen der DGHYP läuft am 5.5. aus der Zinsbindung, d.h. kann regulär dann Anfang November abgelöst werden (aus dem gleichen neuen 5 jährigen Darlehen) bzw. war es angedacht, das DGHYP Darlehen vorzeitig abzulösen. Heute habe ich schon mal von meinem Banker bei der VR-Bank eine Mail bekommen, daß die DGHYP für 1831.70 Euro Vorfälligkeitsentschädigung einer sofortigen Ablösung zustimmen würde (habs selber noch nicht mit der Post bekommen). Damit ist das dann allerdings witzlos, zumal wir erst ab 1.9. 0.25% Bereitstellungszinsen zahlen müssen.

    Eckdaten des Darlehen: Kapitalstand 31.03.2014: 64695.54 Euro, Rate 543.62 Euro, Zinsen 5.44% p.a., Anfangstilgung 2.0%, Auszahlung war am 5.5.2004.
    Wenn ich die Zinsen überschlage, die bis 5.11. fällig wären, komme ich auf etwa 2080 Euro.

    Ist der Wiederanlagezins für die Bank wirklich so niedrig anzusetzen, daß praktisch 90% der Zinsen als Vorfälligkeit anfallen?
     
  2. #2 lastdrop, 01.04.2014
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    Es gibt aktuell Banken, die 125% der Zinsen als Vorfälligkeit wollen. Mit der Aussage, das man vertraglich nicht gezwungen ist, einer Ablösung zuzustimmen und prinzipiell kein Interesse an einer Ablösung hat.
     
  3. #3 mastehr, 01.04.2014
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    Auch wenn es Dir nicht weiterhilft, wäre es nett, wenn Du meine Fragen beantworten könntest:

    - Was war das für ein KfW-Darlehen?
    - Wie waren die ursprünglichen Konditionen?
    - Wie sind die neuen Konditionen?
     
  4. #4 ReihenhausMax, 01.04.2014
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    Das KfW-Darlehen ist nicht das Problem, das wurde zum 31.3. aus Mitteln des neuen Darlehens zurückgezahlt (Programm 124, Wohneigentum, 4.75% Zins, hätten wir für 2.21% bei 10 Jahren Zinsbindung verlängern können, wollten uns aber nicht wieder 10 Jahre binden und nicht in der nötigen Höhe tilgen).

    Das neue 5 jährige Darlehen hat 2.15% Zinsen, 2.8% Tilgung. Wir wollen in 5 Jahren entweder einen neuen Start in Sachen Verkauf machen oder dann mit abbezahltem selber genutzten Haus die Wohnung in weiteren 5 Jahren abzahlen.
     
  5. lumo

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    Wiederanlagezins dürfte bei der kurzen Laufzeit unter 0,5% liegen. da passen die 90%. Ansonsten kann die Bank nicht willkürlich die Vorfälligkeitsentschädigung festsetzten. Bei 125% würde ich zur Verbraucherzentrale gehen.....
     
  6. #6 toxicmolotow, 01.04.2014
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    Wie lange ist denn die Zinsbindung des DGHYP-Darlehen? Die Angabe fehlt nämlich irgendwie. Klingt nach mehr als 10 Jahren, aber die ersten 10 Jahre sind jetzt um und du spekulierst auf die Kündigungsfrist von 6 Monaten, oder?

    Die Marktzinsen (Wiederanlage) sind aktuell wirklich mehr als nur im Keller.

    Und es ist immer gut wenn du dazuschreibst ob es sich um p.a. oder p.m. Zinsen handelt. Letzteres trifft wohl auf deine Bereithaltungszinsen zu, was dann wohl eher 3% p.a. entspricht.
     
  7. #7 ReihenhausMax, 02.04.2014
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    Danke für Eure zahlreichen Rückmeldungen! Die Laufzeit des DGHYP Darlehens ist 15 Jahre, 10 Jahre nach Auszahlung sind am 5.5. rum, d.h. reguläre Kündigung zum 5.11. Wenn die Marktzinsen für die Wiederanlage tatsächlich so gering sind und auf die restlichen 6 Monate betrachtet werden müssen (eine Bank würde das Geld ja wohl eher wieder anderweitig längerfristig vergeben), dann ist das Angebot wohl so korrekt. Hätte der Banker der VR Bank seinen Kollegen die Arbeit vielleicht gleich ersparen können. Bin heute morgen nicht dazu gekommen, nochmal in den Vertrag reinzusehen, aber die 0.25% Bereithaltungszinsen sollten wohl doch p.a. sein, sonst wären sie ja höher als die Zinsen, die ich für den abgerufenen Betrag zahle (2.15% p.a.). Egal wie würde das das Bild aber auch nicht ändern, daß das DGHYP Darlehen jetzt dann halt im Herbst abgelöst wird.
     
  8. #8 toxicmolotow, 02.04.2014
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    Die BHZ sind in den meisten Fällen 3% p.a. und stammen noch aus Zeiten wo die Zinsen deutlich über 3 % lagen.

    Insofern stimme ich dir zu, dass der Zins sinnfrei ist, weise aber darauf hin, dass Banken trotzdem gerne auch heute noch 3% rein schreiben. Daher würde es sogar Sinn machen den Kredit vor Beginn der BHZ auszuzahlen und entsprechend anzulegen.

    Ein BHZ von 0,25 % p.a. ist unüblich.
     
  9. #9 ReihenhausMax, 02.04.2014
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    Hast leider recht, die 0,25 % sind p.m. ... Mal sehn, ob das Geld die zwei Monate wenigstens auf dem Abwicklungskonto rumliegen darf und dort dann nur 2.15 statt 3% p.a. kostet.
     
  10. #10 Meilenstein, 02.06.2014
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    Und das ist in der Regel auch leider richtig. Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten) - diese Rechtsprinzip bedeutet nun einmal, dass man - sofern nicht vertraglich ein Sonderkündigungsrecht vereinbar ist - Verträge nicht einfach nach Belieben kündigen kann, denn schließlich muss sich die Bank ja auch refinanzieren. Die Rechtsprechung hat aber einige Lebenssachverhalte als Gründe für den vorzeitigen Ausstieg aus dem Darlehensvertrag anerkannt (z. B. Objektverkauf; weiteres findet man im Netz). Für diese Fälle hat der BGH festgelegt, wie die Darlehensgeberin ihren wirtschaftlichen Schaden zu berechnen hat, die sog. Vorfälligkeitsentschädigung (Schaden = Schadensersatz). Will der Darlehensnehmer dagegen vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen und es liegt kein geschützter Grund vor (weil er bspw. nur günstigeren Zins haben will), dann steht es dem Kreditinstitut frei, dem Ablösungswunsch zu entsprechen. Hierbei kann sie den Betrag - im Rahmen der Wuchergrenze (< dem doppelten einer Vorfälligkeitsentschädigung) - frei festlegen (Quelle: http://www.wehrt.de/vorfaelligkeitsentschaedigung/fehlen_besonderer_voraussetzungen-neu.aspx). Dann handelt es sich aber nicht mehr um eine Entschädigung sondern um ein Entgelt.
    Bitte nicht vergessen: Es gibt nun einmal keine eierlegende Wollmilchsau. Entweder man will günstige Immobilienkredite oder die Chance, jederzeit aus dem Vertrag aussteigen zu können. Bei letzterem wird sich der Zinssatz für Immobilienkredite erhöhen (das zeigt der europäische Vergleich und das wollen wohl diejenigen nicht, die die Finanzierung bis zum Ende ordentlich durchführen). Und bei KfW-Darlehen muss man sich halt auch über die entsprechenden Vertragskonditionen vorab informieren.
    Eine Umfinanzierung muss auch gut kalkuliert sein, denn schließlich zahlt man mit der Vorfälligkeitsentschädigung bereits eine Zinsentschädigung (vereinfacht gesagt: Differenz bisheriger Zins zum neuen Marktzins). Und wenn man stattdessen ein Vorfälligkeitsentgelt zahlt, also mehr als die Differenz, muss es erst recht nachgerechnet werden. Aber dafür gibt's ja Spezialisten. Vielleicht auch einmal mit einem Anwalt reden wegen der Möglichkeit ein Darlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung zu widerrufen.
     
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