Ablauf - Bau mit Architekt

Diskutiere Ablauf - Bau mit Architekt im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; SIcherheitsundGesungheitsKOordinator nach Baustellenverordnung

  1. Taipan

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    SIcherheitsundGesungheitsKOordinator nach Baustellenverordnung
     
  2. milkie

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    Noch nie gehört. Müssen wir uns mal informieren.
    Danke


    milkie :)
     
  3. #23 Nutzername, 10.04.2014
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    Der soll wohl die Gesundheit koordinieren? :mega_lol:
     
  4. #24 Nutzername, 10.04.2014
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    Ja.

    Nach sächsischer Bauordnung hat das Bauamt 3 Monate Zeit den Bauantrag zu bearbeiten. Wie das bei Dir ist und ob jetzt insbesondere der für Euch zuständige Bearbeiter beim Bauamt die Zeit ausschöpfen wird oder nicht, kann Dein Architekt vermutlich noch am besten einschätzen.

    Theoretisch kann der Bauantrag auch ohne Statik eingereicht werden. Birgt aber das Risiko, dass dann Einflüsse aus der Statik zu Änderungen im Entwurf führen. Eine bessere Methode, um etwas Zeit zu sparen, ist m.E. den TWP bereits rechnen zu lassen, ohne Bodengutachten (BGA), weil der ja i.d.R. oben im Haus anfängt. Parallel das BGA einholen und dann dem TWP zur Verfügung zu stellen. Der TWP braucht das BGA (wenn er das Haus von oben nach unten rechnet) erst am Schluss. Am besten mal mit denjenigen sprechen, ob das so möglich ist.

    Das hängt von der Auftragslage der Rohbauer in Deiner Gegend ab, das kann Dir hier keiner beantworten. Theoretisch ist es schon möglich, aber wenn die jetzt alle die Auftragsbücher für das Jahr schon voll haben...

    In jedem Fall sollte die Statik erstellt sein. Dann kann der A. die LV erstellen, auf deren Grundlage Angebote eingeholt werden. Man kann prinzipiell das Risiko eingehen, die Angebote trotz fehlender Baugenehmigung einzuholen. Das Risiko ist a) dass es im Zuge der Erlangung der Baugenehmigung zu Änderungen des Entwurfs kommen kann (das sollte aber Euer A. ganz gut einschätzen können und b) dass Ihr dem Rohbauer gar keine konkreten terminliche Vorgaben machen könnt, wann er seine Leistung erbringen soll.

    Je nachdem wie genehmigungsfähig Euer Entwurf ist und wie sehr Euch zeitlich der Schuh drückt, kann man gewisse Risiken eingehen, um Zeit zu sparen. Lasst Euch dann aber von Eurem A. beraten.
     
  5. Taipan

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    Um genau zu sein: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Hättest auch einfach ergänzen können, statt dich unklar über irgendwas lustig zu machen ... dem TE ist damit nicht geholfen.
     
  6. #26 Nutzername, 10.04.2014
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    Achso, noch was zur Erläuterung:
    Erstens machst Du schon mal was richtig, indem Du mit A. baust. Deswegen war es in der Tat schade, dass es bis jetzt keiner für nötig hielt, mal konkret auf Deine Fragen zu antworten oder man Dich damit abspeist, dass Dein A. Dir das schon beantwortet.

    Es ist nämlich in der Tat wichtig, dass man als Bauherr nicht denkt, der A. kümmert sich um alles, ich kann mich zurücklehnen. Daher folgende Aufgaben für Dich: Schau Dir Deinen A.-vertrag nochmal an. Da steht auch drin, was Deine Pflichten sind. Insbesondere (wie bereits erwähnt), wen Du alles beauftragen musst. Z.B.: TWP, BGA, Vermesser, Planer HLSE, Planer Außenanlagen.

    Dann schaust Du in die HOAI 2013: Da stehen im Anhang 10 Grundleistungen des A. drin. Du wirst feststellen, dass der A. bereits in der LP 2 einen Terminplan aufstellen und in der 3, 5 und 8 fortschreiben soll. Üblicherweise sind Kosten und Termine von besonderem Interesse für den Bauherrn. Demzufolge hat der A. hierzu immer wieder zu liefern.

    Und weil Du noch wissen wolltest, wie Ihr die Zeit nutzen könnt: Fangt an nach Rohbauern zu recherchieren. Empfehlungen von Bekannten, im Neubaugebiet bei schicken Häusern klingeln, etc. Vermutlich so ähnlich, wie Ihr zu Eurem A. gekommen seid.
     
  7. milkie

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    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Wir haben nun ein persönliches Gespräch mit dem TWP vereinbart und werden direkt mit ihm über seine anfallenden Arbeiten sprechen.

    Die Zeit sitzt uns eigentlich nicht im Nacken, aber natürlich will man vorwärts kommen und Fortschritte machen. Deshalb würden wir schon noch gerne in diesem Jahr anfangen.
    Die Genehmigung sollte eigentlich ohne Probleme durchgeben, da wir uns an die Nachbarschaftsbebauung gehalten haben.
    Wir sind jedenfalls schon mal gespannt.


    milkie :)
     
  8. #28 Nutzername, 10.04.2014
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    Wenn's Dir so wichtig ist, dem TE zu helfen, dann hättest ja selbst schon etwas sorgsamer bei Deinem Beitrag sein können. Oder Du wärst sogar einfach mal auf seine Fragen eingegangen...
     
  9. #29 Nutzername, 10.04.2014
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    Es bietet sich natürlich an, wenn der TWP schon das ein oder andere Mal mit dem A. zusammengearbeitet hat. Theoretisch macht der zwar seine Statik und ist dann fertig - aber in der Praxis kann's doch mal sein, dass der A. angesichts diverser Wand-/deckendurchbrüche für Installationsleitungen nochmal mit dem TWP Rücksprache halten muss. Oder es ändert sich doch noch mal irgendwas. Kann also nicht schaden, wenn die bissl harmonieren.
     
  10. Taipan

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    Da Eppingen aber nicht so richtig in Sachsen liegt, sind es nur 2 Monate.


    Mh ... dass der rechnerische Nachweis der Standsicherheit später eingereicht werden kann kann ich nicht erkennen. Habe aber den Verordnungstext auch nur überflogen.


    Ah ja ... Ausschreibungen ohne Ausführungsplanung erstellen ... spassig ...
     
  11. #31 Bauliesl, 10.04.2014
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    Wozu?
    Wenn Architekt und TWP zusammenarbeiten, dann läuft das seinen richtigen und gewohnten Gang. Was genau willst Du mit dem TWP besprechen? So ein Gespräch macht nur Sinn, wenn dein Architekt dabei ist - sonst führt es nur zu Konfusion.
    Offensichtlich habe ich mich vorhin falsch ausgedrückt: Du musst TWP etc. beauftragen - Du musst nicht deren Zusammenarbeit mit dem Architekten koordinieren. Das muss schon der Architekt leisten.
     
  12. milkie

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    Der Architekt wird dabei sein. Über ihn haben wir das Gespräch ja vereinbart. Das war sein Vorschlag.

    Wozu wir das besprechen wollen? Es wird schon wie gewohnt laufen?
    Äh haben mir hier nicht bereits einige das genaue Gegenteil erzählt?

    Wie auch immer TWP ist beauftragt über den Architekt. Gespräch wird gemeinsam erfolgen.

    Bzgl. des Terminplans werden wir mal etwas mehr Druck machen!

    Wann sucht man die Planer für HLSE?


    milkie :)
     
  13. #33 Bauliesl, 10.04.2014
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    Entweder schon frühzeitig, also in LP 2 bzw. 3. Oder gar nicht... ;-)

    Sprich: bei den meisten Einfamilienhäusern wird kein Fachplaner beauftragt. Zumindest handhabe ich das häufig so. Nur wenn´s wirklich knifflig ist, dann schon.....
     
  14. #34 Skeptiker, 10.04.2014
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    Wie werden denn dann die TGA-Leistungen ausgeschrieben, nach "Erfahrungswert", "einschließlich Planung" oder wie? Und wer macht die VOB-Abnahme der TGA-Leistungen, fachlich gesehen?
     
  15. #35 Bauliesl, 10.04.2014
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    Die TGA-Leistungen werden in Zusammenarbeit mit ausführenden Handwerkern ausgeschrieben.
    Jetzt sagt mir bloß nicht, dass Ihr alle bei EFHs externe Fachplaner hinzuzieht?????????
     
  16. mls

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    nö. mach dir keine sorgen :)

    bestenfalls bei der hälfte der efh´s mit meiner beteiligung
    sind tga-planer involviert - das bei nicht gerade "glumperten"
    objekten und heterogener objektplanerschar ..

    was ich von kollegen höre, dürfte die quote in der
    kleinen nische "individuelles efh" eher bei nur 10%
    liegen.. die guten tga-ler, die sowas machen, muss
    man hätscheln ;)
     
  17. #37 Ralf Wortmann, 10.04.2014
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    Die Quote kann ich in etwa bestätigen. Das ist bei den EFH-Sachen, die ich so auf den Tisch kriege, genauso.

    Sehr häufig höre ich aber dann in streitigen Auseinandersetzungen um die Architektenhaftung seitens der Architekten, die die TGA quasi unerwähnt nebenher "miterledigen",
    natürlich das Argument, dass sie ja schließlich keine TGA-Planer sind und deshalb nicht haften, was in dieser Pauschalität aber nicht zutreffend ist.
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 10.04.2014
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    Naja - ich hoffe nur, dass die dann irgendwer auch auf die Idee bringt ein angemessenes Honorar für die "nebenbei" erbrachte TGA Leistung gegenüber dem Bauherren zu berechnen und dem zu erklären, dass dem Planer dann das gefühlt doppelte Honorar (einmal Anrechnung in den Kosten Gebäudeplanung und einmal zusätzlich für die TGA) auch zusteht!!
     
  19. #39 Ralf Wortmann, 10.04.2014
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    Ich finde, da sollte vor Abschluss des Architektenvertrags einfach offen drüber gesprochen werden und die notwendigen Teilleistungen, die der EFH-Architekt evtl. als TGA-Leistung miterbringt, sollten dann auch entsprechend der HOAI z.B. nach der Steinfort-Tabelle, im Vertrag preislich vereinbart und abgerechnet werden.

    Der tatsächlich erbrachte Leistungsumfang bleibt bei diesen oft üblichen „unerwähnt nebenher miterbrachten“ TGA-Leistungen stets weit hinter den kompletten TA-Grundleistungen der Anlage 15 zur HOAI 2013 zurück. Denn, welcher Architekt, der TGA-Leistungen unerwähnt nebenher miterbringt, zeichnet schon Funktionsschemata oder Prinzipschaltbilder der Anlage (LPH2), Strangschemata (LPH3) oder berechnet gar die Betriebskosten (LPH3).

    Eine Leitungsplanung und Schlitz- und Durchbruchspläne halte ich indes für erforderlich, da wir sonst so ein Ergebnis haben, wie im vorliegenden Thread.
     
  20. #40 Skeptiker, 10.04.2014
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    Ich war bisher immer in der glücklichen Lage, entweder die Bauherrschaft von der Notwendigkeit zur Fachplanung überzeugen zu können, oder einen Heizungsbauer / Elektriker vom Bauherrn vorgesetzt zu bekommen, der dann auch die Planungsverantwortung in seinen Vertrag geschrieben bekam. Ich schließe in meinen Verträgen die LP 5 - 9 für die TGA ausdrücklich aus - und rechne diese auch nicht ab. Das mag übervorsichtig sein, aber bisher bin ich damit durchgekommen.
     
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