Statik Streit

Diskutiere Statik Streit im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe mal eine Frage? Es soll auf alte Fundamente ein neues EFH 1,5 Gesch. gebaut werden, kein Bodengutachten. Es stand ein...

  1. LSBau

    LSBau

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    Hallo,
    ich habe mal eine Frage?

    Es soll auf alte Fundamente ein neues EFH 1,5 Gesch. gebaut werden, kein Bodengutachten. Es stand ein Ferienhaus vorher darauf.
    Nach Aushub an den Fundamenten sind diese nur 60 - 70 cm tief, Statiker sagt ist OK und gibt mir das schriftlich.
    Kein Baugrundgutachten! Grundwasser staut zeitweise auf bis 1m unter GOK auf, Boden: Sand,Schluff, Kies.

    Ich Bauunternehmer weigere mich darauf zu bauen und habe jetzt Bauherr,Architekt und Statiker gegen mich :yikes .
    Quasi Verzug mir zu Lasten.

    Ich weigere mich weiter, weil ich ja mit in der Haftung bin, wenn Setzrisse etc. oder gar schlimmeres entstehen.

    Mal eine andere Meinung dazu würde mir helfen.
     
  2. Taipan

    Taipan

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    ohne dass das hier eine Rechtsberatung wird:

    Du machst eine begründete Bedenkenanzeige, in Du ALLES reinschreibst, mit dem Du Bauchschmerzen hast. Du lässt Dir den Eingang der Bedenkenanzeige quttieren und forderst eine schriftliche Stellungnahme mit freiZeichnung für Dich. Diese Freizeichnung lässt Du dir im Original vom Dreigestirn unterzeichnen. Du baust und sofort, wenn Dir Weiteres auffällt schreibst Du wieder eine Bedeneknanzeige. Es gibt zwar als Planer fast nichts schlimmeres als sich mit Bedeneknträgern zu beschäftigen, für Dich ist es aber enorm wichtig.

    Jetzt rufst Du deinen Baufachanwalt und deine Versicherung an und lässt Dir dieses vorgehen ebenfalls schriftlich bestätigen.
     
  3. DirkZ1

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  4. #4 Gast036816, 30.04.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bedenkenanzeige an den bauherrn und einen vorformulierten text dazu, in dem du aus der haftung und gewährleistung entlassen wirst und die planer das volle risiko übernehmen.

    wichtig - das schreiben muss der bauherr nachweislich erhalten!

    ansonsten - weiter die arbeit verweigern bis zur haftungsfreistellung oder ein geprüfter nachweis der statik vorliegt.
     
  5. #5 Thomas Traut, 30.04.2014
    Thomas Traut

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    Die Planer können Dir egal sein, wenn der Bauherr der AG ist. Schick mir mal Deine E-Mail-Adresse, ich habe evtl. eine Textvorlage für Dich.
     
  6. LSBau

    LSBau

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    Hallo. Danke für die Vorlage. Ich habe diese in die Anzeige mit eingearbreitet.
    Montag ist Termin auf der Baustelle, es deutet sich aber ab das meine Bedenken kein Ohr finden. Bauherr,Archi,TWP kennen sich alle und üben Druck aus. Ich habe einen befreundeten TWP die Statik gezeigt, der meinte wenn ich darauf bauen wurde, sind Setzungen definitiv die Folge.
    Mal gucken was Montag passiert.
     
  7. #7 Gast036816, 03.05.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn die drei so sehr ein herz und eine seele sind, dann dürfte es dem bauherrn nicht schwer fallen, dich aus der haftung zu entlassen. lass dich nicht weich-labern!
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

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    das mit dem ent-haften halte ich für schwierig - zumindest
    für eher anspruchsvoll > baurechtler.
    .. und das bei klar erscheinendem sachverhalt ..

    bauen macht spass - aber nicht immer ;)
     
  9. #9 Gast036816, 04.05.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    den gang zum anwalt muss er ab montag einschlagen, wenn das triumvirat nicht darauf eingeht.
     
  10. #10 Thomas B, 04.05.2014
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    Wieso ist das Enthaften (im konkreten Fall!) ein Problem???

    BU mutmaßt, daß es Probleme geben könnte (aus der Erfahrung heraus....). Statiker sagt: kein Problem. Architekt sagt : kein Problem. Wo ist dann das Problem für den BU? Der darf doch davon ausgehen, daß derjenige, der dies qua Ausbildung und Auftrag gerechnet hat, dies auch richtig getan hat. Oder muß er (der BU) nun einen eigenen Statiker einschalten. Quasi einen Prüfstatiker? Das wäre mE zu viel verlangt. Wenn ausgewiesene Fachleute die Bedenken als unbegründet zurückweisen (bitte schriftlich !!!!!!!!!!!!!!!), dann, denke ich, ist der BU seinen Verpflichtungen voll umfänglich nachgekommen. Das sollte natürlich abgesichert sein (dokumentieren, abzeichnen lassen, daß diese Bedenken vorgetragen wurden.)
     
  11. LSBau

    LSBau

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    Zum Anwalt, warum?
    Ich schreibe ein Dokument als Anhang zum Bauvertrag indem ich Haftungsfreistellung bescheinigt bekomme und die Bürgschaft nicht leisten muss. Dieses müssen alle drei Unterschreiben! Wenn nicht warte ich einfach ab. Vieleicht kündigen sie mir den Vertrag, dann wird abgerechnet und gut.
     
  12. Lebski

    Lebski Gast

    Blöde Idee.

    Das läuft ja auf Erpressung hinaus. Das wäre selbst dann zweifelhaft, wenn du Beweise hättest, die du nicht hast.

    Einfach mal den Link in #3 lesen und verstehen!
     
  13. LSBau

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    Ich muss in als erstes mich und meinen Betrieb schützen und den Bauherren der als Baulaie nichts dafür kann.
    Beweise brauch ich nicht, diese sind offensichtlich!
    5 verschiedene Fundamente alle Baustellenmischung mit Ziegelschutt,Asbest etc. vermischt gegen Erdreich und nicht frostsicher, nicht verbunden da immer wieder angebaut,schlechter Boden, Grundwasser 1m unter GOK, kein Bodengutachten, Statik beruht auf Annahmen und Vermutung......usw.
     
  14. Lebski

    Lebski Gast

    4
    TIPP:
    Im Zweifel sollten Bedenken gegen Vorgewerke, gegen Anordnungen des Auftraggebers oder die Eignung der vorgeschriebenen Baustoffe immer schriftlich angemeldet werden, ohne darauf zu vertrauen, dass im Einzelfall keine Prüfungs-und Hinweispflicht besteht.Die Bedenken sollten sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber dessen Architekten erklärt werden; denn der Hinweis allein gegenüber dem Architekten reicht imZweifel nicht, insbesondere dann nicht, wenn der Architekt sich den Bedenken des Auftragnehmers verschließt oder wenn der Fehler vom Architekten zu vertreten ist.
    Ist der Bedenkenhinweis–gegebenenfalls gegenüber dem Auftraggeber–korrekt undordnungsgemäß erfolgt, so ist der Auftragnehmer von seiner Haftung frei, wenn derAuftraggeber dennoch auf der ursprünglich vorgesehenen Ausführung besteht.
    Dies gilt zumindest dann, wenn der Schadenseintritt nur möglich, aber nicht sicher ist. In diesem Fall istder Auftragnehmer zur Ausführung verpflichtet.
    Dies gilt nicht, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit einem Schaden zu rechnen ist oder wenn die auftraggeberseitig vorgeschriebene Ausführung gegen behördliche
    Genehmigungen oder Anordnungen verstößt. In diesem Falle kann der Auftragnehmer außerordentlich kündigen.


    Richtiges Vorgehen wäre also, dass DU kündigst! Und eine Haftungsfreistellung muss dir keiner Unterschreiben. Du nusst die Bedenken an der richtigen Stelle (am besten Bauherr und Architekt) nachweislich anmelden.
     
  15. LSBau

    LSBau

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    Update:
    Nach 2Std Verhandlung und Überzeugungdarbeit lenkten alle ein.
    Fundamente werden als Frostschürze genutzt,
    Bodenaustausch und biegesteife Platte darüber.
    Damit kann ich leben und ruhig schlafen....
     
  16. #16 Stolzenberg, 05.05.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Sicher? Asbest?
    Wer macht denn den Abbruch der Bodenplatte? Einfach überbauen fällt da nämlich aus!
    Das "Dreigestirn" weiß davon?
    Ich denke da kommt jetzt das nächste Problem!
     
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