Schaden durch Regen an Aussenputz - Bauleistungsversicherung zahlt nicht

Diskutiere Schaden durch Regen an Aussenputz - Bauleistungsversicherung zahlt nicht im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich benötige einen Rat in Sachen Versicherung bei einem Schaden an unseren neuen Aussenputz. Wir haben in 2012 neu gebaut und dafür eine...

  1. #1 kkc2003, 11.04.2014
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    Hallo,

    ich benötige einen Rat in Sachen Versicherung bei einem Schaden an unseren neuen Aussenputz. Wir haben in 2012 neu gebaut und dafür eine Bauleistungsversicherung bei der Zurich Versicherung abgeschlossen. Im Dezember 2012 war ein noch einige Tage warm genug, so dass die Putzer den Oberputz aussen fertig gestellt haben. Die Temperaturen waren nachts nicht unter 5 Grad. Der Putz fühlte sich nach 2 Tagen fest an. Nach 5 Tagen haben wir das Gerüst samt Planen abbauen lassen. In der näcshten Nacht hat es so stark geregnet, wie ich es seither nicht noch mal erlebt habe. Es hat die ganze nach geschüttet. Morgens haben wir dann gesehen was los war. Der Oberputz hat sich furchenartig bis auf die Armierung abgewaschen. Mal mehr mal weniger.

    Insgesamt ein Schaden von über 25.000 EUR. Nun will niemand verantwortlich sein. Die Bauleistungsversicherung hat gleich abgelehnt, ohne überhaupt zu wissen, was für ein Material verbaut ist (Silikonharzputz). Man begründet, dass es nicht ausgewöhnlich viel geregnet hätte und man damit hätte rechnen müssen. Der Hersteller widerrum gibt an, dass das Material nach 24 Stunden - unter Umständen 36 Stunden abgebunden hat. Wir haben 5 Tage gewartet. Laut Wetterdienst wären in unserer Region im Durchschnitt zwar über 20 L/m² in dieser Nacht gefallen, aber das sei normal und kein Leistungsfall. Mein Anwalt sieht das anders und wir haben eine letzte Frist zur Leistungsregulierung gestellt, die unbeantwortet verstrichen ist. Klar, dass die nicht begeistert sind und sofort zahlen, aber ich habe den Eindruck, dass dies eine Masche ist. Die Kosten einer Klage sind nicht gerade wenig und viele gehen den Weg dann doch nicht.

    Eigentlich bleibt uns keine andere Wahl als die Versicherung zu verklagen, wessen wir auch willig sind. Ich möchte mich vorher trotzdem erkundigen, ob es Erfahrungswerte für Fälle wie diese gibt oder jemand vielleicht in vergleichbarer Situation steckte. Ich bedanke mich im Vorraus für Ihre Mühe!

    Viele Grüße
     
  2. H.PF

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    Warum greift die Gewährleistung des Handwerkers nicht? Ich lese nix vom Handwerker...
     
  3. #3 kkc2003, 11.04.2014
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    Hallo, der Handwerker beruft sich auf die Herstellerangaben und darauf, dass wir das Gerüst mit Regenschutz abgebaut haben. Das gehörte nicht zu seinem Auftrag. Weiter ist da nicht wirklich etwas zu holen, selbst wenn wir recht bekämen. Es dreht sich hier im Kreis. Handwerker zeigt auf Putzhersteller, der auf die Versicherung und diese wiederum auf den Handwerker oder Bauleitung. Wie gesagt ist da nichts zu holen. Beim Abschluss der Versicherung ist mir genau so ein Fall als Leistungsgrund genannt worden. Wenn unvorhergesehen ein Schaden z.B. durch Unwetter eintritt, für den niemand etwas kann.
     
  4. Julius

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    Ähm - das Ganze ist vor mehr als 15 Monaten passiert!
    Wurden Beweise gesichert?
    Wie ist der Zustand heute?
     
  5. #5 toxicmolotow, 11.04.2014
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    War es denn ein Unwetter nach der amtlichen Definition in Eurer Region?
     
  6. #6 kkc2003, 11.04.2014
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    Der Zustand ist noch der gleiche wie damals. Wurde nichts verändert. Es gab eben Briefwechsel mit Handwerker, Versicherung und Hersteller. Zieht sich ewig hin. Die genaue Definition der Wetterlage kenne ich nicht. Es hat jedenfalls richtig geschüttet - die ganze Nacht - richtig heftig. Das Zeug hat es richtig runter gewaschen. Liegt z.T. auf den Fensterbänken. Es hat sich vorher fest angefühlt. Sonst wäre der Abbau des Gerüstes ja auch zu heikel gewesen. Ein falscher Griff und du hast einen Handabdruck im Putz. Ich als Bauher habe das Gerüst abbauen lassen. Nirgends ist etwas zu finden, dass man einen Aussenputz 5 Tage und Länger gegen Regen schützen muss. Selbst der Hersteller schreibt etwas von nur 3 Tagen. Wozu habe ich dann so eine Versicherung abgeschlossen. Schaden durch höhere Gewalt - unvorherseebar.
     
  7. #7 toxicmolotow, 11.04.2014
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    Eine Versicherung die dich gegen Schäden durch Unwetter schützt zahlt in der Regel auch nur wenn es ein Unwetter war. Da ist es egal ob es schüttet oder schüttet. Es gibt Grenzen und die gelten nun mal. Und dann gibt es u.U. noch Kullanz. Da gibt es aber leider keinen Anspruch für.

    Baurechtsanwalt beauftragen und im Erstgespräch klären was wie bei wem Sinn macht Forderungen zu stellen. Bei der Größenordnung macht es vielleicht Sinn dafür mal 200-300 Euro in die Hand zu nehmen.

    Was die Wetterlage betrifft, kann der DWD vielleicht weiterhelfen wenn genauer Ort/PLZ und Datum bekannt sind.
     
  8. #8 GWeberJ, 12.04.2014
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    Ist das wirklich so? 25.000 Euro sind sicher eine Stange Geld, aber das dürfte einen Handwerksbetrieb doch nicht gleich umhauen. Zumal da ja ein Gutteil des Schadens durch seine eigene Arbeitsleistung abgetragen werden kann (sofern ihr das nicht ablehnt).
     
  9. #9 GWeberJ, 12.04.2014
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  10. #10 Gast036816, 12.04.2014
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    materialfehler oder überlange lagerung oder falsche lagerung des materials oder alles zusammen ist ausgeschlossen?
     
  11. #11 kkc2003, 13.04.2014
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    Ja, das Material wurde neu angeliefert und das Produktionsdatum war ganz neu. Mit dem gleichen Material wurde 4 Wochen vorher die andere Haushälfte geputzt und alles ist gut. Eimer wurden die 4 Wochen im Keller bei ca 18C gelagert.

    Der Handwerker ist eine ganz kleine Firma. Das würde nichts bringen. Ich glaube nicht, dass er eine Versicherung hat. Er kommt aus einem anderen Kulturkreis. Bei Konflikten reagiert er mitunter aggressiv.
     
  12. #12 Pruefhammer, 13.04.2014
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    meine Erfahrung mit Silikonharzputz spiegelt deine Erfahrungen duchaus wieder: nach 24Std. hat der niemals vollständig abgebunden. Das hat meiner Erfahrung nach immer 2-3Tage benötigt. Nach 5Tagen sollte er aber Regen aushalten. Entscheident kommt es aber auch auf den Untergund an, die Armierungsschicht muß vollständig abgebunden haben und muß wirklich trocken sein- sonst gibts Ärger. Dazu muß die Grundierung möglichst des gleichen Herstellers aufgetragen und abgetrocknet sein.
    25k€ sind aber auch ne Hausnummer an Schaden, darf man mal fragen wie es dazu kommt? Wenn eine Haushälfte schon ordnungsgemäß geputzt ist müsste ja die andere Hälfte diesen Schaden verursachen!? Da müsste jetzt ein Gerüst gestellt werden und eine neue Armierungsschicht aufgetragen werden, dann der Oberputz. Wenn das mit 25k€ zu Buche schlägt muß das schon ein sehr großes Haus sein.
    Was die Haftungsfrage angeht: da liegt die Haftung in meinen Augen ziemlich eindeutig beim Handwerker. Was den Putzhersteller angeht ist das eine Sache zwischen Handwerker und Putzhersteller, das können die unter sich ausmachen. Wenn der Putz nach 5Tagen dem Regen nicht standhält, dann liegt ein Material oder Verarbeitungsfehler vor. Wenn der Handwerker meint Regen sei seinem Gewerk auch nach 5Tagen nicht zuzumuten, dann hätte er das klar kommunizieren müssen.
    Aus welchen Kulturkreis der gute Mann kommt ist unineteressant, die Gesetze sind für alle gleich. Wenn er einen Auftrag in dieser Größenordnung annimmt, dann muß er halt im Zweifelsfall auch dafür einstehen- notfalls mit Haus und Hof.
     
  13. #13 Gast036816, 13.04.2014
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    hattet ihr denn den putzer gefragt zum rückbau der rüstung und hat er schriftlich zugestimmt? oder war der rückbau von rüstung und wetterschutz eine einsame entscheidung des bauherrn?
     
  14. #14 kkc2003, 14.04.2014
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    Material und Gerüst wurden von uns gestellt. Es war eine reine Lohnarbeit. Daher war es unsere Entscheidung das Gerüst abzubauen. Armierung, Grundierung und Oberputz wurden alles vom Hersteller Hasit im System geliefert. Lediglich das Armierungsgitter ist nicht von Hasit. Der Schadenspreis richtet sich nach Angeboten, die zur Schadensbehebung vorliegen. Ist schon eine große Fläche. Ist aufgrund der Architektur ziemlich aufwendig. Daher allein Gerüstkosten von knapp 6000 EUR. Hinzu kommen Folgeschäden durch den abgetropften Putz auf Fensterbänken, Haustüren, Pflaster etc. Der Untergrund war abgebunden und trocken. Ich würde ungern in eine leere Tasche greifen. Daher die Priorität auf der Bauleistungsversicherung. Ich habe den Zweck dieser Versicherung bei Abschluss genauso verstanden. Unwetter hin oder her. Ein Naturereigniss hat den Schaden zu einem Zeitpunkt angerichtet, an dem wir davon ausgegangen sind, dass der Putz trocken ist. Wenn ich das hier so lese, hätten wohl auch andere nach 5 Tagen so entschieden.
     
  15. #15 Gast036816, 14.04.2014
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    Gast036816 Gast

    der putz war offensichtlich nicht abgebunden, sonst hätte der regen ihn nicht ausgewaschen. da es deine alleinige entscheidung ist, wahrscheinlich auch ohne bauleiter im sinne lbo/hoai, trifft dich das dilemma voll. die versicherung wird argumentieren, dass nicht abgebundene bauteile, die witterungsbedingt zu schützen sind und der schutz zu früh entfernt wurde, nicht im versicherungsumfang enthalten sind. ich schätze deine erfolgsaussichten bei einer klage als sehr gering ein.
     
  16. #16 kkc2003, 14.04.2014
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    Verstehe. Laut Hersteller ist der Putz nach spätestens 36 Stunden abgebunden. Wir haben 5 Tage gewartet. Fühlten uns damit auf der sicheren Seite.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 14.04.2014
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    Porsche gibt für den Panamera einen Bremsweg von 33,5 m aus 100 km/h an. Du bremst 35 m vor dem Hindernis und schlägst trotzdem ein.
    Wer ist Schuld???
    Porsche - weil die Angabe ggf nicht gestimmt hat?
    Die Strassenbehörde - die ggf den Asphalt nicht rauh genuig gemacht hat
    oder nicht vielleicht doch der Fahrer - der sich den real gegebenen Verhältnissen nicht angepasst hat???

    Und was sagt die Versicherung??
     
  18. #18 Thomas B, 14.04.2014
    Thomas B

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    Ganz ehrlich: Auch als Fachmann hätte ich nach 5 Tagen einen Wetterschutz entfernen lassen, wenn der Putz gem. Herstellerangaben nach spät. 36 h abgebunden haben sollte. Wie lange hätte man denn warten sollen, wenn schon mehr als eine Verdreifachung des angegebenen Zeitraumes nicht ausreicht???????
     
  19. #19 Achim Kaiser, 14.04.2014
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    Na Klasse ... immer der selbe Bockmist

    Der Materiallieferant wird schreien : Verarbeitungsfehler ...
    Die Lohnarbeiter : Material mangelhaft ...
    Die Versicherung : Kein Elementarschaden ...

    Keiner wirklich zuständig ... und die Beweissicherung solls dann bringen ... geile Grundvoraussetzungen.
    Das sind die Konstellationen die bei *Ärger* für richtig Freude sorgen.

    Das Tänzchen geht jetzt erst richtig los ....

    Bin mal gespannt wer die Karte mit dem braunen Ring dann zum Schluss in der Tasche hat.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  20. #20 ThomasMD, 14.04.2014
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    Drei Tage hin, fünf Tage her, sollte man das nicht mit den Fingern geststellen können, ob der Putz abgebunden hat?
    Wenn ich wissen will, ob die Farbe trocken ist, schau ich nicht in Kochbuch des Herstellers sondern prüfe es selbst.
     
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