Grundstücksgrenzen...

Diskutiere Grundstücksgrenzen... im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Ich weiß dies ist hier kein Forum für Rechtsberatungen oder ähnliches, aber wir haben eine folgende Situation: Öffentliche Straße mit rechts...

  1. #1 Mycraft, 15.04.2014
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    Ich weiß dies ist hier kein Forum für Rechtsberatungen oder ähnliches, aber wir haben eine folgende Situation:

    Öffentliche Straße mit rechts und links relativ viel Grünfläche vor den Grundstücken...jetzt hat einer der Nachbarn für sich entschieden, dass vor seinem Grundstück keiner mehr parken etc. darf und Pfähle in den Boden eingebaut...
    Die Grundstücksgrenze ist der Zaunverlauf...

    Es ergeben sich durch die Pfähle u.a. optische Nachteile...wie seht ihr die Sache? Ist sowas erlaubt oder nicht? Eine Genehmigung liegt nicht vor...Reden hilft nicht... es ist der pseudo "Dorfsheriff" (zumindestens hält er sich dafür) und der weiss eh alles besser...

    [​IMG]

    P.S. Die Mülltonnen werden noch abgeholt :)
     
  2. #2 Thomas Traut, 15.04.2014
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  3. #3 ars vivendi, 15.04.2014
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    Wenn er es auf öffentlichen Grund eingeschlagen hat, darf er dies nicht. Außer, er hat von der Behörde die Genehmigung dafür bekommen.
     
  4. #4 mastehr, 15.04.2014
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    Ich habe genau die gleichen Rechte an diesem Grundstück wie der Nachbar. Da es zum öffentlichen Straßenraum gehört, darf dort jeder parken. Die Pfähle sind rechtswidrig.
     
  5. Julius

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    Die Pfähle sind wohl klar rechtswidrig. Und die Hecke könnte man bei der Gelegenheit auch gleich prüfen lassen.

    Aber ob - unabhängig davon - auf dem Grünstreifen überhaupt geparkt werden darf, halte ich nicht für sicher. Strenggenommen...

    Besteht dort denn effektiv Parkraumnot oder geht es Dir ums Prinzip?
     
  6. #6 mastehr, 15.04.2014
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    Was strenggenommen?

    Warum sollte das Parken dort verboten sein?
     
  7. #7 lastdrop, 15.04.2014
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    Seit wann ist das Parken auf öffentlichen, unbefestigten Grünflächen erlaubt?
     
  8. #8 mastehr, 15.04.2014
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    Ist das eine Grünfläche oder ein Seitenstreifen?

    Da die Breite der Straße wohl nicht für Begegnungsverkehr ausreichend ist, wird es wohl eher ein Seitenstreifen sein.
     
  9. #9 Baumann123, 15.04.2014
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    Ich bin mir ganz sicher das die Pfosten verboten sind !!! Geh einfach zum Rathaus und melde das.
     
  10. #10 Mycraft, 15.04.2014
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    Naja mir geht es nicht ums melden, aber wie einige schon bemerkt haben, reicht die Breite der Strasse nicht um zwei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren zu lassen und mit einem Transporter z.B. Erwischt man unweigerlich die Äste von den Bäumen wenn man genau an dieser Stelle auf das Andere Fahrzeug trifft...

    Aber auch durch das Parken auf anderen Flächen durch die fehlenden 15 Meter sind eben die andren Flächen mehr in Mitleidenschaft gezogen worden...

    Ist halt alles halb so Wild, aber nach einem knappen Jahr jetzt ist es schon etwas nervig...


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  11. #11 trekkie, 15.04.2014
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    Schwierig, da was dazu zu sagen, außer - schön und miteinander sieht anders aus ;)

    Wir haben hier teils ähnliche Konstellationen, also Grenzrückstände vom eigentlichen Straßengrenzbereich,
    allerdings gibts zw. öffentl. Grenze und Privatgrenzen noch einen teils 0,5-2m breiten Streifen Land, der sich so durch den halben Ort zieht,
    ein ehemaliger Mühlgraben in Privatbesitz.

    Da gabs auch schon die wildesten Spekulationen darüber, wie sich das rein rechtlich verhält, geklagt hat bisher keiner,
    alles bislang so geblieben, wie es schon seit je her war, jeder nutzt die kleine Überfahrt über 'fremdes' Land,
    hält diese aber auch im Gegenzug 'in Schuß', sprich mähen, beräumen etc., das gäbe ein ziemliches Kostenhickhack das alles aufzudröseln,
    das wissen beide Seiten, also blieb es so wie es ist: Grundstückszufahrt über einen schmalen Streifen Privatland, der aber mit gepflegt wird.

    Bei euch ist das anders, was die Grundstücksverhaltnisse angeht, aber das Prinzip, wie es sich darstellt fast identisch.
    Der Nachbar vor dem 'Sheriff' hat ja sogar Anpflanzungen außerhalb seiner Grenze getätigt, was wesentlich zurückhaltender wirkt,
    als diese Pollerkiste mit der Mordshecke, aber wiegesagt - ich fühle mich nicht in der Lage, dazu rechtssicher was zu vermuten.

    Natürlich haben die Vorschreiber recht, dass dies (gefühlt) rechtswidrig ist, empfinde ich auch so,
    allerdings könnte die Argumentation kommen, dann geht mich auch die Pflege des Stück Grünstreifens nix an > Sache der Stadt/Gemeinde.
     
  12. #12 Gast036816, 15.04.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ein hinweis beim ordnungsamt, dass weiß-rote begrenzungspfähle von einer privaten person im öffentlichen bereichen gesetzt wurden, dürfte reichen.
     
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Grundstücksgrenzen...

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