Vorgabe zum Einbruchsschutz von Gebäudezugängen (Türen)?

Diskutiere Vorgabe zum Einbruchsschutz von Gebäudezugängen (Türen)? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Liebe Leser, ich bin mal wieder auf ein Thema gestossen, bei dem ich nur mit Google nicht weiterkomme. Gibt es für Neubau-Mehrfamilienhäuser...

  1. #1 GWeberJ, 03.04.2014
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    Liebe Leser,

    ich bin mal wieder auf ein Thema gestossen, bei dem ich nur mit Google nicht weiterkomme. Gibt es für Neubau-Mehrfamilienhäuser irgendwelche Vorgaben zum Mindest-Einbruchschutz (Einbruchhemmende Wirkung) der Haustür/Gebäudeingangstür?

    Vielen Dank!
     
  2. #2 Gast23627, 03.04.2014
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  3. #3 GWeberJ, 03.04.2014
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    Danke schön!
     
  4. #4 ThomasMD, 03.04.2014
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    In Mehrfamilienhäusern ist der Einbruchschutz an der WE-Tür herzustellen.
    Da die Haustür von allen Bewohnern genutzt wird, ist der ständige Verschluss nicht zu gewährleisten, es sei denn, man baut selbstverriegelnde Schlösser mit Antipanikfunktion ein. Dazu ist aber weder ein Bauträger noch ein Vermieter verpflichtet. Aber auch dann wären unberechtigte Aufenthalte von Fremden im Haus nicht zu vermeiden. Der berühmte Postbote, der überall klingelt und von mindestens einem Bewohner ohne Nachfrage eingelassen wird, ist nur ein Beispiel.
     
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Vorgabe zum Einbruchsschutz von Gebäudezugängen (Türen)?

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