Vorauszahlung an Handwerker üblich?

Diskutiere Vorauszahlung an Handwerker üblich? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Moin! Also ich schließe mich meinem Vorschreiber an. Bin ebenfalls Handwerker. Ich verarbeite in der Kellersanierung überwiegend Remmers...

  1. #21 Svennie, 18.01.2006
    Svennie

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    Moin!

    Also ich schließe mich meinem Vorschreiber an. Bin ebenfalls Handwerker.
    Ich verarbeite in der Kellersanierung überwiegend Remmers Materialien.
    Wer sich ein wenig auskennt, weiss dass sie teuer sind aber dafür super gut.
    Ich selber Handhabe das so, das ein kleiner Teil max 5% als Anzahlung geleistet werden soll. Dann nach Fortschritt zum Beispiel wenn der Sandstrahler fertig ist wieder ein Teil (nur soviel das dessen Kosten gedeckt sind). Und wenn dann alles soweit fortgeschritten ist das Material dort ist und nur noch der Sanierputz aufgetragen werden muss liege ich mit meinen Abschlagszahlung bei ca 50% des Gesamt Volumens. Der Rest erfolgt dann bei Fertigstellung.
    Kann nicht verstehen was daran so verwerflich seien soll????
    Ich meine welche Firma kann heute schon dem Kunden für 5ooo Euro MAterial oder so liefern und dann kein Geld bekommen. Lohn ist da erstmal nicht so tragisch. aber der Materialhersteller will auch Geld und das schießt der Handwerker vor und bekommt nachher kein Geld???
    Also das kann man heutzutage nicht erwarten.
    Und bei einem Bauhherrenzu Urteilen der hat einen Benz in der Garage oder so das zählt heute auch alles nicht mehr.
    Also won nach soll sich ein kleiner Handwerker richten????


    MFG

    Svennie
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich sags nochmal...

    Bei mir gibts nur Geld für Leistungen, die auf der Baustelle eingebaut sind. Vorauszahlung nur gegen eine Vertragserfüllungsbürgschaft.
    Ich habe auch gerade eine Rechnung auf dem Schreibtisch. Firma geht von sich aus in Vorleistung (vermutlich um geringe Auslastung zu nutzen) und schickt ne Rechnung über das Teil, was da in der Werkstatt steht. Nix gibts.
    Und das ist eine Firma, die ich seit vielen Jahren kenne!
    Und dazu noch zwei Anmerkungen:
    Erstens haben die Handwerker vor Jahren alle die Abbuchungsscheine Ihrer Lieferanten unterschreiben, weil sie nach den angebotenen Nachlässen geschnappt haben wie die Fische nach den Würmern. Und heute bracuht KEINER mehr ankommen und beim Lieferanten auf Rechnung bestellen wollen. Da hätte man mal langfristig denken müssen. Sorry, ich weiss, jetzt werden viele schreien aber ich seh es nunmal so. Hätte die gesammelte Handwerkerschaft den Lieferanten in Punkto Kontovollmacht den Vogel gezeigt, stünden sie heute entspannter da.
    Und zweitens sind die Zinsen für die "Zwischenfinanzierung" ja in den Preisen eingerechnet. Zumindest bei einer kaufmännisch denkenden Firma.
    Wie soll ich also Angebote von Firmen mit Vorkasse und solche von Firmen ohne vergleichen. GEHT NICHT.
    MfG
     
  3. #23 VolkerKugel (†), 18.01.2006
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    Hallo Bruno,

    Honorar natürlich nach HOAI § 16 aber Leistung nicht nach § 15. Ich denke, ich mach mal dazu unter Architektur Allgemein ein neues Thema uf.

    Gruß . Volker
     
  4. #24 VolkerKugel (†), 18.01.2006
    VolkerKugel (†)

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    @Georg Battran

    Nur zur Information und Klarstellung:
    Architekten- und Handwerkerverträge sind beides Werkverträge und wir schulden den Erfolg dazu noch gesamtschuldnerisch (also wenn der Eine pleite geht ist der Andere dran, auch wenn er gar nichts dafür kann - und das ist meist der Architekt mit seiner potenten Haftpflichtversicherung)!
     
  5. #25 Achim Kaiser, 18.01.2006
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    >Und zweitens sind die Zinsen für die "Zwischenfinanzierung" ja in den Preisen eingerechnet. Zumindest bei einer kaufmännisch denkenden Firma.

    Wenn das kalkuliert werden kann ist es ja alles in Ordnung.
    Nur macht der Markt den Preis.

    Es nutzt mir gar nix, wenn ich weiss ich sollte noch 1% des Auftragswertes als *Zinszuschlag* beispielsweise einrechnen, wenn ich dieses nicht am Markt durchsetzen kann (weil dort 90% nicht in der Lage sind um zu *kalkulieren*).

    Sicherlich hat alles immer 2 Seiten und man sieht sich am ehesten *seine* Seite an, nur woher kommen denn auch oftmals die Pleiten oder die ungerechtfertigten Reklamationen oftmals her ?

    Meistens waren nach Ende des Geldes noch viele Wünsche offen....und der Handwerker der ziemlich am Ende des Geldes seine Leistung erbringen muss, läuft auch oftmals Gefahr, dass die fehlenden Wünsche auf seinem Knochen finanziert werden.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2006
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    @ Achim...

    Was glaubste wohl, wer als allerletzter seine Rechnung stellen darf?
    :motz :frust :cry
    Noch Fragen? ;)
    MfG
     
  7. #27 Hundertwasser, 15.02.2006
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    Weitere 40 % stelle ich als AZ wenn die Armierung fertig ist. Die restlichen 20 % dann nach Abnahme der Arbeiten.
    Ach ja, alle Zahlungen sind innerhalb 8 Tagen fällig.
    Vielleicht liegts daran, das ich in der Provinz "auf dem Land" lebe, wo man sich eher noch gegenseitig vertraut. Auf der anderen Seite hats noch kein Kunde bereut mit mir zu arbeiten und der gute Ruf spricht sich ja auch rum.
    Rechnungskürzungen wegen Mängel sind jedenfalls bei mir kein Thema, Forderungsausfälle liegen bei 0,0 €.
    Auf der anderen Seite arbeite ich bei jedem Kunden so lange bis er wirklich zufrieden ist (auch wenn so manche Reklamation nicht unbedingt berechtigt ist). Da kann man ruhig mal ein paar Stunden mehr investieren wenn man keine Finanzierungskosten zu tragen hat. :D
     
  8. Quelle

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    es gab 10 % AZ bei Aufnahme der arbeiten, 33 % bei Hälfte der arbeiten

    bei mir ist ein teil des anstrichs streifig gewesen (leicht getönte farbe). ich hatte die exakte höhe einbehalten, die für den anstrich angesetzt war und den rest sofort bezahlt (soll mir keiner zahlungsunwillgkeit nachsagen). anstrich wurde bemängelt. nachgearbeitet und von mir dann sofort ausbezahlt. drei tage später kamen wieder streifen. der malermeister wollte zum 4. mal die rauhfaser überstreichen. aufgrund der tatsache, dass ich mir das fertige parkett nicht mit der nacharbeit versauen wollte und er mir keinen sinnvollen anhalt geben konnte, warum sein vierter anstrich dann besser wäre bzw. was ursache und abhilfemaßnahme sind, habe ich ihn nach zwei tagen überlegens komplett abbestellt. auf minderungsanspruch verzichte ich. ich habe zu oft gesehen, wie die nacharbeit größeren ärger produzierte als der ursprüngliche mangel.
     
  9. PeMu

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    Welches Gewerk?

    Im Metallbereich / Maschinenbau sind derartige Zahlungsmodalitäten Usus.

    Beim Bau ursprünglich nicht. Da hat man nun voneinander gelernt.

    Wie schon erwähnt sollte das dann über eine Bürgschaft abgesichert werden (Insolvenz).

    Und die schlechte Moral ist auch auf AG-Seite anzutreffen und treibt einige allzu soziale Handwerker in den Ruin (meine Meinung).
     
  10. #30 Hundertwasser, 15.02.2006
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    Da liegt in der Tat einiges im Argen. Und wenns der Kollege Malermeister nicht hinbekommt dann würde ich auch die Rechnung kürzen.
     
  11. Quelle

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    wie gesagt, die nacharbeit wurde ausgeführt und dann voll bezahlt. die streifen zeigten sich erst später wieder. je nach lichteinfall auch. d.h. ich habe nichts mehr einzubehalten und eine weitere nachbesserung aus eigenem antrieb und erwarteter erfolglosigkeit abgelehnt
     
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