Hausübergabe steht bevor - ggf. Überschreitung Bauzeit & Transportschaden Heizung

Diskutiere Hausübergabe steht bevor - ggf. Überschreitung Bauzeit & Transportschaden Heizung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, mein kleines EFH von isdochegal nähert sich langsam der Hausübergabe. Soweit lief alles gut, nur ein paar Mängel am Dach sind...

  1. #1 Abbamania, 22.04.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22.04.2014
    Abbamania

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    Hallo zusammen,

    mein kleines EFH von isdochegal nähert sich langsam der Hausübergabe. Soweit lief alles gut, nur ein paar Mängel am Dach sind wir gerade noch in Diskussion.

    Ich habe zwei kleine Fragen an euch wo ich mal um einen Rat bitte. Ich baue ja jetzt mein erstes Haus ;)

    1. Meine Nibe Wärmpumpe weist einen kleinen Transportschaden auf. Dieser wurde auch auf dem Lieferschein dokumentiert. Welche Gutschrift ist hier gerechtfertigt ??? Es ist eine Nibe F1245 E EM.

    2. Vertraglich zugesichert wurden mir 5 Monate Bauzeit. Welche Konsequenz ergibt sich daraus, falls die Bauzeit überschritten wird ??? Gutschrift hier möglich oder was ist hier gerechtfertigt ?

    Danke Euch

    Viele Grüße
     

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  2. #2 Thomas B, 22.04.2014
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    Grundsätzlich steht Dir eine WP ohne Transportschaden zu.

    Wichtiger ist natürlich, daß die WP einwandfrei funktioniert, der lackschaden ist eher ein Schönheitsmakel.

    Du kannst darauf bestehen daß das Teil ausgetauscht wird oder der Lackschaden durch geeignete Maßnahmen ausgebessert wird oder Ihr einigt Euch auf eine Preisminderung. Die Höhe wäre zu verhandeln. Da gibt es keine Richtwerte.

    Bauzeit: Bei einer verlängerten bauteit dürfte der GU wahrscheinlich (hier wäre natürlich der Vertragstext hilfreich!) schadensersatzpflichtig werden. Dauert es z.B. 1 Monat länger als vereinbart entsteht Dir ein Schaden, weil Du z.B. einen Monat länger Miete zahlen mußtest. Der Schaden ist natürlich nachzuweisen.

    Inwieweit die 5 - monatige Bauzeit aber ein fixer Termin ist, dürfte aus dem Vertragswerk hervorgehen, welches ich nicht kenne.
     
  3. R.B.

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    Meinst Du den Kratzer auf dem Abdeckblech? Das hat keinen Einfluss auf die Maschine selbst, d.h. der Lieferant bzw. Transportunternehmen sollen einfach das Seitenteil austauschen. Ansonsten gibt´s für den Mangel einen Blumenstrauß für die Bauherrin.
    Mangel beim Lieferanten anzeigen und abwarten.

    Ich lese immer nur Gutschrift. Was ist denn im Vertrag vereinbart? Wenn dort eine Bauzeit x verbindlich zugesagt ist, dann sollte auch irgendwo stehen, wie verfahren wird, wenn dieser Termin nicht eingehalten wird. Vermutlich finden sich irgendwo auch Details wann überhaupt eine Verzögerung eintritt.
    Wenn gar nichts festgelegt ist, dann kannst Du mit einem Anwalt den entstandenen Schaden ermitteln und diesen geltend machen. Das ist aber nicht so einfach, denn nicht alles was Du als "Schaden" bezeichnen würdest, hält auch einer jur. Überprüfung stand.
    Wenn Du beispielsweise aufgrund der Verzögerung 2 Monate länger Miete in der alten Wohnung bezahlen musst, dann könnte man die Kaltmiete ansetzen. Musst Du Zinsen für das Darlehen zahlen, obwohl Du das Haus noch nicht nutzen kannst, dann wäre dies auch ein Schaden der Dir entstanden ist. Aber wie gesagt, der Teufel steckt im Detail. Du darfst beispielsweise Zinsen nicht mit Deiner monatlichen Rate verwechseln, denn dort könnten ja auch Tilgungsleistungen enthalten sein.

    d.h. wenn nichts vereinbart ist, dann kann man auch nicht sagen, was hier als "Gutschrift" anzusetzen ist. Es gibt keine pauschalen x% die man dafür in Abzug bringen kann.
     
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