Auflagen von der Denkmalschutzbehörde - Bodendenkmal

Diskutiere Auflagen von der Denkmalschutzbehörde - Bodendenkmal im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben heute endlich unsere Baugenehmigung erhalten (Bayern). Allerdings haben wir einige Auflagen des Landesamtes für Denkmalpflege...

  1. #1 Samuel77, 02.05.2014
    Samuel77

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    Hallo,

    wir haben heute endlich unsere Baugenehmigung erhalten (Bayern). Allerdings haben wir einige Auflagen des Landesamtes für Denkmalpflege erhalten - da unsere Baufirma heute Brückentag hat, bin ich nun etwas verunsichert, was das für uns heißt. Offenbar ist unser Grundstück in der Nähe eines Bodendenkmals und daher seit Kurzem (!) ebenfalls als solches eingestuft. Unsere Nachbarn haben vor 3 Jahren gebaut, diese hatten solche Auflagen nicht und konnten mir daher auch nicht weiterhelfen.

    Es heißt u.a.:

    - Die Arbeiten sind von einer archäologisch qualifizierten Fachfirma durchzuführen. Die Auswahl der Firma bezgl. ihrer fachlichen Eignung und Durchführung aller fachlichen Arbeiten bedürfen der vor Beginn der Maßnahme erteilten Zustimmung des BLfD
    - Beginn und Ende der Maßnahme sind dem BLfD anzuzeigen
    - Der maschinelle Oberbodenabtrag, der mit ungezähnten Böschungsschaufeln durchzuführen ist, darf nur unter Aufsicht einer wissenschaftlichen bzw, im Bereich archäologischer Grabungstechnik quialifizerten Fachkraft durchgeführt werden. Vom Veranlasser ist Personal und Gerät bereitzustellen. Für die Feststellung erhaltener Bodendenkmäler ist ein Feinplanum zur archäologischen Beurteilung anzulegen. Festgestellte Bodendenkmäler sind dem BLfD under der unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen und tachymetrisch einzumessen. Aufmaß und Kurzbericht des Oberbodenabtrags sind dem BLfD unverzüglich vorzulegen.
    - Grabungsbericht sowie vollständige Grabungsdokumentation sind innerhalb von 4 Arbeitswochen nach Beendigung der bodendenkmalfachlichen Arbeiten vor Ort im Original vollständig beim BLfD zur fachlichen Prüfung und Archivierung vorzulegen.
    - die bauseitigen Erdarbeiten können nach Abschluss der bodendenkmalfachlichen Arbeiten vor Ortund nach vorläufiger Freigabeerklärung durch das BLfD fortgesetzt werden.

    Und noch ein paar Sachen für den Fall, dass tatsächlich etwas gefunden wird.

    Da wir vor/in einen Hang bauen haben wir schon so 600 Kubikmeter Aushub/Abgrabung - das meiste allerdings nicht "nach unten" sondern es wird ein Teil des Hanges abgetragen (unser Keller ist quasi vorne bodengleich und liegt hinten im Hang, darüber das EG).

    Hat da jemand Erfahrung mit und kann mir sagen, mit welchen Mehrkosten man da rechnen muss (ausgehend von dem Fall, dass nichts gefunden wird - die direkten Nachbarn ringsum haben auch nichts gefunden)?

    Danke!
     
  2. PeterB

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    Achtung- habe ich noch nie gemacht - aber vom Text her kostet das mal mindestens das doppelte eines "normalen" Aushubs.
     
  3. #3 Thomas B, 06.05.2014
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    Hoffe mal, daß Du da nichts findest, denn mW sind die dann auf Deinem Grundstück durchzuführenden Ausgrabungen, Sicherungen, Dokuemntationen von einer ganz bestimmten Person zu beautragen und zu bezahlen...rate mal wen ich meine....
     
  4. #4 Gast036816, 06.05.2014
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    welche art an historischen bodenfunden erwartet denn der denkmaler?
     
  5. #5 Samuel77, 06.05.2014
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    Hallo,

    im Ort gibt es eine Mittelalter-Burgruine, daher wohl das Bodendenkmal. Offenbar hat man in den letzten Jahren immer mehr Bereiche als "Bodendenkmal" bzw. "mögliches Bodendenkmal" eingestuft - mein Pech. Ich habe das Grundstück geerbet und kurz vorm Tod des vorherigen Besitzers hat dieser dort eine Genehmigung für eine gemauerte Garage (an derselben Stelle und mit beinahe denselben Abgrabungen wie unser Haus) erhalten - OHNE diese Auflagen. Das war vor 4 Jahren.

    Inzwischen weiß ich, dass die Abgrabung selbst nicht mehr kostet, da unser Erdbauer eine solche Qualifikation hat und es ihm "wurst ist, mit welcher Schaufel er da rumgräbt". Allerdings muss dann, nach dem Oberbodenabtrag, eine archäologische Fachfirma kommen und das Ganze begutachten. Und das muss ich zahlen. Der Erdbauer meint, wenn sie nichts finden kann das mit 2000 EUR erledigt sein. Wenn sie was finden, kann uns das ruinieren, je nachdem, was und wieviel sie finden. In jedem Fall muss ich dafür aufkommen, weil ich ja bauen will und da die Möglichkeit, König Ludwigs Nachttopf zu finden, mehr zählt, als mein Eigenheim.

    Das erste Problem dabei ist aber, dass ich schon 4 solche archäologischen Grabungsfirmen abtelefoniert habe, die ich auf die Schnelle in der Region gefunden habe, und alle sagen, sie seien bis in den Herbst ausgebucht! So lange kann ich einfach nicht warten. Meine Nerven liegen blank - man rechnet ja mit Hindernissen, aber ich muss ganz ehrlich zugeben: das habe ich nicht kommen sehen. :mauer
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 07.05.2014
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    Da gibts noch viel mehr "Nettigkeiten". Ich habe noch als Angestellter mal am Rande eine Baustelle mit betreut, bei die Frage der Blindgängerfreiheit auf Grund einer Vielzahl sich überlagernder Bombentrichter nicht einwandfrei geklärt werden konnte.

    Auflage im Bauschein: örtliche Kontrolle der Aushubarbeiten durch einen zugelassenen Fachmenschen. Die Nummer hat umgerechnet 10.000 € nur für ein Männlein gekostet, dass jede Baggerschaufel beim Aushub und beim Abkippen auf den LKW kontrolliert hat.

    Gegen die Auflage wirst Du schwerlich etwas machen können, so wenig wie gegen eine Aufnahme eines in Deinem Besitz befindlichen Gebäudes in die Denkmalliste.
    Ich würde aber mal klären lassen, welche Rechte und Pflichten Du im Falle eines Fundes hast und ob Du wg. der Verzögerungen durch die Auslastung z.B. eine Vereinfachung bekommen oder eine Überwachung durch das Amt selber fordern kannst.
     
  7. #7 Skeptiker, 07.05.2014
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    Ralf, ist in Nds. keine schichtweise Untersuchung und Freigabe durch den Kampfmittelräumdienst (oder wie auch immer der bei Euch heissen mag) üblich? So kenne ich das aus NRW und B.

    mobil gesendet
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 07.05.2014
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    Damals wurde bei BV in gefährdeten Gebieten erstmal Luftbildauswertung. Nur wenn die nicht eindeutig war, wurde Begleitung angeordnet.

    Ich hab länger kein BV mehr in entsprechenden Lagen gehabt, aber eine grundsätzliche Untersuchung? - wüsste ich nicht.
     
  9. #9 Bauliesl, 07.05.2014
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    Oh je....
    Ohne Dir noch mehr Angst machen zu wollen, aber wenn die auf Deinem Grundstück tatsächlich irgendetwas archäologisch wertvolles finden, dann hast Du einen Baustopp und zwar für länger.... bis die mit ihren Pinselchen anrücken und alles dann von Hand freilegen etc. - das kann Wochen dauern.
    Wenn Du eine Maßnahme auf diesem Grundstück in Angriff nehmen willst, kann das gewaltige Mehrkosten verursachen.
    Ich weiß im Übrigen nicht, ob es einen Unterschied macht, ob Bodendenkmal oder nicht.
    Wir hatten mal einen Neubau in einem Gebiet, wo auch mal irgendeine Römer-/Kelten/Wasweißichwas-Siedlung war. Und da stand im B-Plan, dass bei Vorfinden irgendwelchen auffälligen Materials, der Bau zu stoppen ist und das Landesdenkmalamt zu informieren ist.
    Wir hatten Glück damals....
    Gruß,
    Liesl
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 07.05.2014
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    Das muss übrigens weder im B-Plan stehen noch durch den Entrag irgendwelcher Flurstücke in irgendwelche Kataster festgelegt werden.

    Wer archäologische Funde auf seinem Grund macht, muss diese melden und die Arbeiten bis zur Sicherung einstellen!!!
     
  11. #11 Skeptiker, 07.05.2014
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    Entsprechenden Verdacht nach Luftbildauswertung hatte ich vorausgesetzt. Ja, in NRW, B und auch in einigen Teilen Polens ist es üblich (teilweise vorgeschrieben?), schichtenweise (ca. 0,5 m) zu sondieren und erst nach Freigabe zu baggern. Lokale Tief- und Grundbauer kennen die Problematik in der Regel und fangen ohne Freigabe durch die entsprechenden Fachstellen erst garnicht an zu baggern. Das gilt auch, sofern ein nach 1945 errichtetes Gebäude vergrößert oder dessen Gründungshorizont untergraben wird.

    (Bevor jetzt wieder die Fragen kommen wie oft es in Deutschland zu Todesfällen durch beim Baggern getroffene Blindgänger kommt: Der letzte Baggerfahrer wurde im Januar 2014 in Euskirchen getötet!)
     
  12. #12 Skeptiker, 07.05.2014
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    Ich kann nur empfehlen, zu versuchen entspannt zu bleiben, denn nicht immer findet sich etwas. Und anders herum: Auf so einen echten archäologisch interessanten Fund könnte man ja später auch stolz sein. Ja, ich weiß, das Geld würde man lieber für etwas anderes ausgeben.
     
  13. #13 Samuel77, 21.05.2014
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    Hi zusammen,

    bei uns ist die Sache inzwischen "gelaufen", und ich möchte mich kurz zurückmelden, falls jemand einmal eine ähnliche Frage hat.

    Der Archäologe war beim kompletten Oberbodenabtrag anwesend. Er erkennt wohl daran bereits, ob sich etwas im Boden befindet. Anschließend hat er das abgetragene Gelände eingemessen und fotografiert. Es wurde zum Glück nichts gefunden!!

    Der Archäologe war etwa 7 Stunden anwesend und verfasst dann noch einen Bericht (wie in den Auflagen festgelegt). Die mündliche Freigabe zum Weitermachen mit dem Aushub haben wir bereits am selben Abend noch erhalten.

    Kosten tut uns das knappe 1000 EUR, davon sind 350 EUR allein der Bericht. Das geht bestimmt auch günstiger, wenn man nicht so unter Zeitdruck steht - wir haben die Archäologische Firma genommen, die am ehesten einen Termin frei hatte. Wie erwähnt, haben wir für den "speziell ausgebildeten" Baggerfahrer nichts zusätzlich bezahlt, weil unser Erdbauer diese Qualifikation sowieso hatte.

    Viele Grüße!
     
  14. #14 Anda2012, 21.05.2014
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Danke für die Rückmeldung und super, dass es so gelaufen ist!
     
  15. #15 Gast vS, 21.05.2014
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    Glück gehabt und über die Kosten kannst du unter den Umständen auch nicht meckern - geht auch anders.

    Eine meiner zur Zeit laufenden Baustellen wird durchgehend von Archäologen + Grabungshelfer begleitet = seit Tagen schauen sie sich das Bohrgut (also bisher nach ca. einem Meter gewachsener Boden) an, dass beim Setzen des Verbaus anfällt = pro Tag - 2 Leute für keine 10 m³ ...

    Erstaunlich fand ich persönlich, dass die von mir parallel angemeldeten Baggerschürfe mit keinem Blick gewürdigt wurden - man blieb artig beim Bohrgerät.


    Gehen wir zudem mal von Dauer der Erdarbeiten von mindestens 2 Monaten aus ... da kommt Freude auf.
     
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