Gehört die Bauüberwachung zum Leistungsumfang der Statik????

Diskutiere Gehört die Bauüberwachung zum Leistungsumfang der Statik???? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, als absolute Laien haben wir uns für den Bau eines EFH mit einem Schlüsselfertighausanbieter entschieden. Im LV heißt es: Für jedes...

  1. #1 Stefan1103, 30.12.2005
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    Hallo,

    als absolute Laien haben wir uns für den Bau eines EFH mit einem Schlüsselfertighausanbieter entschieden.

    Im LV heißt es: Für jedes ... Ziegelhaus wird von uns eine komplette Statik gerechnet und gezeichnet. ....weiter>> selbstverständlich sind alle Eingabe- und Entwässerungspläne, der komplette Bauantrag, die Statik und die Werkpläne im Festpreis enthalten.

    Wir haben jetzt das Problem, dass uns der Statiker ein Angebot geschickt hat, wo wir für die Bauüberwachung gemäß hess.Bauordnung 1200€ inkl. Fahrtkosten bezahlen sollen. Der Statiker ist in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit eingetragen.

    Unser Problem:
    Ist die Bauüberwachung, hier Bewehrungsabnahme nicht eigentlich eine Leistung die im LV im Punkt Statik (s.o.) enthalten ist? Welche Leistungen gehören zur Statik? Auch die Bewehrungsabnahme?

    Danke und LG Stefan
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 30.12.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Tja...

    da wars wieder, das Vertragstextproblem.
    Da steht nichts von Bewehrungsabnahmen und schon gar nichts von Bauleiter nach LBO. Manche Bundesländer waren so klug, die Forderung nach dem LBO-Bauleiter nicht bloss ins Gesetz zu schreiben, sondern auch noch eine Bescheinigung zu fordern, dass den WIRKLICH GIBT.
    Und da der, der hier seinen Ernst-August drunter setzt, auch den Kopf in die Schlinge steckt, möcht der Geld dafür sehen.
    Klar ist die Bauleitung Bestandteil der GU/GÜ Vereinbarung. Aber halt dem Umfang nach im Rahmen dessen, was sich der GU/GÜ vorstellt und im Preis einkalkuliert - und nicht unbedingt alles notwendige.
    Man sollte nicht bloss sehen, was alles drin ist im Vertrag - mindestens so wichtig ist, was NICHT enthalten ist.
    Und da werden Sie evtl. noch mehr so Kröten zu schlucken bekommen.
    MfG
     
  3. sepp

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    geschuldet wird der erfolg und ein mangelfreise bauwerk.
    wenn er den bauantrag mangelfrei erstellen will, müssen m.e. auch die baurechtlichen vorgaben erfüllt sein.
    wenn er die ausführung mangelfrei und nach baurechtlichn vorgaben erfüllen will, muss er auch für die nach hbo geforderten bauleiter und statische überwachung sorgen.
     
  4. Bruno

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    Sehe ich nicht so. Ein paar Pflichten bleiben schon beim Bauherrn. Er muss gem. §48 HBO die richtigen Leute beauftragen, z.B. den Bauleiter, der die Einhaltung der öff.-rechtl. Anforderungen überwacht. Der Unternehmer muss nur richtig bauen und ein Werk abliefern. Wer hat denn die Gebühren für die Baugenehmigung bezahlt?
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    sepp, dann muss jeder ausschliesslich (wenn überhaupt) mit genehmigungsplanung beauftragte architekt kostenlos die werkplanung und bauleitung machen? :respekt :D
     
  6. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    .
    seh ich wie die anderen ... die Statik ist im Festpreis (?) enthalten da steht nix von Bewehrungsplänen und Bewehrungsabnahmen ... des sind schon 2 oder sogar 3 Paar Stiefeln ... so gesehn sind die 1200.- Eurinchen sogar noch ein Schnäppchen :D
    .
     
  7. #7 stefanSmi, 31.12.2005
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    mit gefährlichem Halbwissen
    schnäppchen ?

    Sorry aber wenn Satik im Vertrag mit drin ist sind dan 1200 euro zusätzlich nur für die Bewehrungabnahme nicht etwas happig für 4-5 vormittage mal zum Bau fahren ? Ober mach der Staiker die GESAMTE Bauüberwachung ?
     
  8. sepp

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    nun.... ich seh das so, daß der schlüsselfertigbauer als GÜ auftritt mit statik und architektenpanung.
    somit hat er wohl auch für die bewehrungsabnahme zu sorgen da er ja das gesamte werk schuldet.
    @ mls
    nee natürlich nicht bei genehmigungsplanung aber hier will ja der GÜ die baufreigabe und deshalb muss er auch einen bauleiter und statiker eintragen.
    ich denke mal das hier der schlüsselfertigbauer als GÜ inkl. planung und fachingenieure auftritt und nicht als GU bei dem die planung der bauherr beauftragen muss.
     
  9. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    und ich denk immer erst an des schlechte im Menschen = locken mit Billichangeboten und dann gibt´s Nachschläge hier- und dort ... "warum" soll´s diesmal anderst sein ??? ... der Vertragspassage gibt doch auch ned mehr her (!) ... Angebot bzw. Festpreis iss Planung mit Statik ... da steht kein Wort von Bewehrungsplänen geschweige denn von Bewehrungsabnahmen ... hätt der BT des in sein Angebot aufgenommen wär er wieder mal um 1 bis 2 T. Eurinchen teurer geworden ... "aber" des Beispiel zeigt doch wieder mal klar auf das Bauherrn "ohne" eigene Fachhilfe "nur" Beifahrer sind ... m.e. nach heisst´s wie immer:
    "abnicken und bezahlen" :yikes
    .
    in diesem Sinne nen guten Rutsch in´s neue Jahr ... mögen die Bauherrn auch das mal beherzigen was wir mitunter "hier" des ganze Jahr predigen (!)
    .
    + MfG
    .
    P.s. Nachtrag ... das Wort "Statik enthalten" bedeutet noch lange nicht das darin Bewehrungspläne enthalten sind (!) ... das sind schon doch 2 Paar Stiefeln (!) ... was meint Ihr wie oft ich "nur" ne Statische Berechnung bekomme und für die Bewehrungspläne dann selbst verantwortlich bin ??? ... der Billich- will-ich-wahn schläg immer mehr durch :mauer
     
  10. #10 Stefan1103, 31.12.2005
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    Das Angebot beinhaltet lediglich die Bewehrungsabnahme 4 Abnahmen a 5 Std. + Fahrtkosten = 1200€
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 31.12.2005
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    5 Std...

    für Bewehrungsabnahme :respekt , Herr Statikus, :respekt .
    Wo kommt der denn her? 200 km Anreise - oder verlegt der selber mit???
    Da ist mal wieder ne arme Sau unterwegs, die vom GÜ gedrückt wurde, bis kein Blut mehr kam und jetzt die Baustelle in die schwarzen Zahlen bringen will.
    Oweh, oweh.
    Selbst wenn er alle Zulagen; Bügel usw. einzeln nachmisst, kommt er nicht auf 5 Std.
    MfG
     
  12. #12 Stefan1103, 31.12.2005
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    SEPP>

    Die gesamte Architektenplanung, sowie der Bauantrag (nicht die Gebühr für den Bauantrag an das Bauamt), die Bauleitung und Statik, Entwässerungspläne sind im Festpreis enthalten.

    Die Vermessungskosten sind nicht enthalten, darauf wird allerdings auch im LV hingewiesen.

    Bezgl. der Bewehrungsabnahme vor Ort gibt es eben keine weiteren Info`s, da heißt es eben nur die Statik ist im Festpreis enthalten....deswegen kann ich Deiner Argumentation sehr gut folgen > ohne Bewehrungsabnahme kein Haus.
     
  13. Uli R.

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    da würd ich mir den Spaß machen und mir bei der Abnahme freinehmen und mal gucken was der die 5 Stunden lang so alles prüft :wow
     
  14. #14 Stefan1103, 31.12.2005
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    In der Tat die Fahrtstrecke beträt hin und zurück 240km. Kilometersatz 0,30€.
    Zeithonorar nach §6 HOAI = 38€/ Std.

    geschätzter Stundenaufwand Bauüberwachung:
    Bewehrungsabnahme Bodenplatte,
    Bewehrungsabnahme Decke über KG,
    Bewehrungsabnahme Decke über EG,
    Abnahme Rohbau DG

    = 4 Termine a 5 Std. = 20 Std. * 38€ = 760€
    + Fahrkosten 4 x 240km *0,30€ = 288€
    Nettosumme 1.048+ MWST= 1215,68€

    FR FRAGE: Welche Alternativen gibt es hier für uns? Falls wir die Sache bezahlen müssen!? Kann auch ein anderer der nicht die Statik gerechnet hat die Bewehrungsabnahme durchführen, oder kommt dann nur noch ein Prüfingenieur in Frage? Wir bauen nach HBO.
     
  15. #15 stefanSmi, 02.01.2006
    stefanSmi

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    ichnochmal

    Anscheinend !!!! scheint die Bewehrungsabnahme ja nicht zwingend notwendig zu sein ansonsten hätte dein BU sie ja im Vertag erwähnen müssen, daher denek ich mal kannst du Dir auch einen Statiker deines vertauens dafür suchen (denek mal würde ich in der Situation machen).

    Ich hatte das Prob zum Glück nicht ich habe den BU mitgeteil welchen Statiker ich (für Planung und Abnahme) bestellt hatte und mit dem BU verienbart das ich für die Abnahmen von IHM die von meinem Statiker gegengezeichnete Bewehrungsabnahme erhalte (gebe zu war eher reine bequemlichkeit meinerseits damit war ich aus der Terminkoordination raus und der BU miust sich mit dem Staiker terminlich abstimen , was gut gefunzt hat).

    Evtl können Dir die Experte hier ja beantworten ob auch du dienen GU dazu "verplichten" kannst für eine "Mängelfreie Abhanhme" eine vom Statiker unterzeichnete Bewehrungsabnahme abzuverlangen, dann wäre es "nicht dein Problem"
     
  16. Bruno

    Bruno

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    Die Abnahme gehört beim Werkvertrag zu den typischen Pflichten des Auftraggebers. Die Firma kann ihr Werk nicht selbst abnehmen.

    BGB, § 640 Abnahme
    (1) Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, ...
     
  17. #17 alex9999, 02.01.2006
    alex9999

    alex9999 Gast

    soweit ich weiss ...

    ... betreffen die Kosten die hessiche Spezilität des Prüfstatikers.
    D.h. ein "nachweissberechtigter" Statiker kann die Statik erstellen und sein eigenes Gewerk prüfen ;-) und dafür wird der Bauherr zur Kasse gebeten (ist bei uns auch so) oder ein nicht nachweisberechtigter Statiker erstellt die Statik und ein Prüfstatiker (natürlich auch vom Bauherren zu zahlen) prüft dann während der Bauphase. Kommt auf dasselbe heraus (hab ich auch schon mal durchgerechnet).
     
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