Bauhöhenbeschränkung gemäß Kaufvertrag - wer hat Recht?

Diskutiere Bauhöhenbeschränkung gemäß Kaufvertrag - wer hat Recht? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Was soll man dazu sagen ausser: Manche Probleme lösen sich biologisch

  1. #61 Ralf Dühlmeyer, 26.02.2015
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    Was soll man dazu sagen ausser: Manche Probleme lösen sich biologisch
     
  2. #62 Spardorfer, 27.02.2015
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    Nun, alles richtig haben wir wohl nicht gemacht, sonst gäbe es den Knatsch nicht.

    Die "biologische Lösung" (;)) dauert wohl noch etwas, mir wäre eine vorherige lieb.
    Auf meinen Einwand dass unser Bauvorhaben mit der Genehmigung des Bauantrags vom Landratsamt legitimiert ist, unsere privatrechtliche Vereinbarung bzgl. Höhe sogar übererfüllt, antwortete er heute:

    Ich glaube langsam dass er, wenn er vor einer Wand steht, nicht erkennt, dass es da nicht weiter geht. :mauer:mega_lol:
     
  3. #63 lastdrop, 27.02.2015
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    Wenn Reden nix mehr bringt, würde ich es auch lassen, kostet nur Nerven.
     
  4. #64 Anda2012, 28.02.2015
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Ich denke, Euer Fehler war: Ihr habt das Grundstück gekauft, ansonsten Hut ab, du wirkst immer noch halbwegs friedfertig hier oder bist Du eher fertig mit den Nerven?
     
  5. R.B.

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    Ich würde langsam mal darüber nachdenken, ob man diesen Nachbarn nicht an Deinen "Unkosten" beteiligen kann. Manchmal muss man in die Offensive gehen, ob es einem passt oder nicht. Ob der Zeitpunkt bereits gekommen ist, das solltest Du mal mit deinem Anwalt besprechen.
     
  6. #66 Spardorfer, 09.06.2015
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    Fertig mit den Nerven nicht, ich lasse das Ganze nicht an mich ran.

    Neuster Clou:
    Er war beim Anwalt, der meinte, sofern die Klage überhaupt zugelassen würde, wäre sie innerhalb von 10 min vom Tisch.
    Das erzählt er mir so freimütig, legt aber dann gleich nach, dass der Anwalt vorschlägt dass wir noch 25€/m² nachzahlen. Das wären knapp 11k€.
    Begründung: Verstoß gegen "Treu und Glauben".

    Wir lassen es auf uns zu kommen
     
  7. #67 lastdrop, 09.06.2015
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    Die Argumente werden schwächer und schwächer ...
     
  8. manni

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    Bitte weiter berichten. Das ist so spannend.
     
  9. #69 Kater432, 09.06.2015
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    wer braucht schon fernsehen

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  10. #70 Ralf Dühlmeyer, 09.06.2015
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    Irgendwie erinnert mich die Posse an folgendes:

    "Wieso einer??? HUNDERTE!!
     
  11. #71 andreas2906, 09.06.2015
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    Soo - alles gelesen - wie geil ist das denn... :bef1007:

    Eine kleine Frage in diesem Zusammenhang an den Hr. Wortmann - ist es in so einem Fall nicht möglich, dank offensichtlicher geistiger Umnachtung des Herrn Nachbarn über einen Zivilprozess vor dem Vormundschaftgericht die Entmündigung oder zumindest die beschränkte Geschäftsfähigkeit zu prozessieren? Damit wäre einigen offensichtlich geholfen und der Herr Nachbar auch beschäftigt.

    PS @ TE
    Ich wäre da deutlich unentspannter gewesen und hätte den mit Nachdruck von Anfang an in seine Schranken verwiesen. Erst recht hätte ich mir nicht in mein Haus reinreden lassen. RESPEKT dafür!
     
  12. #72 Ralf Dühlmeyer, 09.06.2015
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    Vor die Einschränkung der bürderlichen Rechte hat der Gesetzgeber zu Recht sehr hohe Hürden gestellt. Was meinst Du, wie viele Erben sonst auf dem Wege das Zugriffsdatum auf das Erbe vorziehen würden.

    Das dabei ein paar Wirrköppe wie dieser hier durch die Gegend trollen können, ist halt so. Aber lieber so als Ruckzuck inne Klapse. Das passiert trotzdem immer noch viel zu vielen in diesem Land.
     
  13. #73 andreas2906, 09.06.2015
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    Das die Hürden existieren ist mir bewusst - ich weiß nur nicht, wie die Aussicht auf Erfolg sein könnte.

    Das dies manchmal einfacher ist als Gedacht ( Systembedingt - Richter verlässt sich auf Gutachter - Gutachter hat keine Zeit und schreibt aus 3min Gespräch 30 Seiten Gutachten, etc.pp ) hab ich allerdings persönlich auch schon mitbekommen...

    Zumindest kann man die behördliche Mühlen in Schwung bringen und den Datterkreis beschäftigen. Von Klappse is ja nicht gleich die Rede - ein Vormund für die beschränkte Geschäftsfähigkeit ist eher das, was angesetzt wird.
     
  14. #74 Ralf Dühlmeyer, 09.06.2015
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    Ich formuliers mal anders:

    Eine Gesellschaft muss solche Wirrköppe aushalten. Das was Du da andenkst, ist der Anfang, der da endet, wo wir schon mal waren. Unwertes Leben (nach der jeweils selbstgemachten Definition) wegsperren bis ausmerzen.

    Dann lieber aushalten. Schneller als Du denkst, könnte ein Nachbar/Kollege/Neider bei Deinen gewisslich vorhandenen (weil jeder welche hat) Marotten an gleiches denken.
     
  15. #75 ThomasMD, 09.06.2015
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    Ich weiß ja, dass ihr Schwierigkeiten mit dem harten und dem weichen Dee und Gaa habt, aber es heißt Tattergreis. :e_smiley_brille02:
     
  16. #76 Ralf Dühlmeyer, 09.06.2015
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    :mega_lol::mega_lol::mega_lol::mega_lol::mega_lol: ymmd
     
  18. #78 Ralf Wortmann, 09.06.2015
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    Von „offensichtiger geistiger Umnachtung“ kann keine Rede sein. Der Herr wäre sicherlich tödlich beleidigt, wenn du ihn mit dieser mehr als kühnen Behauptung konfrontieren würdest. Das ist vielmehr der ganz normale Wahnsinn in nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen, mit dem sich nicht nur Anwälte, sondern mitunter auch Architekten beschäftigen müssen.

    Das Betreuungsrecht ist nicht dazu da, den Betroffenen zu ärgern, sondern um ihm zu helfen.
     
  19. #79 ThomasMD, 09.06.2015
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    Und von denen sie ungern aber ganz gut leben können.:D

    Schön, dass Du wieder da bist...
     
  20. #80 Spardorfer, 09.06.2015
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    Das Ganze spielt in Mittelfranken, da liegen nur Nuancen zwischen T/D, K/G und P/B. :D

    Ihn für nicht mündig erklären zu lassen könnte auch ein Eigentor werden - am Ende wäre dann der Vertrag ungültig...
    Für geistig umnachtet halte ich ihn sicher nicht, nur hat er sich da mMn in was verlaufen, was er wohl nicht sein lassen kann.
    Wohl Prinzipsache und Ärger über eigene gemachte Fehler und dem "zu günstigen" Preis.
    Trotzdem ist der Ton in der Regel freundlich, wenn er nicht wieder ne unbedachte Äußerung macht (es gab schon Vergleiche mit der "Scharia-Polizei" und "Nazi-Richtern").

    Von dem Tipp ihm ne Münze zu geben und zu sagen "erzählen Sie es der Parkuhr" halten mich noch meine Frau und unser Architekt ab.
    Vielleicht sollte ich ihm stattdessen den Link zu diesem Thread hier schicken? :shades
     
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