Gas und Stromanbieter beim Neubau von Anfang an wechseln

Diskutiere Gas und Stromanbieter beim Neubau von Anfang an wechseln im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich weiß nicht so recht, ob mein Anliegen in dieser Kategorie richtig aufgehoben ist. Bitte ggf. verschieben. Zum Thema: Ich habe...

  1. #1 Daedalus, 03.04.2014
    Daedalus

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    Hallo,

    ich weiß nicht so recht, ob mein Anliegen in dieser Kategorie richtig aufgehoben ist. Bitte ggf. verschieben.

    Zum Thema:
    Ich habe eine Neubau-DHH, der Einzugstermin ist nicht mehr weit (Ende Mai). Heute habe ich Post vom Grundversorger bekommen, der mir sowohl Gas- als auch Strom-Verträge zugeschickt hat. Natürlich ist der Grundversorger-Tarif bei weitem nicht der Günstigste und ein feuchter Neubau ist sicher ein gutes Geschäft. Auf dem Gaszähler stehen jetzt schon knapp 700m³ für die Bautrocknung, der Stromzähler ist noch vernachlässigbar niedrig. Die Vergleichsportale im Internet ermitteln alleine beim Gas bei den Top10-Tarifen über 300 Euro Preiserparnis pro Jahr (bei 18000 kwh).

    Meine Fragen:
    - Kann ich von Anfang an einen anderen Versorger wählen, oder muss ich erstmal beim Grundversorger abschließen?
    - Auf der Gasuhr stehen ja schon 700m³. Werden die in jedem Fall über den Grundversorger abgerechnet oder kann ich beim neuen Anbieter auch den Anfangszählerstand 0 kwh angeben?

    Davon unabhängig:
    - Mit welchen Gasbedarf in kwh ist bei einem EnEV 2009-Neubau mit solarer Brauchwasserunterstützung und 136qm in einer eher warmen Region (Bodensee) zu rechnen? 18000 kwh wie von den meisten Vergleichsportalen für diese Wohnfläche vorgeschlagen wurde, kommen mir etwas viel vor, da nicht zwischen Alt- und Neubau unterschieden wird. Hat jemand Erfahrungswerte?

    Vielen Dank vorab.
     
  2. Taipan

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    Der Grundversorger heisst Grundversorger, weil er einen jederzeit kündbaren Vertrag automatisch abscxhöießt, wenn Du keinen anderen Vertrag hast. Einfach einen anderen Vertrag abschließen, dem neuen Versorger die Kundenummer der Grundversorgung nennen und der Rest geht von allein.

    Die Antwort auf die zweite Frage, die Du erwartest, wäre Anstiftung zum Betrug.

    Für den zu erwartenden Gasverbrauch schaust Du in deinen Enev-Nachweis und nimmst die dort angegebene Endenergie +-20% und für jedes Grad Raumtemperatur über 19°C noch mal 6% drauf. Dann haste einen GROBEN Anhaltspunkt.
     
  3. #3 Daedalus, 03.04.2014
    Daedalus

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    Nun, bisher hat höchstens mein Bauträger einen Vertrag abgeschlossen, ich noch nicht. Ich weiß nicht, ob man da von Betrug sprechen kann, das Gas ist ja in beiden Fällen dasselbe.
    Ich werde morgen mal bei den Stadtwerken anrufen und fragen wie das üblicherweise läuft.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2014
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    Nun, wenn Du einen echten Bauträger hast (Grundstück und Haus werden als Einheit erworben), dann ist der Verbrauch bis zur Abnahme dessen Deckel!
    Wenn Du einen GU/GÜ hast, dann hättest Du daran vor dem Montage der Gasuhr denken sollen.
     
  5. R.B.

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    Das bezog sich auf den Zählerstand. Der beträgt halt 700m3 und nicht 0, und die Kosten dafür sind an denjenigen zu zahlen über den der Zähler angemeldet bzw. der erste Vertrag geschlossen wurde. Beim Wechsel wirst Du also den Zählerstand 700m3 angeben. Wer die bisherigen Kosten zahlt, das musst Du mit Deinem BT klären. Der Vertrag lief ja sehr wahrscheinlich auf ihn. Oder war´s doch kein BT?

    Das hängt von der Heizlast und vom Heizverhalten ab, und demzufolge ist eine Schätzung sehr schwierig. Können 12.000kWh sein, aber auch die 18.000kWh sind möglich. Irgendwo in diesem Bereich wird es sich wohl bewegen. Wenn die Anlage richtig optimiert ist, und auch sparsam geheizt wird (Komfortabsprüche), dann sind vielleicht auch 10.000kWh oder weniger drin. Das Haus ist ja nicht so groß.

    Aber wie gesagt, im Vorfeld kann man nur raten und ganz grob schätzen.
     
  6. #6 Daedalus, 04.04.2014
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    Es IST ein Bauträger (alles aus einer Hand und schlüsselfertig), allerdings hat er das im Kaufvertrag schon drin gehabt, dass die Estrichtrocknung nicht er bezahlt - da war auch nichts zu verhandeln. Ob das jetzt rechtens ist? Keine Ahnung...

    Auf die Idee mit der "0" bin ich deshalb gekommen, weil in der mir zugesendeten Vertragsvorlage vorher angekreuzt war
    "kein früherer Lieferant (Erstabschluss)"

    Ich ruf da einfach heute mal an...
     
  7. #7 Kater432, 04.04.2014
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    Wer hat denn den Gasanschluss beantragt ? Derjenige hat dich auch den grundversorgertarif abgeschlossen oder liege ich da falsch
     
  8. #8 Friedl1953, 04.04.2014
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    Das ist nicht das Kriterium. Ein Bauträger baut auf eigene Rechnung auf eigenem Grundstück und übergibt Dir das Haus wenn alles fertig ist, heißt alles was in der Bauphase läuft ist seine Sache. Er ist auch in dieser Zeit Eigentümer.

    Alles aus einer Hand und schlüsselfertig auf Deinem Grundstück ist GU/GÜ.
     
  9. Julius

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    Einen Vertrag nach Grundversorgungstarif muß man nicht abschließen.
    Der kommt kraft Gesetzes automatisch zustande, wenn kein Sondervertrag ausdrücklich abgeschlossen wurde (beim selben Versorger oder einem anderen).
    Und Gasbezug fand ja statt.

    Das mit den Trocknungskosten ist eigenartig. Ob das einer rechtlichen Prüfung standhielte...?
    Ich würde daher alle Zählerstände bei Übergabe protokollieren (möglichst auch vom BT gegenzeichnen lassen).

    Steht denn der Übergabetermin schon fest?
    Wenn nicht, wird es schwer, schon ab diesem Datum einen anderen Versorger zu haben.
    Das Umstellungsverfahren braucht einige Zeit (im Bereich Wochen).
     
  10. #10 ThomasMD, 04.04.2014
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    Ist ja auch kein Problem. Dann hängt man erstmal zwei oder drei Wochen beim Grundversorger und zahlt vielleicht dreieurofuffzig mehr als beim billigsten Energiejakob aus dem Internet.
    Aus was die Leute aber auch alles eine Katastrophe machen...

    PS: Dabei ist der TE ja gar kein richtiger Schwabe sondern nur ein Badenser.
     
  11. #11 FamilieK, 04.04.2014
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    Ausschlaggebend für einen Vertrag ist nicht der Einzug sondern der Einbau des Zählers. Einzug wird nur regulär benutzt, weil Umzugüge in bestehenden Wohnungen/Häusern viel häufiger vorkommt.
    Der Grundversorger oder ein Tochterunternehmen (so ist es bei uns) kriegt vom Elektriker ein Einbauprotokoll zugesendet. Anschließend wird dem Grundversorger (bei uns hat es das Tochterunternehmen dem Grundversorger gemeldet) der Einbautermin und der Anfangszählerstand mitgeteilt. In der Regel hat der Zähler schon ein bisschen was runter wegen einiger Tests (vom Hersteller oder Versorger).

    Wir haben uns einen Anbieter ausgesucht und ihm den Einbautermin und den Zählerstand (der uns vom Grundversorger mitgeteilt wurde) mitgeteilt. Während der Rohbauphase wurde der Tarif auf "Leerstand" gesetzt. Damit vielen nur ca. 8 EUR Abschlag pro Monat bis zum Einzug an. Wenn der Termin für den Einzug feststeht, kann man diesen auch direkt dem Versorger mitteilen. Ab dem Zeitpunkt zahlt man dann den regulären Abschlag der aufgrund deiner geschätzten Verbrauchsmenge berechnet wurde.

    Also, wichtig ist es, dass du keinen Vertrag bei deinem Grundversorger unterzeichnest der dich für einen Zeitraum bindet. Sprich mit deinem Wunschanbieter und unterschreibe dort einen Vertrag. Gib des tatsächlichen Zählerstand vom Einbau an. Der Grundversorger nimmt dich dann aus dem System und trägt den neuen Anbieter ein. Die 700 m³ die du bereits verbraucht hast, wirst du dann in der Jahresrechnung deines neuen Anbieters finden.

    Und das Ganze ist völlig legal und auch nachvollziehbar.
     
  12. #12 Daedalus, 05.04.2014
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    Ich hab gestern mal mit den Stadtwerken und mit dem Bauträger telefoniert:
    Es handelte sich um ein Missverständnis. In der Baubeschreibung war nicht die Estrichtrocknung sondern das anschließende "Trockenwohnen" und die damit verbundenen höheren Heizkosten in den ersten 2 Jahren gemeint. Die Mehrkosten hierfür zahlt der Bauträger nicht, die Bautrocknung aber schon.

    Ihr hattet also Recht: Bei der Abnahme werden sämtliche Zählerstände zusammen mit dem BT notiert, ich zahle erst danach und bin in meiner Anbieterwahl frei.

    Und: Geboren am Fuße der schwäbischen Alb bin ich sicherlich kein Gelbfüßler und wohne auch nicht im badischen Teil der Bodenseeregion ;-)
     
Thema: Gas und Stromanbieter beim Neubau von Anfang an wechseln
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