VOB/B Ausführungsfristen? Aktuell Baustopp, Geld aber bezahlt.

Diskutiere VOB/B Ausführungsfristen? Aktuell Baustopp, Geld aber bezahlt. im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Bauen mit BU. Problem: Baubeginn 48 KW / 13 wir haben es bis zur Sohle geschafft, danach gab es einen Baustopp wir konnten...

  1. #1 skyscraper, 11.04.2014
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    Hallo,

    Bauen mit BU.

    Problem:

    Baubeginn 48 KW / 13 wir haben es bis zur Sohle geschafft, danach gab es einen Baustopp wir konnten unseren BU nicht bezahlen, die Bank forderte einen Rankbescheinigung, der Notar war unfähig diesen zu erstellen.
    Und das Grundbuchamt in der Hansestadt Hamburg ist leider hoffnungslos überlastet. Es kam zum Baustopp, mittlerweile haben wir das Geld überwiesen anfang April.

    Jetzt hatte ich eben ein Gespräch mit dem Bauleiter das Sie ausgelastet wären und die es leider nicht früher schaffen könnten den Bau fortzusetzen. Im Vertrag steht Bauzeit beginnt ab Sohle.

    Frage wäre, darf der Baustopp auch nach einer beglichenen Rechnung fortgesetzt werden? Und wie lange hat der BU Zeit um den Bauablauf neu zu koordinieren? mehr als eine schriftliche bestätigung das am 21 KW der Bau fortgesetzt wird haben wir noch nicht bekommen.

    VOB/B
     
  2. #2 skyscraper, 11.04.2014
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    § 6
    Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

    (3) Der Auftragnehmer hat alles zu tun, was ihm billigerweise zugemutet werden kann, um die Weiterführung der Arbeiten zu ermöglichen. Sobald die hindernden Umstände (unsere Rechnung) wegfallen, hat er ohne weiteres und unverzüglich die Arbeiten wieder aufzunehmen und den Auftraggeber davon zu benachrichtigen.

    (4) Die Fristverlängerung wird berechnet nach der Dauer der Behinderung mit einem Zuschlag für die Wiederaufnahme der Arbeiten und die etwaige Verschiebung in eine ungünstigere Jahreszeit.

    Wie sollte man jetzt vorgehen?
     
  3. #3 Gast036816, 11.04.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nach wegfall der hindernden umstände hat der auftragnehmer innerhalb von 2 wochen die arbeiten nach schriftlicher aufforderung wieder aufzunehmen. inwieweit das jetzt in deinem fall gilt, sollte ein anwalt klären. ich nehme an, dass die arbeiten länger als 3 monate unterbrochen wurden. meines wissens nach hätte der unternehmer bei einer arbeitsunterbrechung grösser als 3 monate den vertrag kündigen können. ich schätze, dass dir noch einige kosten ins haus flattern werden, wenn der unternehmer die vob kennt.
     
  4. #4 skyscraper, 11.04.2014
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    Danke für den Beitrag rolf a i b.

    Ich habe sofort nach dem ich deinen Beitrag gelesen hab erstmal, geschaut wann die Baustoppanzeige bei uns einging.
    Das war am "09.01.2014", die Zahlung wurde vor dem April Überwiesen und müsste auch vor dem April eingegangen sein. Sehr knapp haben das garnicht bedacht.

    Das ganze war auch zum Teil die Schuld unseres BU die wollten weiter machen und wussten von unsere lage und urplötzlich dann ne geht nicht mehr.
    Und dann ging der Run um den Grundbucheintrag und der Rangbescheinung los....
     
  5. #5 Kater432, 11.04.2014
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    Baustopp bei der Sohle weil Rechnung nicht bezahlt werden konnte. Gibt es kein Eigenkapital was man anstelle dessen erstmal hätte nehmen können?
    Also ich meine, es wird doch sicherlich nicht ohne EK mit dem Hausbau angefangen worden sein,oder ?
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 11.04.2014
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    Setze dem BU per Einschreiben eine konkrete Frist, bis wann er seine Arbeiten wieder aufzunehmen hat. War die VOB/B im Werkvertrag überhaupt vereinbart?

    Parallel könntest du deinen Bauvertrag anwaltlich darauf prüfen lassen, ob der BU überhaupt berechtigt war, seine Werkleistung zurückzubehalten und einen Baustopp zu verhängen. In vielen vom Unternehmer gestellten Werkvertragsformularen sind unwirksame Zahlungsraten vereinbart. Sollte das bei euch bei Fall sein, wäre die betreffende Rate gar nicht zur Zahlung fällig gewesen und der Baustopp war ohnehin rechtswidrig.

    Die Unwirksamkeit der Raten kann z.B. an besonders kopflastigen Zahlungsplänen liegen, aber auch daran, dass die vom Verbraucher zu beanspruchende Erfüllungssicherheitsleistung von 5 % nach § 632a BGB nicht berücksichtigt wurde, siehe folgenden BGH-Urteil:

    ===============================================================================
    BGH, Urteil vom 8. November 2012 - VII ZR 191/12
    Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers enthaltene Klausel, die die Fälligkeit und die Höhe der ersten Abschlagszahlung in einem Werkvertrag mit einem Verbraucher über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses regelt, ohne auf die nach § 632a Abs. 3 BGB gesetzlich geschuldete Sicherheitsleistung des Unternehmers einzugehen, ist unwirksam, denn sie könnte den Verbraucher davon abhalten, sein Recht auf Gestellung einer Erfüllungssicherheitsleistung geltend zu machen.
    =================================================================================

    Habt ihr überhaupt eine Erfüllungssicherheit erhalten? Wurde diese irgendwie im Vertrag erwähnt?
     
  7. #7 skyscraper, 13.04.2014
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    @ Kater432

    erster Abschlag wurde vom Eigenkapital bezahlt, Sohle 2 Abschlag daher kein Eigenkapital mehr.

    @ Ralf Wortmann

    Vob/b wurde vereinbart, wurde auch beim Vertragsabschluss an uns übergeben.

    Erfüllungssicherheitsleistung sind bei uns sogar 10% siehe Bild.
    Und die Abschläge siehe Bild, mehr war nicht drin. Der 1 Abschlag und der 2 Abschlag sind zu hoch leider.
    Der BU ist ein grosser deswegen waren wir letztendlich einverstanden damit.

    Klausel.2.jpg Klausel.1.jpg

    Montag fragen wir erstmal einen Anwalt.
    Also ein Architekt hat mal über den Vertrag geschaut, ausser den Abschlägen hat er nichts grossartiges gefunden was schlecht sein könnte.
    5 Jahre Garantie gibts auch (VOB sonst üblich 4 jahre).

    Wir wollten es nochmal von der Verbaucherzentrale überprüfen lassen, aber dort wo wir bauen standen schon 2 Häuser.
    Die von dem selben Unternehmen gebaut wurden, Bauherren waren zufrieden.
     
  8. #8 Gast036816, 14.04.2014
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    Gast036816 Gast

    61% gezahlt bis zur fertigstellung des rohbaus (dachstuhl)???
    21% für baugesuch und erstellung der bodenplatte???
     
  9. #9 skyscraper, 14.04.2014
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    Ja genau. So wie auf dem Bild.
     
  10. #10 Bauliesl, 14.04.2014
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    Wahnsinn...... Also nur 12% für alles was nach der Rohinstallation kommt.....? Unfassbar.
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 14.04.2014
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    Dieser Zahlungsplan ist für ein Haus ohne Keller einer der kopflastigsten, der mir in den letzten Jahren untergekommen sind. 61 % ohne Dacheindeckung - das ist absolut heftig!

    Wenn du willst und es sich um eine ausreichend große Baufirma mit überregionaler Bedeutung handelt, schicke das ursprüngliche Vertragsangebot der Firma mit dem noch unkorrigierten Zahlungsplan mal an den Bauherrenschutzbund (Mail: office(ät)bsb-ev.de), wenn dein BV fertig und abgenommen ist. Das ist der einzige Verbraucherschutzverein, der in diesem Bereich Baufirmen wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsklauseln in eigenem Namen abmahnen darf (und es auch tut). Da hast du selbst zwar nichts davon, aber es sind dann wenigstens künftige Bauherren vor solchen Klauseln dieser Firma sicher. Schön wäre es, wenn du auch noch Bauherren findest, die diesen Plan unkorrigiert unterschrieben haben.

    Abgemildert wird der Zahlungsplan lediglich dadurch, dass die Firma sich statt der gesetzlichen Erfüllungssicherheit von 5 % nach Verhandlungen zu einer 10 %-Sicherheit bereit erklärt hat. Hast du die Bürgschaft schon bekommen und im Original vorliegen? Wenn nicht, fristsetzend auffordern!

    Verstehe ich das richtig, dass über die Zahlungsraten verhandelt wurde? Dann wird aus einer AGB-Klausel eine Individualvereinbarung (§ 305 Absatz 1, Satz 3 BGB) und die Chancen, sich auf Unwirksamkeit zu berufen, sinken rapide.

    Hoffnung könnte man diesbezüglich evtl. nur dann haben, wenn die Baufirma Verhandlungen über die ersten fünf Zahlungsstufen kategorisch abgelehnt und nur bezüglich der letzten drei ein Entgegenkommen signalisiert hat und wenn du als Bauherr das im Bestreitensfall auch beweisen kannst. Aber auch das wäre risikoreich. Tendenziell: wegen der eigenen Verhandlungen, die dann auch zu handschriftlichen Korrekturen führten => kaum eine Chance.
     
  12. #12 skyscraper, 14.04.2014
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    Das mit dem Bauherrenschutzbund mache ich gerne nach Fertigstellung. Bei der Baufirma handelt es sich um ein grosses Unternehmen.
    Bürgschaft liegt vor.

    Über den Zahlungsplan wurde verhandelt wie auf dem Bild zu sehen ist.
    Wie gesagt wir waren selbst nicht zufrieden mit den Zahlungsraten. Wir hatten aber viel Feedback von anderen Bauherren die im gross und ganzen zufireden waren.
    Andere Häuser hatten wir uns auch angeguckt vom gleichem BU. Zeit war auch nicht gerade viel. Hinter uns wird auch schon tüchtig gearbeitet gleiche Baufirma und es geht vorran.

    Ich weiss jetzt nur nicht wie man vorgehen sollte. Sollte man gleich auf sein Recht bestehen? Wir haben noch ein gutes verhältnis mit unserem BL.
    Oder versuchen einen mittelweg zu finden?

    Hatten eben noch ein gespräch mit ihm er will morgen mit dem Leiter sprechen. Mal schauen was passiert.
    Schriftlich haben wir bisher noch nichts gemacht spätestens morgen wird ein schreiben gesetzt.
     
  13. Taipan

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    NEIN. Sofort.
     
  14. #14 Achim Kaiser, 14.04.2014
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    Das ist Mitte Mai, was willste denn noch ?
    Dicke Backen machen ?

    Ohne jetzt irgendwelche Details abzufragen, aus der Darstellung ist zu entnehmen, dass die Finanzierung - warum auch immer - klemmte und deswegen (sicherlich mit der einen oder anderen Welle im Pudding) das Bauvorhaben eingestellt wurde.
    In solchen Fällen kommt mit Sicherheit auf beiden Seiten keine Freude auf.

    Haste dich mal gefagt was der BU durch den Baustop für Ausfälle hatte ?
    Es hat auch *blos* 4 Monate gedauert bis das Problem gelöst war und jetzt wird wegen noch grade mal 4 bis 5 Wochen versucht den Knüppel zu schwingen ....

    Jedes andere Bauvorhaben das der BU *dazwischenschieben* musste um die Leute nicht nach Hause schicken zu müssen dauert 8 bis 12 Wochen. Ich bin mir ziemlich sicher dass der BU die angefangene Baustelle, an der er jetzt arbeitet, fertig macht.

    Die Rechtslage geht mir dabei gelinde gesagt gradewegs zunächst am Allerwertesten vorbei ....
    Es ist nicht Aufgabe des BU des Bauherrn Finanzierungsprobleme auszubaden.
    Ein Baustop bereitet nicht nur dem Bauherrn Ärger er verursacht auch beim BU u.U. nicht unerhebliche Kosten denn es ist nicht unbedingt sicher, dass der BU blos auf die Straße gehen muss, zweimal pfeifen und schon kommt der Anschlussauftrag ums Eck.

    Das die Baustelle stockte lag nicht am BU ... wieso sollte er sich jetzt nachdem die Regulierung 4 Monate (warum es 4 Monate dauerte und wer da gepennt und für was man da gefälligst Verständnis zu haben hat ist auch nicht des BU´s Problem) dauerte in den Hintern treten lassen ? Den Termin an dem an der Baustelle weiter gearbeitet wird - der anscheinend nicht passt - wurde genannt.

    Wenn dich der BU hätte ärgern wollen, dann gibts noch so Spielchen wie Leistungsannahmeverzug bishin zur Vertragskündigung ...
    das hättest in der Zeit brauchen können wie der Teufel Weihwasser zum Zähne putzen ...

    Wäre ich BU und mir will einer in der Situation in den Allerwertesten treten .... wir hätten sehr viel Spaß miteinander ... jede Wette.

    Im Streifalle seh ich den nächsten Termin in 6 bis 24 Monaten und ne zumindest vorläufige Kostensteigerung im mittleren 5-stelligen Bereich .... obs das wert ist ? 5 Jahre später ist die Situation dann vielleicht auch geklärt und obs dann den richtigen getroffen hat --> ?

    Einfach mal drüber nachdenken ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  15. #15 Baufuchs, 14.04.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das die Bank eine Grundbucheintragung bzw. mindestens ein Rangattest vor Darlehnsauszahlung haben will, stand mit Sicherheit in denen dir von der Bank ausgehändigten Auszahlungsbedingungen.

    Du hast also den Unternehmer mit dem Bau beginnen lassen, obwohl die Auszahlungsvoraussetzungen nicht gegeben waren.

    Anders gesagt: BU arbeiten lassen im Bewusstsein nicht zahlen zu können.

    Und jetzt meckern, weil der BU nicht sofort parat steht?
     
  16. Taipan

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    Wieso hat der BU die von ihm im Bauvertrag verankerten Vorraussetzungen für den Baubeginn nicht geprüft?
     
  17. #17 Baufuchs, 14.04.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Spekulation.
    Außerdem: Nach BGB darf der BU vom Bauherrn eines EFH keine Sicherheit/Bürgschaft fordern.

    guckst Du BGB Paragr. 648 a Nr. 6
     
  18. Taipan

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    Normalerweise bin jemand, der die Rechte der AG/Verbraucher schützt und stärkt ... jedoch sehe ich moralisch nichts verwerfliches darin, wenn Vertragspartner sich gegenseitig darauf abklopfen, ob sie wirtschaflich in der Lage sind den Vertrag zu stemmen. Beim AN ist es die Wirtschaftsauskunft und bei dem AG durchaus die Finanzierungszusage der Bank mit einer Rangeintragung im Grundbuch ...
     
  19. #19 Baufuchs, 14.04.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nun soll der BU Mitschuld daran haben, dass sein Bauherr nicht zahlen kann?

    Dem folge ich nicht.
    Wenn der Bauherr den BU beginnen lässt, hat er seine Finanzierung klar zu haben.

    Wer in der Kneipe ohne Geld in der Tasche zu haben, eine Zeche macht, darf der dem Wirt vorwerfen "hättest dich eben davon überzeugen müssen, ob ich zahlen kann"?

    nachtrag:
    Recht hast Du damit, dass der BU sich hätte vergewissern können, ob der Bauherr zahlen kann. Dass er es nicht getan hat, kann man ihm jedoch nicht zum Vorwurf machen.

    Alleinverantwortlich ist der Bauherr.
     
  20. #20 skyscraper, 14.04.2014
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    Ich klär mal auf.

    Natürlich ist die Finanzielle Lage vorher zu prüfen. Da wir das erste mal ein Haus bauen war so ziemlich alles neu. Das Problem war das niemand davon ausging das es an einer Rangbescheinigung scheitern würde also an der erstellung, leider war dem so. Bei anderen Bauherren hat der Notar (anderer Notar) es auch geschafft so eine Bescheinigung auszustellen, bei uns waren Sie leider unfähig und es hat gedauert bis sich dafür dann jemand verantworltich fühlte. Und dazu kommt das der BU unbedingt anfangen wollte so hat sich alles überschlagen. 1 Tag nach dem wir beim Notar waren fing der BU schon an die Platte zu giesen.

    Wie gesagt ich weiss selber nicht wie man in so einem Fall mit dem BU vorgehen sollte. Der BU kann Imho nichts dafür
    @ Achim Kaiser
    Genau deswegen hab ich ja diesen Thread eröffnet. Aktuell ist Baustopp, bis 21 KW ist lange hin und erst ab dem Datum wird die Bauzeit wieder berechnet.
    In der Baustoppanzeige steht ich zitiere:

    "Den daraus resultierenden Bauverzug haben Sie selbst zu vertreten, entsprechend wird sich Ihre Bauzeit verlängern. Hierzu zählt auch eine Vorbereitungszeit von ca. 10 Tagen, um die Arbeiten neu zu koordinieren.

    10 Tage sind schon um und bisher noch immer keinen aktuellisierten Bauablaufpläne, es gab bisher nur eine schriftliche Bestätigung und das nur auf meine bitte.

    @ Baufuchs

    Zahlungseingang war ende März, 21 KW sind 7 Wochen! Wozu dann noch VOB.... Anfangs war nur die rede von 4 Wochen und dann 7 Wochen auf einmal....
    Ich hab grösstes verständniss dafür und auch das der BU andere Häuser baut aber irgendwo muss man Prioritäten setzen. Wir wurden auch nicht zwischendurch
    gefragt wie der Aktuelle stand bei uns sei um uns ich sag mal irgendwie mit dranhängen zu können.

    Wenn wir nach VOB gehen, müssten die aktuell schon weiterbauen.... Wie gesagt noch gab es schriftlich keine aufforderung.
     
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