Beton RC-Schotter enthät teerhaltigen Asphalt- darf das sein?

Diskutiere Beton RC-Schotter enthät teerhaltigen Asphalt- darf das sein? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, im Zuge unseres EFH-Neubaus, mussten wir die Einfahrt des Grundstücks bis zu 1m aufschütten und verdichten lassen. Aus...

  1. Maxx83

    Maxx83

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    Hallo zusammen,

    im Zuge unseres EFH-Neubaus, mussten wir die Einfahrt des Grundstücks bis zu 1m aufschütten und verdichten lassen. Aus Preisgründen entschieden wir uns für geprüftes Beton RC Material 0/45.

    Nun fiel mir beim Auffüllen schon auf, dass einige Asphaltbrocken enthalten waren, auf Nachfrage wurde mir versichert, dass es nur Bitumen ist und dieser unbedenklich sei.

    jetzt habe ich willkürlich ca. ein dutzend Brocken eingesammelt und mit weissem Acryllack angesprüht. Alle Brocken zeigen sowohl an der Oberfläche sowie den Bruchkannten eine Gelbverfärbung.

    Was ja auf Teer und somit PAK im Asphalt hinweisst.

    Frage:
    darf soetwas überhaupt mit verbaut werden, auch wenn der Anteil an Asphaltbrocken sicher kleiner 1% ist?

    vielen Dank

    Max
     
  2. #2 Stolzenberg, 14.04.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Orientierende Schnelltests, wie z. B. das Lackansprühverfahren mit anschließender Fluoreszenz in UV-Licht sind wenig aussagekräftig. Eine eindeutige Identifikation pechhaltigen Materials mit Quantifizierung des Schadstoffgehalts bzw. der Nachweis pechfreien Straßenaufbruchs sind damit nicht möglich. Hast Du denn überhaupt einen Fluoreszenztest durchgeführt?

    Im Grunde genommen ist das bereits die Antwort auf Deine Frage, denn der PAK-Gehalt bestimmt die Möglichkeit einer weiteren Verwendung.

    Da die Grenzwerte von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind gilt für Baden Württemberg:
    Die PAK-Gehalte von Bitumen werden in der Literatur i.d.R. zwischen 2,5 und 100 mg/kg angegeben. Die PAK-Gehalte von Teer liegen bis zu 4 Zehnerpotenzen höher. Ab einem PAK-Gehalt von 200 mg/kg wird der Abfall als gefährlich eingestuft. Die DIN 55946 trennt Bitumen und Teer/Pech konsequent. Als Folge dieser Begriffsdefinition ist Bitumen immer teer- bzw. pechfrei.
     
  3. Maxx83

    Maxx83

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    Hallo, mir ist bewusst dass der Lacktest (ohne UV) auch nur einen groben Anhaltspunkt gibt und keines Falls beweiskräftig ist.

    Bevor ich jetzt aber eine Laborprobe nehmen lasse und mich mit dem Erdbauer streite, möchte ich halt genau wissen ob generell teerhaltiger Asphalt im Beton RC enthalten sein darf (egal in welcher Menge).

    Aus der vorherigen Antwort schliesse ich, dass ein Stück Asphalt mit mehr als 200mg/kg PAK auf keinem Fall in meiner Aufschüttung eingebracht werden dürfte, egal obs eins oder 1000 in der gesamten Aufüllung ist. korrekt?


    zum einem möchte ich nicht, dass der mein Grund und Boden verunreinigt wird zum anderen ist es ja auch rechtlich nicht unproblematisch
     
  4. #4 Stolzenberg, 14.04.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Die Bewertung auf gefährlichen Abfall erfolgt in BW entweder chemikalienrechtlich (1.000 mg/kg gesamter Teergehalt im Straßenaufbruch) oder nach den Parametern Summe der 16 PAK nach EPA (200 mg/kg) oder Benzo(a)pyren (50 mg/kg).

    Wenn Du es genau wissen willst was für Recyclingbaustoffe vorgeschrieben ist: Such Dir die Mitteilung M20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)

    Interessanter wäre jetzt aber eine Anfrage beim Verkäufer des Recycling-Mineralgemischs für welche Einbauklasse dieses Material geeignet sein soll!
     
  5. #5 peterk61, 14.04.2014
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    DIe LAGA M20 wird in Baden-Württemberg nicht angewandt. Für die Beurteilung einer Verwertung von Recyclingbaustoffen ist der sogenannte Dihlmann-Erlass (richtig: "Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial“ vom 13. April 2004 des UM Baden-Württemberg http://www.qrb-bw.de/pdf_pool/UVM-Erlass-aktuell.pdf) heranzuziehen. Dementsprechend darf RC-Material nur unter befestigten Flächen oder in Bauwerken eingebaut werden, was bei der Einfahrt wohl der Fall ist.

    Teerhaltiger Straßenaufbruch ist gemäß "Leitfaden zum Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, März 2010" gefährlicher Abfall, da die Abgrenzung zu nicht teerhaltig den von Stolzenberg genannten PAK- und Benzo(a)pyren-Gehalten entsprechen. Teerhaltiger Straßenaufbruch sollte fein säuberlich separiert werden und nicht in RC-Baustoffen enthalten sein.

    Es besteht ein Anfangsverdacht, dass das RC-Material erhöhte PAK-Gehalte aufweist. Wenn der Verdacht mittels PAK-Analyse einer repräsentativen Probe auf PAK bestätigt wird, muss der Lieferant/Bauunternehmer das Recycling wieder zurücknehmen. Kostenpunkt der PAK-Analyse je nach Anfahrt des Labors etc. 1000 € bis 200 €. Der PAK-Gehalt muss der Einbaukonfiguration gemäß Dihlmann-Erlass bzw. den in den Lieferbedingungen genannten Kriterien entsprechen. Dies sollte das Labor oder ein Bodengutachter beurteilen.
     
  6. #6 gunther1948, 14.04.2014
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    hallo
    wer muss den hier einen nachweis vorlegen? der lieferant des rc-materials ist doch wohl nachweispflichtig, dass sein material für die vorgessehene verwendung geeignet ist.

    gruss aus de pfalz
     
  7. #7 Stolzenberg, 14.04.2014
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    Stolzenberg Gast

    RC-Material ist ein Produkt, daher werden RC-Materialien in der Regel qualitätsgesichert vertrieben. Hier wird ein Abfall zu einem Produkt. Der Hersteller dieses Produktes ist hier in erster Linie nachweispflichtig. Der Nachweis für die Eignung eines Vormauerziegels wird ja auch nicht durch den Maurergesellen erbracht! - GOTT SEI DANK!

    @peterk61: Der Link zu BW auf der laga-online funktionierte nicht. Vielleicht sollte man denen den Link auch mal rübersenden... - Ich bedanke mich auf alle Fälle für eine neue Regelung im Archiv. Fehlte mir eindeutig, ist aber auch nicht mein Wirkungsbereich!
     
  8. #8 peterk61, 14.04.2014
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    Stimmt, aber der Lieferant hat bestimmt eine Bestätigung, dass sein RC-Material ein gewisse Qualität aufweist. Üblicherweise kommt hierfür einmal im Jahr das Labor und nimmt eine Probe, die für einen riesigen Haufen gilt bzw. gelten soll.

    Daher wird im vorliegenden Fall, die Beweislast eher beim Auftraggeber liegen.
     
  9. #9 gunther1948, 15.04.2014
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    hallo
    versteh ich nicht. als auftraggeber muss ich nachweisen, dass mir kein versautes material geliefert und eingebaut wurde?

    gruss aus de pfalz
     
  10. Maxx83

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    Hallo, Danke für die rege Teilnahme.

    habe Feedback vom Erdbauer erhalten.
    laut Erdbauer handelt es sich um Z1.1 Material, ein Prüfprotokoll eines Labores wurde mir auch vorgelegt. jedoch ist dieses bereits ein Jahr alt.

    wie wird denn der PAK-Gehalt für die Material-Klassifizierung bestimmt? Auf die einzelnen Brocken oder die gesamte Mischmaterialmenge?

    muss ich mich jetzt wegen der enthaltenen Brocken sorgen und weitere Schritte unternehmen oder ist dies für den Materialtyp "normal"?
     
  11. #11 Achim Kaiser, 15.04.2014
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    Mei ... ist doch wie immer ....
    Die Jungs haben ein Zertifikat.
    Für das Zertifikat gibts Prüfbedingungen.
    Die sind sicherlich auch irgendwo nachzulesen.

    Zweieinhalb Möglichkeiten :
    1. Aufs Zertifikat vertrauen und nix tun
    2. Aufs Zertifikat nicht vertrauen, Geld in die Hand nehmen und das tatsächlich gelieferte Material untersuchen lassen

    ... oder telefonisch rumeiern mit offenem Ergebnis.
    Alles ausser 1.) kostet im schlechtesten Fall erst mal ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. #12 Inkognito, 15.04.2014
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    Also, damit ich das richtig verstehe - Man kann PAK-belastete Asphaltdecke in Betonrecycling untermischen und verkaufen, solange keine Grenzwerte überschritten werden? Das wäre ja ein Entsorgungskonzept wie bei Klosteinen und Dichlorbenzol...
     
  13. #13 Stolzenberg, 15.04.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    @peterk61: Danke für die Hintergrundinformationen per PN! Habe mir alles durchgelesen! Interessantes Konzept, aber das kurzfristige Primärziel gemäß Erlass vom 13.4.2004 (Baustoffrecyclingqualitäten bei PAK) scheint ja weiterhin ein Problem zu sein!

    @gunther1948: Wenn mir ein ungeeignetes Material im Haus verbaut wird, dann muss ich mich ja auch darum kümmern dies nachzuweisen...

    @Inkognito: Natürlich kann immer mal ein bisschen was durchrutschen, aber im RC-Material musst Du dann auch wirklich suchen! Wenn es wirklich im RC-Material auffällt, so kann man in der Regel nicht von einem "durchrutschen" ausgehen. Der Abfallbesitzer sieht es auf der Baustelle, der Verlader von LKW/Brecher sieht es und beim Verladen des RC-Produktes sieht man es ein weiteres mal. Der Transporteur der es auf der Baustelle abkippt hat davon i.d.R. keine Ahnung!!! Es gibt also ausreichend Sichtkontrollen als Zusatz zu den zyklischen Laboruntersuchungen!

    Wenn es sich tatsächlich um Material handelt welches als gefährlicher Abfall behandelt werden müsste, so ist eine Überführung in ein Produkt natürlich nicht zulässig! Das Problem liegt hier allerdings im abfallrechtlichen Bereich, da die Grenzwerte im Produkt aufgrund der Vermischung ja wieder eingehalten werden. So etwas nachzuweisen ist natürlich ein gewisser Aufwand (auch finanziell). So lange man die exakte Zusammensetzung nicht kennt ist es erfahrungsgemäß ein hoffnungsloses Unterfangen!

    Wenn der Anteil an Straßenaufbruch wesentlich ist, so würde ich erst einmal mit der zuständigen unteren Abfallbehörde Kontakt aufnehmen und ggf. einen Ortstermin vereinbaren. Bei zwei Bröckchen pro Kubikmeter lachen die dich aber aus oben genannten Gründen aus!
    Ist auch nur als Vorschlag einer preisgünstigen Alternative zu verstehen. Weiterer Vorteil ist, dass Dir die Fachleute Deiner Abfallbehörde Deine Bedenken im Zweifelsfall zerstreuen können.
     
  14. #14 gunther1948, 15.04.2014
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    hallo
    genau das wäre mein ansatz gewesen. sitzt bei uns zusammen mit dem wwa und die haben ein labor 1. er sahne nur hab ich da noch nie einen arbeiten sehen.

    gruss aus de pfalz
     
  15. Maxx83

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    also da der Anteil an Asphalt gering ist und mir ein Zertifikat vorgelegt wurde, lasse ich die Sache jetzt auf sich beruhen. Danke für euren Input
     
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