Dampfsperre im Werksvertrag & Dampfbremse verbaut. Was nun?

Diskutiere Dampfsperre im Werksvertrag & Dampfbremse verbaut. Was nun? im Dach Forum im Bereich Neubau; Ich bin total verwirrt das es so viele Ansichten gibt:motz kann nun endlich jmd bitte das richtig beantwort? gerne auch per PN

  1. #81 dannyfuxx, 02.05.2014
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    Ich bin total verwirrt das es so viele Ansichten gibt:motz

    kann nun endlich jmd bitte das richtig beantwort?

    gerne auch per PN
     
  2. #82 bauschaden, 02.05.2014
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    Vielleicht, wenn man nur durch durch die Röhre "aus technischer Sicht" schaut.

    Leider kommt nach der "technischen Sicht" die "baurechtliche Sicht".

    Folgend nicht meine Sicht der Dinge, sondern die von Experten, die letztlich darüber entscheiden, ob ein Mangel vorliegt oder nicht:

    Die Missachtung von Herstellervorschriften bei der Verarbeitung von Produkten führt nur insoweit zu einem Werkmangel, als die Verletzung der Produktregeln das Risiko der vertraglichen Verwendungseignung erhöht. Der Mangel besteht dann in der Regel auch nur in der größeren Risikoungewissheit und nicht im Verstoß gegen die Werksanleitung. Siehe: OLG Köln, Urteil vom 20.07.2005 - 11 U 96/04 -, MDR 2006, 147 = BauR 2005, 1681 (Ls.) = BeckRS 2005, 09831.

    … Natürlich kann es zugesichert sein oder (heute) zur Beschaffenheitsvereinbarung gehören, auch die Herstellerregeln einzuhalten; das ist Auslegungsfrage. Im Regelfall kommt es für den Werkmangel jedoch nicht auf den Weg zum Ziel, sondern auf den [Werk]-Erfolg an. Dieser ist bei einer Verletzung von Herstellervorschriften nur verfehlt, wenn das vertragliche Ergebnis nicht sicher erreicht ist, sondern (wenn auch ungewisse) Risiken verbleiben. Solche Risiken liegen allerdings nahe, wenn es sich um unerprobte Produkte handelt und der Hersteller sie gerade mit seinen Verarbeitungsvorschriften eingeführt hat. Die Entscheidung des OLG Köln entspricht im Kern der BGH-Rechtsprechung (zuletzt: BGH, 09.01.2003 - VII ZR 181/00 -, IBR 2003, 186) und bedeutet deshalb eine erfreuliche Klarstellung. Zum sorglosen Umgang mit Verlegeregeln sollte sie allerdings nicht verleiten. Siehe: IBR 2005, 530.

    Fazit:
    Mit der hier dargestellten Berg- und Talverlegung der Folie hat der DD nicht den Werkerfolg erreicht. Die Risikoungewissheit hinsichtlich der Verlegetechnik verbleibt zusätzlich beim AG.
     
  3. #83 bauschaden, 02.05.2014
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    Welche verschiedenen Ansichten über was?
     
  4. Neutal

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    @Bauschaden: Lange lese ich jetzt mit. Sie verrennen sich hier gerade und vesuchen auf teufel komm raus Ihre Sichtweise zu rechtfertigen. Das führt zu nichts und verunsichert den TE.
     
  5. #85 bauschaden, 02.05.2014
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    Gibt es auch Konkretes hierzu von Ihnen?
     
  6. #86 Ralf Dühlmeyer, 02.05.2014
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    Wieso - Sie haben doch die juristische, bauphysikalische, bautechnische und sprachliche Weisheit mit solch grossen Löffeln gefressen, dass Sie auf kein noch so stichhaltiges Argument eingehen, sondern bestenfalls in den Aalmodus verfallen und sich so lange winden, bis Sie mal wieder meinen sich gerettet zu haben.
    Leider treiben Sie damit andere Laien in Angst, Schrecken und falsche Ansichten!

    In Hannover stehen jede Menge Schrebergärten leer - da wäre Ihre Zeit sinnvoller angebracht als damit, hier andere Laien zu verwirren.
     
  7. Neutal

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    Ja, und das wurde hier schon mehrfach genannt. Niemand hier kennt, außer in Auszügen, das Vertragswerk, die Art der Absprachen, den Auftrag im Wortlaut.
    Der einzige Weg für den TE ist es sich einen Sachverständigen an die Seite zu nehmen und mit den Erkenntnissen einen Baufachanwalt aufzusuchen, so denn der DD nich selber einlenkt und nachbessert.
    Allein die Aussage des Hersteller das seine DB für diesen Zweck nicht geeignet ist reicht nicht aus. Die meisten Hersteller geben auch Produkte für Anwendungen frei die dann stark gegen das aktuelle Regelwerk verstoßen.
    Die Begutachtung sollte also aufgrund der aktuell gültigen Fachregeln im Dachdeckerhandwerk erfolgen. Der Preis für die Arbeiten wurde vom TE schon im Vorfeld akzeptiert, sonst wäre der Auftrag nicht zustande gekommen. Ob jetzt ein Sparren oder der Schornstein abgezogen oder übermessen werden ist eher zweitrangig
     
  8. #88 dannyfuxx, 29.05.2014
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    Hallo an alle,

    Gutachten ist da, einmal neu!

    Frage:

    Im Gutachten sind keine Preis o.ä. notiert.

    Wie gestalltet sich jetzt der Vorgang weiter?
    Was muss ich tun?


    mfg
     
  9. #89 gunther1948, 29.05.2014
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    hallo
    siehe #27 + # 29

    gruss aus de pfalz
     
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