Bauhöhenbeschränkung gemäß Kaufvertrag - wer hat Recht?

Diskutiere Bauhöhenbeschränkung gemäß Kaufvertrag - wer hat Recht? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Nutzername - einfach mal Brille putzen Der First im Schnitt ist mit 8,75 gekennzeichnet. (oups) Ja, aber das ist ja das höhergelegene Haus. Und...

  1. #21 Nutzername, 27.05.2014
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    Ja, aber das ist ja das höhergelegene Haus. Und ich dachte, das gehört dem Verkäufer.
     
  2. #22 Annette1968, 27.05.2014
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    Aber unterhalb der 3, 75 tauchen beim haus des TE nochmal 0, 26 cm auf
     
  3. #23 Nutzername, 27.05.2014
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    Danke (die hab ich wirklich übersehen), damit sind's dann 8,76. Kommt zumindest besser hin, obwohl's schon lustig ist, dass textlich eine Begrenzung von 8,75 gefordert wird und der Plan dann 8,76 ausweist.

    Dann wäre aber immer noch das Problem, dass der Plan ja recht deutlich eine Traufhöhe ausweist (auch wenn möglicherweise textlich nur auf die Firsthöhe eingegangen wird).
     
  4. #24 Spardorfer, 27.05.2014
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    Dass der Notar hier ne schwache Leistung abgegeben hat, ist klar.
    Der VK beabsichtigt den Vertrag nachträglich anpassen zu lassen, wie genau, wissen wir (noch) nicht.

    Maßgeblich ist das Nord-Bodenniveau, das ergibt sich automatisch aus der Zeichnung


    Haben uns der Einfachheit halber auf 8,75m geeinigt, da 8,76m noch krummer erscheinen.

    Dass in dem Plan eine Traufhöhe angegeben ist, liegt imho nur daran, dass ja irgendwie ein Haus dargestellt werden muss. Ein Viereck oder Kreis tut es hier nicht. Jedoch ist die Traufhöhe weder eine Dienstbarkeit, noch vertraglich festgeschrieben, meine ich. Sinn und Zweck der Illustration ist die Darstellung / Berechnung der Verschattung. Sonst müssten wir ja exakt so bauen im in der illustrierten Zeichnung!

    Das im Vertrag eingezeichnete Haus E+D (45°) misst übrigens 12x9,5x8,76m.
    Unser geplantes Haus E+I+D (32°) misst bei gleichem Bezugspunkt ~11,25x9x8,33m

    Wo das nachteilig bei der Verschattung sein soll, verstehe ich noch immer nicht. Werde später mal Vergleichs-Schnittbilder einfügen.
    In der Diskussion ist noch die DN auf 34° zu ändern, d.h. bei gleicher Firsthöhe dann 25cm weniger Traufhöhe (ein letzter Versuch des Entgegenkommens).


    So, nun die Frage aller Fragen:

    Angenommen das Haus ist schon im Bau oder fertig, er klagt gegen die Gemeinde, die die Baugenehmigung erteilt hat, und gewinnt...
    Was passiert dann? Wer zahlt dann was?
     
  5. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Jetzt wird's kurios. Was hat die Baugenehmigung, Gemeinde mit der privatrechtlichen Vereinbarung zu tun?
     
  6. #26 Der Bauberater, 27.05.2014
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    Er würde nie gewinnen. Nicht gegen die untere Baurechtsbehörde sondern gegen dich.
    Die Baubehörde genehmigt (d)einen Bauantrag nach geltendem (öffentlichen) Bauplanungs- und Ordnungsrecht, unbeschadet Rechte Dritter. Wenn dir das Grundstück überhaupt nicht gehört oder du einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Verkäufer hast, nachdem du das Grundstück überhaupt nicht bebauen darfst, dann hast Du ein Problem und nicht die Baurechtsbehörde.
     
  7. #27 Thomas B, 27.05.2014
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    Nein, das ist so nicht korrekt.

    Klagen kann der Nachbar immer nur gegen die erteilende Baubehörde, wenn diese zu Unrecht eine Baugenehmigung erteilt hat. Gegen den BH kann er nicht klagen, weil der hat ja nicht die BG erteilt, sondern "nur" um die Bewilligung des Bauantrages gebeten.

    Anders sieht es mit zusätzlichen privatrechtlichen Regulierungen aus. Sind diese nicht eingehalten, so kann der Nachbar dann natürlich gegen diesen speziellen Verstoß klagen. Aber mit welcher Wirkung? Rückbau? Wäre das (einen verstoß einmal vorausgesetzt) angemessen?
     
  8. #28 Spardorfer, 27.05.2014
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    Er könnte klagen:

    a) gegen die Notarin - wozu auch immer
    b) gegen die Behörde - ohne wirkliche Argumente
    c) gegen uns privatrechtlich - imho ohne Aussicht auf Erfolg, dafür aber einer Schadensersatzklage gegen ihn wegen Verzugskosten wenn es länger dauert
     
  9. Eric

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    Wenn Du Dir so sicher bist: Warum fragst Du dann hier?

    Teil 2 des Satzes ist in jedem Fall abwegig. Es hindert Dich ja keiner, nach Erhalt der Baugenehmigung zu bauen, wenn Du Dir mit der privatrechtlichen Dienstbarkeit so sicher bist. Der Nachbar müßte dann mit einer eV kommen oder nach Baubeginn auf Abriß klagen. Negative Feststellungsklage wäre da schon eher eine Option, wenn es nicht doch noch zu einer einvernehmlichen Regelung kommen sollte.

    Warum nicht? Verstoß gegen die Dienstbarkeit--> Bauen auf eigenes Risiko, sofern der TE die Vereinbarung falsch auslegt, was das Gericht zu entscheiden hat.
     
  10. #30 Spardorfer, 28.05.2014
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    Es geht mir nicht darum vor Gericht Recht zu bekommen, obwohl nach erster rechtlicher Beratung klar zu unseren Gunsten zu stehen scheint.

    Mir geht es darum es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, nur komm ich beim VK mit reiner Logik scheinbar nicht weiter.

    Die Schnitte... Asche auf mein Haupt, kommen nach
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 28.05.2014
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    Entweder lässt Du Dir von ihm diktieren, wie er Dein Haus gern hätte (und lässt ihn das VOR Bauantrag gegenzeichnen) oder Du baust Dein Haus und wartest ab, was er macht.
    Möglichkeit 3: Grundstück verkaufen und woanders bauen.
     
  12. #32 Spardorfer, 29.05.2014
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    so, die Architekten waren schnell und fleißig, so dass statt einer Handskizze noch sogar alles mit DXFs zusammengepackt werden konnte

    vergleich_sonnenstand.jpg

    Weshalb der Bezugspunkt nun etwas weiter nördlich (links, also etwas höher) angesetzt wurde, keine Ahnung, aber nun sind wir gespannt ob der Groschen gefallen ist.

    @Ralf:
    Variante 1 - hätte er selbst machen können - VOR dem Verkauf
    Variante 2 - ich hoffe wir haben nun einen gemeinsamen Nenner
    Variante 3 - fällt definitiv aus, Grundstücke sind hier Mangelware
     
  13. #33 Spardorfer, 23.06.2014
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    The neverending story continues, again ;)

    Stand der Dinge:

    Wir haben eine Tektur des Bauantrags (Verzicht Kniestock im DG, anpassen der Dachneigung von 32° auf 34°) auf eigene Kosten vorbereitet.
    Zudem wurde vereinbart, dass der VK mit seinem Architekten einmalig (auf seine Kosten) die Einhaltung der Höhe bei der Bodenplatte prüfen darf.

    Der Vk hat sich damit arrangiert und die Tektur unterschrieben, ebenso die anderen Nachbarn.
    Diese ist nun eingereicht und wartet auf Bearbeitung, soweit so gut, könnte man meinen... aber es geht weiter.
    Nun möchte er notariell rechtsgültig bestätigen lassen (eventuell als Anhang oder Zusatz für den Kaufvertrag) dass:

    Der VK bereut mittlerweile seine Unterschrift und glaubt leider, dass wir trotzdem so bauen könnten wie wir wöllten, unabhängig vom eingereichten Plan, jenseits aller zulässigen Toleranzen.

    Abgesehen davon, dass allein unser Architekt für die Bauüberwachung zuständig ist, möchten wir nicht dass uns die Daumenschrauben weiter angezogen werden.
    Wie kann man das vernünftig versuchen zu argumentieren, dass wir uns nicht nur an den Plan halten wollen, sondern auch müssen?

    Zu guter Letzt behauptet er nun der Grundstückskaufvertrag sei eigentlich nichtig und jederzeit widerrufbar, warum genau, das weiss ich (noch) nicht.
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 23.06.2014
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    Wie lautet doch gleich die Signatur eines Users hier sinngemäß:

    Diskutiere nicht mit Idioten. Die ziehen Dich auf ihr Niveau herab und schlagen Dich dort mit ihrer Erfahrung.
     
  15. #35 Spardorfer, 23.06.2014
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    Ich maße mir nicht an den VK als solchen zu bezeichnen, der Mann ist Professor, nur leider nicht im technischen Bereich.
    Wir hoffen dass sich die Gemüter wieder beruhigen, nachdem nun klar eine rote Linie gezogen wurde.

    Das Positive ist, wir kommunizieren immerhin noch miteinander.
    Und was wir daraus gelernt haben: Alles persönlich zu besprechen bietet mehr Chancen als endlose Mails. Jedoch im Zweifelsfall nur mit Protokoll.
     
  16. #36 StefanMeier, 23.06.2014
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    Trotz Professurbeamtenbesoldung musste er jedoch sein Teilgrundstück verramschen.
    Warum?
     
  17. #37 Ralf Wortmann, 23.06.2014
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    Ihr müsst natürlich keine Ergänzung zum Notarvertrag aufsetzen lassen und auch sonst nichts unterschreiben.

    Sag ihm, dass eure mündlichen Absprache für euch bindend sind. Fordere Gelassenheit und Vertrauen ein und sag ihm, dass seine Forderung, sowas notariell fixieren zu lassen, der Unterstellung gleichkommt, ihr würdet euch an mündliche Vereinbarungen nicht halten. Aus diesem Grund käme eine schriftliche Fixierung dieser mündlichen Vereinbarung nicht in Frage. Er müsse sich gedulden, bis das Haus steht, dann werde er erkennen, dass ihr das Vertrauen, dass er im Rahmen seiner mündlichen Vereinbarung in euch gesetzt hat, verdient.
     
  18. #38 Spardorfer, 04.07.2014
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    Verkauft hat er wohl, damit der zu pflegende Garten kleiner wird...

    The show must go on.... Mail vom VK

    Wie man es macht, es ist verkehrt. Zu unseren Zusagen mit 1x Nachmessen stehen wir weiterhin, ebenso dass wir nicht anders bauen wollen als in der eingereichten Tektur, obwohl wir mehr dürften.

    Unser Architekt unterstützt uns nach Kräften und hat uns auch noch mehrmals und ausdrücklich davon abgeraten da was zu unterschreiben, wie ihr hier und jeder andere auch, der den Bezug zur Realität nicht verloren hat. Zusätzlich kann er ja die Überprüfung der Maße bei der Gemeinde beantragen. Aber er hat unserer Meinung nach so gar nichts auf der Baustelle zu suchen, abgesehen von der Verletzungsgefahr und der Haftungsfrage im Schadensfall. Hier haben wir sprichwörtlich die Grenze gezogen, sonst sucht er dann noch unsere Tapeten aus
     
  19. #39 SirSydom, 04.07.2014
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    ach du Schei...benkleister.
     
  20. Taipan

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    Langsam frage ich mich, ob Du oder Deine Anwaältin nicht merkbefreit sind. Dein Nachbar drocht Dir mit einem Rechtsstreit mit aus Deiner Meinung unbeweisbaren Vorwürfen.

    Und DU hast nichts besseres zu tun und ihm in Form von Mails noch Futter zu geben? Manchmal habe ich das Gefühl die Leute habe den Kopf wirklich nur zum Haare schneiden.

    Du stellst sofort jegliche Kommunikation zum Thema mit dem Nachbarn ein. Du druckst jede Mail aus, die der Dir schickt und wirst den Platz verlassen, wenn er mündlich mit dem Thema anfängt. ER ist am Zuge dir die Klage zu zustellen. Und dann agiert AUSSCHLIESSLICH deine Anwältin, Die Du mit jeglicher auch scheinbar noch so unwichtigen Information versorgst, damit sie umfänglich informiert ist.

    Jegliche Post, die Du von ihm erhältst, wird ohne eine Reaktion an die Anwältin weitergeleitet.
     
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