Entwässerung Hanglage

Diskutiere Entwässerung Hanglage im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Es wurden alle Möglichkeiten dargelegt. Ohne Rückstausicherungen steht im schlechtesten Fall die Suppe nach DIN 46 cm im EG. Mehr lässt sich aus...

  1. #21 Achim Kaiser, 16.05.2014
    Achim Kaiser

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    Es wurden alle Möglichkeiten dargelegt.
    Ohne Rückstausicherungen steht im schlechtesten Fall die Suppe nach DIN 46 cm im EG.

    Mehr lässt sich aus den gegeben Informationen nicht feststellen.

    Zu allem anderen brauchts mehr Input als nen Gebäudeschnitt.
    Der Rest ist sowieso *Risikoabwägung*.
    Die DIN hängt die Anforderungen hoch ... jede Abweichung ---> eigenes Risiko.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  2. Julius

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    Dann sollte man diesen Plan einem unabhängigen Fachmann zur kostenpflichtigen Überprüfung zuleiten!

    Was soll das bringen, ohne Sachverstand auf DEINER Seite hinzuzuziehen?

    Abwägen kann man sinnvoll aber nur auf Basis belastbarer Aussagen. Bisher gibts aber nur angezweifelte einseitige...

    Die wie lauten?
    Einhellige Meinung in Fachkreisen ist:
    Klappen vermeiden, wo es geht. Saubere Lösung ist die Hebeanlage.

    Du warst doch bestimmt schon einmal bei einer Gerichtsverhandlung anwesend?
    Da ist es in solchen Fällen (der Richter war beim Geschehen nicht dabei UND hat keine Fachkenntnis in der Sache) üblich sein, neben evtl. Zeugen sog. "Gutachter" zu bestellen und zu hören...
    Ich hoffe mal nicht, daß heutzutage Richter stattdessen versuchen, sich im Internet schlau zu machen und dann auf externen fachlichen Sachverstand verzichten!
     
  3. #23 Manfred Abt, 16.05.2014
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    ich bin selten so deutlich, aber hier:

    Absoluter Quatsch, du bis nicht dankbar.

    genausowenig wie du die relevanten Fragen beantwortest oder irgend etwas dazulernen willst
    du stiehlst einfach nur fremder Leute Zeit
     
  4. #24 tommyro, 16.05.2014
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    Wenn du so wenig Zeit hast, wieso treibt sich Herr Ingenieur dann hier rum? Was sollen diese ständigen unverschämten Anfeindungen.
    Geht es jetzt hier um die Sache oder nicht?
    Welche Informationen fehlen denn bitte?
    Und niemand zwingt Herrn Ingenieur Abt das zu lesen....
     
  5. #25 gunther1948, 17.05.2014
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    hallo
    in #8 hat der manfred eigentlich schon alles genau erklärt und eine lösung vorgeschlagen.( und den beitrag vom julius nicht vergessen)
    es werden im haus zwei getrennte abwasserstränge gebaut.
    1. abwasser aus dem keller und dem eg wird über die geplante hebeanlage mit rückschlagventil gepumpt.
    2. abwasser aus dem og/dg wird erst hinter der pumpendruckleitung angeschlossen -keine rückschlagklappe erforderlich.
    ökologie hin oder her wenn du halt meinst strom sparen zu müssen gehste zum ka...n in das og.
    der jährliche stromverbrauch der pumpe ( ist ja schon eingeplant) steht in keinem verhältnis zu den kosten einer nur minimalen flutung von räumen und sind für mich kein argument.
    versicherung kann bei nicht din-gerecht die regulierung von schäden ablehnen.
    ein gesundbeten der planung wirste von mir und hier im bef wohl kaum erwarten ( naja wenn das auch in deinen argumenten so aussieht).
    beide, planer und bauunternehmer mit dem vorschlag konfrontieren und beide auf ihre aufgaben hinweisen.
    planer hat din-gerechte planung zu liefern.
    bu muss eigentlich bei nicht normgerechter planung bedenken an der ausführung anmelden.
    (wobei die konstellation mir unklar ist)
    sitzen wohl in dem gleichen büro.

    gruss aus de pfalz
     
  6. Julius

    Julius

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    UND die Durchführung in dem tieferliegenden Übergabeschacht DICHT ausführen.
     
  7. #27 tommyro, 17.05.2014
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    Danke Julius, danke Gunther, ich habe schon befürchtet, dass es DIN gerecht nur mit einer Hebeanlage und doppeltem Abwasserstrang geht. Mit dem Nachteil, dass die Anlage immer läuft wenn Abwasser anfällt.
    Lt. Nachbarn ist noch kein einziger Rückstau seit bestehen des Kanals eingetreten...

    Was haltet ihr von:
    Spielzeughebeanlage für den Keller, hier fallen nur die Abwässer der Waschmaschine an.
    Einen Rückstauhebeanlage für das EG, d.h. eine mit freiem Gefälle zum Kanal, die nur bei Rückstau pumpt und zweiter Strang für das OG.

    Und, da wir hier ja von Risikoabschätzung gesprochen haben: wieso wird denn eigentlich, wenn der Rückstaufall nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit eintreten kann, eine einfache mechanische Rückstauklappe für EG/OG für unvertretbar gehalten? Die könnte man im Rückstaufall schließen und wäre dann im Notfall geschützt. Das man dann für gewisse Zeit die Sanitäranlagen nicht mehr benutzen kann und im Rückstaufall zu Hause sein muss, sind klare Nachteile, aber sonst?

    Viele Grüße vom Laien mit dem Rückstauproblem...
     
  8. H.PF

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    Weil Rückstauklappen automatisch funktionieren müssen... Vergisst man garantiert zu schließen oder es ist garantiert DANN keiner im Haus. Das kannst du völlig vergessen...
     
  9. #29 gunther1948, 17.05.2014
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    hallo
    joo das bekam ich vor 2 jahren auch von jedem erzählt der hier in der fortsetzung meiner wohnstrasse den keller voll hatte (häuser wurden 1960 -1962 gebaut). gefälle in der strasse 10-12%. jeder hat nach der verantwortung der gemeinde geschrien und von zu kleinem querschnitt geschwafelt.

    gruss aus de pfalz
     
  10. #30 Achim Kaiser, 17.05.2014
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    Man sollte wirklich guten Fachleuten immer vor den Koffer schei**en ... das steigert die Wahrscheinlichkeit ne kostenlosen Rat oder Meinung zu nem Thema zu erhalten ungemein. Und ja, manche Antworten passen nicht ins Konzept, sollten aber zum Nachdenken anregen.

    Für weitergehende Abschätzungen fehlts einfach an Informationen. Grundriss des Gebäudes, Umfeld des Gebäudes und Übersicht der öffentlichen Kanalsystems so in der Größenordnung 200 - 500 m ums Gebäude.

    Aus dem Schnitt lässt sich entnehmen, dass das EG (einschl. UG) bei einem langanhaltenden Überlastfall unter Berücksichtigung der DIN-Annahmen 46 cm *absäuft*.
    Nachdem der Einbindepunkt der Hebeanlage UG unter dem Rückstauniveau liegt, kann sie nicht wirklich wirken, denn alles was unten zum abpumpen anfällt läuft im Rückstaufall aus Dusche und WC wieder ins Gebäude.

    Nun kann man ne hochwissenschaftliche Betrachtung anstellen um wieviel cm Druckhöhe ein offener Schachtdeckelvariante über die Belüftungsöffnungen die Lage *entspannt*. Sicherlich fließt in dem Fall die Suppe übers Gelände ums Gebäude aber ich glaube kaum dass das in der Überlastsituation wirklich jemanden interessiert.

    Mit viel Gück reicht das um das Druckniveau soweit abzusenken dass die Brühe *vielleicht* nicht übers EG-WC (-6 cm) ins Gebäude rinnt ... aber über die Dusche ist die Hütte dann schon lange geflutet.

    Nun kannste *nix* tun und dich vielleicht 1x in 1-50 Jahren (je nach Umfeld) über ne abgesoffene Bude freuen.
    (Ich wette mehr als 3x passiert das nicht, dann triffte Maßnahmen gegen *lecker Süppchen inner Bude*.)
    Da kann auch 20 Jahre *nix* sein .... aber wenn dann *blubb blubb blubb* ... (den Fall hatte ich erst letztes Jahr und die Spuren der Fontaine reichen bis an die Decke im EG .... 5 Minuten und ne riesen Sauerei mit lecker Bröckelchen als Beilage. Es kam wirklich große Freude auf).

    Nun kannste *bissle was* tun und das EG über ne für fäkalienhaltige Abwässer geeignete Klappe sichern. Bedeutet aber dass das DG gesondert geführt werden MUSS und du die Klappe min. 1x jährlich zu warten hast und die Schmutzwasserhebeanlage um UG nicht ans EG-Entwässerungssystem angeschlossen werden kann.
    Dann existiert ein minimales Restrisiko für den Fall dass die Rückstauklappe im Rückstaufall versagen könnte, durch mangelnde Wartung oder irgendwelche Feststoffe die ein 100% iges schließen verhindern ... gedaumt verbleibt gegenüber *nix tun* ein Restrisiko von 5 bis 10% ... und deswegen steht in der DIN man soll diese Varante nicht wählen wenn sich nach der Rückstauklappe *hochwertiges* befindet.

    Nun kannste *bissle mehr als bissle was* tun und im Hauskontrollschacht eine Rückstausicherung plus Pümpchen in nem speziellen Kontrollschacht installieren ... da sperrt ne Klappe gegen den Rückstau und die Pumpe schauffelt zusätzlich und das *nur* im Rückstaufall. Genauso wartungsintensiv wie die zuvor beschriebene Variante und das Restrisiko dass die Pumpe genau im Rückstaufall versagt ist auch gegeben ... Restrisiko gedaumt 1 bis 5%.

    Die 3 Varianten kannste mit dem abdecken was ich in Betrag 14 angedeutet habe ....

    und dann gibts die *ganz sichere Variante* ... Hebeanlage mit frostsicherer Rückstauschleife über Straßenniveau ... fürs EG und UG. Die Lösung ist 100% *sicher*, verursacht ständigen Stromverbrauch und hat auch einen höheren Wartungsaufwand als die vorgenannten Lösungen ...

    Wie hoch das Rückstaurisiko tatsächlich ist und ob im Rückstaufall die Brühe auf der Straße rumläuft kann dir keiner von hier aus sagen .... ich kenne genügend Gegenden da trat das *noch nie auf* und ich kenne Orte da haste bei jedem 5. Starkregen an den Schächten Quellen wo die Suppe 50 cm hoch rausquillt und teilweise die Schachtdeckel anhebt ...

    Nun kannste dir überlegen welche Empfehlung von nem Fachmann kommen darf, wenn man die Vollkaskomentalität unserer Rechtssprechung auch nur ansatzweise kennt ...

    Wenn die angesichts der Kosten dann die Tränen in den Augen stehen :
    Dann hilft nur *Freizeichnen* ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. #31 Wiener23, 02.06.2014
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    Stimmen die Höhenanganben?

    Wenn man die Höhenangaben des Gebäudes als richtig betrachtet, müsste
    KD=712,98m üNN und nicht 711,98m üNN sein,
    KS=710,83m üNN und nicht 709,83m üNN sein

    Soviel zum Bautechniker und genehmigter Zeichnung vom Amt.

    edit:
    Wenn die Höhenangaben stimmen, ist zwar die Zeichnung immer noch falsch, aber der
    Sachverhalt entschärft sich.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 02.06.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    So kann man vielleicht junge Ersttäter im Gerichtssaal einschüchtern, aber so benimmt man sich nicht, wenn man für umme ein Problem gelöst haben möchte - auch nicht als Bayer!

    Nein, sie haben "nur" den (schwer) widerlegbaren Stand, die anerkannten Regeln der Technik abzubilden, die als Mindeststandard einzuhalten sind!

    Das könnte auch der Grund sein, warum sich alle so wehren. Je nach (uns unbekannter) Vertragslage könnte es nämlich sein, dass DIE und nicht der TE die Kosten für die aufwändige fachgerechte Lösung zu tragen haben!

    Im Übrigen wäre -> wiener23 zu klären, was denn nun stimmt:
    die gezeichnete Höhenlage (OK FF EG unter RSE)
    die vermaßte Höhenlage (OK FF EG ÜBER RSE)

    Wenn das am besten durch ein Vermessungsbüro geklärt ist, können wir weiter reden.

    Könnte nur sein, dass wir dann über ein anderes Thema reden:
    :bef1006:
     
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