Bauvorbescheid

Diskutiere Bauvorbescheid im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, haben jetzt unseren Bauantrag vom Landratsamt wiederbekommen und sind mit einigen Punkten nicht ganz zufrieden. Zur Info: Das...

  1. #1 continuouswave, 27.04.2014
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    Hallo zusammen,

    haben jetzt unseren Bauantrag vom Landratsamt wiederbekommen und sind mit einigen Punkten nicht ganz zufrieden.
    Zur Info: Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenenbereich.

    Im Vorbescheid steht, dass ein Wohnhaus in der Bauart E+D mit einer max. Grundfläche von 140 qm und einem Satteldach mit einer Dachneigung von max. 40 Grad und einem Kniestock von max. 75 cm (gemessen von OK Rohdecke bis OK Pfette) erlaubt ist.

    Wir finden einen Kniestock mit 75 cm sehr klein und hätten natürlich gern mehr (> 130 cm). Am liebsten natürlich ein Vollgeschoss.

    Seht ihr eine Möglichkeit sowas zu realisieren? Habe gelesen, dass es Sonderberechtigungen/Ausnahmen geben soll, welche die zuständige Gemeinde genehmigen muss.

    Kennt sich jemand aus?

    Vielen Dank :-)
     
  2. #2 rechter Winkel, 27.04.2014
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    Wo hast du das gelesen? Was stand da genau?

    Bauen im Außenbereich? Schon schwer genug, da eine Baugenehmigung für Wohnbebauung durchzukriegen. Welchem Betrieb ist das Gebäude denn untergeordnet (Größe)? Gibt es dort schon andere dazugehörige Wohngebäude?
     
  3. #3 continuouswave, 27.04.2014
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    Gute Frage.
    Bin letzte Woche im Internet mal darüber gestolpert. Kann dir aber beim besten Willen nicht mehr sagen, wo das war. Es ist ohnehin fraglich, ob das wirklich möglich ist - daher auch meine Frage hier im Forum.

    Bauen im Außenbereich deswegen, weil wir dort quasi kostenfrei ein großes Grundstück erhalten haben.
    Was meinst du mit "Welchem Betrieb ist das Gebäude untergeordnet? ..."?
     
  4. #4 Baufuchs, 27.04.2014
    Baufuchs

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    lies mal nach, ob im Vorbescheid etwas von Paragr. 34 oder Paragr. 35 BauGb steht.

    Dann schreibst Du uns das mal.
     
  5. #5 continuouswave, 27.04.2014
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    Paragraf 35 Abs. 4 steht gleich im ersten Punkt.

    Der Antrag wird gemäß Paragraf 35 Abs. 4 BauGB unter Einhaltung einiger Nebenbestimmungen genehmigt.
     
  6. #6 Baufuchs, 27.04.2014
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    Baufuchs Gast

    Wenn du einen höheren Drempel oder 2-geschossigkeit gewollt hast, hättest Du das im Antrag auf Vorbescheid angeben müssen.

    Die von Dir zitierte Möglichkeit "Bewilligung von Abweichungen" gibt es bei Bauten im Bereich eines Bebauungsplans. Es geht dann darum, Abweichungen von Festsetzungen dieses Bebauungsplans genehmigt zu bekommen.

    Trifft bei Dir nicht zu, da es keinen B.-Plan gibt.
     
  7. rose24

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    Vielleicht geht es aber auch um die max. zulässige Wohnfläche. Dann könntest Du evtl. höher bauen, wenn Du die Grundfläche reduzierst. Ich würde da mal im Bauamt nachfragen. Bei vielen § 35 Abs. 4 -Vorhaben ist genau das der Punkt.
     
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