Dampfsperre im Werksvertrag & Dampfbremse verbaut. Was nun?

Diskutiere Dampfsperre im Werksvertrag & Dampfbremse verbaut. Was nun? im Dach Forum im Bereich Neubau; Ja, es wird immer spannender. Waren es wirklich Handwerker? 3/5 latten sind definitiv zu schlank, bis zur Dachlatte dann schon 3 fach...

  1. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Ja, es wird immer spannender. Waren es wirklich Handwerker? 3/5 latten sind definitiv zu schlank, bis zur Dachlatte dann schon 3 fach übereinander:eek:. Thema Randabstände für die Vernagelung war wohl unbekannt.
    Sie werden um einen SV nicht herumkommen. Ob ein Nachbessern durch die Ausführenden Sinn macht bleibt wohl kein Rätsel. Ich tippe auf angemeldeten Holz und Bautenschutz, dann war es sogar Schwarzarbeit.
    Dann noch mehr Dämmung als vorhandene Hohlraumstärke--->also behinderung der Belüftung unter den Pfannen...
     
  2. #42 dannyfuxx, 29.04.2014
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    Ja war defenitiv ein Meisterbetrieb.

    Der SV meinte die 13x6 waren mal 14x7 daher läuft unter der DIN und damit würde das ausreichen.

    Ich bin ja nur Laie und war froh das mal ein SV kam.

    Dieser wurde ausserdem noch von uns bestellt u. bezahlt obwohl keine Abnahme war. Weil die macht der DD ja nie.

    Übrigens war das so auch nicht im WV vereinbart.

    Ich hoffe nur das der SV das auch alles so erkannt hat
     
  3. #43 Kalle88, 29.04.2014
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    Lieber Bauschaden. Der AN muss auch nicht mittels Gutachten irgendetwas beweisen. Die Kennzahlen stehen doch im Produktdatenblatt. Was er nachweisen müsste wäre die Reißfestigkeit. Da es ne simple PE-Folie ist wird das schwer. Was wiederrum zu einer mangelnden Luftdichtigkeitsebene führen kann. Was dann in der Tat ein erheblicher Mangel darstellen würde. Ein Mangel ist es aber nicht, nur weil man von den Empfehlungen des Herstellers abweicht. Haftungstechnisch ist das harakiri aber wer drauf steht - immer machen..

    Zu den Bildern, da enthalte ich mich lieber. Es wurde alles gesagt, zur Sicherheit ebenso. Das sieht für mich wie "Umdeckung 100m² für 3999 €" ohne dem TS jetzt etwas zu unterstellen. Aber unterirdisch trifft es nicht mal ansatzweise...
     
  4. #44 dannyfuxx, 30.04.2014
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    Also für 3999€ war das nicht!!!

    Aber wie ist den nun der verlauf vom SV?

    Der war ja da und hat sich das angeschaut, was passiert den als nächstes?
     
  5. #45 Ralf Dühlmeyer, 30.04.2014
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    Au mann - Such Dir bloß fachkundige Hilfe!

    Abnahme macht nicht der DD, Abnahme machst D U!!! In diesem Falle hättest Du sie verweigern können und müssen!!!

    Wie Dein SV weiter vorgeht, verrät der Dir!
     
  6. #46 dannyfuxx, 30.04.2014
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    Ja die Abnahme hab ich auch verweigert, schriftlich :)

    "Es hat bisher keine Abnahme nach § 640 BGB gegeben
    Ein Vollendung statt Abnahme nach §646 BGB , hat in diesem Fall keine Anwendung. "

    Dies hat er mir auch schriftlich quittiert erhalten zu haben :)

    Naja der SV war recht schnell fertig find ich, nachdem kein Gerüst da ist konnte er ja schlecht aufs Dach. Daher hat er sich dies von innen angeschaut und nach ein paar Rückfragen war er dann auch schon fertig.

    Was aber ganz schön traurig war , als der SV den DD nach dem Produkt fragt und nach der Richtlinie des Herstellers antwortet dieser , das er dies nicht wisse.

    Und auf die Fragen warum im WV und in der RG andere Materialien sind als verbaut , sagte dieser das hab er einfach geändert weil er das immer so macht.

    Immerhin hat er ja das alles so gemacht wie er das immer macht!
     
  7. #47 Gast360547, 30.04.2014
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    Gast360547 Gast

    Moin,

    nur damit das mal wieder geklärt wird:

    Es ist IMMER eine DampfSPERRE!!! Der Begriff bezeichnet einen Werkstoff/ein Produkt.
    Eine Dampfsperre kann unterschiedliche Eigenschaften haben. Sie kann dampfbremsend (> 0,5m - 1.499m) oder sperrend (ab 1.500m) wirken.
    Korrekt betrachtet hat der Dachdecker eine DampfSPERRE eingebaut. Ob die Eigenschaft den Anforderungen Genüge tut, ist wieder eine andere Sache.

    Wer war denn der SV? Gerne als PN schicken.

    M. f. G.

    stefan ibold
     
  8. #48 dannyfuxx, 30.04.2014
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    Also auf erneute Rückfrage bei NoviPRO kam nun dies:

    Aber wie geht den nun der SV vor?
    Laut seine Aussage , obliegt die Verlegefreigabe dem Hersteller.

    Ich wies solangsam nicht mehr weiter :mauer
     
  9. #49 gunther1948, 30.04.2014
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    hallo
    die produktdatenblätter und stellungnahme an den sv mailen.
    mal sehen was er draus macht.

    gruss aus de pfalz
     
  10. #50 bauschaden, 30.04.2014
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    Was ist WV und RG?

    Gruß vom bauschaden
     
  11. #51 saarplaner, 30.04.2014
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  12. #52 bauschaden, 30.04.2014
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    Lieber Kalle88,

    beim Nichtbeachten der Herstellerempfehlungen durch den AN - denn der Hersteller weiß genau, was sein Produkt leistet - besteht hier ein Risiko für den AG, welches er nicht tragen muss. Bis zur Abnahme durch den AG wird der AN nicht nachweisen können, dass die Abweichungen von den Herstellerempfehlungen kein Risiko darstellen.
     
  13. #53 Ralf Dühlmeyer, 30.04.2014
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    Ist es nicht einfach möglich, werter Herr ??? (bauschaden), dass Sie sich aus solchen Debatten, bei denen Sie 0,00 Ahnung haben, einfach mal mit ihrem rechthaberischen Unsinn heraus halten????

    Welches Risiko trägt denn der AG??? Und was kann der DD nicht nachweisen???

    Die technischen Daten sind alle öffentlich zugänglich und können für bauphysikalische & andere Berechnungen, Beurteilungen usw. herangezogen werden!
    Und dann ist das Zeuchs entweder einsetzbar oder eben nicht. Ggf - aber das gilt auch für Produkte mit Freigabe für den Einsatzzweck - ist es streitig, ob die Art der Verarbeitung (Berg und Tal) risikofrei ist.
    Thats it!

    Sie haben schlicht Mist geschrieben und nicht die Grösse das zuzugeben. Statt dessen nebelkerzen Sie hier herum mit irgendwelchen imaginären Risiken! Das nervt gewaltig und verunsichert Andere. Macht es Ihnen Freude, andere Menschen um Ihres Mitteilungsbedürfnisses Willen in Unsicherheit zu stürzen oder was ist die Motivation???
     
  14. #54 dannyfuxx, 30.04.2014
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    Also um das ganze mal konkretter zu Formulieren.

    Das ist das Produktdatenblatt der verbauten DB:

    So ist nun diese Art wie sie verlegt ist richtig oder nicht?
    Und wie hier beschrieben "durch Tackern" ist nicht gemacht worden!
     
  15. #55 Ralf Dühlmeyer, 30.04.2014
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    Sorry - aber liest Du eigentlich, was wir so schreiben????

    Die Verlegung aller Komponenten ist so etwas von Sch....., da ist das Tackern (das nur bei raumseitiger Verlegung nötig ist) so was von egal. Egaler als der Spaten, der in Hamburg umfällt!

    Ob diese Folie auch ohne ausdrückliche Freigabe für die Berg-undTalbahn geeignet ist, hängt vor allem vom Gesamtaufbau ab und muss bauphysikalisch erstmal gerechnet werden.
    Schön ist die Berg-undTalbahn nie, weil im Sparrenbereich der Taupunkt in den Holzquerschnitt gezogen werden kann. Ausserdem ist die Luftdichte erheblich schwerer herzustellen als bei raumseitiger Montage!
     
  16. #56 bauschaden, 30.04.2014
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    Die Einstufung als a.R.d.T. ergibt sich aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen bei der Verwendung dieser Folien beim Entwurf und der Ausführung dieser baulichen Anlagen im Dachbereich, die von der Fachwelt allgemein anerkannt sind und über einen längeren Zeitraum handwerklich erprobt sind.

    In der Leistungserklärung des Herstellers gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) und seinen Garantieerklärungen werden die Eigenschaften des Produkts ausreichend beschrieben und die Beachtung der Normen gefordert.

    Damit erfüllt das Produkt die Anforderungen, die für die Einstufung als aaRdT erforderlich sind. Wäre dieses nicht so, hätte der AN ein Produkt angeboten, welches nicht den Mindestanforderungen entspricht. Ein Bedenkenhinweis durch den AN fehlt mit Sicherheit.
     
  17. #57 Ralf Dühlmeyer, 30.04.2014
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    Hvabehar????
     
  18. #58 Elopant, 30.04.2014
    Elopant

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    Die bei Dir eingebaute Dampfbremse ist nur für eine Verlegung unterhalb der Sparren/Raumseitig geeignet. Nicht für eine schlaufenförmige /Berg-, und Tal Verlegung, da es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei kälteren Aussentemperaturen zum Tauwasserausfall auf den Dachbalken/fragwürdiger Aufdopplung kommen wird. Das gesamte Dach/versuchte Sanierung muß zurückgebaut werden, aber erst nach vernüftiger Planung.
     
  19. #59 Ralf Dühlmeyer, 30.04.2014
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    1) Mag sein das, mag sein das nicht. Erst rechnen (dazu fehlen zu viele Angaben), dann tröten ;)
    2) Wäre es dann unabhängig von Marke&Typ so, weil es dann an Aufbau und/oder Sperrwert liegt, nicht aber an Folie X von Hersteller Y.
    Das würde für alle Folien mit den gleichen bauphysikalischen Daten gelten!
     
  20. #60 bauschaden, 30.04.2014
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    Der AG trägt das Risiko, dass die Berg- und Talverlegung dieser Folie zu Feuchteschäden im Dachbereich führt.

    Der DD kann nicht nachweisen, dass seine von den Verlegeempfehlungen des Herstellers abweichende Verlegung - als eigene Planungsleistung - nicht zu einem Schaden führt. Dieses muss der AG als Risiko nicht hinnehmen.
     
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