Wasserschaden, Stadt möchte nicht bezahlen

Diskutiere Wasserschaden, Stadt möchte nicht bezahlen im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, bin noch in der Rohbauphase, wo mir vor ca. 2 Monaten der Wasserzähler, seitens Stadt, in den Keller reingelegt wurde. Nun haben wir nach...

  1. #1 roger69, 22.04.2014
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    Hallo,
    bin noch in der Rohbauphase, wo mir vor ca. 2 Monaten der Wasserzähler, seitens Stadt, in den Keller reingelegt wurde. Nun haben wir nach den Feiertagen festgestellt, dass der Keller unter Wasser stand. Wir hatten auch die Stadt sofort informiert. Derjenige von der Stadtwerke sagte, dass die Dichtung kaputt wäre, von dem Ventil hinter dem Wasserzähler. Auf die Frage hin, ob den der Schaden seitens der Versicherung von der Stadt übernommen würde, sagte er : höchstwahrscheinlich nicht. Die Erklärung hierzu ich hätte den eben genannten Ventil nicht zu stark zu drehen dürfen und hätte gleichzeitig den zweiten Ventil noch vor dem Wasserzähler auch zu drehen sollen. Auf die Frage hin, wieso mir solche wichtige Informationen bei der Übergabe icht mitgeteilt werden, sagte er, ich müsse es als Bauherr wissen ! Unwissenheit schütze hier nicht.
    Hat er hier recht, was die Rechtslage anbetrifft?
     
  2. #2 roger69, 22.04.2014
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    Kann niemand etwas dazu sagen? Danke
     
  3. #3 ThomasMD, 22.04.2014
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    Was sollen wir dazu sagen?
    Das Ventil hinter dem Wasserzähler gehört Dir und Defekte daran sind Deine Angelegenheit.
    Im Übrigen hat die Stadt, i.d.R. keine Versicherung sondern lässt etwaige Ansprüche vom Kommunalen Schadensausgleich abwehren. Soll heißen, dass die so geizig sind, dass sie Einreiseverbot in Schwaben und Schottland haben. Wenig Aussicht auf Erfolg würde ich sagen...
     
  4. #4 the motz, 22.04.2014
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    Da ist oftmals die Streitfrage, wo die Liefergrenze besteht..
    Das ist manchmal die grundgrenze, manchmal der Zähler...
    Nachdem der Schaden nach dem Zähler entstanden ist wird es höchstwahrscheinlich deiner sein...
    BTW: zwei schrägsitzvenile hintereinander?
     
  5. #5 ultra79, 22.04.2014
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    Wie groß ist denn der SChaden? Ist ja ein Unterschied ob der Keller aus Porenbeton ist und der Estrich etc. schon drinliegt und nun evtl. raus muss und umfangreiche Trocknung erfolgt - oder ob es ein Betonkeller ist den man einmal leerpumpt und dann war es das... Davon abhängig würde ich meine weiteren Schritte machen...
     
  6. #6 roger69, 22.04.2014
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    Danke für die Antworten,
    es wird hier geschrieben, dass der Ventil hinter dem Wasserzähler mir gehört. Warum? Beide Ventile wurden von der Stadt eingebaut. Es kann doch keine Argumentation sein, dass wir zu fest daran gedreht hätten !!! Was ist den für die Stadt zu fest?? Auf die Frage" ob es nicht ein Materialschaden sein könnte" kommt prompt die Antwort nein. Ich soll mich ausdrücklich bei der Stadt informieren, wie ich hiermit umzugehen habe, die Stadt gibt von sich aus keine Informationen weiter.

    Zu dem Schaden: Da es ein Haus in der Hanglage ist, sind die hinteren Kellerräume ( Heizungsraum, Waschraum etc. ) und die vordere Anliegerwohnung davon betroffen. Es handelt sich hierbei um ein Zementestrich.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 22.04.2014
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    Es kann schon sein, dass die Versorger zwar das KFR-Ventil montiert, es Dir aber mit dem Anschlußpreis "verkauft" hat.

    Was die Rechtslage betrifft, wirst Du wohl einen Juristen befragen müssen, der sich mit Deinem Versorger und dessen Bedingungen auskennt. Der allerdings könnte turer als der Schaden werden!
     
  8. KATMat

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    Also ich glaube, Du bringst da was durcheinander.
    In Frankfurt hat die Stadt doch nix mit Wasserzählern zu tun. Das kann allenfalls die Mainova sein.
    Und eine schriftliche Mängelrüge mit Aufforderung zur Beseitigung des vom beauftragten Unternehmen verursachten Schadens kost´nix.
    Wenn das (mit nachvollziehbarer Begründung) abgelehnt wird hast weniogstens was in der Hand um zu entscheiden.
     
  9. #9 roger69, 22.04.2014
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    In Frankfurt nicht, das ist korrekt, aber im Taunus
     
  10. KATMat

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    Soso, geschummelt bei der Ortsangabe :e_smiley_brille02:
    Dann gilt nur der dritte Absatz.
     
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