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Diskutiere gast im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an alle ! was bedeutet der Begriff "mit einen ausgebauten Dachgeschoß"

  1. ottili

    ottili Gast

    Hallo an alle !
    was bedeutet der Begriff "mit einen ausgebauten Dachgeschoß"
     
  2. Quelle

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  3. ottili

    ottili Gast

    -ist es bezugsfertig oder nicht!
     
  4. #4 Baufuchs, 06.01.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gibt es

    mehr Infos als angefangene Sätze?

    In welchem Zusammenhang?
    Immobilienanzeige Althaus?
    Propekt Hausanbieter/Bauträger?

    Wenn Althaus: Hingehen ansehen !
    Wenn Hausanbieter : Genauere Baubeschreibung anforden

    Grundsätzlich sagt der Satz nur, dass es sich im Gegensatz zu einem nicht ausgebauten eben um ein ausgebautes DG handelt. Wie weit die Ausbauleistungen gehen lässt sich daraus nicht ableiten.
     
  5. Laermi

    Laermi

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    Laienantwort

    für mich handelt es sich - wenn so im Neubauprospekt eines Bauträgers erwähnt - um mit Gipskartonverkleidete Dachkonstruktion, Estrich und Tür.
    Das wars, von Bezugsfertigkeit also weit entfernt!
     
  6. ottili

    ottili Gast

    Mir wurde ein Ausbauhaus, mit ausgebauten DG verkauft.
    Baupläne,Bauleistungsbeschreibung beschreiben genaue Ausstattung.
    z.B. -Sanitär
    -HZG
    -Fliesen
    -Bodenbeläge
    -Malerarbeiten

    Baufirma meint ,es ist nur ein geschlossener Rohbau ,beim DG stehen nur rohe unabgeputzte Wände darinn!!!


    Sollten Sie wirklich Recht haben oder nicht?

    Danke im voraus !
     
  7. #7 Baufuchs, 06.01.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die

    sog. Ausbauhäuser haben es an sich, dass Sie eben nicht ausgebaut sind, sondern dass der Bauherr/Käufer diesen Ausbau selbst vornimmt.

    Wie weit die Unternehmerleistungen gehen und was im Detail unter Ausbauarbeiten (durch Bauherrn zu erbringen) zu verstehen ist, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

    Heizung/Sanitäraustattung/Fliesen etc. gehören i.d.R. beim Ausbauhaus zu den in Eigenleistung zu erbringenden Gewerken. Allenfalls wird bei manchen Firmen das Material in Form sog. Ausbaupakete geliefert.

    Um zu verstehen, was in Ihrem Fall ver- bzw. gekauft wurde braucht man schon die gesamte Beschreibung bzw. den Vertragstext.

    Wenn, dann per E-Mail.
     
  8. ottili

    ottili Gast

    Dachgeschoßausbau

    In meinen Bauvertrag steht wörtlich: Ausbauhaus mit einen ausgebauten Dachgeschoß.

    Ich meine dazu, die Leistung ausgebautes DG, ist keine Leistung des Bauherren.
    ES regelt doch als erstes der

    -Bauvertrag
    -Bauleistungsbeschreibung
    -Baupläne

    liege ich da etwa falsch!!
     
  9. sepp

    sepp

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    nein sie liegen richtig.
    allerdings ist anhand der leistungsbeschreibung zu prüfen was der begriff
    "ausgebautes dachgeschoß" enthält.
    auf den ersten blick ist für mich ein ausgebautes dachgeschoß "oberbelagsfertig"
    d.h. wände und schrägen sind verkleidet und gespachtelt, estrich ist eingebaut, rohinstallationen fertig.
    eine rohbauwand kann man m.e. nicht als ausgebaut betrachten. gedämmte dachfläche ohne bekleidung ebenso wenig.
     
  10. #10 Baufuchs, 31.01.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei einem

    "Ausbauhaus" kann der Begriff "ausgebaut" durchaus so verstanden werden (müssen), dass sich der Grad des Ausbaus nach der Beschreibung "Ausbauhaus" richtet. Kommt auf die Baubeschreibung/den Vertrag an.

    Mit den spärlichen Angaben die Sie hier machen (können) wird man´s nicht exakt beurteilen können.

    Tipp: Mit den kompletten Vertragsunterlagen zum Anwalt und Beratung in Anspruch nehmen. Kostet zwar (vorher fragen) kann aber eine Menge Geld sparen helfen.

    Nachtrag: In welchem Ausbauzustand liefert die Fa. denn das Erdgeschoss ab?
     
  11. ottili

    ottili Gast

    Vielen Dank!!

    Sehe ihre Meinung genau so,das die Leistungen nicht Bauherrensache ist, in Bezug des DG Ausbaus. In der Bauleistungsb.sind die Bäder gefliest und ausgestattet.Sicherlich müsste auch meine FUBO HZG mit dabei sein. Wie der Bereich im EG ausgebaut ist ,weis ich nicht.....

    Bauvertrag wurde von mir gekündigt,wegen schwerer Mängel im Gründungsbereich bzw.Statischer Ausführungsmängel.Mängelbeseitigungskosten Bodenplatte/Streifenfundament
    ca.30000Euro.
     
  12. #12 Baufuchs, 31.01.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kann´s kaum glauben,

    dass man als Bauherr/Käufer nicht weiss was man gekauft hat.

    Ich denke mal, Sie haben nicht "freihändig" selbst -d.h. ohne Anwalt- gekündigt, oder?
     
  13. ottili

    ottili Gast

    Vielen Dank!!

    Sehe ihre Meinung genau so,das die Leistungen nicht Bauherrensache ist, in Bezug des DG Ausbaus. In der Bauleistungsb.sind die Bäder gefliest und ausgestattet.Sicherlich müsste auch meine FUBO HZG mit dabei sein. Wie der Bereich im EG ausgebaut ist ,weis ich nicht.....

    Bauvertrag wurde von mir gekündigt,wegen schwerer Mängel im Gründungsbereich bzw.Statischer Ausführungsmängel.Mängelbeseitigungskosten Bodenplatte/Streifenfundament
    ca.30000Euro.
    Bei gekündigten Pauschalverträgen wie hier,muss der Bu.seine Leistungen abgrenzen,in aufgewendetet Leistungen und ersparten Leistungen und dabei fehlten die Leistungen Vom DG. Ob es sich um einen Vertragsfehler handelt oder nicht kann ich in dieser Situation berücksichtigen.


    Darum war die Frage wer muss den DG. Ausbau mit Kalkulieren.

    Die ersparten Kosten von ca.35000 Euro können nicht unter den Tisch gekehrt werden,sonst wird der Rohbau zu teuer.

    Sehe ich das Falsch!!!
     
  14. #14 Baufuchs, 31.01.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es geht

    ganz einfach darum, welche Leistung Ihnen der BU gemäß Vertrag und Baubeschreibung geschuldet hat.

    Die Bezeichnung "Ausbauhaus" lässt zunächst mal den Schluss zu, dass es sich um einen Ausbauzustand handelt, den der Bauherr durch Eigenleistungen in einen "schlüsselfertigen" Zustand umwandeln muss. Näheres ergibt sich aus der Baubeschreibung "Ausbauhaus".

    EG+DG sind zwar ausgebaut, aber eben nur bis zu dem Zustand, den die Baubeschreibung "Ausbauhaus" näher bezeichnet. Daher meine Frage nach dem vertraglichen Ausbauzustand des EG. (den Sie aber nicht kennen :irre )

    Üblich ist es weiter, dass der Bauherr einzelne Gewerke (z.B. Heizung o.ä.) die er nicht in Eigenleistung erbringen kann oder will hinzukauft.

    Bringen Sie mal mit einem Fachmann (Anwalt) Ordnung in das Vertrags(un)wesen, dann klärt sich die Angelegenheit.
     
  15. ottili

    ottili Gast

    Im Paket " Ausbauhaus" sind keine Angaben zum DG vorhanden. Nur im Bauvertrag wurde mir das ausgebaute DG verkauft,aber die Leistung muss ich doch nicht erstellen.Über die Austattung kann mann streiten aber nicht wer sie ausführt!!! Sehe ich das falsch.
     
  16. Eric

    Eric

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    Die weitere Fragerei bringt nichts. Gehen Sie, wie bereits empfohlen, zu einem Anwalt!

    Ausbauhaus mit ausgebautem Dachgeschoß ist ein Widerspruch in sich. Was geschuldet war, ist durch Auslegung aller Vertragsunterlagen nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln, wobei auf den objektiven Empfängerhorizont abzustellen ist. Das kann nur ein Anwalt nach Vorlage und Durchsicht aller Unterlagen.

    In einem persönlichen Gespräch mit einem Anwalt wird sich die etwas wirre Sachverhaltsdarstellung unter Zuziehung der Unterlagen besser aufklären lassen als in einem Forum für bautechnische Fragen.
     
  17. ottili

    ottili Gast

    Erstmal Vielen Dank.

    Hab euch genervt. Bin natürlich Anwaltlich vertreten ,wollte mich bloß mal
    für die nächten Jahre Vorberreiten ,zur Abrechnung der mangelhaften Teileistung mit meinen BU.

    Entschuldigung!!

    Habe noch ein Beitrag geschrieben zum Thema Bodeplatte zu klein geraten.
     
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