Blitzableiter notwendig

Diskutiere Blitzableiter notwendig im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, im Nachbardorf ist vor kurzem der Blitz in den Schornstein eines gerade fertigbezogenen Hauses eingeschlagen; der Möbelwagen war quasi...

  1. Gwenny

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    Hallo,

    im Nachbardorf ist vor kurzem der Blitz in den Schornstein eines gerade fertigbezogenen Hauses eingeschlagen; der Möbelwagen war quasi gerade weg als das Gewitter aufzog. Es gab dort keinen Blitzableiter. Zum Glück gab es keine Personen-, allerdings erheblichen Sachschaden.

    Ich habe auch keinen Blitzableiter weder einen Ringerder o.ä.
    Mein Pultdach hat ein(e) Alu-Dachabschlußprofil /Alu-Blende. Dachrinne ist aus Titanzinkblech. Des weiteren bestehen die Eckprofile an den Hausecken aus Aluminium.
    Brauchen wir auch einen Blitzableiter? Woran wird das festgemacht?
     
  2. #2 saarplaner, 29.04.2014
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  3. Jonny

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    nicht an der menge an Metallteilen am haus.

    Höhe, Lage, Umgebung, Nutzung, ...
    sowas ist entscheidend.

    Grüsse
    Jonny
     
  4. #4 Amibobo, 29.04.2014
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    Das Thema Blitzschutz hab ich nur kurz angerissen, als wir mit einem Bauträger die Details seines Angebots für ein RMH diskutiert haben. Damals hies es, ein Blitzschutz ist hilfreich, wenn der Blitz einschlägt, aber er würde auch Blitze anziehen - quasi mit Blitzableiter schlägt es wahrscheinlicher ein als ohne und wenn wir einen Blitzschutz haben, die Nachbarn der anderen Reihenhäuser nicht kann es passieren, dass der Blitz in einem Nachbarhaus einschlägt angezogen durch unseren Blitzschutz. Darum sollen wir uns das mit dem Blitzschutz nochmal überlegen (es war keine exponierte Lage dass eine besondere Gefährdung vorgelegen hätte). Da es aus anderen Gründen nichts mit dem Objekt wurde habe ich noch keinen Fachmann gefragt, was an der These dran ist.
     
  5. Jonny

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    Halte ich für Blö....., konnte soweit ich weiss noch nie bewiesen werden.

    Grüsse
    Jonny
     
  6. #6 karo1170, 29.04.2014
    karo1170

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    1. Die jeweilige LBO befragen, ob fuer den Gebaeudetyp ein Blitzschutz gefordert wird.
    2. Risikoanalyse gem DIN EN 62305-2 erstellen.
    3. Wenn Blitzschutz gesetzlich gefordert oder auf Grund der Risikoanalyse empfehlenswert ist, dann geht es an die Planung des aeusseren Blitzschutzes, der Erdungsanlage und des inneren Blitzschutzes.
     
  7. Gwenny

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    LBO sagt: Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.

    Damit kann man ja erstmal nicht viel anfangen. Müsste der Architekt sowas wissen? Meiner hat mich nämlich nicht darauf hingewiesen...

    Wer macht sowas?
     
  8. #8 karo1170, 30.04.2014
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    Naja, die Lage deines Hauses (exponiert, geschuetzt...) und die Blitzhäufigkeit (BLIDS) in deiner Region, die Bauart (Massivdach, Reetdeckung...) und die Nutzung (Wohnhaus, Kita, Versammlungsstätte...) geben dir doch schon mal eine gute Orientierung. Die Schwere der Folgen eines Blitzeinschlages (Personen und/oder Sachschäden) musst du zunächst mal selber abschätzen.

    Bei Bedarf einer konkreten Risikoanalyse sollte dir ein Planer (TGA, Elektro, Haustechnik...) weiterhelfen können.
     
  9. Dipol

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    In Ergänzung zu Jonny: Richtig ist, dass eine Blitzschutzanlage ein Gesamtkonzept mit zusätzlichen ÜSE erfordert. Das eigene Risikopotenzial nimmt mit einem Blitzschutzsystem deutlich ab, das der unmittelbaren Nachbarn nimmt aber durch Überspannungsschäden zu.

    Was umgekehrt ohne Blitzschutzsystem selbst bei einem Gebäude in nicht exponierter Ortsrandlage und mit harter Bedeckung passieren kann, ist hier anzusehen:

    http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=F_XV6oBCl8E

    Von SIEMENS/Blids wurde dieser nicht zündende "kalte" Blitz mit extremen 344 kA registriert. Das Gebäude ist ein Totalschaden, der Dachbewohner war von der Decke verschüttet und musste von der Feuerwehr befreit werden.
     
  10. #10 karo1170, 01.05.2014
    karo1170

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    Ist der Standardblitzstrom 10/350 (wie er den Normen zugrunde gelegt wird) nicht mit nur 200kA definiert? Dann trifft in diesem Falle klar den Blitz die Schuld, da es sich grob normwidrig verhalten halt...
     
  11. Dipol

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    Gefährdungspegel nach IEC 62305 in LPL I mit Stoßstrom 200 kA (10/350 µs) mit 99 % Wahrscheinlichkeit.

    Liegt in der Schublade für Anti-Normen-Ironie auch noch eine Begründung warum Blitzstromstärken > 200 kA im Wahrscheinlichkeitsbereich von 1% grob normwidrig sein sollen? :D
     
  12. R.B.

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    Dann muss ich mir wohl unbedingt einen neuen Stoßstromgenerator kaufen.

    Oder wir definieren Amerikanische Blitze und prüfen mit 10/1000µs. Bei den Amis ist ja alles ein bisschen größer, also auch die Blitze.
     
  13. #13 Amibobo, 03.05.2014
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    Also mal wieder eine "Wette": Triffts mich mal oder nicht?
    Aber interessant, dass Nachbarn durch Überspannungsschäden getroffen werden wenn bei mir der Blitz in die Blitzschutzanlage einschlägt. Wie ist es umgekehrt (Blitz ins Nachbarhaus und angenommen ich hätte ein Blitzschutzsystem im Haus installiert)?

    Was kostet grob für ein EFH ein normal-dimensionierter Blitzschutz?
    (Eine Hausnummer für künftige BH)
     
  14. R.B.

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    Das hängt vom Blitzschutzkonzept ab. Hast Du an Deinem Haus nur einen äußeren Blitzschutz, dann trifft Dich die Überspannung durch die öffentlichen Leitungen (vom Nachbarn) genau so wie ohne. Besteht auch ein Überspannungsschutz im Gebäude, dann ist die Chance groß, dass Deine Anlage das schadensfrei übersteht, denn die Energie wurde auf dem Weg vom Einschlagort (Nachbarn) bis zu Dir schon teilweise abgebaut, und der Überspannungsschutz muss "nur" noch die Restenergie vernichten.

    Kosten kann man nur schwer abschätzen, da ja der Aufwand bei jedem Haus etwas unterschiedlich ist. Müssen noch Erder gesetzt werden? Was muss alles eingebunden werden? usw. Für den äußeren Blitzschutz würde ich mal grob mit 2-4T€ rechnen. Das dürfte als Hausnummer ausreichen.
    Überspannungsschutz innerhalb des Gebäudes hängt ebenso vom Aufwand ab. Hausanschluss für Strom, Tel, Kabel (TV), mehrstufig usw. Da sind schnell 1-2T€ versenkt.

    Aber wie gesagt, das ist nur mal eine grobe Richtschnur, damit man sich einmal vorstellen kann, in welcher Größenordnung sich das bewegt. Da werden ja teilweise auch Märchen verbreitet, dass ein Blitzschutzkonzept ein "Vermögen" kostet, oder dass die Antenne und ein bisschen "Kabel" als Blitzschutz völlig ausreichend ist usw.
    Deswegen sollte man eine Fachfirma kontaktieren und sich ein Angebot erstellen lassen.
     
  15. #15 Amibobo, 03.05.2014
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    Danke für die Hausnummer. Bei uns gibts noch nicht mal einen Bauplan, vielleicht ist das sogar ein Vorteil.

    Natürlich ists auch eine Sache des Preises. Viele EFH / RH haben keinen sichtbaren Blitzschutz und wenn ich an meine Verwandten denke, die haben gar keinen ("Braucht man nicht wenn man nicht in exponierter Lage ist").

    Muss der Blitzschutz schon vom Architekten bei der Baugenehmigung berücksichtigt werden oder macht man das während des Baus mit dem Fachbetrieb aus (und entscheidet nicht zuletzt auch wegen des Preises)?
     
  16. R.B.

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    Auf die Baugenehmigung hat das keinen Einfluss, aber je früher man diese Arbeiten koordiniert, um so einfacher wird es für alle Beteiligten. Insbesondere die Erdung wird beim Hausbau gerne mal stiefmütterlich behandelt, frei nach dem Motto "das machen wir immer so".

    Infos zum Blitzschutz findest Du in folgendem thread. Dort ist ein link zum Blitzschutzplaner.

    http://www.bauexpertenforum.de/show...itzplaner-2013-erschienen&p=841488#post841488
     
  17. Dipol

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    Die Gesamtsumme aller unmittelbaren Blitzschäden ist - einschließlich der Totalverluste wie in Menden - deutlich niedriger als die der mittelbaren Überspannungsschäden im Umfeld.

    Die Höhe der Überspannungen hängt primär von der Blitzstromstärke und danach von der Bebauungsdichte in Verbindung mit der Güte der Hauserdungen ab. Kirchhoff würde ob der im Blitzschutz stark vereinfachenden Annahme, dass jeweils 50 % der Blitzenergie über die Hauserdungen abgeleitet werden im Grab rotieren. Die Binsenweisheit, dass sich Ströme im Verhältnis der ohmschen und induktiven Widerstände aufteilen gilt natürlich auch für Blitze. Zur realen Stromverteilung mehr in diesem Fachartikel.

    Nachstehend noch ein Auszug der Wahrscheinlichkeitswerte aus Tabelle A.3 der IEC 62305-1, die auf langzeitlich gemessenen Blitzstromstärken aufbaut. Damit dürfte dann auch das Thema angeblich grob normwidriger Blitze abgeschlossen sein.

    Blitze in der Größenordnung von 20 bis 30 kA kommen am häufigsten vor und laut Aussagen von DEHN und LEUTRON sind Schäden im Telefon-Festnetz überproportional hoch.
     
  18. Gwenny

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    Habt ihr hierzu noch eine Antwort parat?
     
  19. #19 karo1170, 08.05.2014
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    Wenn für das Gebäude baurechtlich eine BS-Anlage gefordert ist, dann muss der Architekt das berücksichtigen. Ansonsten scheitert er bereits bei der Kostenberechnung.
    Im Fall Wohnhaus ist eine Blitzschutzanlage aber nicht zwingend vorgeschrieben. Kann man mit planen. Oder eben auch nicht.
     
  20. #20 Amibobo, 08.05.2014
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    Plant die Blitzschutzanlage der Architekt (wohl eher nicht) oder gibt man den quasi fertigen Plan des Architekten VOR dem Bauantrag einem Fachbetrieb für Blitzschutz, die planen dann diesen und geben die Infos dem Architekten, der evtl. nötige Änderungen (z.B. Dimensionierung der Erdung) dann in den Hausplan mit aufnimmt / anpasst und erst dann gehts zum Bauantrag?
     
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