Stellplätze vorm Haus - wie vor Zuparken schützen?

Diskutiere Stellplätze vorm Haus - wie vor Zuparken schützen? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Liebe Leser, es tut mir wirklich leid, dass ich wohl inzwischen für 50% der Beiträge in diesem Forum verantwortlich bin. Dennoch wieder eine...

  1. #1 GWeberJ, 03.04.2014
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    Liebe Leser,

    es tut mir wirklich leid, dass ich wohl inzwischen für 50% der Beiträge in diesem Forum verantwortlich bin. Dennoch wieder eine dumme Frage von mir:

    Vor dem Neubau, in den wir gezogen sind, wurden zwei Stellplätze geschaffen. Am Straßenrand davor gibt es keine Parkverbotsschilder, auch keine absenkten Bordsteine. Bevor das Haus gebaut wurde, konnte man dort selbstverständlich parken und das läuft auch weiterhin so. Heute mal mit dem Eregbnis, dass ich mein Auto nicht nutzen kann (siehe Photo).

    Fällt das Recht am Straßenrand zu parken automatisch weg, wenn auf dem Grundstück dahinter Stellplätze eingerichtet werden? Oder muss so ein Parkverbot erst von der WEG bzw. vorher vom Bauträger beantragt werden?
     

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  2. #2 ThomasMD, 03.04.2014
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    Ohne Beschilderung ist das Parken an abgesenkten Borsteinen verboten.
    Um den Bord abzusenken, müsst Ihr die Kommune einschalten.
    So wie die Situation dargestellt ist, müssen sich die Straßenparker keine Gedanken um fremdes Leid machen. Vielleicht können die ja hintenrum rausfahren?

    Nebenbei: Auf dem Grundstück zwei Stellplätze zu schaffen, für deren Nutzung zwei öffentliche Parklätze entfallen, ist nicht sehr sinnvoll.
     
  3. #3 Friedl1953, 03.04.2014
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    Na ja der Bordstein sieht schon sehr niedrig aus, ist der überall in der Straße so. Würde den schon als abgesenkt ansehen.
     
  4. #4 Annette1968, 03.04.2014
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    Naja, ein wenig merkbefreit ist der weiße schon - und zudem ist die Gosse so niedrig, dass die Stadt möglicherweise keine abgesenkten Bordsteine wird anbringen wollen - oder man muss den kompletten Preis zahlen.

    Ich würde mal das Foto nehmen, und damit bei deiner Stadt vorstellig werden und um eine Lösung bitten.
     
  5. Jan81

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    da macht man zwei Streifen mit großen X drauf und gut ist :D
     
  6. Neutal

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    Theoretisch gibt es keinen Stellplatz ohne abgesenkten Bordstein. Die Absenkung muß beantragt, aber auch bezahlt werden, das darf nämlich nicht jeder machen ;-).
    Wenn eine Grundstückszufahrt deutlich sichtbar ist, darf sie auch nicht zugeparkt werden.
    Abschleppen lassen wird teuer, da die Kosten erstmal vom Auftraggeber eingefordert werden.
    Großes X ist natürlich nonsens, weil man dann noch wegen Sachbeschädigung von der Stad belangt wird und wahrscheinlich die Reinigung auch noch zahlen muß
     
  7. #7 Annette1968, 03.04.2014
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    Als erste Maßnahme, sofern das absenken der Bordsteine nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer ist, würde ich zunächst einmal ein Schild an der Hauswand anbringen. "Privatparkplatz, Ausfahrt freihalten", etc. gibt es ja genügend Variationen auf dem Markt. Vielleicht reicht das ja schon.

    Und dem weißen würde ich einen freundlichen Zettel hinter die Scheibe klemmen.
     
  8. #8 ThomasMD, 03.04.2014
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    Vielleicht ist der Weiße auch nur leicht angesäuert, weil er den Dünnbrettbohrer, der einfach seinen Vorgarten pflastert und damit den jahrelangen Parkplatz auf der Straße verstellt nicht leiden kann?
    Wenn der Bord überall so tief ist, ist es kein Abgesenkter.
     
  9. R.B.

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    Ob abgesenkt oder nicht, wobei die Bordsteinhöhe hier schon sehr niedrig ist, selbst ein Blinder erkennt, dass es sich hier um eine Grundstücksein-/-ausfahrt handelt, zumal auch noch ein PKW nur ein paar Meter entfernt auf dem Grundstück/Stellplatz steht und das Pflaster entsprechend angelegt ist. Der Fahrer des weißen PKW hat somit ein Problem, und er kann sich in meinen Augen auch nicht damit herausreden, dass wenn kein Fahrzeug hinter ihm stünde, dass man dann durch Rangieren doch auf die Straße gelangen könnte.

    Egal ob es hier Schilder gibt oder eingezeichnete Sperrflächen, als Fahrer eines PKW müsste man wissen wo man sein Auto parken darf. Wenn man das nicht wissen sollte, dann lernt man es eben auf die harte Tour, sprich Abschleppgebühr.
     
  10. #10 trekkie, 03.04.2014
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    Bei einem Neubau ist es hier in Sachsen so, dass im Lageplan die Stellflächen auf dem Grundstück dargestellt werden sowie die Zufahrt derer.
    In der Baugenehmigung steht dann meist irgendwas von der Einholung einer Überfahrtgenehmigung, in dieser steht dann genau, wie die Überfahrt auszubilden ist,
    das kann je nach Ortsbild anders sein.

    Ist das denn die einzige Zufahrt auf dieser Straße bzw. wenn nein, wie sehen denn die anderen Zufahrten aus?
     
  11. #11 ars vivendi, 03.04.2014
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    Dem stimme ich voll zu. Wer dort parkt ist entweder auf Krawall aus oder denkt sich 0, nix.
     
  12. #12 GWeberJ, 03.04.2014
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    Danke für die zahlreichen Antworten.

    Ich habe die Hausverwaltung nun gebeten, in Erfahrung zu bringen, ob dort schon ein Parkverbot existiert. Und wenn nicht, dass Bordsteinabsenkung/Fahrbahnmarkierung bei der Gemeinde zu beantragen. Sollte das mit Kosten verbunden sein, müsste man das Wohl dem Bauträger ans Bein binden können.

    P.S. Sonst existiert noch die Zufahrt zur Tiefgarage. Da ist der Bordstein gegenüber dem "Normalniveau" merklich abgesenkt. Aber richtig ist, dass auch die sonstige Höhe für normale Autos kein Hindernis darstellt, um auf den Stellplatz zu gelangen. Die Signalwirkung eines abgesenkten Bordsteins wird aber offensichtlich nicht erreicht.
     
  13. Neutal

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    Ich kenne es von den letzten Bauvorhaben nur so, das der Bordstein bei einer Einfahrt abgesenkt werden muß. Dies zu veranlassen muß natürlich konform mit dem Bauantrag als solches sein und von den bauherren bei der Stadt beauftragt werden. Streng genommen gibt es also keinen privaten Stellplatz ohne die erforderliche Bordsteinabsenkung und man kann einfach zuparken. Das dies nicht die feine Art ist sollte wohl jedem klar sein, anderenfalls hat man auch keine Sorgen wegen Knölchen und Co.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2014
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    Beantragen muss man - es lebe die teutonische Bürokratie - eine "Sondernutzung Überfahrtsgenehmigung für den Geh und ggf. Radweg". Mit dem Antrag kommt dann meist die Absenkung.

    Gemäß § 12 (3) 3 STVO ist das Parken vor Ein- und Ausfahrten unzulässig.

    Fürs Ausparken kannst Du die Ordnungsbehörden informieren, die kommen dann irgendwann und schleppen vielleicht sogar ab.
    Bist Du draussen, willst rein und da steht einer, wird nicht abgeschleppt, egal, ob Halteverbot, abgesenkter Bord oder sonstwas.
    Weil es Dir zumutbar ist, Dein Auto draussen zu lassen :mauer.

    Gesetze sind dazu da, gebeugt zu werden. Es lebe die Bundesulipublik Deutschland. Dreistigkeit siegt.
     
  15. Julius

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    Der durfte dort nicht parken!
    Egal, ob der Randstein abgesenkt ist oder nicht.

    Wenn freundlicher Zettel nichts bewirkt, dann das nächste Mal die harte Tour:
    Polizei rufen, Halterfeststellung.
    Entweder kriegen die den schnell weg (über Halterabfrage) oder Du fährst mit einem Taxi.
    Rechnung geht an den rücksichtslosen Parker. Das ist viel teurer als das reine Knöllchen.
    Und wird erfahrungsgemäß trotzdem gerne bezahlt! Denn sonst wird es noch kostspieliger für den Rüpel (bzw. Halter).


    Unabhängig davon über die Verwaltung prüfen lassen, was der BT noch auf seine Kosten an der Überfahrt ändern lassen muß.
     
  16. #16 trekkie, 03.04.2014
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    Die Zufahrt zu den zwei Stellplätzen da runter scheint aber tatsächlich wie, als hätte einer da nachträglich zwei zusätliche Stellplätze rangefrickelt.
    Eine TG samst regulärer Zufahrt scheint es ja zu geben.

    Vielleicht hat der BT nicht aureichend Stellplatz in der TG gebacken bekommen und zwei oberirdisch 'ausgelagert', einfach in der Hoffnung 'wird schon passen, einfach machen'.

    Das mag hier an dieser Stelle alles etwas überzogen und unspektakulär erscheinen, aber bei zB Strassen höherer Ordnung, ist das dann behördlicherseits kein Spaß mehr.

    Aber davon unabhängig, hast Du Stellflächenanteile in der regulären TG? Wenn ja, warum parkst du nicht dort?
    Oder wurde dir dieser oberirdische stellplatz von Anfang an so verklingelt?
    Dann wende Dich an den Verwalter/BT, die haben dir scheinbar was verkauft, was nicht eingehalten werden kann, da nicht entsprechend ausgelegt wurde (zweite Überfahrt über die TG hinaus);-)

    Laienmeinung, lg trekkie
     
  17. Julius

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    Wieso "nicht eingehalten werden kann"?
    Mehr als eine Überfahrt pro Haus ist nun weder generell unzulässig noch ungewöhnlich!
    Manchmal wird sogar genau das gefordert (ein Teil der Stellplätze NICHT mit in der TG, als Besucherparkplätze).
     
  18. Neutal

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    Julius, streng genommen kannst Du keine Einfahrt zuparken die es nicht gibt. R.D. schrieb schon, das man die Sondernutzung und das Überfahrtsrecht für den Gehsteig beantragen muß, nur auf diesem Weg wird auch die Absenkung vorgenommen. Wäre es anders könnte ja jeder in der Stadt seinen persönlichen Parkplatz anstelle einer Hecke haben. So einfach ist das aber in D nicht.
     
  19. #19 ThomasMD, 04.04.2014
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    Genau so ist es. Hatte ich weiter oben schon geschrieben.
    Auch wenn der Bord für ein Auto kein Hindernis darstellt, ist es eben keine Einfahrt, die für Fremde klar erkennbar ist. Ich muß mich bei auf privatem Grund abgestellten Fahrzeugen vor dem Parken nicht erkundigen, ob die gerade da rausfahren müssen, wo ich stehe.

    Warum nun der TE sich bei der Verwaltung erkundigen will, ob ein Parkverbot besteht, verstehe ich nun gar nicht.
    Bisher bin ich davon ausgegangen, das Park- und Halteverbote immer durch Schilder oder entsprechende Sirtuationen, die klar in der StVO definiert sind, für jeden erkenntlich und somit bindend sind.
    Muß ich jetzt davon ausgehen, dass es im Freistaat Thüringen unveröffentlichte Absprachen und Festlegungen zur Organisation des ruhenden Verkehrs gibt, zu deren Einhaltung man nur als Geheimnisträger in der Lage ist?
    Dann fahr ich da nicht mehr hin.
     
  20. #20 GWeberJ, 04.04.2014
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    Ich habe mich schlecht ausgedrückt. Die Verwaltung soll prüfen, ob ein entsprechender Antrag bei der Stadt gestellt/genehmigt wurde und es dann lediglich in Vergessenheit geraten ist, die Ausfährt entsprechend zu kennzeichnen. Sei es durch Schilder, abgesenkten Bordstein oder Fahrbahnmarkierungen.
     
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