NRW Terassenüberdachung genehmigungspflichtig?

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  1. Alex T

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    Hallo,

    wir überlegen unsere Terasse zu überdachen (Holzkonstruktion mit Kunststoffdach). Ist so ein Vorhaben in NRW genehmigungspflichtig?

    Danke!
     
  2. #2 gunther1948, 25.04.2014
    gunther1948

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    hallo
    glaube lbo nrw §6(7)2 und §65 8b.
    abhängig von der grösse.

    gruss aus de pfalz
     
  3. #3 Baufuchs, 25.04.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach §65 Nr. 8b genehmigungsfrei bis 30m² und 3m Tiefe.

    Aber:
    Abstandsflächen nach § 6 sind zu beachten
    Baugrenzen gem. B.-PLan sind einzuhalten
    überdachte Fläche wird auf die GRZ angerechnet
     
  4. Alex T

    Alex T

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    Wo kann ich eigentlich nachschauen, mit welchen laufenden Zusatzkosten wegen dem Plus an überdachter Fläche zu rechnen ist?
     
  5. #5 Baufuchs, 25.04.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Laufende Zusatzkosten?

    Meinst Du die Abgabe "Regenwasser versiegelte Flächen"?

    Wenn die (versiegelte) Terrasse unterhalb der Überdachung gleich oder größer als die Überdachung ist, ändert sich nix.

    Sonst: Abwassersatzung der Kommune nachlesen
     
  6. Julius

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    Oder die Entwässerung der Überdachung nicht an Kanal anschließen, sondern im Garten versickern!
     
  7. Alex T

    Alex T

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