Wann wird der Gewährleistungseinbehalt gezahlt?

Diskutiere Wann wird der Gewährleistungseinbehalt gezahlt? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Wir haben vereinbarungsgemäß vom Baupreis unseres Hauses 5 % für Gewährleistung einbehalten. Wird das nach Ablauf der...

  1. #1 Projektante, 01.05.2014
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    Hallo.

    Wir haben vereinbarungsgemäß vom Baupreis unseres Hauses 5 % für Gewährleistung einbehalten. Wird das nach Ablauf der Gewährleistungspflicht, also nach 5 Jahren fällig oder wann?

    Bei der Abnahme - mit Baubegleiter - waren keine Mängel festgestellt worden.

    Danke.
     
  2. #2 Gast036816, 01.05.2014
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    vertrag nach vob oder bgb?
     
  3. #3 Projektante, 01.05.2014
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    beides. vertrag und gewährleistung nach bgb, gebaut nach vob
     
  4. NFlass

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    Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der 5 Jahre oder wenn (falls VOB/B vereinbart) eine andere Sicherheit übergeben wird.

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  5. #5 toxicmolotow, 04.05.2014
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    meißt in Form einer Gewährleistungsbürgschaft...
     
  6. #6 Projektante, 04.05.2014
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    Danke. Also nach Ablauf der 5 Jahre.
     
  7. #7 toxicmolotow, 04.05.2014
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    Der BU/GÜ/BT stellt geine Gew.BÜ? Seltenheitswert.
     
  8. #8 Projektante, 04.05.2014
    Zuletzt bearbeitet: 04.05.2014
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    Zu Vertragsabschluss war das Thema. Entweder Gew.BÜ mit Extrakosten für uns oder Einbehalt von 5 % der Bausumme durch uns.
    Hätte böse in die Hose gehen können und könnte es auch immer noch, wenn mein Baubegleiter etwas dramatisch Schlimmes übersehen hätte....
    haben wir aber nun mal so entschieden....
     
  9. #9 Skeptiker, 04.05.2014
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    Vielleicht habe ich jetzt irgendwas übersehen, aber rein nach VOB/B § 17 (8) 2 ist die Gewährleistungssicherheit nach 2 Jahren zurückzugeben, unabhängig von der vereinbarten Gewährleistungsfrist! Das heißt rein nach VOB/B bleibt der Zeitraum danach unbesichert!. Erstaunlicherweise ist diese Regelung kaum jemandem bekannt und mehrere große Versicherer decken von sich aus regulär 5 Jahre ab.
     
  10. #10 Projektante, 04.05.2014
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    :eek: mir auch nicht....
    Dann hoffe ich mal, daß bei mir das BGB greift, da der Vertrag an sich laut BGB geschlossen worden ist.
     
  11. NFlass

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    Hab das wirklich übersehen...eine Rückgabe nach 5 Jahren wird ja fast immer vereinbart. Das BGB hilft da kaum weiter. Gibt es denn Mängel? Oder ist das Unternehmen pleite?

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  12. #12 Projektante, 04.05.2014
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    Nein. Bisher gibt es keine Mängel und es lief auch alles relativ glatt, Endabnahme war gerade erst. Der Firma scheint es wirtschaftlich sehr gut (i.S. Stabilität, nicht i.S. Expansion) zu gehen, backen eher kleinere Brötchen und haben vom aktuellen Boom gut was mitgenommen, ohne aber ihre Qualität aus den Augen zu lassen.

    Ich fragte hier nur, weil ich verunsichert war, wie nun mit dem Einbehalt zu verfahren ist.
     
  13. #13 rechter Winkel, 05.05.2014
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    Dazu eine Frage: Ist der Gewährleistungseinbehalt mit Zinseszins auszuzahlen? Falls ja, wie ist dieser zu ermitteln?
     
  14. #14 Skeptiker, 05.05.2014
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    Nein, es wird nur einfach verzinst. Die Vereinbarung von Zinseszins ist in D nach § 248 BGB verboten!

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  15. #15 Achim Kaiser, 05.05.2014
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    Bei SIcherheitsleistung in Geld
    ....
    Der Gewährleistungseinbehalt ist nach VOB ist auf ein Sperrkonto einzuzahlen.
    Etwaige Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu.

    @Projekttante
    Stell dir mal vor Ärzte müssten für jede Behandlung 5 Jahre nen Sicherheitseinbehalt hinterlegen, denn sie kriegen für die Behandlung ja auch eine entsprechende Bezahlung.

    Die Regelungen der VOB gehen sogar noch weiter ... denn im B-Teil steht irgendwo : Auf Sicherheitsleistung soll weitestgehend verzichtet werden wenn ....

    Das ist ja gaaaaaaanz böse :).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  16. #16 Projektante, 05.05.2014
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    Na toll. DAnn bin ich jetzt so schlau wie vor meiner Frage. Was ist denn nun üblich, wenn man keine Bürgschaft hat und es bei der Hausübergabe vorerst keine erkennbaren Mängel gab?
     
  17. #17 Achim Kaiser, 05.05.2014
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    Na was steht denn dazu im Vertrag ?
    Ist ein Gewährleistungseinbehalt überhaupt vereinbart ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  18. #18 Skeptiker, 05.05.2014
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    Wie bitte?

    1. Was üblich ist, tut bei Dir nichts zur Sache, sondern nur, was in Deinem Vertrag mit dem Bauunternehmer steht. Nur was darin vereinbart wurde, ist jetzt zu machen, sonst nichts.

    2. Um welche Art der Bürgschaft geht es Dir: Um eine zur Absicherung der Fertigstellung der geschuldeten Leistungen (Fertigstellungsb.) oder um eine, welche Dir für eine Teil der Gewährleistungszeit oder deren gesamte Dauer die Beseitigung von nach der Abnahme festgestellten Mängeln sichert (Gewährleistungsb.)? Beide haben mit bei der Abnahme festgestellten Mängeln nichts zu tun. Beide müssen bei Vertragsabschluss vereinbart sein - oder die Anwendung der VOB/B. Wurde die Anwendung der VOB/B zwischen Dir und dem Bauunternehmer wirksam vereinbart? Wurde überhaupt etwas zu irgendwelchen Bürgschaften vereinbart?

    3. Was willst Du jetzt erreichen?
     
  19. #19 Gast036816, 06.05.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich habe den eindruck, dass sie mitleid mit dem unternehmer hat. bei der abnahme keine mängel festgestellt, dann kann man doch alles hinterher werfen. oder der unternehmer argumentiert so!
     
  20. #20 Projektante, 06.05.2014
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    @Skeptiker:

    1. Aalso, im Vertrag steht dazu:

    "Dem AG ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% des Vergütungsanspruchs zu leisten. Erhöht sich der Vergütungsanspruch infolge von Änderungen oder Ergänzugen des Vertrags um mehr als 10 %, ist dem AG bei der nächsten Abschlagszahlung eine weitere Sicherheit in Höhe von 5 % des zusätzlichen Vergütungsanspruchs zu leisten. Nach Leistungsübergabe ist dem AG eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme vom AN zu leisten.
    Auf Verlangen des AN ist die Sicherheitsleistung durch Einbehalt dergestalt zu erbringen, dass der AG die Abschlagszahlungen bis zu dem Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit zurückhält. Die Sicherheit kann auch durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines in der Europäischen Union zugelasssenen Kreditinstituts oder Versicherers geleistet werden.
    ...
    Die Parteien vereinbaren eine Gewährleistungssicherheit in Höhe von 5% der Netto-Gesamtrechnungssumme. In Höhe der Gewährleistungssicherheit erfolgt ein Sicherheitseinbehalt von der Schlusszahlung. Der Sicherheitseinbehalt ist auf Verlangen des AN Zug um Zug gegen Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft auszuzahlen."

    2. Gewährleistung, weil fertiggestellt ist bereits

    3. mich nicht als völlig blond outen bei der Firma, indem ich diese Fragen dort stelle, wäre vielleicht auch taktisch unklug?


    Wir haben bisher von jeder Teilrechnung 5 % einbehalten und die Schlussrechnung bekommen, aber noch nicht bezahlt. Die Firma hat noch gar nichts zu dem Thema meines Threads hier argumentiert. Die Übergabe ist fristgerecht und mängelfrei erfolgt, es sind noch 2 Pillepalle-Restarbeiten übrig, die die Innenausstattung betreffen.

    Und ich verstehe ehrlich gesagt den obigen VertragsText nicht. Damals bei Vertragsschluß habe ich mir eingebildet, es zu verstehen...

    Muß ich nun die einbehaltene Summe auszahlen, bekomme dann wieder 5 % von der Firma und behalte dann nochmal von der Schlußrechnung 5 % der Gesamtsumme ein??? Wohl eher nicht?





    ah!s
     
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