möglicher Ablauf kurzfristiger Umschuldung aufgrund Vertragsänderung?

Diskutiere möglicher Ablauf kurzfristiger Umschuldung aufgrund Vertragsänderung? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, heute ist ein Schreiben meiner finanzierenden Bank eingetrudelt. Es verändern sich allgemeine Vertragsbedingungen und deswegen...

  1. #1 Limburger, 28.04.2014
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    Hallo Zusammen,

    heute ist ein Schreiben meiner finanzierenden Bank eingetrudelt. Es verändern sich allgemeine Vertragsbedingungen und deswegen wird ein kostenfreies Sonderkündigungsrecht zu Ende Juli eingeräumt. Da ich erst vor 5 3/4-Jahren meinen Finanzierungsvertrag abgeschlossen habe, wäre eine Umschuldung eigentlich aktuell kein Thema, aber es lohnt sich wohl drüber nachzudenken, zumal meine Konditionen mit 4,85% nicht die günstigsten sind.

    Hier mal die Daten:

    Ich habe derzeit noch offen ca. 160.000 zu 4,85. Ich würde nur umschulden wollen und keine Sonderzahlung dazugeben. Meine Derzeitige Rate ist bei knapp 1100 Euro, ich könnte auch problemlos bis 1200 gehen. Finanziert hatte ich seinerzeit 190 Tsd. Ich würde im Jahr bis zu 6000 Euro sondertilgen wollen, eine Sondertilgung hatte ich nach den Umbauten auch schon eingezahlt. Unser monatl. Haushaltsnetto liegt bei ca. 4800 Euro mit allerdings 4 Kindern. Allerdings sind Sonderzahlungen und Boni noch nicht dabei. Das Haus hat aktuell einen Wert von ca. 220-250.000 TSD.

    Fragen:

    Wie würde das ablaufen?

    Welche Termine und Fristen muss ich einhalten, damit ich eine GESICHERTE Anschlußfinanzierung habe, ohne Anfang August ohne Finanzierung dazustehen?

    Welche Konditionen wären für mich derzeit realistisch, welche bestenfalls erreichbar?

    Macht es Sinn, meine derzeit finanzierende Bank nach einem Angebot anzusprechen. Very amused werden die ja wohl nicht sein, oder?

    Bin mal gespannt auf Eure Antworten, vielen Dank schon mal.

    Der Limburger
     
  2. R.B.

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    Am besten zuerst einmal Angebote einholen. Bei 10 Jahren Zinsbindung dürfte der Zinssatz irgendwo um 2,5% liegen, vermutlich etwas darunter.

    Bei 1.100,- € Rate bedeutet das eine anf. Tilgung von ca. 6%. Nach 10 Jahren Zinsbindung wäre die Restschuld noch etwa 50T€. Möchtest Du noch SoTi einsetzen, dann könntest Du das Darlehen noch bis zum Ende der Zinsbindung vollständig getilgt haben.

    Ich würde mir gut überlegen ob hier eine Umschuldung nicht sinnvoll wäre, denn in 4 Jahren könnten die Zinsen wieder etwas höher sein. Ich glaube zwar nicht, dass sie gewaltig steigen werden, aber die paar Zehntel könntest Du jetzt schon mitnehmen.

    Man könnte sogar ein bisschen Pokern und die Zinsbindung noch unter 10 Jahre drücken und das freiwerdende Geld in die Tilgung investieren. Da muss man halt mal ein paar Beispiele rechnen. Ich denke aber, mit einer 10 jährigen Zinsbindung könnte man daraus was schlüssiges machen.
     
  3. #3 stockstadt, 28.04.2014
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    Hallo,

    sowas habe ich zwar noch nicht gehört, aber einem "geschenkten Gaul ... usw"
    Was sind denn die Hintergründe?


    Ansonsten mit deinen Daten fleißig an Zins-und Tilgungsrechnern spielen und versuchen, das "Zinsgeschenk" bestmöglich auf dich anzupassen und zu nutzen.
    Auch ein guter Finanzmakler rechnet nochmal und besorgt event. gute Angebote.

    LG
     
  4. #4 toxicmolotow, 28.04.2014
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    Ich frage jetzt absichtlich etwas provokant:

    Bist du dir sicher, dass du die Situation richtig verstanden hast?

    Kein Unternehmen der Welt verzichtet wegen einen "Vertragsänderung" einfach so auf 15.000 Euro Einnahmen.

    Schon gar nicht wenn es nicht nur einen sondern alle, oder zumindest ein paar Verträge betrifft.

    Was für eine Vertragsänderung soll das sein, dass soetwas für eine Bank vertretbar erscheinen lässt, außerordentliche Kündigungen zuzulassen?
     
  5. R.B.

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    Die haben Weihnachten und Ostern zusammen auf den Sommer verlegt. ;)

    Aber evtl. hat der TE nur das Kleingedruckte noch nicht gelesen.
     
  6. #6 Limburger, 28.04.2014
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    Ich bin mir auch wirklich nicht sicher, zumal die Baufinanzierung nicht erwähnt ist. Allerdings habe ich bei der DB nur einen Vertrag. Anbei mal das Schreiben... Wäre in der Tat ein schönes Weihnachtsgeschenk, zumal die Punkte wirklich nur "unwichtig" erscheinen...
     

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  7. #7 toxicmolotow, 28.04.2014
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    Ohhh, wie geil.

    Schick denen die Kündigung der Baufinanzierung mit Verweis auf dein Kündigungsrecht gem. oben gezeigtem Schreiben.

    Ich kringle mich gerade tot. Den Gesichtsausdruck des Sachbearbeiters will ich sehen.

    Und jetzt das was ich denke: Sicher dass du nur das Baudarlehen dort hast und nicht noch ein altes Sparbuch oder so? Dieses Schreiben bekommen alle Kunden aller Banken und Sparkassen früher oder später, da wirklich alle Bamken diese Punkte in ihren AGBs ändern müssen.

    Daraus aber ein Sonderkümdigungsrecht für ein Darlehen abzuleiten ist sehr, sehr, sehr weit hergeholt.

    Mein Tip: Das wird nix.
     
  8. #8 Limburger, 28.04.2014
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    Ich habe nur das Baudarlehen mit dem dazugehörigen Konto dort. Nichts Anderes.

    Hast Du auch noch eine nachvollziehbare Antwort, warum sich das nicht auf die Finanzierung beziehen sollte?

    Der Limburger
     
  9. #9 toxicmolotow, 28.04.2014
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    Weil dann jetzt alle Kredite aller Privat- und Gewerbekunden in Deutschland jetzt gekündigt werden könnten.

    Mit anderen Worten: Allen Banken würde die Geschäftsgrundlage entzogen werden. Dann wäre spätesten Morgen die deutsche Bankwelt bankrott. Übermorgen alle Firmen und in drei Tagen jeder Bürger Deutschlands pleite.

    Das war die Kurzfassung.

    Langfassung gewünscht?

    Das ist eine AGB Änderung wie sie alle paar Jahre mal geschieht auf Grund der Rechtssprechung oder geänderter Gesetze.

    Desshalb aber einem Kreditvertrag mit Zinsbindung kündigen können ist Irrsinn.
     
  10. #10 Limburger, 28.04.2014
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    Das war ja jetzt eine schöne Zusammenfassung von diversen würde und wäre... Zurück zu den Fakten: Woran machst Du an obigem Schreiben fest, das es sich NICHT um meine Baufinanzierung handelt? Denn das dort ein kostenfreies Kündigungsrecht eingeräumt wird, ist wohl unstrittig, oder?
     
  11. #11 toxicmolotow, 28.04.2014
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    Ersetze jedes würde durch wird. Besser? Deutschland ade.

    Kirchensteuerabzug gibt es nur bei Passivkonten (mit Verzinsung). Ein Darlehen ist kein Passivkonto. Macht also nicht viel Sinn, könnte aber in der Tat daran liegen das alle Kunden diesen Brief erhalten.

    Dennoch: Alle genannten Änderungen der AGB bedeuten für den 0815 Privatkunden mit Baufi nur Vorteile, keinerlei Nachteile. Also auch keine Kostensteigerung o.ä. die eine Kündigung tatsächlich begründen würden.

    Ich glaube nicht, dass es ein Darlehen betrifft.
     
  12. Kopp82

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    Dir wird ein kontovertrag zur Kündigung angeboten. Was steht auf deinem BauFi Wisch?

    Ansonsten besteht ein Sonderkündigungsrecht nur, wenn sich Punkte zu deinem Nachteil verändern würden. Wenn dem so wäre, und die Bank akzeptiert deine Kündigung nicht, weil sich nichts zu deinem Nachteil ändert, müsstest du Feststellungsklage bei Gericht einreichen.
    Das dürfte dann Landgericht sein (Streitwert 5.000 EUR - Anwaltszwang).

    Du darfst den AGB widersprechen. Unter Umständen steht der Bank frei, die alten AGB für dich weiterlaufen zu lassen.
     
  13. #13 Limburger, 29.04.2014
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    Eine Kontonummer nebst zugehöriger Filialnummer

    Dann würden sie ja nicht von vorneherein schriftlich das fristlose und kostenlose Kündigungsrecht einräumen.

    Der Limburger
     
  14. Kopp82

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    Meine Frage war wie die Vertragsbezeichnung ist, die du unterschrieben hast bzw. was gegenstand des vertrages ist.
     
  15. #15 Rahbari, 29.04.2014
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    Der Threadersteller hat - wie Millionen andere Kunden - einen 0815-Wisch bekommen, wonach sich die AGBs in zwei kleinen Punkten für Konten ändern.

    Eine verständige Auslegung wird ergeben, dass sich das Kündigungsrecht nicht auf den Grundschuldbesicherten Darlehensvertrag, sondern eben nur auf einen normales Spar-/Girokonto ("Kontovertrag") erstreckt.

    Thread kann also zu. ;)

    P.S. Dies war keine Rechtsberatung, sondern nur eine Privatmeinung ohne Anspruch auf Richtigkeit. ;)
     
  16. #16 stockstadt, 29.04.2014
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    Hallo,

    ich würde einfach mal unter Bezug auf das Schreiben eine Kündigung schreiben.
    Sich dann ein bisschen dumm und stur stellen ... Mal sehen was passiert.

    Ich hatte auch schon mal "Glück" und von einem Formulierungsfehler in einem Darlehensvertrag profitiert.

    LG
     
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