Grünstreifen verkleinern lassen laut Bebauungsplan in Bayern

Diskutiere Grünstreifen verkleinern lassen laut Bebauungsplan in Bayern im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe vor kurzem neu gebaut (Haus und separate Doppelgarage). Meine Garageneinfahrt kann ich nur zu etwas mehr als der Hälfte der...

  1. #1 xaverl123, 10.04.2014
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    Hallo,

    ich habe vor kurzem neu gebaut (Haus und separate Doppelgarage). Meine Garageneinfahrt kann ich nur zu etwas mehr als der Hälfte der Breite nutzen, da die restliche Fläche zur Straße von einer städtischen Grünfläche blockiert ist.

    Die Stadt hat sich bereits dazu bereit erklärt, die Grünfläche zu verkleinern. Die Kosten hierfür sollen 2200 € betragen, von denen ich die Hälfte tragen soll.

    Nun sollte die Grünfläche aber laut Bebauungsplan sowieso viel weniger breit sein, und somit stünde mir, wenn seitens der Stadt korrekt lt. Plan gebaut worden wäre, fast die gesamte Breite zur Verfügung.

    Also nun die Frage: Habe ich prinzipiell einen Anspruch, die Grünfläche rückbauen zu lassen, in den Zustand wie es der Bebauungsplan vorsieht? Muss ich mich dann an den Kosten beteiligen?

    Und ggf. (passt zwar hier nicht ganz rein), sind die Kosten laut Stadt dafür im Rahmen? Es geht um Randsteine um ca 2,5 m versetzen und eine Fläche von ca. 2,5 m * 3,5 m asphaltieren.

    Danke!
     
  2. #2 Bauliesl, 10.04.2014
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    Wenn das im B-Plan tatsächlich so vorgesehen war und die Stadt hat, aus welchen Gründen auch immer, den Grünstreifen anders ausgeführt, dann muss die Stadt das Ding auf ihre Kosten korrekt zurückbauen.
    Haben wir in unserer Straße witzigerweise so ähnlich. Da haben aber alle Hauseigentümer in Eigenleistung (ohne Absprache mit der Stadt) die Flächen verkleinert. Die Stadt hat´s nicht gejuckt - sicher auch, weil sie wusste, dass es ansonsten mehr Geld gekostet hätte.
    Gruß,
    Liesl
     
  3. #3 xaverl123, 11.04.2014
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    Hallo Liesl,
    danke erstmal für die Auskunft. Hab gerade mit dem Bauamt telefoniert. Anscheinend ist es so dass die Grünfläche bereits vor der Erstellung des Bebauungsplans so gebaut war, und sie dann einfach falsch eingezeichnet wurde.
    Hab auch inzwischen bei einem Anwalt nachgefragt, das einzige was ihm eingefallen wäre ist § 179 des Baurechts, dass die Stadt mich verpflichten kann zum Rückbau wenn etwas nicht dem Bebauungsplan entspricht. Selbst wird sie sich wohl kaum dazu verpflichten...
    Kann das denn z. B. die Baubehörde im Landratsamt? Oder wer sonst?
    Schönen Gruß,
    Xaver
     
Thema: Grünstreifen verkleinern lassen laut Bebauungsplan in Bayern
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