Lärmschutzwall breiter als im Bebauungsplan angeben

Diskutiere Lärmschutzwall breiter als im Bebauungsplan angeben im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben ein Grundstück gekauft in einem Neubaugebiet. Laut Gutachten ist ein Lärmschutzwall in einer Höhe von 3,5m erforderlich. In...

  1. #1 JensR84, 05.05.2014
    JensR84

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    Hallo,

    wir haben ein Grundstück gekauft in einem Neubaugebiet. Laut Gutachten ist ein Lärmschutzwall in einer Höhe von 3,5m erforderlich. In unserem Kaufvertrag steht dazu nichts, aber es ist so geregelt, dass dieser komplett auf unserem Grundstück steht.

    Im Bebauungsplan ist das wie folgt geregelt:

    http://www.directupload.net/file/d/3612/58drlala_jpg.htm

    Das mit Dreiecken eingekästelte ist der Lärmschutzwall mit einer h von 3,5m. Dort steht ebenfalls die Breite mit 7m. Es folgt mit 8m der Bereich in dem ebenfalls nicht gebaut werden darf, anschließend bebaubares Gebiet. Die schriftliche Festsetzung des B-Plans macht keine Angaben zu der Breite.

    Jetzt haben wir festgestellt, dass der Wall ca. 10m von unserem Grunstück einnimmt (gemessen beim Beginn des Walls.) Das sind nun deutlich mehr wie erwartet und nimmt uns nun doch recht viel Grundstück.

    Die Baufirma welche die Grundstücke verkauft und erstmalig erschließt hat auch den Wall errichtet. Habe ich nach B-Plan einen Anspruch auf eine maximale Breite des Walls von 7m oder ist das nur eine Mindestbreite?
     
  2. #2 GWeberJ, 05.05.2014
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    Ich vermute mal, dass ihr da ohne einen Besuch bei einem Anwalt für Baurecht nicht weiterkommt. Deine Frage zielt ja auf die Beschaffenheit des verkauften Grundstücks ab. Welche Beschaffenheit vereinbart wurde, wird dir hier wohl niemand ohne genaues Studium eurer Verträge beantworten können.
     
  3. #3 coroner, 05.05.2014
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    Also von meinem laienhaften Rechtsverständnis habt ihr
    a) aus dem Kaufvertrag her einen Anspruch auf einen, die Auflagen erfüllenden, Schallschutz
    => erfüllt, da Mindesthöhe wohl eingehalten.

    b) nach Bbplan einen Wall mit einer Höhe von min. 3,5m und einer Breite von 7m, also einem
    Böschungswinkel von 45° auf eurem Grundstück.

    Wall ist nun größer als nach b gefordert, also warum nicht einfach auf eigene Kosten (da "a" ja rechtlich erfüllt)
    antsprechend modellieren/abtragen/umbauen....?


    -c
     
  4. #4 Thomas B, 05.05.2014
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    wohl nicht so einfach, da sich der Wall ja beiderseits des Grundstücks fortsetzt. Diesen hier einfach abzutrragen könnte -wenn die Nachbarn nicht das selbe Ansinnen haben- schwierig werden.

    Weggraben hieße zudem ihn steiler zu machen. Das wiederum setzt natürlich eine entsprechende Beschaffenheit des verwendeten Wallmaterials voraus.

    Insgesamt etwas schwierig das....
     
  5. #5 Gast036816, 05.05.2014
    Gast036816

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    was steht im kaufvertrag? oder sind die darstellungen oder details des bplans vertragsbestandteil?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 05.05.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Woher wollt Ihr wissen, dass die 10 m voll auf Eurem Grund stehen??? Kann ja auch zur anderen Seite breiter geworden sein!

    Dann wäre die Frage zu klären, in wie weit die Vorgaben aus dem B-Plan für Euch von Bedeutung sind, was die Breite des Walls anbelangt. Das mögen Verwaltungsjuristen beantworten - aber Achtung: Deren Stundensätze beginnen bei 200€ aufwärts.
    Also gut überlegen, wie viel einem diese max 3 m wert sind.
     
  7. #7 JensR84, 05.05.2014
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    Uns fehlen diese 10m in der Tiefe des Grundstückes, mit Maßband nachgemessen (max. 50cm mehr / weniger) ...

    Genaueres weiß ich leider auch nicht, im Kaufvertrag ist dazu nichts geregelt ...
     
Thema: Lärmschutzwall breiter als im Bebauungsplan angeben
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