Bebauungsplan & Festlegungen und Höhendifferenzen / Expertenfrage

Diskutiere Bebauungsplan & Festlegungen und Höhendifferenzen / Expertenfrage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! denke, dass dies am Besten in diese Rubrik passt (@admin ggf. bitte verschieben) Habe ein paar Fragen zu einen existenten Bebauungsplan...

  1. #1 andyk0871, 03.04.2014
    andyk0871

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    Hallo!

    denke, dass dies am Besten in diese Rubrik passt (@admin ggf. bitte verschieben)
    Habe ein paar Fragen zu einen existenten Bebauungsplan und die Anlegung von Fußwegen (seitens der Stadt):

    Ausgangsbasis:
    Das Haus ist gebaut (seit 2 Jahren, ) und bezogen und dieses Jahr soll vermehrt der Garten "E02/04" gestaltet werden. Ebenfalls plant die Stadt die umschließenden Fußwege um das Hanggrundstück anzulegen. Diese sollen jedoch teils 2-2,5m höher bzw. tiefer als das bestehende Gelände angelegt werden. Das kostet nicht nur der Stadt einiges, sondern wir müssen noch mehr Neigung hinnehmen (und "bauen lassen", oder gar Stützmauern installieren)

    Folgender Auszug aus den Festlegungen lt. Bebauungsplan:
    1. Gilt dies "ursprüngliches Gelände" nach dem Bau der Fußwege oder davor?

    2. Wie erkennt man, dass zw. E02 (Garage Süd-Osten) und E05 der angedeutete Fußweg auf dem Nievau der Straße bleiben soll? D.h. eine Treppe ist erst ca. 3 Meter nach dem Ende der Garage (Hangseits) vorgesehen, obwohl es keine Festlegung gibt, dass der Zugang zu E07 barrierefrei sein muss. In anderen Worten: im Schnitt Z-Z setzt man voraus, dass ca. 2m über dem natürlichen Niveau aufgeschüttet wird. In dem uns nicht vorliegenden Werkplan wird dies sogar noch weiter lang gezogen, somit wird die Stützmauer noch länger.

    (Danke, fürs Link auf machen, Anlage 1 ist der Bebauungsplan, Anlage 2 die Festlegungen & Grünverordnung)
    https://ris.landshut.de/buergerinfo/vo0050.php?__kvonr=2002&voselect=243

    3. Sind die Grünverordnungen (Schnitt 2-2) bzgl. der Niveauanpassungen am Berg rechtlich bindend, oder müssen diese nur als Anhaltspunkte genommen werden und definieren nur als Festlegung die Bepflanzung? (Ebenfalls Anlage 2)

    4. Was sagt die rote Linie (eigentlich lt. Legende als "Baulinie" bezeichnet)? Ist hier eine Sichtschutzmauer möglich, oder gar eine Stützmauer vorgeschrieben? Aktuell können wir ebenerdig aus dem Garten auf den noch nicht vorhandenen Fußweg gehen.

    5. Wie würdet Ihr vorgehen? Zuerst zur Stadt, danach zum Juristen??? Hintergrund: der Werkplan wurde von der Stadt bereits freigegeben, d.h. in wenigen Tagen rollen die Bagger an, mit dem freundlichen Hinweis, dass diese unseren Grund auch anpassen würden.

    Vielen Dank für jede Info!
     
  2. #2 tillfisc, 04.04.2014
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    Ich verstehe den zeichnerischen Teil des B-Plans so, dass der weg leicht abfällt.
    Erkennbar ist das aus den grauen Höhenlinien - die Höhenangaben in mNN stehen ja dabei.

    Allerdings hab ich mir nicht alle Unterlagen durchgesehen - da kann natürlich was ergänzendes, abweichendes stehen.
    Was sagt euer Planer dazu?
     
  3. #3 andyk0871, 04.04.2014
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    Hallo!

    Richtig, so ca. 12-15%. Dies soll auf 2-6% angeglichen werden (lt. Gartenplaner der Stadt). Somit kommt man auf eine Aufschüttung von ca. 2m. Eigentlich ist nur alles zusätzliche in Anlage 2 definiert bzw. in dem Werkplan, welchen ich aus urherberrechtlichen Gründen nicht online stellen möchte (da dieser mir nur für Angebotsanfragezwecke zugestellt wurde).

    Ist es ausnahmelos so, dass immer die Stützwände auf dem Privatgrundstück erstellt werden und auch von den Privatleuten gezahlt werden müssen, wenn der "Nachbar" öffentlicher Grund ist?
     
  4. #4 tillfisc, 10.04.2014
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    In Anlage 2 entspricht der Schnitt Z-Z doch am ehesten Eurer Situation.
    Im B-Plan wurden ja Geländehöhen festgelegt. Wenn Ihr Euch mit Eurem Garten an diese Angaben gehalten habt, weiß ich nicht warum Ihr die Stützmauer zahlen solltet.
    Normalerweise ist das Sache desjenigen, der die Geländeveränderung veranlasst.

    Das ist aber nur eine allgemeine Aussage....
    Ihr solltet das mit Eurem Planer besprechen (so es einen gibt) oder zu einem Anwalt gehen.
     
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Bebauungsplan & Festlegungen und Höhendifferenzen / Expertenfrage

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