Vorauszahlung an Handwerker üblich?

Diskutiere Vorauszahlung an Handwerker üblich? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, heute im Gespräch mit einem Betrieb wurde geäußert, dass man ein Drittel (1600 Euro von 4800 Euro) der Kosten für das Gewerk als...

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    Hallo,

    heute im Gespräch mit einem Betrieb wurde geäußert, dass man ein Drittel (1600 Euro von 4800 Euro) der Kosten für das Gewerk als Vorauszahlung haben will. Das sei so üblich, weil man in der Vergangenheit mit der schlechten Zahlungsmoral auf den ganzen Fixkosten hängenblieb. Mein Einwand, dass man mir wohl kaum vor dem ersten Handschlag schon Zahlungsunfähigkeit und Wille unterstellen sollte, wurde damit abgetan, dass es ja üblich sei.

    Seine Fixkosten für Material sind etwa 400 Euro, dazu ggf. einmalig Baustelleneinrichtung.

    Was haltet ihr davon?
     
  2. Uli R.

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    Ja nix. :lock
    Gezahlt wird ja wohl üblicherweise nach Baufortschritt, wenn das beim Handwerker bislang individuell anders üblich war ist das wohl zunächst ma sein Problem.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 03.01.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Oder gegen...

    eine entsprechende, unbefristete Bürgschaft.
    MfG
     
  4. #4 Hendrik42, 03.01.2006
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    Hendrik42 Gast

    Gezahlt wird, wenns fertig ist. Dann allerdings schnell und ohne Abzug.

    Jemand, der häufig auf schlechte Zahlungsmoral stösst, liefert entweder oft schlechte Arbeit oder sucht sich seine Kunden sehr schlecht aus.

    Also anderen Handwerker suchen.

    Gruß, Hendrik
     
  5. Lukas

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    Clown, ist das freundlichste, was mir dazu einfällt!
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 03.01.2006
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    :confused: :eek: :cry :mad: :boxing :motz :mauer :yikes
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    Mein lieber Hendrik42, da Du ja ein so guter Schlechtmenscheneerkenner bist, mach uns Volltrottel, die wir Nichtzahler, Drittelfinanzierer, und MängelMitDerLupeSucher erst hinterher erkennen zu weisen Menschen, die das schon vorher sehen können.
    WIE ERKENNT MAN/FRAU DASS???????????????????????????????????????????
     
  7. #7 Hendrik42, 03.01.2006
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Genau so, wie man einen guten Architekten erkennt...

    Gruß, Hendrik
     
  8. sepp

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    vorauszahlungen sind mittlerweile dann üblich, wenn der AN erhebliche materialkosten vorleisten soll. auf arbeitsstunden oder betriebseigene maschinenleistungen gibts üblicherweise keine vorauszahlung.
    aber alles verhandlungssache!
     
  9. sepp

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    ich habe nur wenige kunden, die referenzen für ihre zahlungswilligkeit vorweisen können.
     
  10. Bruno

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    Die Strategie, nur mit Kunden zu bauen die Vorauszahlungen leisten und lieber einen Teil der Aufträge sausen zu lassen, kann in heutigen Zeiten die bessere sein.

    Ich finde den Versuch vor Vertragsabschluss legitim. Genauso wie manche Bauherren als Nagelprobe zusätzliche Vertragserfüllungsbürgschaften verlangen obwohl der Unternehmer eh schon vorleistungspflichtig ist.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 03.01.2006
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    Sorry, Bruno...

    aber ich mag diesen Trend zur Vorauszahlung nicht.
    Er ist Bestandteil einer ganz leisen Entwicklung in diesem Lande weg von der Unschludsvermutung und dem Schuldbeweis hin zur Schuldvermutung und dem Unschuldsbeweis.
    Mal ganz abgesehen davon, dass es dem Bauherren genauso weh tut, wenn die Firma nach Vorauszahlung die Grätsche macht, wie der Firma eine nicht erfolgende Zahlung.
    Bürgschaften ja, aber dann bitte auf beiden Seiten.
    Unternehmer für Erfüllung, Bauherr für Solvenz.
    Viele Grüsse
     
  12. H.PF

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    Das finde ich eine für beide Seiten sehr gute Lösung, jeder ist abgesichert

    Da gibt es aber schon wieder Fallstricke, die DIBA überweist z. B. nur dann Geld, wenn das Gewerk nicht nur vom Bauleiter abgenommen ist, sondern nur, wenn der Kunde sagt, Ja, das ist so, wie ich mir das Vorstelle. Und das kann sich stark davon unterscheiden, was da auf der Baustelle abgeliefert wurde, auch wenn nach denanerkannten Bauregeln und Vorschriften gebaut wurde.
    Das bringt dem Bauunternehmer gar nichts.


    Gruß Holger
     
  13. Uli R.

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    öhm, ist das nicht immer so das die Bank erst Geld überweist, wenn der Kunde sagt: mach et!
    Also ich hab dem Architekt bislang keine Bankvollmacht erteilt :D und ich verrate noch was: ich mach's auch nicht!
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 03.01.2006
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    Mönsch bist Du gemein! Der will doch auch mal auf die Bahamas :D
    Ich weiss, jetzt hab ich wieder den Archi-Ruf versaut. :Roll
    MfG
     
  15. #15 VolkerKugel (†), 17.01.2006
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    @Das machen wir immer so :-((

    "Wir" machen das immer so: wenn ein Handwerker sein Material in erkennbarem Umfang angeliefert und auch erkennbare Anstalten macht es zu verarbeiten, wird selbstverständlich eine erste Abschlagzahlung in ungefährer Materialwerthöhe freigegeben. Die Baustoffhersteller sind heute gnadenlos: Cash bei Lieferung.

    Mehr aber auch nicht. Ich kriege mein Honorar auch nicht im Voraus.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 17.01.2006
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    @VolkerKugel...

    Guck mal hier
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=8447
    Die haben immer eine Anzahlung verlangt - und nicht zu knapp.
    So, nun stehen da im Werk div. Türen fertig produziert, für die ne Anzahlung geleistet wurde. Der Insolvenzverwalter entscheidet jetzt (im Prinzip) bei jeder Tür, obs wirtschaftlicher ist, die Tür zu verschrotten und nur die Anzahlung zu behalten oder die Tür einzubauen und danach die Restsumme zu fordern.
    Wenn da ein Architekt ( :winken ) seine Karl-August druntergesetzt hat unter die Vorauszahlungsrechnung, was glaubst Du wohl beim wem der Bauherr Regress nehmen wird, wenn denn der Architekt nicht auf ausdrücklichen Bauherrenwunsch gegen besseren Rat gehandelt hat.
    Nee, mein Lieber, ich bin den Handwerkern nicht böse gesonnen, aber mein Hemd sitzt mir DA doch deutlich näher als deren Weste!
    MfG
     
  17. #17 VolkerKugel (†), 17.01.2006
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Lieber Ralf, bitte richtig lesen.

    Ich setze meinen Friedrich-Wilhelm nur dann drunter, wenn der Kram tatsächlich am Bau ist (was ich vergessen hatte: mit Eigentumsübergang auf den Bauherrn) und die Jungs angefangen haben zu werkeln.

    Ich bin doch kein Selbstmörder - und schließe schon seit Jahren keine HOAI-Verträge mehr ab (wäre sicher auch mal ein Thema!).

    Grüße aus dem arschglatten Rodgau . Volker Kugel
     
  18. Bruno

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    Hallo Volker,
    Wie ist das gemeint? Kein Honorar nach HOAI oder keinen Werkvertrag mit Erfolgshaftung? Der zweite Fall wäre wirklich eine Diskussion wert.
     
  19. #19 Georg Battran, 18.01.2006
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    Die Zahlungslandschaft ändert sich!

    Ich verfolge die Diskussion und den derzeitigen Wandel mit Unbehagen! (Bin Handwerker!)

    Da gibt es EBAY da kriegste deine Ware erst wenn du vorher gelöhnt hast.
    Teilweise schickste da dein geld an eine Bankverbindung und dann schickt der Dir nen Karton Steine anstatt den Fotoapparat! Ach ja und die Verkäuferadresse ist auch noch falsch!

    Aber zurück zur Bauwelt. Hier denke ich sind auch noch zwei wichtige Unterschiede zu beachten. Architekten und andere Ing´s arbeiten so denke ich nach einem Dienstleistungsvertrag im Gegensatz zu einem Handwerker der nach einem Werkvertrag sich gesetzlich richten muß. Da denke ich sind dann Unterschiede wie zum Beispiel "Der Handwerker schuldet den Erfolg!" und so!
    Ich möchte auch nicht die Diskussion in diese Richtung verlegen aber als rechtschaffender und gesetzestreuer "Deutscher" sind gewisse Ausgangskriterien für die entstehenden Strömungen in unserem Land nicht von der Hand zu weisen!
    Persönlich denke ich sind Vorauszahlungen legitim!
    Als Alternative sind jedoch auch Bürgschaftstausch (Zahlung gegen Ausführung) und Anforderung von 684(a) Bürgschaften hier zu nennen.
    Da jedoch jeder Fall unterschiedlich zu betrachten sein sollte, kann ich mir in meinem Geschäft eine ebenfalls sehr unterschiedliche Verhaltensweise bei den unterschiedlichen Kundschaften nicht nur vorstellen sondern setze diese als zwingend voraus. "Das machen wir immer so" und andere Sprüche sind nicht unbedingt verkaufsfördernd.

    Das Handwerker eine Schufaauskunft oder ein polizeiliches Führungszeugnis von Ihren Kunden im Gegenzug zur Auftragsannahme verlangen können davon dürften wir noch sehr weit entfernt sein. Hier steuert die Politik und Medien sehr deutlich dagegen. (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Freistellungsbescheinigung, Rechnungsaufbewahrungspflicht, Mehrwertsteuer für Bauleistungen und Handwerkercheck im Fernsehen Kundendienst "Wie Bitte" etc.)
    Interessant ist auch noch folgende ketzerische Gegenfrage an den Treadersteller:

    Wohnen Sie vielleicht in einem schlechten Wohnviertel?

    Da gehen Sie in ein Möbelhaus und möchten eine Couch bestellen und der Verkäufer frägt sie nach Ihrer Adresse und sollte die zufälligerweise im Glasscherbenviertel der Stadt liegen oder einem sonstigem Einkommensschwachem Gebiet können sie mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß der Verkäufer(In) auf Vorkasse drängt!
    Und da soll sich der Handwerker hinten anstellen????

    Ich bin gegen diese Strömung aber sie wird gelebt und damit nicht zu ändern.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  20. #20 bauhexe, 18.01.2006
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    habe gerade den fall:
    Heizung da, kann nicht auf Baustelle, da diese noch nicht abgeschlossen, abschließbar, ist. Da ich der Fa. vertraue, werde ich für die in Rechnung gestellte Anlage (Materialkosten), die er ja auch zahlen muß, meine Zahlungsfreigabe geben.
    Dazu muß ich aber sagen, dass ich diese Fa. auch kenne und weiß, dass der nix anbrennen läßt.
    Ich kann die Handwerker schon verstehen, erst wird knapp kalkuliert um den Auftrag zu bekommen, dann will der Bauherr noch einen Nachlass, oder zumindest Skonto, und wenn sich dann etwas verzögert, woran diese Fa. vielleicht nicht einmal schuld ist, muß sie noch Bank spielen.
    Das kann es ja auch nicht sein!
    Und wer bringt das Material schon auf eine nicht verschließbare Baustelle?
    Was hier natürlich von Vorteil ist, ist, wenn man/frau die Fa. kennt, oder sich diese zumindest im Ort befindet.
    ALSO FINGER WEG VON NICHT GREIFBAREN BILLIGANBIETERN!
    Und tut was für die Steuereinnahmen Eurer Gemeinden.
     
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