2 Grundstücke unterschiedliche Höhenlage, wer muss abstützen

Diskutiere 2 Grundstücke unterschiedliche Höhenlage, wer muss abstützen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebes Forum, ich habe eine Frage zum oben genannten Thema: Wir haben aktuell im Neubaugebiet mit leichtem Gefälle im...

  1. #1 sindbad68, 29.04.2014
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    Hallo liebes Forum,

    ich habe eine Frage zum oben genannten Thema:
    Wir haben aktuell im Neubaugebiet mit leichtem Gefälle im Grundstücksverlauf das Thema, dass unser höher liegender Nachbar meint er müsse uns gegen über nicht abstützen, da er sein Grundstück weder aufgefüllt noch sonst wie verändert hat. Das Problem ist, dass ich gegenüber unserem tiefer liegenden Nachbar sauber mit L-Steinen abgestützt habe und unser höher liegender Nachbar meint, er dürfe seine Böschung zur Hälfte auf unserem Grundstück platzieren. Kann das sein? Am liebsten wäre mir eigentlich wenn er ebenfalls mit L-Steinen abstützt, im Bebauungsplan ist aber die Möglichkeit der Böschung gegeben. Allerdings ist dort nicht geregelt auf welchem Grundstück die Böschung zu liegen hat. Ich gehe davon aus, dass er als höherliegender die Böschung auf seinem Grundstück realisieren muss. Es geht hier um einen Höhenunterschied von ca 1 Meter. Und dem entsprechend tief würde die Böschung dann auch in unser Grundstück reichen.

    Könnt ihr mir hier bei Rat geben? Wir leben in Baden Württemberg

    Viele Grüße

    Sindbad
     
  2. #2 gunther1948, 29.04.2014
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    hallo
    wer hat abgegraben und den 1 m höhensprung verursacht?
    wer hat dort angefüllt oder abgegraben? wenn der nachbar abgegraben hat und du die L-steine gesetzt hast würde ich an seiner stelle sagen - schön von dir, dass du meine arbeit erledigst.

    gruss aus de pfalz
     
  3. Taipan

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    Damit ist das Thmea meist durch .... Wenn Du aber der Meinung bist, dass an der Grundstücksgrenze eine Wand zu stehen kommen soll, dann darfst Du deinen Nachbarn nett bitten, dass Du auf seinem Grundstück rumbuddeln darfst oder Du darfst die L-Steine soweit in dein Grundstück rücken, dass sein Grundstück unberührt bleibt.

    Zahlen wirst DU.
     
  4. #4 sindbad68, 29.04.2014
    sindbad68

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    Hallo Zusammen, also ich hatte mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt: die Grundstücke hatten schon immer eine unterschiedliche Höhenlage, ist auch im Bebauungsplan so dokumentiert. Nun stehen alle Häuser und der Nachbar der mit seinem Grundstück höher liegt, schiebt nun die Muttererde wieder zurück auf sein Grundstück. Dabei fällt die Erde auf mein Grundstück, was er nun mit einer Böschung zu verhindern versucht, die er hälftig auf meinem Grundstück anlegt. Meines Erachtens muss er doch als höherliegender dafür Sorge tragen, dass nicht zu uns runterfällt, also weder Wasser noch Erde, das kann er auch mit einer Böschung tun, aber die muss dann auf seinem Grundstück liegen oder? Wir haben jedenfalls nichts abgegraben.
    Grüße
    Sindbad
     
  5. Taipan

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    Ein Nachbar darf am Grund und Boden eines anderen Nachbar NICHTS ändern. Fertig die Laube. Wenn der seinen Dreck auf deinem Grund ablädt, dann darf er ihn wieder wegfahren, wenn er Dir Grund klaut, dann hat er ihn wieder zu bringen.

    Alles andere kannst Du dir jetzt selber zusammenzählen.
     
  6. #6 Annette1968, 29.04.2014
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    Ich kann mir das nicht so recht vorstellen. Ein natürlicher Geländeverlauf hat ja kaum 1meter abstufungen exakt an den Grundstücksgrenzen....

    Wie sah das gelande denn konkret aus, bevor gebaut wurde?
     
  7. #7 Kater432, 29.04.2014
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    Auch wenn beide Grundstücke eine unterschiedliche Höhenlage haben, wird doch nicht schon von Anfang an eine art treppe zwischen den grundstücken bestanden haben, oder ?

    IdR wird der Verlauf doch fließend sein, wird nun der Hausbau begonnen, wird auf dem eigenen Grundstück eine ebene Fläche geschaffen, trotzdem bleibt dann an der Grenze der fliessende Übergang. Irgendjemand wird doch da diesen treppeneffekt geschaffen haben, oder? Entweder ihr, weil ihr den Teil der ansteigt begradigt habt, oder er hat aufgefüllt um seinen Teil eben zu bekommen? Also wie war die Höhenlage der Grenze vor Baubeginn?
     
  8. #8 Kater432, 29.04.2014
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    Genau so mei ich das auch, etwas umständlicher ausgedrückt ;-)
     
  9. #9 sindbad68, 01.05.2014
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    Hallo Annette1968,

    nein das war in der Tat ein fliessender Übergang und die Treppe ist entstanden, weil der Nachbar aufgefüllt hat.

    Viele Grüße

    Holger
     
  10. #10 Annette1968, 02.05.2014
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    Ja was denn nun?

    Wenn dein Grundstück an der "oberen" Grenze noch immer Originalhöhe hat, dann muss natürlich dein Nachbar auf seinem (!) Grundstück abstützen.
     
  11. oberh

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  12. #12 sindbad68, 03.05.2014
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    ....ja ich weiß, ist kompliziert, deswegen auch schwer einen Konsens mit dem Nachbarn zu finden ;-)... Er hat aufgefüllt, ist aber der Meinung er würde nur das ursprüngliche Niveau des Geländes dadurch herstellen. Des wegen meint er auch dass er nicht "auffüllt" und daher nicht abstützen muss. Mein Bauunternehmer meint, es wäre auch egal ob aufgefüllt wurde oder nicht, der Höherliegende müsse abstützen, so lange der Andere nicht abgegraben hätte. Aber dazu finde ich nichts in der Landesbauordnung oder im Nachbarschaftsrecht. Das scheint irgendwie eine Grauzone zu sein die Interpretationsspielraum lässt. Oder ist der reine Vorgang des "Erde vom Haufen der vor dem Bau abgetragen wurde, wieder zurückzuschieben" schon als "Auffüllung" anzusehen?

    Grüße Sindbad
     
  13. #13 Tom Köhl, 03.05.2014
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    Nö, ist nicht kompliziert. Alle Antworten sind hier schon gegeben, und wenn Du's im Detail nachlesen möchtest, öffne den Link aus N°11. Dein Bauunternehmer liegt falsch.

    Beste Grüße,
    Thomas
     
  14. #14 Kater432, 03.05.2014
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    Ich weiß auch nicht was so schwer daran zu verstehen sein soll ?!?

    Grundlage dienen die Höhenlage VOR Baubeginn, egal auch welcher Seite. Beispiel

    44,0m üNN= Linke Seite Eurer Grundstück
    45,0m üNN= Rechte Seite eurer Grundstück / Grenze / Linke Seite des Nachbarn
    46,0m üNN= Rechte Seite vom Nachbarn

    Er beginnt zu bauen und baut sein Haus auf 45,5m üNN, wenn er an der Grenze die gleiche Höhe haben will, MUSS er zu euch abstützen und zwar auf seiner Seite. Auf eurer Seite müssten dann noch 45,0m liegen. Somit ist die Originalhöhe bei euch noch vorhanden. Jetzt kommt aber noch eurer Haus dazu. Wenn ihr auf 44,5m gebaut habt, und euer Gelände zur Grenze 45,0m ansteigt, dann ist es immer noch sein Problem. Habe ihr aber dort ebenfalls das Gelände abgeschoben um eine Höhenlage mit eurem Haus zu haben, habt ihr theoretisch ebenfalls 0,5m auszugleichen bis zu Grenze. Oder ihr habt das letzte Stück wieder eine Steigung zur Grenze um die ursprünglichen 45,0m zu haben.

    Es wäre also sinnvoll uns mal den ürspnglichen geländeverlauf mitzuteilen. Alles andere bringt niemanden weiter.
     
  15. #15 sindbad68, 20.06.2014
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    Hallo Zusammen, nun wollte ich Euch berichten wie das Thema ausgegangen ist:

    Ich hatte nochmals mehrere Gespräche mit dem Nachbarn der sich aber gänzlich uneinsichtig zeigt und am Schluss der Meinung war, wir müssten eine Abstützung des Höhenunterschieds "hältig" jeweils bezahlen, nachdem ich dieses verneint hatte, meinte er dann bliebe die Böschung auch "hälftig" auf meinem Grundstück bestehen. Danach bin ich zum Anwalt, dieser hat ein Schreiben verfaßt, Frist gesetzt, und innerhalb von 14 Tagen war die Böschung weg und eine schöne Stützmauer da. Also hat der Kollege aus meiner Sicht nur versucht Geld abzuziehen und mich an der Stützmauer beteiligen zu lassen, was ihm aber Glücklicherweise nicht gelungen ist.

    Viele Grüße

    Sindbad
     
Thema: 2 Grundstücke unterschiedliche Höhenlage, wer muss abstützen
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