Entwässerung in öffentlichen Schacht

Diskutiere Entwässerung in öffentlichen Schacht im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich brauch mal Euren Rat für das weitere Vorgehen. Wir haben von einem GaLa Unternehmen unsere Außenanlagen anlegen...

  1. #1 Annette1968, 17.04.2014
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    Hallo zusammen,

    ich brauch mal Euren Rat für das weitere Vorgehen.

    Wir haben von einem GaLa Unternehmen unsere Außenanlagen anlegen lassen. Der Chef ist kompetent, die eigentlich Ausführenden, - nun ja.

    Nun haben wir vor der Garage eine Entwässerungsrinne bekommen, da wir in der Einfahrt zur Garage hin ein Gefälle haben. Angeschlossen haben die die Rinne aber nicht an unsere hauseigene Entwässerung (direkt an der Ecke vorderen Ecke der Garage ist das Fallrohr der Regenrinne, die in unseren Sickerschacht führt. Nein, die haben es sich einfach (?) gemacht und haben das Rohr in den Schacht zur öffentlichen Kanalisation geführt, der dummerweise auf unserem Grünstreifen liegt. Halt so ein klassischer "hübscher" Kanaldeckel, wie er zigfach auch auf den Straßen zu finden ist:


    Kanal.jpg
    Nun fließt unserer Wasser vom Hof verbotenerweise in das öffentliche System. Ich habe es mal schnell skizziert:

    Garage1.jpg


    Ärger ist irgendwann vorprogrammiert, also muss das behoben werden. Da die dafür aber den Betonschacht aufgestemmt haben, geht das nicht "still und leise" sondern geht nur mit Einbindung der Stadt (oder des Versorgers?).

    Wie sollte ich Eurer Meinung nach am besten vorgehen? Mängelanzeige an den GaLa oder auch selbst die Stadt kontaktieren?

    Wir haben nämlich (Zufall?) vor zwei Wochen auch ein Schreiben von denen bekommen, in denen wir die aktuelle Entwässerung des Grundstücks einreichen sollen. Auf dem ursprünglichen Bauantrag war der Sickerschacht noch vor der Garage geplant, jetzt liegt dieser hinter dem Haus. Das aktualisiert der Planer zwar gerade, aber mit der Entwässerung der Einfahrt hat der ja nicht zu tun. Das war alleinige Sache des GaLa .

    Und eine Frage am Rande:

    Der Randstreifen wir zukünftig zwischen den Pflanzen mit einer Lage Kies abgedeckt. Darf man einen solchen Kanaldeckel auf seinem Grund irgendwie abdecken? Zugänglich wäre er ja weiterhin, er läge nur unter 1 cm Kies versteckt.
     
  2. #2 mastehr, 17.04.2014
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    Bei uns ist es schlichtweg verboten, Regenwasser in den Schmutzwasserkanal einzuleiten. Du wirst dafür wahrscheinlich auch keine Genehmigug bekommen können.

    Der GaLa-Bauer soll das korrigieren und die Ableitung in den Sickerschacht sicherstellen. Jetzt dürfte das noch einfach sein.
     
  3. #3 Annette1968, 17.04.2014
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    Nö, die Genehmigung bekomme ich sicher nicht und strebe ich auch nicht an. Die haben sich das halt einfach gemacht, weil der Schacht ein meter näher dran war als das Fallrohr. :motz

    Die Frage ist nur, gehe ich von mir aus auf den Versorger zu? Denn der aufgestemmte Schacht ist ja nun mal da, auch wenn die Rinne an das Fallrohr angeschlossen wird.
     
  4. #4 mastehr, 17.04.2014
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    Was meinst Du, wen man verdächtigen wird, wenn man irgendwann feststellt, dass der Schacht beschädigt wurde und dort eventuell Wasser illegal eingeleitet wurde? Dich oder Deinen GaLa-Bauer? Wer wird wohl für die Kosten zur Reparatur und das illegal eingeleitete Wasser herangezogen werden?
     
  5. #5 OLger MD, 17.04.2014
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    Hatte der GaLa-Bauer einen Entwässerungsplan?
    Wusste er, an welchen Schacht / an welche Leitung er anschließen muss?
    War dem GaLa-Bauer bekannt, dass der Schacht, der anscheinend auf Eurem Grundstück liegt, zur öffentlichen Entwässerung gehört?

    Wenn ja, dann Mängelrüge an den Ausführenden mit der Aufforderung zum Rückbau, Anschluss an Eure Versickerung und Wiederherstellung des Ursprungszustandes am Schacht. Das heißt, GaLaBauer holt Erlaubnis des Betreibers, dass er auf seine Kosten den beschädigten Ring auswechseln darf.
    Sollte eine Reparaturstelle bei einer späteren Kontrolle / Reinigung entdeckt werden, wird man wohl Euch fragen, wieso, weshalb, warum....

    Gruß
    Holger
     
  6. Ortwin

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    Also ich würde aus dieser Sache keine Staatsaffäre machen (so wie Olger). Einfach das Entwässerungsrohr an die korrekte Leitung anschließen lassen, den Fehlanschluss zurückbauen lassen, das Loch im Schacht wieder schließen lassen und gut ist.
    Mängelrüge an Galabauer, Erlaubnis des Betreibers einholen, etc wär in diesem Fall mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
     
  7. #7 mastehr, 17.04.2014
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    Der Rückbau ist auf keinenFall zu umgehen, denn spätestens während der Abnahme würde wohl auffallen, dass dort eine nicht genehmigte Einleitung stattfindet. Auch die Beschädigung wird dabei ins Auge fallen. Das soll der GaLa-Bauer mit dem Entsorger klären und das schriftliche Einverständnis des Entsorgers vorlegen, falls die Beschädigung nur geflickt wird.
     
  8. #8 ManfredH, 17.04.2014
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    ManfredH Gast

    Das heisst also im Klartext "Ich würde fremdes Eigentum beschädigen und reparieren (wobei der Originalzustand aber dennoch nicht mehr hergestellt werden kann), ohne den Eigentümer darüber zu informieren" ?!
    Interessante Sichtweise....
     
  9. Taipan

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    @Ortwin: Di irrst. Aber ganz gewaltig. Es ist nicht der Umfang des Eingriffes in die Entwässerungsanlage eines anderen (der öffentlichen Hand) maßgeblich, sondern die Tatsache. Damit kommt die Maschinerie in Gang und läuft.

    Für den Bauherren gibt es jetzt zwei Möglichkeiten: War die Entwässerung dem GaLa-Bauer geplant bekannt, dann den Galabau mit dem Rohr solange schlagen, bis er den Schaden inkl. ALLER Genehmigungen auf seine Kosten beseitigt hat oder wenn der Galabauer nicht über die Entwässerung informiert war, sich selbst mit Rohr schlagen, bis man dem GaLa-Bauer das Geld überwiesen hat um den Schaden zu beseitigen. Alternativ kann der Schuldige geschlagen werden, bis der Genpool bereinigt ist.
     
  10. Ortwin

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    "Wer viel fragt geht lang irr"
     
  11. Taipan

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    Auch Blöde werden geprügelt.


    oder zivilisierter:


    Unwissentheit schützt vor Strafe nicht.
     
  12. #12 OLger MD, 17.04.2014
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    Der Originalzustand kann nicht wieder hergestellt werden. ( da Fluxkompensator kaputt).
    Wiederherstellung des
    ist das Ziel. Das heißt: ein unbeschädigter, nicht geflickter Schachtring. Lässt sich der Eigentümer (Betreiber) auf eine Reparatur ein - dann sollen sie's meinetwegen so machen.

    Gruß
    Holger
     
  13. Julius

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    Mir ist noch unklar, ob der "Schacht zur öffentlichen Kanalisation, der dummerweise auf unserem Grünstreifen liegt" tatsächlich ein Schacht des öffentlichen Straßenkanals ist oder lediglich Euer (eigener) Übergabeschacht dorthin.
    Das wäre wichtig!
    Also, wem gehört der Grünstreifen, wem besagter Schacht?

    Und wie lautete der Auftrag an den Galabauer genau?
     
  14. #14 Annette1968, 17.04.2014
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    Gute Frage. Wenn ich mich richtig erinnere gab es den schon im rohbaustadium. Ich muss glatt mal die Fotos vom Grundstück vorholen. Aber eigentlich dürfte es doch jetzt unschädlich sein nachzufragen. Denn mit dem Galabauer war der Anschluss an das fallrohr besprochen. Insofern ware es entweder ein mangel oder erlaubt.
     
  15. #15 mastehr, 17.04.2014
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    Es spielt keine Rolle, wann er existiert hat. Ich habe auf meinem Grundstück für über 1500 Euro einen solchen Übergabeschacht errichten lassen müssen, obwohl es heißt:
     
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