Freistehendes Reihenendhaus

Diskutiere Freistehendes Reihenendhaus im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben folgendes Problem: Wir haben einen Vertrag für den Bau eines Reihenendhauses einer 3-er Gruppe abgeschlossen. Nach...

  1. #1 MariaEH, 02.01.2006
    MariaEH

    MariaEH Gast

    Hallo, wir haben folgendes Problem: Wir haben einen Vertrag für den Bau eines Reihenendhauses einer 3-er Gruppe abgeschlossen. Nach Vertragsabschluss haben wir von unserem Bauträger erfahren, dass unser RMH-Nachbar (Unser Bauträger hat auch dieses Haus gebaut, es ist im Rohbau), gar nicht auf Grenze gebaut hat, sodass unser Haus zum RMH einen Abstand von ca. 20 - 30 cm haben wird.

    Zwischen uns und dem Nachbarn gibt es also eine Lücke. Haben wir jetzt ein Reihenhaus oder ein freistehendes Haus?

    Ist das, was unser Nachbar gemacht hat, überhaupt erlaubt (wir dachten, es sei selbstverständlich, dass man ein RMH von Grenze zu Grenze zu bauen hat). Da das nicht gemacht wurde, muss man dann nicht 3 m weg von der Grundstücksgrenze bleiben?

    Unser Bauträger will auf dem Grundstück unseres RMH-Nachbarn die Häuser im Dach verbinden, will seitlich die Lücke schließen und im Dachbereich Wärmedämmungsmaßnahmen ergreifen, was er im Kellerbereich bzw. EG-Bodenbereich genau machen will, wissen wir noch nicht, jedenfalls will er uns einen Keller bauen, der an allen vier Seiten aus WU Beton besteht, ob er die Bodenplatte an das Nachbarhaus anbauen will oder überhaupt darf, wissen wir nicht.

    Müssen wir mit Feuchtigkeitsproblemen im Kellerbereich bzw. im ganzen "Trennwandbereich" rechnen?

    Wir wissen z. B. auch nicht, ob unsere "Trennwand" jetzt wirklich eine Außenwand ist und somit eine Wärmedämmung wie eine Außenwand benötigt oder ob es doch eher eine echte Trennwand ist, bei der man mehr auf Schallschutz zu achten hätte, zumal wir nicht ausschließen können, dass unser Nachbar vielleicht doch irgendwann mal auf die Idee kommen könnte, sein Haus doch auf volle Grundstücksbreite auszudehen.

    Was wir uns fragen ist, ob diese 20-cm-Lücke anfälliger für Probleme mit Feuchtigkeit, geringerem Wärmeschutz, u. s. w. ist als eine "normale" zweischalige Trennwand mit einer Trennfuge von wenigen Zentimetern.

    Was uns auch beunruhigt, ist die Tatsache, dass wir keine Chance sehen, etwaige Schäden zu beseitigen, da man in eine 20-cm-Lücke ja wohl keine Maschinen oder Menschen zum Reparieren einbringen kann.

    Was wir vielleicht noch erwähnen sollten ist die Tatsache, dass unser Bauträger meinte, wir stünden uns doch eigentlich mit diesem Projekt besser als mit einem "normalen" REH, da wir quasi ein freistehendes Haus hätten und es mit Schallschutz daher schon gar keine Probleme mehr gäbe. Stimmt das?


    Vielen Dank im Voraus für jedwede Stellungnahme.
     
  2. Laermi

    Laermi

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    Davon träume ich nachts...

    .. eine ordentliche Trennfuge zu haben. Der Schallschutz sollte perfekt sein!
    Bzgl. Wärmedämmung: Vielleicht sollten Sie für die Trennwand einen wärmedämmenden Stein (Poroton) nehmen? Feuchtigkeit sollte wg. WU-Wanne kein Problem darstellen!
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 02.01.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Juchee...

    Na da fängt das Jahr ja gut an.
    1) WU-Beton sagt gar nichts. Wie oft muss man dass noch sagen? (Hallo Lärmi, nix wird gut!) Gut wirds nur mit einer fachgerechten Abdichtung oder mit einer - sauber geplanten und ausgeführten - Weissen Wanne.
    2) Ich kenne keine LBO, die einen so geringen Abstand zulässt. Entweder baurechtlichen Dispens oder vernüftig bauen.
    3) Mag ja sein, dass Ihr BU/GU/GÜ/BT die Flächen an den Aussenwänden sauber verschliesst. Trotzdem bildet sich dort eine relativ unkontrollierbare bauphy. Situation, die ich freiwillig nicht akzeptieren würde. Und dass es den Schallschutz verbessert ist auch nicht gewiss.
    4) Wenn das Mittelhaus schon steht, sollten Sie mit der Firma sprechen, dass Ihr haus um die 20 cm verschoben oder breiter wird - mit allen Folgen. Am besten hierfür eine Fläche aus dem Nachbargrundstück herausschneiden und Ihnen übertragen. In jedem Falle aber die Überbauung regeln!
    Und nen Baubegleiter nehmen!!!!!!!
    MfG
     
  4. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    als Besitzer des zuerst erstellten Hauses wäre es mir sowas von wurscht wie der andere seine Abdichtung/Dämmung/Putz etc. einbringt :D ... vorrausgesetzt mein Haus wäre zuerst fertig bevor der andere zum bauen beginnt ... wenn es anderst iss würd´s mir wie dem Ralf "nur" bei dem Gedanken daran bereits den Magen umdrehn (!)
    .
    + MfG
    .
     
  5. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Komando zurück Thalhammer ... erst lesen dann denken :(
    .
    des mittlere steht ja bereits ... dann würd ich Ihr Haus mit dem Luftraum und den vielen Gedanken drumrum ned haben wollen ... entweder direkt ran mit "allen" was dazu nötig oder "forget it"
    .
     
  6. #6 Gast_Max, 02.01.2006
    Gast_Max

    Gast_Max Gast

    Hallo

    ...und was treibt Ihren Bauträger zu sollch waghalsigen Aktionen?

    Hat sich die Baufirma des Nachbarn vermessen?
    Will der BU die Grundstücke nicht neu aufmessen lassen, damit Ihr Grundstück 20 cm breiter werden könnte?

    Ansonsten liegt da zumindest ein Irrtum vor --> Berechtigt zur Anfechtung des Kaufvertrages. Aber wie das genau funktioniert sollte der Fachmann prüfen.
    Achtung nach Bekanntwerden des Irrtums läuft die Anfechtungsfrist.

    Viel Erfolg
    Max
     
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