Bauhöhenbeschränkung gemäß Kaufvertrag - wer hat Recht?

Diskutiere Bauhöhenbeschränkung gemäß Kaufvertrag - wer hat Recht? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Von dem Tipp ihm ne Münze zu geben und zu sagen "erzählen Sie es der Parkuhr" halten mich noch meine Frau und unser Architekt ab. :mega_lol:

  1. #81 SirSydom, 10.06.2015
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  2. oberh

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    Dann verklage Deinen Architekten, entmündige Deine Frau und gib ihm endlich die Münze!

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  3. Roth

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    Prof in Erlangen ist/war er nicht zufällig? ;-)
     
  4. #84 Spardorfer, 15.02.2016
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    so, ich grabe das Ganze mal wieder aus, da es immer noch nicht geklärt ist. Beide Seiten sind aber wieder gesprächsbereit.
    Zwischendrin wars mal unschön als er meinte mit den Nachbarn eine Sammelklage gegen mich zu organisieren. Alle Nachbarn, die ich daruf nin angesprochen habe, wussten davon aber nichts. Mein Gegenzug wäre dann eine Unterlassungsklage gewesen bis alles richterlich geklärt würde.

    Soweit ist es aber nicht gekommen, aktuell fehlt uns ein Geldwert für die Dienstbarkeit (Bauhöhenbeschränkung). Eine Überlegung ist es diese löschen zu lassen und dafür einen Ausgleich zu zahlen. Die Frage ist: was wäre hier angemessen?

    a) x Euro pro Quadratmeter
    b) y Prozent vom Grundstückskaufpreis
    c) z Przent der gesamten Bausumme
    d) ganz was Anderes (was?)

    Bitte um Eure gedanken dazu
     
  5. #85 Scoundrel, 15.02.2016
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    Sachen gibt es die gibt es gar nicht!
    Habe mir gerade den Thread durchgelesen. Meine Hochachtung. Wie kann man so ruhig bleiben und immer das Miteinander suchen, dabei aber selbst Kompromisse eingehen?

    Sammelklage wegen was? :irre

    Warum wollt Ihr die Dienstbarkeit löschen lassen? Gebaut ist doch bereits? Nur damit der Nachbar dann Ruhe gibt?
     
  6. #86 Spardorfer, 07.04.2016
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    @Scoundrel: Sammelklage wegen Ästhetik, glaube ich. Gestern ging es ihm aber wieder darum dass er sich über den Tisch gezogen fühlt. Wir haben nicht gebaut wie er das vore hatte.

    Es geht nun (immer noch, oder wieder) weiter... das Thema lässt ihn nicht los. Und es kommt noch dicker.

    Seine Befürchtung: wir reißen das Dach wieder runter und stocken noch eine Etage auf. Möglicher Grund: Die Flüchtlingspolitik der Frau A.M.
    Dann würde aufgrund der entstehenden Wohnungsnot ein solcher Umbau mit 250k€ gefördert werden können, was wir ja sicher mit machen würden, um den benötigten Wohnraum zu schaffen. :wow
    Die Argumentation, dass dies aufgrund der Abstandsflächen gar nicht möglich sei, zog nicht, denn dann würde halt einfach die Bauordnung angepasst werden.

    Ihm schriftlich zu geben dass wir zu seinen Lebzeiten garantiert nicht aufstocken, reichte ihm nicht aus, weil er ja auch noch an seine Erben denken müsse.
    Was soll man da noch sagen. Münzen hatte ich gestern leider nicht in der Tasche, daher hab ich ihm dann den Link zu diesem Thread geschickt und eine Mail an das Notariat und ihn verfasst:


    Er ist sich völlig sicher, dass wir gegen Treu und Glauben verstoßen haben und den Vertrag nicht erfüllt haben.
    Ich glaube allerdings dass er nicht verstanden hat was unsere Dienstbarkeit bedeutet. Darin ist nicht die Form des Hauses festgeschrieben, sondern die maximal zulässige Höhe, "zur Sicherung des Lichteinfalls"(!)

    Er ist jedoch immer noch fest davon überzeugt, dass unser Haus zu hoch gebaut ist, trotz aller Gegenstimmen (auch sein Sohn, sein Architekt usw). Allen Zahlen zum Trotz, wir hätten gemauschelt.
    Dass unser Haus 50cm weniger breit, 50cm weniger lang und 43 cm weniger Firsthöhe hat wie das Haus in der Sonnenstandssimulation aus dem Vertrag - das wird ignoriert.

    Selbst wenn er klagt und von gerichtlicher Seite bestätigt wird, dass wir alles eingehalten haben, wird er es, meiner Meinung nach, nicht akzeptieren. :mauer

    Er meinte das der Bauherr bestimmt wie gebaut wird. Auf den Hinweis dass wir das seien und nicht mehr, meinte der der Besitzer, was wir ja nun auch sind...
     
  7. jens

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    Ich hab das auch gelesen ...
    Hab selber Erfahrungen mit sowas. Nicht lustig. Es gibt Leute, die machen Einspruch drei Jahre nach behördlicher Abnahme des Bauprojekts mit der Begründung, sie seien nun doch nicht mehr einverstanden mit den Plänen, die sie damals bei der Eingabe unterschrieben haben ...
    Im Nachhinein: Es wäre besser gewesen, nichts zu schreiben, denn später wird dir entgegengehalten, was du geschrieben hast in der Hoffnung, die Sache freundschaftlich aus dem Weg zu schaffen.

    Versuch nicht festzustellen, was sein Motiv ist. Du wirst es nicht nachvollziehen können. In Deinem Fall würde ich, was ja auch Herr Wortmann und andere geraten haben, wirklich einfach gar nichts machen. Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter.

    Es kommt ja vor, dass zwei unterschiedlicher Ansicht über eine Sache sind. Dann stellt ein Gericht eben fest, wer Recht hat und wer nicht. Dazu ist es da. Dazu muss man nicht mit unzurechnungsfähig usw. kommen.
    Damit es nicht allzu schwierig ist, steht ja in der Dienstbarkeit im Grundbuch, was gilt. Firsthöhe ab Grund Nordseite 8.75. Alles andere geht ihn nichts an und darüber muss man auch nicht feilschen. Hätte er was gegen einen Kniestock gehabt, hätte er das eben auch ins Grundbuch anmerken lassen müssen.
     
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