Fahrtkosten für "Wartung" Luft-Wasser-Wärmepumpe Fabrikat xxxxx

Diskutiere Fahrtkosten für "Wartung" Luft-Wasser-Wärmepumpe Fabrikat xxxxx im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen meine Wärmepumpe der Fa. Xxxxx steht auf "Fehler". Die für die Heizungswartung zuständige Firma kann mit der Fehlermeldung nichts...

  1. #1 sebastian75, 26.04.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27.04.2014
    sebastian75

    sebastian75

    Dabei seit:
    29.01.2009
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sachbearbeiter
    Ort:
    Oberursel
    Hallo zusammen

    meine Wärmepumpe der Fa. Xxxxx steht auf "Fehler". Die für die Heizungswartung zuständige Firma kann mit der Fehlermeldung nichts anfangen und daher Kontakt mit dem Hersteller, der Fa. Xxxxxx, aufgenommen. Diese hat sich jedoch geweigert, irgendwelche Daten herauszugeben. Begründung: Wartung erfolgt ausschließlich über Fa. Xxxxx.

    Nunmehr liegt mir liegt ein Angebot der Fa. Xxxx für die "Wartung" vor. Allein die Kosten für Anfahrt und die (nötigen) Übernachtungen liegen bei netto rund 1.300 €, während die Wartung selbst lediglich netto insgesamt gut 712 € kosten soll. Mithin sind die Nebenkosten fast doppelt so hoch wie die Wartung selbst. Es steht bereits die überlegung im Raum, die gerade mal 5 Jahre alten Kollektoren wegen dieser hohen "Nebenkosten" auszutauschen.

    Jemand eine Idee, wie man diese Fahrtkosten umgehen könnte? Verbraucherzentrale wird wohl nicht viel bringen, oder?

    Vielen Dank im voraus!
    sebastian75
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Was haben Kollektoren (welche auch immer gemeint sein sollten), mit der Wartung einer WP zu tun?
    Was für eine Art von WP?

    Wer hat die Anlage eingebaut? Ist das der Betrieb mit dem der Wartungsvertrag besteht?
     
  3. Lebski

    Lebski Gast

    Fehlende Unterlagen bemängeln.

    Fehlercodes müssen ja wohl in der Betriebsanweisung enthalten sein, eine mangelhafte Betriebsanweisung führt zu einem Mangel des Gerätes.
     
  4. #4 mastehr, 27.04.2014
    mastehr

    mastehr

    Dabei seit:
    30.12.2010
    Beiträge:
    3.936
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software-Entwickler
    Ort:
    Niedersachsen
    Kommen die Herren direkt auch China? Wie lange wollen sie sich an der Wartung aufhalten? Ich verstehe sowieso nicht, was da groß gewartet werden soll. Den Wärmetauscher kann auch selber reinigen, wenn man keine zwei linken Hände hat.
     
  5. #5 toxicmolotow, 27.04.2014
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    Bei dem Preis kann man die WP auch gar nicht warten lassen und sich gefühlt alle 5 Jahre eine neue WP kaufen.

    Ich würde (ohne jetzt den Umfang der Wartung zu kennen oder diese wahrlich besondere WP zu kennen) mal fragen ob die noch alle Latten am Zaun haben.

    Oder was für exotisches Gerät hast du da stehen?
     
  6. #6 sebastian75, 27.04.2014
    sebastian75

    sebastian75

    Dabei seit:
    29.01.2009
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sachbearbeiter
    Ort:
    Oberursel
    Vielen Dank für die Antworten!

    Die WP wurde vom Hersteller selbst montiert.

    Der Begriff "Wartung" ist meiner Meinung nach eh falsch (steht aber so in dem Angebot drin); es handelt sich vielmehr um eine Reparatur.

    @ Lebski: Danke für die Idee - da könnte man vielleicht was draus machen...

    @mastehr & toxicmolotow: Genau meine Meinung. Ein wenig exotisch ist es schon; beim Einbau vor 5 Jahren war die Auswahl an Herstellern noch nicht so groß wie heute.
     
  7. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Mit wem wurde damals der Vertrag über die Lieferung der WP geschlossen?
    Mit dem Hersteller oder jenem Heizungsbau-Betrieb?
     
  8. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Noch offen sind folgende Rückfragen vom Anfang:

    - Was haben Kollektoren (welche auch immer gemeint sein sollten), mit der Wartung einer WP zu tun?

    - Was für eine Art von WP?
     
  9. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Da stimme ich nicht zu. Auch vor 5 Jahren gab es bereits eine sehr große Anzahl an Lieferanten. Wärmepumpen gibt es ja schon seit Jahrzehnten und nicht erst seit ein paar Jahren.

    Was die Wartung betrifft, so könnte man einen Kälte-/Klimafachbetrieb fragen. Die kennen sich mit Wärmepumpen besser aus als Heizungsbauer, und sollten auch mit einer "fremden" LWP keine Probleme haben. Deine LWP besteht sicherlich auch nur aus Standard-Teilen und evtl. einer kundenspezifischen Regelung.

    Was die Fehlermeldungen betrifft, so würde ich auch die Unterlagen mal genauer studieren. Der Lieferant ist dazu verpflichtet eine aussagekräftige Dokumentation zu liefern. Dazu gehört auch die Beschreibung von irgendwelchen Meldungen der Regelung, insbesondere wenn es sich um Fehlermeldungen handelt, denn der Betreiber muss ja wissen, wie er reagieren muss. Manche Meldungen sind beispielsweise harmlos und es genügt ein Neustart, bei anderen Meldungen ist zwingend ein Service erforderlich, oder die Anlage muss außer Betrieb genommen werden usw.

    Mich verwundert das Verhalten des Herstellers, denn sowohl nach Druckgeräterichtlinie 97/23/EG als auch nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist er verpflichtet eine aussagekräftige Dokumentation der Maschine beizulegen. Dazu gehört auch gem. Kap. 1.4.7.x der Maschinenrichtlinie

    oder Kap. 3.4 der Druckgeräterichtlinie:

    Eine unzureichende Dokumentation, in diesem Fall mangelhafte/fehlende Betriebs- und Inbetriebnahmeanleitung, begründet einen Mangel des Produkts und stellt einen Verstoß gegen die anzuwendenden Richtlinien dar. In der Folge wäre auch die Konformitätserklärung des Herstellers, in der er sicherlich die Konformität mit diesen Richtlinien bestätigt, zumindest mangelhaft. Somit wäre auch die CE-Kennzeichnung des Produkts bei gutgläubiger Betrachtung fehlerhaft, wenn man nicht Absicht bzw. wirtschaftliche Gründe unterstellen möchte die zu einer unrechtmäßigen Kennzeichnung führten.

    Ich staune immer wieder über Hersteller, die selbst fast 20 Jahre nach Einführung der CE-Kennzeichnung und der Konformitätsbewertungsverfahren, noch immer nicht verstanden haben, wie´s funktioniert. Da fällt es einem schwer zu glauben, dass es sich nur um "Versehen" handelt.
     
  10. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    Es gibt genügend Firmen, die aus Unwissenheit, Kostenersparnis etc. falsche Konformitätsbewertungsverfahren durchführen.
    Aber was bringt es dem TE? Wenn sich der Hersteller bisher geweigert hat, Fehlercodes rauszugeben, werden sie es bestimmt nicht machen, nun weil der kleine Endverbraucher auf Richtlinien hinweist....
     
  11. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das hatte ich zu Beginn meines Beitrags geschrieben.

    Na ja, es gäbe schon Möglichkeiten den Hersteller zur Vernunft zu bringen, zumal es sich hier eher um einen "kleinen" Handwerksbetrieb handelt, der sich mit solchem Verhalten eher schadet als dass er Vorteile daraus ziehen könnte. Aber manchmal genügt es ja wenn man an die Vernunft appelliert, und das auch begründen kann.
    Ansonsten kann man daraus immer noch lernen, und beim nächsten Mal etwa genauer hinschauen wem man einen Auftrag erteilt. Der Preis ist halt nicht alles.
     
  12. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    Häh? Der Hersteller schadet sich, nicht der kleine Handwerksbetrieb.

    Wie stellst du dir das vor? AG kann doch nicht vor Auftragsvergabe bewerten, ob alle Fehlercodes beschrieben sind
     
  13. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    der o.g. "Hersteller" ist ein kleiner "Handwerksbetrieb". Es geht hier nicht um einen international agierenden Konzern.

    Nein, das kann er nicht. Er kann aber die Unterlagen insgesamt bewerten, und wenn mir ein "Lieferant" ein paar DIN-A4 Zettel als "Handbuch" in die Hand drückt, auf denen bestenfalls erklärt ist wie man die Kiste einschaltet, dann sollte man hellhörig werden.
     
  14. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    Kannst du das erkennen, dass Fa. Xxxxx als Hersteller ein kleiner Handwerksbetrieb ist? Ich irgendwie nicht

    Grundsätzlich stimme ich dir aber zu, dass man einen Hersteller auf etwaige Unstimmigkeiten hinweisen kann/sollte. Aber wenn der Hersteller wie oben beschrieben reagiert, ist es viellecht vergebene Liebesmühe...

    So wird ein Schuh draus.

    :bierchen:
     
  15. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ich aber schon. ;)

    Da stand ja mal der Name, und der wurde durch xxxx ersetzt.
     
  16. #16 sebastian75, 28.04.2014
    sebastian75

    sebastian75

    Dabei seit:
    29.01.2009
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sachbearbeiter
    Ort:
    Oberursel
    @ R.B.: Vielen Dank: der Hinweis auf die gesetzlichen Vorgaben ist hoffentlich hilfreich beim weiteren Vorgehen!!!

    @ Gwenny: R.B. hat vollkommen recht ...

    @ Julius: Es handelt sich um eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. "Kollektoren" = Verdampfer = die Dinger, die im Garten stehen - sorry, ich bin nicht vom Heizungsfach. Beauftragt wurde der Hersteller vom Bauträger, der das ganze errichtet hat. Die Gewährleistung ist bereits "weg" - von dieser Seite ist also nichts zu erwarten. Wie bereits angemerkt, hat der Hersteller eine "WARTUNG" draus gemacht - in der Sache ist es eine Reparatur.
     
Thema:

Fahrtkosten für "Wartung" Luft-Wasser-Wärmepumpe Fabrikat xxxxx

Die Seite wird geladen...

Fahrtkosten für "Wartung" Luft-Wasser-Wärmepumpe Fabrikat xxxxx - Ähnliche Themen

  1. Rückstauventil 120cm unter Hausbodenplatte im engen Schacht, Wartung?

    Rückstauventil 120cm unter Hausbodenplatte im engen Schacht, Wartung?: Hallo zusammen, wir sind gerade beim Neubau und uns ist jetzt aufgefallen, dass das Rückstauventil im Keller sich ca. 120 cm unter der Bodenplatte...
  2. Fachmann gefragt: Dachzustand, Rinnenreingung, Isolierung, Dichtigkeit, Wartung!

    Fachmann gefragt: Dachzustand, Rinnenreingung, Isolierung, Dichtigkeit, Wartung!: Hallo zusammen, mein Nachbar teilte mir heute mit, dass wir schon seit längerem ein Dachseitenwand verschoben ist. Grudnsätzlich mal ein paar...
  3. Wartung Garage 60er Schwingtor

    Wartung Garage 60er Schwingtor: Hallo liebe Mitglieder, ich habe eine alte Garage aus dem Jahr 1960 mit Schwingtor. Hier möchte ich einen elektrischen Antrieb einbauen. Ich...
  4. Fahrtkosten nach HOAI

    Fahrtkosten nach HOAI: Hallo, ich verstehe nicht wie die Fahrtkosten abzurechnen sind. In § 14 der HOAI steht, dass Fahrtkosten über einen Umkreis von 15km abgerechnet...
  5. Abschlagszahlung

    Abschlagszahlung: Hallo, Wir vergaben einen Auftrag auf Grund eines Angebots an einen Fliesenleger. Darin waren unter anderem enthalten: Pos. 5: Anfahrten 10...