BGB-Bauvertrag-Sickerschacht nicht vorhanden

Diskutiere BGB-Bauvertrag-Sickerschacht nicht vorhanden im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, ich weiß, dass eine Rechtsberatung nicht erluabt ist bzw gegeben wird. Aber mich würde gerne mal eure Meinung interessieren. Mein Reihenhaus...

  1. Douny

    Douny

    Dabei seit:
    11.11.2004
    Beiträge:
    167
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Penzberg
    Hi,

    ich weiß, dass eine Rechtsberatung nicht erluabt ist bzw gegeben wird. Aber mich würde gerne mal eure Meinung interessieren. Mein Reihenhaus wurde nach BGB von einem Bauträger gebaut. Seit einiger einiger Zeit (Beginn noch innerhalb der 5 Jahre Verjährungfrist) habe ich Probleme mit dem Ablauf des Regenwassers, die von Jahr zu Jahr größer wurden: Das Regenwasser lief nicht mehr ab, d.h. es verschwand nicht durch einen Sickerschacht im Erdreich, sondern über ein Blindrohr (vorgesehen für eine Terassenüberdachung) nach oben auf meinen Rasen. Letztes jahr ergab eine Rohrinspektion, dass was grundlegend nicht stimmt und eine Rohrreinigung nutzlos wäre. Also buddel ich den Sickerschacht auf (dazu muss man sagen, dass der Deckel laut Planung einen halben Meter unter dem Erdreich ist. Das gräbt man nicht so einfach mal auf) und stelle zu meinem Entsetzen fest, dass der Deckel zerstört ist und die komplette Sickergrube mit Kies zugeschüttet ist. Das KG-Rohr läuft aber immerhin in den Sickerschacht rein.
    Meine Frage: Wie ist denn der Begriff für einen solchen Mangel, den ich bei der Übergabe nicht sehen konnte und der erst einige Zeit nach Übergabe so richtig zum Tragen kommt ? Versteckter Mangel ?

    Und jetzt würde ich gerne eure Meinung hören (keinen Rechtsrat): So ein Mangel dürfte doch nicht nach 5 Jahren (BGB) verjähren, oder ? Ich hab ja keine Chance bei der Übergabe sowas zu entdecken. Und selbst bei ständiger Überwachung bekommt man davon ja nichst mit, wenn dieser Mangel das innerhalb eines kurzen Zeitraums verbrochen wird (Zuschüttaktion von der Firma, die für's Erdreich zuständig ist, nehm ich mal an.) Auch wenn der Bauträger den Mangel selbst auch nicht kennen kann, hat hier doch jemand Minimum grob fahrlässig gehandelt. Meines Erachtens sollte der Schaden verschwiegen und geheim gehalten worden sein.

    Gruß,
    Douny
     
  2. #2 Gast036816, 02.04.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    einen verdeckten mangel rechtlich durchzusetzen ist äusserst schwierig. ich würde an deiner stelle nicht versuchen, da anzusetzen. näheres kann dir sicher ein anwalt deines vertrauens sagen.

    ob es ein mangel ist, bezweifel ich - ausser beim kaputten deckel - der kiesgefüllte sickerschacht kann so geplant worden sein. wenn jetzt alles frei liegt, kannst du doch erst einmal beim nächsten regen schauen wieviel wasser im sickerschacht ankommt und wie es versickert. dann kann man weiter schauen.
     
  3. Douny

    Douny

    Dabei seit:
    11.11.2004
    Beiträge:
    167
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Penzberg
    Hi,

    ich hatte jetzt eine kostenlose Rechtsberatung eines Rechtsanwalts. Der war derselben Meinung. Problem ist, dass ich hieb- und stichfest nachweisen können muss, dass die Baufirma den Mangel verursacht hat. Und vor Gericht darf der Richter keinen schlechten Tag haben. Das ist wohl zu risikoreich.

    Zum Sickerschacht selber: Ich hätte gesagt, dass ein vollkommen mit Kies gefüllter Sickerschacht doch keinen Sinn machen kann, oder ? Da hätte man das Rohr ja gleich im Erdreich enden lassen können. So sammelt sich am Rohrende mit der Zeit ja auch noch das, was über die Regenrinne reinfliesst (Blätter, Staub...). Das wird sich am Erdreich festpressen und mit der Zeit dann kein Regenwasser mehr durchlassen.
    Wie gesagt: Der komplette Sickerschacht ist zugeschüttet (bis oben hin zum nicht mehr vorhandenen Deckel).
     
  4. #4 Skeptiker, 02.04.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Welchen ungefähren Durchmesser haben denn die einzelnen "Kiesel" in dem Schacht: alle einheitlich wenige Millimeter (2 - 4), etwas mehr (8 - 16) noch mehr (nur > 32 mm) oder gemischt alles zwischen 0,5 und XX mm?
     
  5. Douny

    Douny

    Dabei seit:
    11.11.2004
    Beiträge:
    167
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Penzberg
    Gemischt zwischen wenige Millimeter bis ca. 150 mm.
     
  6. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Klar, das war kostenloser Unsinn. Für die Haftung des Unternehmers müßte a.) ein Mangel vorhanden sein und der Unternehmer müßte b.) den Mangel, da die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 5 Jahren verstrichen ist, arglistig verschwiegen haben. Ich sehe schon die Voraussetzung a). nicht als erfüllt. Wo soll der Mangel sein? So eine Kiesrigole muß regelmäßig gewartet werden!

    Eine Sonderregelung für " versteckte Mängel " kennt das BGB nicht. Für den Laien, der sich während der Bauzeit nicht um die Qualitätskontrolle kümmert, ist bis zur Fertigstellung eh und immer alles irgendwie " versteckt ".
     
  7. Douny

    Douny

    Dabei seit:
    11.11.2004
    Beiträge:
    167
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Penzberg
    Bzgl. 'versteckter Mangel' / 'arglistige Täuschung'.. hab ich gestern einen interessanten Link eines Rechtsanwalts gelesen. Das Thema ist mir jetzt klar.
    Wenn dieser Sickerschacht eine Kiesrigole sein soll, die gewartet werden soll, wie soll die Wartung aussehen ? Jedesmal 1 Meter den Boden aufgraben ?
    Ich lad dazu mal ein Bild hoch.
    [​IMG]
     
  8. Douny

    Douny

    Dabei seit:
    11.11.2004
    Beiträge:
    167
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Penzberg
    Links hatte ich aufgegraben, um zu prüfen, ob das Rohr auch wirklich in den Sickerschacht läuft. Rechts ist der aufgegrabene Sickerschacht.
     
  9. #9 Manfred Abt, 03.04.2014
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Wie ist die Versickerungseinrichtung gegen den Eintrag von Feinstoffen geschützt? Vorgeschalteter Filter?
     
  10. #10 Thomas B, 03.04.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Es fällt mir schwer hier einen Schacht zu erkennen. Liegt's am ungünstigen Fotostandort? keine Ahnung. Ich sehe einen kaputten Schachtdeckel und ansonsten eher Geröll.

    Die Pfütze läßt vermuten, daß da nicht viel und gut versickert/ versickern kann.

    Letztendlich ist zu hinterfragen ob der Schacht (auch wenn korrekt ausgeführt worden wäre) überhaupt in der lage ist (hätte sein können) anfallendes Regenwasser in ausreichendem Maße versickern zu lassen. Ein Schacht alleine kann ja auch nur eine gewisse Regenspende aufnehmen. Ist er voll, ist er voll. Wie sieht der Boden darunter aus? Und so weiter und so fort....
     
  11. #11 Manfred Abt, 03.04.2014
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Stimmt, sieht schon sehr nach Mangel aus.
     
  12. Douny

    Douny

    Dabei seit:
    11.11.2004
    Beiträge:
    167
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Penzberg
    Das Bild hab ich direkt von oben gemacht. Der Kreisförmige Ring ist der linke Teil des Sickerschachts. ich hab den Sickerschacht nicht ringsum komplett freigeschaufelt, da ich ja eigentlich nur prüfen wollte, ob das KG-Rohr in den Sickerschacht läuft. Die Eisenstange ist scheinbar ein Teil des Deckels, von dem man ja noch ein paar Reste sieht. Links hängt noch was dran. Rechts hängen 2 Deckelteile nach unten.
    Wenn ich Kies schreibe, dann meine ich eigentlich immer diese Art von Geröll, die man hier sieht.
    Die Pfütze entstand in dem Augenblick, in dem ich die Öffnung des Rohr etwas freisetzte. D.h. i Rohr hatte sich auch jetzt noch Wasser befunden, obwohl es hier schon seit Tagen nicht mehr geregnet hatte.
     
  13. Douny

    Douny

    Dabei seit:
    11.11.2004
    Beiträge:
    167
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Penzberg
    Ich hoff jetzt einfach, dass der Bauträger auch der Meinung ist, dass diese Sickergrube nicht ordungsgemäß angelegt wurde und es von der damals beauftragten Firma korrigeiren lässt. Ansonsten müssen wir uns überlegen, ob wir es darauf anlegen, gegen ihn wegen Organisationsverschulden vorzugehen (das entspricht einer 'arglistigen Täuschung', das bei einem Bauträger aber nicht zieht, da er selber ja nichts arglistig verschiegen hat, sondern eine von ihm beauftragte Firma).
     
  14. #14 ralph12345, 07.04.2014
    ralph12345

    ralph12345

    Dabei seit:
    23.08.2010
    Beiträge:
    998
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Hamburg
    Da ist kein Schacht. Da ist ein Deckel über einem Rohrende. Mehr nicht. maximal eine sickerfähige Kiespackung ohne Schacht, aber sickerfähig sieht das auch nicht aus.
     
  15. Douny

    Douny

    Dabei seit:
    11.11.2004
    Beiträge:
    167
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Penzberg
    Deckel ist ja auch keiner mehr da bzw. halt nur mehr 10% von ihm.
     
  16. Douny

    Douny

    Dabei seit:
    11.11.2004
    Beiträge:
    167
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Penzberg
Thema:

BGB-Bauvertrag-Sickerschacht nicht vorhanden

Die Seite wird geladen...

BGB-Bauvertrag-Sickerschacht nicht vorhanden - Ähnliche Themen

  1. Widerspruch in Bauvertrag und Leistungsbeschreibung

    Widerspruch in Bauvertrag und Leistungsbeschreibung: Hallo Liebe Bauexperten, ich habe mich ganz frisch hier angemeldet, aber schon seit 1,5 Jahren suche ich mir hier stets einen Rat. Jetzt habe ich...
  2. Bauvertrag - Muster

    Bauvertrag - Muster: Hallo liebe Forums- Mitglieder, ich werden im kommenden Frühjahr in meinem EFH eine neun Meter lange Gaube einbauen lassen. Kostenpunkt ca. EUR...
  3. Bauvertrag, extra Abrechnung Bau- u. Entwässerungsgesuch

    Bauvertrag, extra Abrechnung Bau- u. Entwässerungsgesuch: hallo zusammen, ich habe die erste Abrechnung meines architekten erhalten. darin rechnet er als extra-position ein baugesuch ab und das...
  4. Bauvertrag und Beschreibung prüfen lassen - von wem?

    Bauvertrag und Beschreibung prüfen lassen - von wem?: Guten Tag zusammen, mir liegt nun ein Angebot vor. Es gibt ja diverse Anbieter die das prüfen: Fertighausexperte, Verbraucherzentrale, TÜV. Was...